Die Stadt Kelsterbach stellt eine vorbereitete Fläche zum Betrieb eines Wertstoffhofes zur Verfügung. Die betriebsfähige Herrichtung und Ausstattung der Fläche als Wertstoffhof sowie der Betrieb des Wertstoffhofes sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Dazu gehören die Gestellung von Personal und Wertstoffcontainern, das Containerhandling sowie die Transporte der erfassten Wertstoffe zu den Entsorgungsanlagen gem. Abfall- und Entsorgungskonzept. Zu den zu erfassenden Stoffen zählen Abbruchabfälle, gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Holz A1-A3, Holz A4, Eisen- und Stahlschrotte, Flachglas, Alkalibatterien, Altpapier, Pappe, Kartonage, Sperrmüll, Grünschnitt (kompostierbare Stoffe), Rigips, Speiseöl und Speisefett, Kork, Styropor, Elektroschrott, Mineralwolle, Leuchtstoffröhren, Altöl, Autobatterien, Windeln, Altreifen (Annahme nur an bestimmten Terminen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-30.
Auftragsbekanntmachung (2014-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang: Siehe Vergabeunterlagen.1 000 000
Gesamtwert des Auftrags: 1 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magistrat der Stadt Kelsterbach
Postanschrift: Mörfelder Straße 33
Postleitzahl: 65451
Postort: Kelsterbach
Kontakt
Internetadresse: https://www.kelsterbach.de🌏
E-Mail: m.reuthal@kelsterbach.de📧
Telefon: +49 6107773250📞
Fax: +49 6107773392 📠
Die Stadt Kelsterbach stellt eine vorbereitete Fläche zum Betrieb eines Wertstoffhofes zur Verfügung. Die betriebsfähige Herrichtung und Ausstattung der Fläche als Wertstoffhof sowie der Betrieb des Wertstoffhofes sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Dazu gehören die Gestellung von Personal und Wertstoffcontainern, das Containerhandling sowie die Transporte der erfassten Wertstoffe zu den Entsorgungsanlagen gem. Abfall- und Entsorgungskonzept. Zu den zu erfassenden Stoffen zählen Abbruchabfälle, gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Holz A1-A3, Holz A4, Eisen- und Stahlschrotte, Flachglas, Alkalibatterien, Altpapier, Pappe, Kartonage, Sperrmüll, Grünschnitt (kompostierbare Stoffe), Rigips, Speiseöl und Speisefett, Kork, Styropor, Elektroschrott, Mineralwolle, Leuchtstoffröhren, Altöl, Autobatterien, Windeln, Altreifen (Annahme nur an bestimmten Terminen).
Die Stadt Kelsterbach stellt eine vorbereitete Fläche zum Betrieb eines Wertstoffhofes zur Verfügung. Die betriebsfähige Herrichtung und Ausstattung der Fläche als Wertstoffhof sowie der Betrieb des Wertstoffhofes sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Dazu gehören die Gestellung von Personal und Wertstoffcontainern, das Containerhandling sowie die Transporte der erfassten Wertstoffe zu den Entsorgungsanlagen gem. Abfall- und Entsorgungskonzept. Zu den zu erfassenden Stoffen zählen Abbruchabfälle, gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Holz A1-A3, Holz A4, Eisen- und Stahlschrotte, Flachglas, Alkalibatterien, Altpapier, Pappe, Kartonage, Sperrmüll, Grünschnitt (kompostierbare Stoffe), Rigips, Speiseöl und Speisefett, Kork, Styropor, Elektroschrott, Mineralwolle, Leuchtstoffröhren, Altöl, Autobatterien, Windeln, Altreifen (Annahme nur an bestimmten Terminen).
Menge oder Umfang: Siehe Vergabeunterlagen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 60 Monate
Referenznummer: 2014-111
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Am Südpark, 65451 Kelsterbach.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Mit dem Angebot vorzulegende Angaben und Nachweise:
— Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 und 6 EG VOL/A sowie nach AEntG vorliegen, dass der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen und dass der Bieter im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat;
— Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 und 6 EG VOL/A sowie nach AEntG vorliegen, dass der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen und dass der Bieter im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat;
— Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern und ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft (z. B. Verzeichnis der Mitglieder, Benennung des bevollmächtigten Vertreters);
— Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilverhältnisses; Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers:
— Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilverhältnisses; Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers:
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate);
— Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO;
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 7 Abs. 2 lit. c) EG VOL/A.
Allgemein gilt für die Vorlage von Eignungsnachweisen (sowohl nach III.2.1) als nach III.2.2) und III.2.3):
— Die Vergabestelle kann gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 EG VOL/A mit dem Angebot angeforderte Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Zusätzlich behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage bestimmter Nachweise nur auf gesonderte Aufforderung zu fordern;
— Die Vergabestelle kann gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 EG VOL/A mit dem Angebot angeforderte Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Zusätzlich behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage bestimmter Nachweise nur auf gesonderte Aufforderung zu fordern;
— Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen, Eignungsnachweise der Unterauftragnehmer und die verbindliche, schriftliche Erklärung des/der Unterauftragnehmer/s, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Lieferleistung gegenüber dem Bieter zusichert, zu fordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
— Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen, Eignungsnachweise der Unterauftragnehmer und die verbindliche, schriftliche Erklärung des/der Unterauftragnehmer/s, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Lieferleistung gegenüber dem Bieter zusichert, zu fordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten besteht. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Zuverlässigkeit (z. B. Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 6 Abs. 4 und Abs. 6 EG VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen) muss für jedes Mitglied vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h., hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten besteht. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Zuverlässigkeit (z. B. Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 6 Abs. 4 und Abs. 6 EG VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen) muss für jedes Mitglied vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h., hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Mit dem Angebot vorzulegende Angaben und Nachweise:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren;
— Eigenerklärung, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen;
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögens- bzw. Umweltschäden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Soweit die vorhandene Betriebshaftpflichtversicherung nicht die geforderte Deckungssumme aufweist, Vorlage einer Erklärung, dass im Auftragsfall eine Anpassung zum Leistungsbeginn erfolgt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögens- bzw. Umweltschäden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Soweit die vorhandene Betriebshaftpflichtversicherung nicht die geforderte Deckungssumme aufweist, Vorlage einer Erklärung, dass im Auftragsfall eine Anpassung zum Leistungsbeginn erfolgt.
Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate), die Pflicht besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate), die Pflicht besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist;
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate);
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
— Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung bzw. anderer nach § 10 Abs. 2 UmweltHG zulässiger Vorsorgenachweise.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Mit dem Angebot vorzulegende Angaben und Nachweise:
— Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 7 Abs. 3 lit. a) EG VOL/A, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfanges, Auftragssumme (netto), Ausführungszeitraum;
— Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 7 Abs. 3 lit. a) EG VOL/A, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfanges, Auftragssumme (netto), Ausführungszeitraum;
— Nachweis über die Zertifizierung gem. § 52 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen;
— Darstellung eines Entsorgungskonzepts. Einzugehen ist dabei auch auf den geplanten Fuhrpark und den geplanten Einsatz von Behältern für das Einsammeln von unter II.1.5) aufgeführten Wertstoffen;
— Übergabe der Urkalkulation für die vertragliche Leistung;
— Beschreibung der technischen und personellen Ausstattung des Unternehmens und der jeweiligen Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Hierzu zählt unsbesondere eine verbindliche Erklärung, durch welche Niederlassung der Auftrag im Fall der Zuschlagserteilung technisch, logistisch und kaufmännisch abgewickelt wird und über deren technische und personelle Ausstattung;
— Beschreibung der technischen und personellen Ausstattung des Unternehmens und der jeweiligen Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Hierzu zählt unsbesondere eine verbindliche Erklärung, durch welche Niederlassung der Auftrag im Fall der Zuschlagserteilung technisch, logistisch und kaufmännisch abgewickelt wird und über deren technische und personelle Ausstattung;
— Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;
— Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung, insbesondere der für die Leistung verantwortlichen Personen.
Spätestens mit Leistungsbeginn vorzulegende Angaben und Nachweise:
— Nachweis über den entsprechenden Fuhrpark;
— Benennung von Übergabestellen, Umschlaganlage, Entsorgungsbetriebe (für die einzelnen Stoffströme);
— Erklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Landes Hessen hinsichtlich einer Kameraüberwachung des Wertstoffhofgeländes.
Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers:
— Vorlage von Auftraggeberbestätigungen im Sinne von § 7 Abs. 3 lit. a) EG VOL/A zu den im Angebot angegebenen Referenzen;
— Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt werden.
Mindeststandards:
Mindestanforderung:
Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb), Tätigkeit „Sammeln“ und „Lagern“, beliebiger Abfallschlüssel. Ausländische Bieter haben eine vergleichbare Qualifikation nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Es werden folgende Deckungssummen für Haftpflichtversicherungen verlangt:
Personenschäden: 5 000 000 EUR
Sachschäden: 2 000 000 EUR
Vermögens- und Umweltschäden: 500 000 EUR
Vertragserfüllungsbürgschaft des Auftragnehmers in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Quartalsweise Rechnungen für ausgeführte Leistungen (nähere Angaben in den Vergabeunterlagen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Im Auftragsfall als Arbeitsgemeinschaft, gesamtschuldnerische Haftung. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Befähigte Abfallentsorgungsunternehmen: Entsorgungsfachbetriebe nach §56 KrW/AbfG.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Qualität und technischer Wert der Wertstoffbehandlung: Zweckmäßigkeit, Organisations- und Betriebsführungskonzept sowie Unterstützung des Auftraggebers bei der künftigen Weiterentwicklung der Werstoffbehandlung (12)
3. Qualität und technischer Wert der Wertstoffbehandlung: Umweltfreundlichkeit, Nachhaltigkeit und Dokumentation (13)
4. Qualität und technischer Wert der Wertstoffentsorgung: Umweltfreundlichkeit, nachhaltigkeit und Dokumentation (13)
5. Qualität und technischer Wert der Wertstoffentsorgung: Zweckmäßigkeit, Organisations- und Betriebsführungskonzept sowie Unterstützung des Auftraggebers bei der künftigen Weiterentwicklung der Wertstoffentsorgung (12)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: deutsch
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Dipl.-Ing. M.Reuthal
Name: Arcadis Deutschland GmbH
Postanschrift: Europaplatz 3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Kontaktperson: Herrn Alexander Kalinke
Telefon: +49 1762122248181📞
E-Mail: a.kalinke@arcadis.de📧
URL der Dokumente: www.arcadis.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014-111
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 146-262598 (2014-07-30)