Die Polizei Bremen beabsichtigt Ihre zentralen Netzwerkkomponenten des Herstellers Enterasys Networks zu erneuern. Im Edgebereich setzt die Polizei Bremen ebenfalls auf Netzwerkkomponenten des Herstellers Enterasys Networks. Die dort eingesetzten Komponenten sind Switche der Serien A, B5, C2, C3, 2200, 6000 und X-Serie. Diese Switche (ca. 100 Stück) werden nicht ausgetauscht. Kenntnisse der genannten Switche und deren Features sind erforderlich. Änderungen an den Konfigurationen der Edgeswitche sollen nicht vorgenommen werden. Erforderliche Anpassungen sollen auf den neuen zentralen Switchen vorgenommen werden. Aufgrund der Personalstärke der EDV-Abteilung müssen Policies weiterhin auf die zentralen Komponenten und die Edgeswitche verteilt werden können, aus diesem Grund muss sichergestellt sein, dass die angebotenen Switche, sich nahtlos in das vorhandene Netzwerk – und Policymanagement einbinden lassen. Die Polizei Bremen verfügt über ein Netsight Management (Version 5.0.0.259) Lösung des gleichen Herstellers. Diese soll im Rahmen dieses Projektes erweitert und upgegraded werden. Die neuen zentralen Komponenten müssen hierfür Netflow Daten an das Netzwerkmanagementsystem versenden und sammeln können. Aus Gründen des Bestandschutzes für die Edgekomponenten und des Personaleinsatzes sind Alternativen nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass eine 100 % Kompatibilität zum eingesetzten Managementsystems und der neuen Coreswitche gewährleistet ist. Dies muss durch eine PoC ( Dauer ca. 3 Wochen )nachgewiesen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Postleitzahl: 24161
Postort: Altenholz
Kontakt
E-Mail: dataportvergabe2598@dataport.de📧
Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet,darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Ziffer 4.1 der Bewerbungsbedingungen genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Ziffer 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 Abs. 8 EG VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet,darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Ziffer 4.1 der Bewerbungsbedingungen genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Ziffer 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 Abs. 8 EG VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Polizei Bremen beabsichtigt Ihre zentralen Netzwerkkomponenten des Herstellers Enterasys Networks zu erneuern.
Im Edgebereich setzt die Polizei Bremen ebenfalls auf Netzwerkkomponenten des Herstellers Enterasys Networks. Die dort eingesetzten Komponenten sind Switche der Serien A, B5, C2, C3, 2200, 6000 und X-Serie. Diese Switche (ca. 100 Stück) werden nicht ausgetauscht.
Im Edgebereich setzt die Polizei Bremen ebenfalls auf Netzwerkkomponenten des Herstellers Enterasys Networks. Die dort eingesetzten Komponenten sind Switche der Serien A, B5, C2, C3, 2200, 6000 und X-Serie. Diese Switche (ca. 100 Stück) werden nicht ausgetauscht.
Kenntnisse der genannten Switche und deren Features sind erforderlich.
Änderungen an den Konfigurationen der Edgeswitche sollen nicht vorgenommen werden.
Erforderliche Anpassungen sollen auf den neuen zentralen Switchen vorgenommen werden.
Aufgrund der Personalstärke der EDV-Abteilung müssen Policies weiterhin auf die zentralen Komponenten und die Edgeswitche verteilt werden können, aus diesem Grund muss sichergestellt sein, dass die angebotenen Switche, sich nahtlos in das vorhandene Netzwerk – und Policymanagement einbinden lassen.
Aufgrund der Personalstärke der EDV-Abteilung müssen Policies weiterhin auf die zentralen Komponenten und die Edgeswitche verteilt werden können, aus diesem Grund muss sichergestellt sein, dass die angebotenen Switche, sich nahtlos in das vorhandene Netzwerk – und Policymanagement einbinden lassen.
Die Polizei Bremen verfügt über ein Netsight Management (Version 5.0.0.259) Lösung des gleichen Herstellers.
Diese soll im Rahmen dieses Projektes erweitert und upgegraded werden.
Die neuen zentralen Komponenten müssen hierfür Netflow Daten an das Netzwerkmanagementsystem versenden und sammeln können.
Aus Gründen des Bestandschutzes für die Edgekomponenten und des Personaleinsatzes sind Alternativen nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass eine 100 % Kompatibilität zum eingesetzten Managementsystems und der neuen Coreswitche gewährleistet ist.
Dies muss durch eine PoC ( Dauer ca. 3 Wochen )nachgewiesen werden.
Beschreibung der Optionen: Details siehe Vergabeunterlagen.
Referenznummer: OV RE2/2598/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bremen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Projektsprache deutsch;
— Unternehmensbeschreibung;
— Erklärung zu möglichen Ausschlussgründen gemäß §§ 6 Abs. 5 VOL/A, 6 Abs. 4 und 6 EG VOL/A;
— Scientology-Erklärung;
— Liste privilegierter Nachunternehmer;
— Erklärung Nachunternehmer;
— Erklärung Bietergemeinschaften;
— Erklärung Vergaberegister.
Nähere Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzliste;
— Nachweis über Partnerstatus (mindestens Silberpartner);
— Nachweis zertifizierte Techniker.
Nähere Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
Erklärung über Kenntnis der deutschen Sprache bei zum Einsatz kommenden Personen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-09-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Billstraße 82
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Kontaktperson: Geschäftszimmer 310, Submissionsstelle
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV RE2/2598/14
Zusätzliche Informationen
Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet,darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet,darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Ziffer 4.1 der Bewerbungsbedingungen genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Ziffer 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 Abs. 8 EG VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 Abs. 8 EG VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Postanschrift: Ansgaritorstraße 2
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de📧
Telefon: +49 4213616704📞
Fax: +49 4214966704 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktadresse per E-Mail zusenden.
Quelle: OJS 2014/S 139-249158 (2014-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-10-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet,darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Ziffer 4.1 der Bewerbungsbedingungen genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Ziffer 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 Abs.8 EG VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet,darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Ziffer 4.1 der Bewerbungsbedingungen genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Ziffer 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 Abs.8 EG VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-10-13 📅
Name: comNET GmbH
Postanschrift: Wöhlerstraße 42
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30163
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.