Gemäß der derzeit gültigen AMEV – Richtlinie „Wartung von technischen Anlagen und Einrichtungen in öffentlichen Gebäuden“ werden die Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung an den RLT-Anlagen und Brandschutzklappen der Gebäude des Bundesministeriums für Bildung und Forschung(BMBF) und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) in Bonn zusammen ausgeschrieben.
Grundlage der Leistungsbeschreibung ist die Kostengruppe 430 nach AMEV.
Die Leistungen werden zurzeit von verschiedenen Firmen mit unterschiedlichen Vertragslaufzeiten erbracht.
Daher beginnen die Leistungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Für die Liegenschaft BMUB-RSP 3 soll der neue Vertrag ab 1.4.2014 beginnen.
Die Leistungen in der Liegenschaft des BMBF-Heinemannstr. 2- 22 beginnen zu unterschiedlichen Zeitpunkten(siehe LB).
Der AN ist verpflichtet, ständig einen Mitarbeiter in der Zeit von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr vor Ort bereitzuhalten um die Wartungsarbeiten durchzuführen und Störungen zu beseitigen.
Im Urlaubs- und/ oder Krankheitsfall ist der AN verpflichtet innerhalb eines Arbeitstages einen gleichwertig qualifizierten Mitarbeiter für die Störungsbeseitigung oder Wartung einzusetzen.
Der AN hat beide Personen im Angebot zu benennen.
In Ausnahmefällen und nach Absprache mit dem AG kann an bis zu max. 5 Arbeitstagen im Jahr auf einen Mitarbeiter vor Ort verzichtet werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerhalb der üblichen Bürozeiten, einen Bereitschaftsdienst zur Störungsbeseitigung bereitzuhalten (siehe Vertrag).
Vor Abgabe eines Angebotes ist eine Ortsbesichtigung notwendig.
Die Anfrage ist an die in Abschnitt I benannte Kontaktstelle per E-Mail zu richten.
Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
Näheres siehe Leistungsbeschreibung und Vertrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Kühlgruppen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Kühlgruppen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvbs.de🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de📧
Telefon: +49 228993003774📞
Fax: +49 228993008073779 📠
“Die Vergabeunterlagen und die Besichtigung sind bei der unter Ziffer I.1 angegebenen E-Mail-Adresse unter Angabe des Aktenzeichens Z20/SeV/288.3/1384/Z33...”
Die Vergabeunterlagen und die Besichtigung sind bei der unter Ziffer I.1 angegebenen E-Mail-Adresse unter Angabe des Aktenzeichens Z20/SeV/288.3/1384/Z33 anzufordern. Die Unterlagen werden grundsätzlich per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der E-Mail-Eingang ist umgehend zu bestätigen, auch wenn keine Angebotsabgabe beabsichtigt ist. Eine Zustellung per Post erfolgt nur auf ausdrückliche Anforderung.
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Quelle: OJS 2014/S 008-009730 (2014-01-09)
Ergänzende Angaben (2014-02-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
“Die Vergabeunterlagen und die Besichtigung sind bei der unter Ziffer I.1) angegebenen E-Mail-Adresse unter Angabe des Aktenzeichens Z20/SeV/288.3/1384/Z33...”
Die Vergabeunterlagen und die Besichtigung sind bei der unter Ziffer I.1) angegebenen E-Mail-Adresse unter Angabe des Aktenzeichens Z20/SeV/288.3/1384/Z33 anzufordern. Die Unterlagen werden grundsätzlich per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der E-Mail-Eingang ist umgehend zu bestätigen, auch wenn keine Angebotsabgabe beabsichtigt ist. Eine Zustellung per Post erfolgt nur auf ausdrückliche Anforderung.
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Quelle: OJS 2014/S 151-271918 (2014-08-06)