B 175 Ausbau nördlich Mosel - Objektplanung Verkehrsanlagen und Regenrückhaltebecken, Lph. 5, Lph. 6, Lph. 8 und örtliche Bauüberwachung, Objektplanung Ingenieurbauwerke (Brückenbauwerke, Stützwände) Lph. 8 und örtliche Bauüberwachung

Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen

Erarbeitung der Objektplanung (OP) Ausführungsplanung (Lph. 5) und Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6), Bauoberleitung (Lph. 8) und örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen (Erdbau und Oberbau, Entwässerung, Leitungsumverlegung, Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Markierung und Beschilderung) und für 2 Regenrückhaltebecken; Bauoberleitung (Lph. 8) und örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (5 Brückenbauwerke, 2 Stützwände) inkl. Überwachung der Verkehrssicherung, Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle mittels elektronischem Abfallnachweisverfahren (eANV), Bauüberwachungsleistungen Bahn (BÜB) und Bauvorlageberechtigung Bahn (BVB) nach VV BAU sowie SiGe Planung der Ausführung des Bauvorhabens und Koordinierung nach Baustellenverordnung (BaustellV) für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke. Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen. Leistungsbild entsprechend HOAI §§ 47, 43 Lph. 5, Lph. 6, Lph. 8 und örtliche Bauüberwachung in Verbindung mit HOAI Anlagen 13.1 und 12.1 sowie HVA F-StB TVB-Straßen, HVA F-StB TVB-Brücken, HVA F-StB TVB-Bauüberwachung, HVA F-StB Mustertext 6.10 und HVA B-StB Teil 1.4., jeweils in aktueller Fassung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-03-10 Auftragsbekanntmachung
2014-03-27 Ergänzende Angaben
2015-04-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Baustellenüberwachung
Menge oder Umfang:
Bauvorhaben mit Ausbau einer ca. 0,940 km langen zweibahnigen Bundesstraße (B) 175 in Form eines modifizierten RQ 20 (RQ 21) mit einer Mittelstreifenbreite von 3,00 m und einer Bauklasse I; Aus- und Neubau einer einbahnigen Gemeindeverbindungsstraße von ca. 0,450 km Länge, unter Mitführung eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges auf einer Länge von ca. 0,280 km, RQ 10,5, Bauklasse II und Bauklasse IV für den Geh- und Radweg; Neubau Radweg von ca. 0,770 km Länge und mit 4,00 m Breite; Neubau einer zweistreifigen Behelfsumfahrung (einschließlich der provisorischen Anschlüsse) von ca. 1,2 km Länge und 10,00 m Breite, Umbau Einmündung K 6708; Neubau Zufahrt Nord VW von ca. 0,340 km Länge, RQ 9,5 und Bauklasse III; Neubau Ausfahr- und Einfahrtsrampen von ca. 0,980 km Länge, Breite ca. 8,50 m und Bauklasse III sowie Anpassung der Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz; Neubau von fünf Brückenbauwerken, zwei Stützwänden und zwei Regenrückhaltebecken; geschätzter Auftragswert der Verkehrsanlagen einschließlich Regenrückhaltebecken: 7,695 Mio. EUR; geschätzter Auftragswert Ingenieurbauwerke (Brückenbauwerke und Stützwände): 6,015 Mio. EUR.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustellenüberwachung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen
Postanschrift: Weststraße 73
Postleitzahl: 08523
Postort: Plauen

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-10 📅
Einreichungsfrist: 2014-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 058-097512
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
Leistungszeiträume: - Ausführungsplanung (Lph. 5) und Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken (2 Regenrückhaltebecken):12/2014 bis 07/2015 - Bauoberleitung (Lph. 8) und örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken: Vorbereitungsarbeiten: 02/2015 bis 11/2015, Hauptbauleistungen: 04/2016 bis 10/2018, Restarbeiten: 03/2019 bis 05/2020. Angaben zu den Ingenieurbauwerken: Bauwerk 1a: Brücke im Zuge des BÖW (Radweg) über die B 175, einfeldriges Rahmenbauwerk mit einem dicht geschweißten gevouteten VFT-Träger, Nutzbreite 3,50 m, Lichte Weite 43,35 m, Lichte Höhe über die B 175 4,70 m. Bauwerk 1b: Brücke im Zuge des BÖW (Radweg) über die Anlagen der DB AG/ VW (Ausziehgleis A 16), Berührungsschutz im Bereich der Elektrifizierung DB AG, Anpassungsarbeiten an der Oberleitung DB AG, zusätzliche Bemessung für Wartungsfahrzeug GKN/Gasstation, einfeldriges Rahmenbauwerk mit einem dicht geschweißten gevouteten VFT-Träger, Nutzbreite 3,50 m, Lichte Weite 41,20 m, Lichte Höhe über DB AG 6,64 m. Bauwerk 2: Brücke im Zuge der B 175/Verbindungsrampen über die B 175, einfeldriges Rahmenbauwerk mit einem dicht geschweißten gevouteten VFT-Träger, Nutzbreite 11,60 m, Lichte Weite 36,10 m, Lichte Höhe über die B 175 4,70 m. Bauwerk 3: Brücke im Zuge der B 175/ Verbindungsrampen über die Anlagen der DB AG/VW (Ausziehgleis A 16), zweifeldriges Bauwerk, Berührungsschutz im Bereich der Elektrifizierung DB AG, Anpassungsarbeiten an der Oberleitung DB AG, mehrstegiger Plattenbalken mit dicht geschweißten gevouteten VFT-Trägern, Nutzbreite 18,10 m bis 19,71 m, Lichte Weite 56,25 m, Lichte Höhe über die DB AG 6,80 m, Lichte Höhe Zufahrt Nord VW 4,70 m. Bauwerk 4: Stützwand im Zuge der B 175/Ausfahrtsrampe von Zwickau, Winkelkonstruktion, Länge 104,00 m, Ansichtshöhe von 0,60 m bis 5,10 m. Bauwerk 5: Stützwand im Zuge des ÖFW, unverankerte Bohrpfahlwand, Länge 83,60 m, Ansichtshöhe von 0,50 m bis 4,70 m. Bauwerk 6: Brücke im Zuge des BÖW (Radweg) über den Schäbigtbach, Bauwerk mit Stahlbetonplatte, Nutzbreite 3,50 m, Lichte Weite 5,00 m, Lichte Höhe über den Schäbigtbach 1,45 m. Regenrückhaltebecken 1: Retentionsfilterbecken. Regenrückhaltebecken 2: Becken mit trockenlaufendem Speicherbecken, Absetzbecken mit Dauerstau und Tauchwand. Alle Bewerber erhalten eine schriftliche Information über die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung. Teilnahmeanträge, die nach dem in Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermin bei der Kontaktstelle eingehen, werden nicht berücksichtigt. Es gelten der Posteingangsstempel und der Zeitvermerk. Im Übrigen bleibt § 4 (6), (7), (8) und (9) VOF unberührt. In den Bewerbungsunterlagen sind die gemäß Pkt. III.1.1) bis III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen der Bewerber bzw. Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s übersichtlich und in der folgenden Reihenfolge geheftet vorzulegen: § 4 (6) a-g, § 4 (9) a-d, § 4 (2), § 5 (5) h, § 5 (4) a + c, § 5 (5) a, b, c, d, e, f VOF.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erarbeitung der Objektplanung (OP) Ausführungsplanung (Lph. 5) und Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6), Bauoberleitung (Lph. 8) und örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen (Erdbau und Oberbau, Entwässerung, Leitungsumverlegung, Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Markierung und Beschilderung) und für 2 Regenrückhaltebecken; Bauoberleitung (Lph. 8) und örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (5 Brückenbauwerke, 2 Stützwände) inkl. Überwachung der Verkehrssicherung, Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle mittels elektronischem Abfallnachweisverfahren (eANV), Bauüberwachungsleistungen Bahn (BÜB) und Bauvorlageberechtigung Bahn (BVB) nach VV BAU sowie SiGe Planung der Ausführung des Bauvorhabens und Koordinierung nach Baustellenverordnung (BaustellV) für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke. Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen. Leistungsbild entsprechend HOAI §§ 47, 43 Lph. 5, Lph. 6, Lph. 8 und örtliche Bauüberwachung in Verbindung mit HOAI Anlagen 13.1 und 12.1 sowie HVA F-StB TVB-Straßen, HVA F-StB TVB-Brücken, HVA F-StB TVB-Bauüberwachung, HVA F-StB Mustertext 6.10 und HVA B-StB Teil 1.4., jeweils in aktueller Fassung.
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Dauer: 65 Monate
Referenznummer: 4.11-3946/1544/1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 08058 Zwickau, Lkr. Zwickau.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber soll seine Eignung zur Erbringung der Leistung durch Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung, Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit belegen. Diese, nachstehend bis Pkt. III.2.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen, sind vom Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von allen Mitgliedern) zwingend in der im Pkt. VI.3) aufgeführten Reihenfolge, mit Register geheftet, vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage von Nachweisen und Erklärungen besteht auch im Falle von Neunominierungen oder Änderungen von Leistungserbringern und/oder vorgesehenem Personal, soweit diese nach dem in der Bekanntmachung Pkt. IV.3.4) benannten Schlusstermin bis zur Auftragsvergabe erfolgen. Nach Versendung der Absageschreiben des Auswahlverfahrens werden nur Neunominierungen oder Änderungen der im Vergabeverfahren verbleibenden Bewerber/Bieter berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag ist mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten zu versehen. Für die Bearbeitung der oben stehenden Leistungen ist die Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften unter Umständen notwendig, bzw. sofern Teile der Leistungen nicht durch den Bewerber bzw. die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft erbracht werden können, die Vergabe an Unterauftragnehmer. In diesem Falle ist in der Bewerbung die geplante Zusammensetzung der Leistungserbringer personell darzustellen. Die Darstellung der nachfolgend abgeforderten Angaben, Nachweise und Referenzen (Pkt. III.2.1), Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3)) beziehen sich dann konkret auf die jeweiligen Leistungserbringer. Dabei ist der Anteil der eigenen, bewerbungsspezifischen Leistungserbringung auszuweisen. Es ist vom Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von allen Mitgliedern) zwingend eine Erklärung mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten beizulegen, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) a-g VOF und nach § 4 (9) a-d VOF vorliegen. Der Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von allen Mitgliedern) muss Auskunft über die wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen (Benennung) und die angedachte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (§ 4 (2) VOF) erteilen. Angabe des Auftragsteiles, für den der Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von allen Mitgliedern) möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt (§ 5 (5) h VOF). Im Falle der Zusammenarbeit mit Unterauftragnehmern ist für alle Unterauftragnehmer zwingend eine Erklärung mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten beizulegen, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) a-g VOF und nach § 4 (9) a-d VOF vorliegen. Das Nichtvorliegen einer der geforderten Nachweise oder einer Erklärung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren, gemäß Pkt. III.2.1), Pkt. III.2.3) und Pkt. IV.1.2). Der Ausschreibende macht von seinem Recht auf Nachforderung nach § 5 Abs. 3 VOF nicht Gebrauch.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Das Nichtvorliegen der nachfolgend geforderten Nachweise oder einer Erklärung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren gemäß Pkt. IV.1.2). - Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.1). - Kriterium 1, Unterkriterium 1.1: aufgabenbezogene Umsätze für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s sind für Leistungen an Bundes- und Staats-/Landstraßen getrennt für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen der letzten drei Geschäftsjahre (2011-2013) anzugeben (in Anlehnung an § 5 (4) c VOF). - Unterkriterium 1.2: aufgabenbezogene Umsätze für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s sind für Leistungen an Bundes- und Staats-/Landstraßen getrennt für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken der letzten drei Geschäftsjahre (2011-2013) anzugeben (in Anlehnung an § 5 (4) c VOF).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Das Nichtvorliegen der nachfolgend geforderten Nachweise oder einer Erklärung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren gemäß Pkt. III.2.3) und Pkt. IV.1.2). - Kriterium 2: Der vorgesehene Personaleinsatz des Bewerbers/Bieters ist bindend. Soweit Neunominierungen oder Änderungen auf Grund eines auf Dauer eingetretenen Ereignisses (z.Bsp. Kündigung, abzusehende Elternzeit im Leistungszeitraum, abzusehende Krankheit im Leistungszeitraum, vertragliche Bindung im Zuge anderer Projekte oder im Sterbefall) für die Gewährleistung der Leistungserbringung zwingend notwendig werden, sind diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Gründe einer Neunominierung oder Änderung des vorgesehenen Personaleinsatzes sind glaubhaft darzulegen. Im Falle von Neunominierungen oder Änderung besteht die Pflicht zur Vorlage der entsprechenden Nachweise und Erklärungen gemäß Pkt. III.2.1), Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3). - Unterkriterium 2.1: Geforderte Angaben und Nachweise zum vorgesehenen Personal und der Verantwortlichen der Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen, für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s: Name, berufliche Qualifikation (mit Nachweis des Ausbildungsabschlusses Diplomingenieur/Master), Anzahl der projektbezogenen Berufsjahre insgesamt (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF). - Unterkriterium 2.2: Geforderte Angaben und Nachweise zum vorgesehenen Personal und der Verantwortlichen der Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber und deren Vertreter für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken, für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von den entsprechenden Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s: Name, baufachliche Qualifikation (mit Nachweis des Ausbildungsabschlusses Diplomingenieur/Master), Anzahl der projektbezogenen Berufsjahre insgesamt (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF). Zusätzliche personelle Anforderungen: (besonderer Ausschlussgrund): für die örtliche Bauüberwachung und für die Bauoberleitung und für den SiGe Koordinator sind vom Bewerber/Bieter zwingend verschiedene Mitarbeiter vorzusehen, bei Nichtbeachtung erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. - Unterkriterium 2.3: Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen des Bewerbers mit Qualifikationsnachweisen der Jahre 2011 bis heute (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF). - Unterkriterium 2.4: Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die Bauoberleitung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken des Bewerbers mit Qualifikationsnachweisen der Jahre 2011 bis heute sowie die Qualifikationsnachweise für das vorgesehene Personal der Überwachung Verkehrssicherung (MVAS-Nachweis oder gleichwertig; in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF). Das Nichtvorliegen der geforderten Nachweise des Personals für die Überwachung der Verkehrssicherung gemäß dem Unterkriterium 2.4 führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. - Unterkriterium 2.5: zusätzliche fachliche Anforderungen (besonderer Ausschlussgrund): Angaben und Nachweise für das vorgesehene Personal und deren Vertreter für die Fertigungsüberwachung für Stahlbaukonstruktion einschl. Schweißtechnik und Korrosionsschutz für Brückenbauwerke des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von den entsprechenden Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s: Name, berufliche Qualifikation (mit Nachweis des Abschlusses Schweißfachingenieur (SFI) und des Abschlusses Beschichtungsinspektors (BSI oder gleichwertig; in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF). Das Nichtvorliegen der im Unterkriterium 2.5 genannten Nachweise für den Schweißfachingenieur (SFI) oder für den Beschichtungsinspektor (BSI oder eines gleichwertigen Abschlusses) führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. - Unterkriterium 2.6: a) zusätzliche personelle Anforderungen (besonderer Ausschlussgrund): Für den Bauüberwacher Bahn (BÜB) und den Bauvorlageberechtigten Bahn (BVB) sind zwingend Mitarbeiter, die nicht bei der gleichen Baumaßnahme Mitarbeiter/in des bauausführenden Unternehmens oder dessen Unterauftragnehmers sind, vorzusehen. Das bauausführende Unternehmen steht noch nicht fest. Gefordert wird zwingend eine Erklärung mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten, dass dieser Forderung im Auftragsfall entsprochen wird. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. b) zusätzliche fachliche Anforderungen (besonderer Ausschlussgrund): Angaben und Nachweise zum vorgesehenen Personal für den Bauüberwacher Bahn (BÜB) und den Bauvorlageberechtigten Bahn (BVB) gem. VV BAU des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von den entsprechenden Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s: Name, baufachliche Qualifikation (mit Nachweis des Ausbil-dungsabschlusses Diplomingenieur/Master oder Qualifikation mit anerkannter Aus- und Laufbahnausbildung im gehobenen oder höheren techn. Verwaltungsdienst oder Eintragung in die von Architekten- bzw. Ingenieurkammern der Länder geführte Liste der Bauvorlageberechtigten), fachliche Qualifikation mit Nachweis des Abschlusses Bauüberwacher Bahn (Ob/KIB) und des Abschlusses Bauvorlageberechtigter (BVB) der Deutschen Bahn sowie Darstellung von mindestens zwei Jahren Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn (BÜB) und Bauvorlageberechtigter Bahn (BVB) in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF). Es werden keine Angaben oder Nachweise für die Vertreter des Bauüberwachers Bahn und des Bauvorlageberechtigten Bahn gefordert. Das Nichtvorliegen der im Unterkriterium 2.6 genannten Erklärungen oder Anforderungen oder Nachweis für den Bauüberwacher Bahn oder Nachweis für den Bauvorlageberechtigten Bahn führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. - Unterkriterium 2.7: a) zusätzliche personelle Anforderungen (besonderer Ausschlussgrund): für die örtliche Bauüberwachung und für die Bauoberleitung und für den SiGe Koordinator sind vom Bewerber/Bieter zwingend verschiedene Mitarbeiter vorzusehen, bei Nichtbeachtung erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. b) zusätzliche fachliche Anforderungen (besonderer Ausschlussgrund): Angaben und Nachweise für das vorgesehene Personal und deren Vertreter für die Leistungen der SiGe Planung der Ausführung des Bauvorhabens und der Koordinierung nach Baustellenverordnung (BaustellV) für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von den entsprechenden Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s: Name, baufachliche Qualifikation (mit Nachweis des Ausbildungsabschlusses Techniker/Meister/geprüfter Polier/Master/Architekt), Qualifikationsnachweis für arbeitsschutzfachliche und Koordinatorenkenntnisse gem. RAB 30 Anlage B und Anlage C sowie Darstellung von mindestens zwei Jahren Berufserfahrung in Planung und Ausführung von Bauvorhaben (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF). Das Nichtvorliegen der im Unterkriterium 2.7 genannten Anforderungen oder Nachweise für die Leistungen der SiGe Planung der Ausführung des Bauvorhabens und der Koordinierung nach Baustellenverordnung (BaustellV) für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. - Kriterium 3: Spezifische Angaben zu den Verkehrsanlagen sind dem Pkt. II.2.1) sowie die Bauart und Abmessungen der geplanten Ingenieurbauwerke sind dem Pkt. VI.3) zu entnehmen. - Unterkriterium 3.1: Für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s ist eine tabellarische Referenzliste mit vergleichbaren Leistungen über Straßenbauprojekte an Bundes- und Staats-/Landstraßen der Jahre 2011 bis heute, aus denen die besondere Erfahrung für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen hervorgeht, vorzulegen. Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich: genaue Projektbezeichnung; Nennung desAuftraggebers mit Telefonnummer; Baukosten; Angabe der
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durchgeführten Leistungen; Bearbeitungszeitraum; kurze Beschreibung des Bauvorhabens mit den folgenden Angaben zu Verkehrsanlagen: Neu-/Ausbau, Länge des Bauvorhabens und Regelquerschnitt. Es werden nur Referenzen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen bewertet: Straßenbauprojekte an Bundes- oder Staats-/Landstraßen der Jahre 2011 bis heute, Neuoder Ausbau von mindestens 500 m Baulänge (in Anlehnung an § 5 (5) b VOF). - Unterkriterium 3.2: Für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei
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Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s ist eine tabellarische Referenzliste mit vergleichbaren Leistungen über Straßenbauprojekte an Bundes- und Staats-/Landstraßen der Jahre 2011 bis heute, aus denen die besondere Erfahrung für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen hervorgeht, vorzulegen. Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich: genaue Projektbezeichnung; Nennung des Auftraggebers mit Telefonnummer; Baukosten; Angabe der durchgeführten Leistungen; Bearbeitungszeitraum; kurze Beschreibung des Bauvorhabens mit den folgenden Angaben zu
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Verkehrsanlagen: Neu-/Ausbau, Länge des Bauvorhabens und Regelquerschnitt. Es werden nur Referenzen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen, bewertet: Straßenbauprojekte an Bundes- oder Staats-/Landstraßen der Jahre 2011 bis heute, Neuoder Ausbau von mindestens 500 m Baulänge (in Anlehnung an § 5 (5) b VOF). - Unterkriterium 3.3: Für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s ist eine tabellarische Referenzliste mit vergleichbaren Leistungen über Brückenbauprojekte an Bundes- und Staats-/Landstraßen der Jahre 2011 bis heute, aus denen die besondere Erfahrung für die örtliche Bauüberwachung von Brückenbauwerken und für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Brückenbauwerken hervorgeht, vorzulegen. Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich: genaue Projektbezeichnung; Nennung des Auftraggebers mit Telefonnummer; Baukosten; Angabe der durchgeführten Leistungen; Bearbeitungszeitraum; kurze Beschreibung des Bauvorhabens mit den folgenden Angaben zu den Brückenbauwerken: Neu-/Ersatzneubau, Angaben zur Bauart und Stützweite. Es werden nur Referenzen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen, bewertet: Brückenbauprojekte an Bundes- oder Staats-/Landstraßen der Jahre 2011 bis heute, Neuoder Ersatzneubau und einer Mindestgesamtspannweite von 15,00 m (in Anlehnung an § 5 (5) b VOF). -Unterkriterium 3.4: Für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s ist eine tabellarische Referenzliste mit vergleichbaren Leistungen über Straßen- oder Eisenbahnbrückenbauprojekte der Jahre 2011 bis heute, aus denen die besondere Erfahrung für die Fertigungsüberwachung der Stahlbaukonstruktion einschl. Schweißtechnik und Korrosionsschutz von Brückenbauwerken hervorgeht, vorzulegen. Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich: genaue Projektbezeichnung; Benennung Straßenbauoder Eisenbahnvorhaben; Nennung des Auftraggebers mit Telefonnummer; Baukosten; Angabe der durchgeführten Leistungen; Bearbeitungszeitraum; kurze Beschreibung des Bauvorhabens mit folgenden Angaben zu den Brückenbauwerken: Neu-/Ersatzneubau, Angaben zur Bauart und Stützweite. Es werden nur Referenzen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen, bewertet: Straßenoder Eisenbahnbrückenbauwerke der Jahre 2011 bis heute, Neuoder Ersatzneubau als Stahl- oder Stahlverbundbrücken (in Anlehnung an § 5 (5) b VOF). - Kriterium 4: Angaben zur technischen Leitung des Vorhabens des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s in Form eines Organigramms mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals mit Angabe der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt, einschließlich der Benennung der einzelnen Vertreterregelung (in Anlehnung an § 5 (5) c). - Kriterium 5, Unterkriterium 5.1: Angaben über die personelle Ausstattung mit objektbezogener Eignung für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s: Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen der Jahre 2011 bis heute (in Anlehnung an § 5 (5) d VOF). - Unterkriterium 5.2: Angaben über die personelle Ausstattung mit objektbezogener Eignung für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s: Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken der Jahre 2011 bis heute (in Anlehnung an § 5 (5) d VOF). - Kriterium 6: Erklärung für die vorgesehenen Leistungsbereiche der Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen, der Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen, der örtlichen Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technischen Ausrüstungen (Datenaustausch: dxf, .dwg, GAEB, REB gerechte Bauabrechnung in Datenart 11, grafischer und sonst. Daten (MS-Word-kompatibel, MS-Excel-kompatibel, MS-Power-Point-kompatibel) in digitaler Form muss gewährleistet werden) der Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von den entsprechenden Mitgliedern) und die Unterauftragnehmer verfügen (in An-lehnung an § 5 (5) e VOF). - Kriterium 7: Angaben zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualitätssicherung der auszuführenden Leistungen des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von allen Mitgliedern) benennen und beschreiben (in Anlehnung an § 5 (5) f).
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung für Personenschäden mit 1,5 Mio. EUR, sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) mit 1,5 Mio. EUR sowie eine Maximierung der Ersatzleistungen, um das 2-fache der Versicherungssumme, Nachweis gemäß § 5 (4) a VOF. Im Falle von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern einzeln zu erbringen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
HOAI, HVA F-StB, Abschlags- und Schlusszahlungen nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (AVB-ING). Jeweils in der aktuellen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Betrifft die Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) und der örtlichen Bauüberwachung: TVB Bauüberwachung Pkt. 2.3 und Pkt. 3.3, aktuelle Fassung und die Leistungen des Bauüberwacher Bahn (BÜB) und den Bauvorlageberechtigten Bahn (BVB) gem. VV BAU
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Ausschlussverfahren: Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers (Angaben des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s gemäß Pkt. III.2.1)): § 4 (6) a-g, § 4 (9) a-d, § 4 (2) und § 5 (5) h VOF, Ausschluss bei Nichtabgabe; Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Angaben des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) gemäß Pkt. III.1.1) und Angaben des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s gemäß Pkt. III.2.2)): § 5 (4) a + c VOF (Kriterium 1, Unterkriterium 1.1 und Unterkriterium 1.2), Ausschluss bei Nichtabgabe; Technische Leistungsfähigkeit/Fachliche Eignung (Angaben des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s gemäß Pkt. III.2.3)): § 4 (3), § 5 (5) a, b, c, d, e, f VOF (Kriterien 2 bis 7 einschließlich Unterkriterien), Ausschluss bei Nichtabgabe; Fachliche Eignung/zusätzliche besondere Anforderungen gemäß Unterkriterium 2.2: Für die örtliche Bauüberwachung und für die Bauoberleitung und für den SiGe Koordinator sind zwingend verschiedene Mitarbeiter vorzusehen, bei Nichtbeachtung erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Fachliche Eignung/zusätzliche besondere Anforderungen gemäß Unterkriterium 2.4: Vorlage der Qualifikationsnachweise für das vorgesehene Personal der Überwachung Verkehrssicherung (MVAS-Nachweis oder gleichwertig), bei Nichtabgabe erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Fachliche Eignung/zusätzliche besondere Anforderungen gemäß Unterkriterium 2.5: Für die Leistung der Fertigungsüberwachung der Stahlbaukonstruktion einschl. Schweißtechnik und Korrosionsschutz für Brückenbauwerke ist der Nachweis des Schweißfachingenieurs (SFI) und der Nachweis des Beschichtungsinspektors (BSI oder eines gleichwertigen Abschlusses) für das vorgesehene Personal und deren Vertreter vorzulegen, bei Nichtabgabe erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Fachliche Eignung/zusätzliche besondere Anforderungen gemäß Unterkriterium 2.6: Pkt. a) Vorlage der geforderten Erklärung mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten ist vorzulegen und Pkt. b) für die Leistungen Bauüberwachung Bahn (BÜB) und Bauvorlageberechtigter Bahn (BVB) sind die Qualifikationsnachweise und die Anforderungen gemäß Unterkriterium 2.6 für das vorgesehene Personal vorzulegen, bei Nichtabgabe oder Nichterfüllung der Anforderungen erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Fachliche Eignung/zusätzliche besondere Anforderungen gemäß Unterkriterium 2.7: Pkt. a) für die örtliche Bauüberwachung und für die Bauoberleitung und für den SiGe Koordinator sind zwingend verschiedene Mitarbeiter vorzusehen, Pkt. b) für die SiGe Planung der Ausführung des Bauvorhabens und der Koordinierung nach Baustellenverordnung sind gemäß Unterkriterium 2.7 die Qualifikationsnachweise und die Anforderungen für das vorgesehene Personal und deren Vertreter vorzulegen, bei Nichtabgabe oder Nichterfüllung der Anforderungen oder Nichtbeachtung der Anforderungen erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. - Auswahlverfahren: Die Wichtung erfolgt für die gemäß Pkt. III.2.2) und III.2.3) benannten Auswahlkriterien mit: Kriterium 1: Unterkriterium 1.1 mit 5 %, Unterkriterium 1.2 mit 5 %; Kriterium 2: Unterkriterium 2.1 mit 10 %, Unterkriterium 2.2 mit 10 %, Unterkriterium 2.3 mit 2,5 %, Unterkriterium 2.4 mit 2,5 %, Kriterium 3: Unterkriterium 3.1 mit 10 %, Unterkriterium 3.2 mit 12,5 %, Unterkriterium 3.3 mit 12,5 %; Unterkriterium 3.4 mit 5 %; Kriterium 4: mit 5 %; Kriterium 5: Unterkriterium 5.1 mit 5 %, Unterkriterium 5.2 mit 5 %; Kriterium 6: mit 5 %; Kriterium 7: mit 5 %. Es erfolgt eine differenzierte Bewertung der genannten Auswahlkriterien mit 0 bis 5 Punkten. Teilnahmeanträge mit einer Bewertung von 0 Punkten in einem Auswahlkriterium werden aufgrund der Nichterfüllung der Mindeststandards nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert. Im Folgenden werden die Bewertungen der Auswahlkriterien benannt: - Kriterium 1, Unterkriterium 1.1: 0 Punkte: bei Nichterfüllung des Mindeststandards. 1 Punkt (Mindeststandard): größer oder gleich 129.000,00 EUR bis kleiner als 141.900 EUR im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2011-2013) für Leistungen an Bundes- und Staats-/Landstraßen für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen. 2 Punkte: größer oder gleich 141.900 EUR bis kleiner als 154.800 EUR im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2011-2013) für Leistungen an Bundes- und Staats-/Landstraßen für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen. 3 Punkte: größer oder gleich 154.800 EUR bis kleiner als 167.700 EUR im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2011-2013) für Leistungen an Bundes- und Staats-/ Landstraßen für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen. 4 Punkte: größer oder gleich 167.700 EUR bis kleiner als 180.600 EUR im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2011-2013) für Leistungen an Bundes- und Staats-/ Landstraßen für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen. 5 Punkte: größer oder gleich 180.600 EUR im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2011-2013) für Leistungen an Bundes- und Staats-/Landstraßen für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und der Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen.; Ausschlaggebend für die Wertung ist die Summe der objektbezogenen Umsätze für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen an Bundes- und Staats-/Landstraßen im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2011-2013). -Unterkriterium 1.2: 0 Punkte: bei Nichterfüllung des Mindeststandards. 1 Punkt (Mindeststandard): größer oder gleich 195.000 EUR bis kleiner als 214.500 EUR im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2011-2013) für Leistungen an Bundes- und Staats-/Landstraßen für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken. 2 Punkte: größer oder gleich 214.500 EUR bis kleiner als 234.000 EUR im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2011-2013) für Leistungen an Bundes- und Staats-/Landstraßen für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken. 3 Punkte: größer oder gleich 234.000 EUR bis kleiner als 253.500 EUR im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2011-2013) für Leistungen an Bundes- und Staats-/Landstraßen für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken. 4 Punkte: größer oder gleich 253.500 EUR bis kleiner als 273.000 EUR im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2011-2013) für Leistungen an Bundes- und Staats-/Landstraßen für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken. 5 Punkte: größer oder gleich 273.000 EUR im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2011-2013) für Leistungen an Bundes- und Staats-/Landstraßen für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken. Ausschlaggebend für die Wertung ist die Summe der objektbezogenen Umsätze für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke und für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken an Bundes- und Staats-/Landstraßen im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2011-2013). -Kriterium 2, Unterkriterium 2.1: 0 Punkte: bei Nichterfüllung des Mindeststandards, 1 Punkt (Mindeststandard): der Verantwortliche der Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber (AG) für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen muss über eine abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU) oder Fachhochschule (FH) oder Berufsakademie (BA) als Diplomingenieur/Master und über 3 Berufsjahre (BJ) verfügen; und der Verantwortliche der Leistungserbringung gegenüber dem AG für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen muss über eine abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH oder BA als Diplomingenieur/Master und über 3 BJ verfügen; und der vorgesehene Mitarbeiter für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen muss über eine abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH oder BA als Diplomingenieur/Master und über 2 BJ verfügen; und der vorgesehene Mitarbeiter für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen muss über eine abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH oder BA als Diplomingenieur/ Master und über 2 BJ verfügen. 2 Punkte: es liegen die Voraussetzungen für 1 Punkt und eine Erhöhung der jeweiligen Anzahl der Berufsjahre um 1 Berufsjahr vor. 3 Punkte: es liegen die Voraussetzungen für 2 Punkte und eine Erhöhung der jeweiligen Anzahl der Berufsjahre um 1 Berufsjahr vor. 4 Punkte: es liegen die Voraussetzungen für 3 Punkte und eine Erhöhung der jeweiligen Anzahl der Berufsjahre um 1 Berufsjahr vor. 5 Punkte: es liegen die Voraussetzungen für 4 Punkte und eine Erhöhung der jeweiligen Anzahl der Berufsjahre um 1 Berufsjahr vor. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 2.1 ist die niedrigste Einzelbewertung des vorgesehenen Personals. - Unterkriterium 2.2: 0 Punkte: bei Nichterfüllung des Mindeststandards. 1 Punkt (Mindeststandard): der Verantwortliche der Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber (AG) für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken muss über eine abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU) oder Fachhochschule (FH) als Diplomingenieur/Master und über 3 Berufsjahre (BJ) verfügen; und der Verantwortliche der Leistungserbringung gegenüber dem AG für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken muss über eine abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH als Diplomingenieur/Master und über 3 BJ verfügen; und der Vertreter des Verantwortlichen der Leistungserbringung gegenüber dem AG für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken muss über eine abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH als Diplomingenieur/Master und über 3 BJ verfügen; und der Vertreter des Verantwortlichen der Leistungserbringung gegenüber dem AG für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken muss über eine abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH als Diplomingenieur/Master und über 3 BJ verfügen. 2 Punkte: es liegen die Voraussetzungen für 1 Punkt und eine Erhöhung der jeweiligen Anzahl der Berufsjahre um 1 Berufsjahr vor. 3 Punkte: es liegen die Voraussetzungen für 2 Punkte und eine Erhöhung der jeweiligen Anzahl der Berufsjahre um 1 Berufsjahr vor. 4 Punkte: es liegen die Voraussetzungen für 3 Punkte und eine Erhöhung der jeweiligen Anzahl der Berufsjahre um 1 Berufsjahr vor. 5 Punkte: es liegen die Voraussetzungen für 4 Punkte und eine Erhöhung der jeweiligen Anzahl der Berufsjahre um 1 Berufsjahr vor. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 2.2 ist die niedrigste Einzelbewertung des vorgesehenen Personals. - Unterkriterium 2.3: 0 Punkte: bei Nichterfüllung des Mindeststandards. 1 Punkt (Mindeststandard): Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6)von Verkehrsanlagen ohne dem Teilnahmeantrag beigefügte Qualifikationsnachweise. 3 Punkte: Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen mit Qualifikationsnachweisen für weniger als die Hälfte des vorgesehenen Personals der Leistungserbringung. 5 Punkte: Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen mit Qualifikationsnachweisen für mindestens die Hälfte des vorgesehenen Personals der Leistungserbringung. Es erfolgt keine Punktbewertung mit 2 und 4 Punkten. - Unterkriterium 2.4: 0 Punkte: bei Nichterfüllung des Mindeststandards. 1 Punkt (Mindeststandard): Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken ohne dem Teilnahmeantrag beigefügte Qualifikationsnachweise. 3 Punkte: Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken mit Qualifikationsnachweisen für weniger als die Hälfte des vorgesehenen Personals der Leistungserbringung. 5 Punkte: Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken mit Qualifikationsnachweisen für mindestens die Hälfte des vorgesehenen Personals der Leistungserbringung. Es erfolgt keine Punktbewertung mit 2 und 4 Punkten. - Kriterium 3, Unterkriterium 3.1: 0 Punkte: bei Nichterfüllung des Mindeststandards. 1 Punkt (Mindeststandard): 3 Referenzen für Leistungen der Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen von Straßenbauprojekten an Bundes-, Staats-/Landstraßen und 3 Referenzen für Leistungen der Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen von Straßenbauprojekten an Bundes-, Staats-/Landstraßen. 2 Punkte: es liegen die Voraussetzungen für 1 Punkt und eine Erhöhung der jeweiligen Anzahl der Referenzen um 1 Referenz vor. 3 Punkte: es liegen die Voraussetzungen für 2 Punkte und eine Erhöhung der jeweiligen Anzahl der Referenzen um 1 Referenz vor. 4 Punkte: es liegen die Voraussetzungen für 3 Punkte und eine Erhöhung der jeweiligen Anzahl der Referenzen um 1 Referenz vor. 5 Punkte: es liegen die Voraussetzungen für 4 Punkte und eine Erhöhung der jeweiligen Anzahl der Referenzen um 1 Referenz vor. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 3.1 ist die niedrigste Einzelbewertung der Referenzen. Im Rahmen des Verfahrens behält sich der AG vor, die Referenzen der 3-6 zur Angebotsabgabe vorgesehenen Teilnehmer beim jeweiligenAuftragsgeber zur Bestätigung vorzulegen, erfolgt die Bestätigung nicht aufgrund der Nichteinhaltung der Termin-, Kosten- und Qualitätsziele durch den Auftragnehmer, erfolgt keine Berücksichtigung der jeweiligen Referenz. - Unterkriterium 3.2: 0 Punkte: bei Nichterfüllung des Mindeststandards. 1 Punkt (Mindeststandard): 3 Referenzen für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung von Verkehrsanlagen von Straßenbauprojekten an Bundes-, Staats-/Landstraßen; und 3 Referenzen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen von Straßenbauprojekten an Bundes-, Staats-/Landstraßen. 2 Punkte: es liegen die Voraussetzungen für 1 Punkt und eine Erhöhung der jeweiligen Anzahl der Referenzen um 1 Referenz vor. 3 Punkte: es liegen die Voraussetzungen für 2 Punkte und eine Erhöhung der jeweiligen Anzahl der Referenzen um 1 Referenz vor. 4 Punkte: es liegen die Voraussetzungen für 3 Punkte und eine Erhöhung der jeweiligen Anzahl der Referenzen um 1 Referenz vor. 5 Punkte: es liegen die Voraussetzungen für 4 Punkte und eine Erhöhung der jeweiligen Anzahl der Referenzen um 1 Referenz vor. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 3.2 ist die niedrigste Einzelbewertung der Referenzen. Im Rahmen des Verfahrens behält sich der AG vor, die Referenzen der 3-6 zur Angebotsabgabe vorgesehenen Teilnehmer beim jeweiligen Auftragsgeber zur Bestätigung vorzulegen, erfolgt die Bestätigung nicht aufgrund der Nichteinhaltung der Termin-, Kosten- und Qualitätsziele durch den Auftragnehmer, erfolgt keine Berücksichtigung der jeweiligen Referenz. Unterkriterium 3.3: 0 Punkte: bei Nichterfüllung des Mindeststandards. 1 Punkt (Mindeststandard): 3 Referenzen für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung von Brückenbauwerken an Bundes-, Staats-/Landstraßen, davon 1 Stahl- oder Stahlverbundbrücke; und 3 Referenzen für Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Brückenbauwerken an Bundes-, Staats-/Landstraßen, davon 1 Stahl- oder Stahlverbundbrücke. 2 Punkte: 4 Referenzen für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung von Brückenbauwerken an Bundes-, Staats-/Landstraßen, davon 1 Stahl- oder Stahlverbundbrücke; und 4 Referenzen für Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Brückenbauwerken an Bundes-, Staats-/Landstraßen, davon 1 Stahl- oder Stahlverbundbrücke. 3 Punkte: 5 Referenzen für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung von Brückenbauwerken an Bundes-, Staats-/Landstraßen, davon 2 Stahl- oder Stahlverbundbrücken; und 5 Referenzen für Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Brückenbauwerken an Bundes-, Staats-/Landstraßen, davon 2 Stahl- oder Stahlverbundbrücken. 4 Punkte: 6 Referenzen für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung von Brückenbauwerken an Bundes-, Staats-/Landstraßen, davon 2 Stahl- oder Stahlverbundbrücken; und 6 Referenzen für Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Brückenbauwerken an Bundes-, Staats-/Landstraßen, davon 2 Stahl- oder Stahlverbundbrücken. 5 Punkte: 7 Referenzen für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung von Brückenbauwerken an Bundes-, Staats-/Landstraßen, davon 3 Stahl- oder Stahlverbundbrücken; und 7 Referenzen für Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Brückenbauwerken an Bundes-, Staats-/Landstraßen, davon 3 Stahl- oder Stahlverbundbrücken. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 3.3 ist die niedrigste Einzelbewertung der Referenzen. Im Rahmen des Verfahrens behält sich der AG vor, die Referenzen der 3-6 zur Angebotsabgabe vorgesehenen Teilnehmer beim jeweiligen Auftragsgeber zur Bestätigung vorzulegen, erfolgt die Bestätigung nicht aufgrund der Nichteinhaltung der Termin-, Kosten- und Qualitätsziele durch den Auftragnehmer, erfolgt keine Berücksichtigung der jeweiligen Referenz. - Unterkriterium 3.4: 0 Punkte: bei Nichterfüllung des Mindeststandards. 1 Punkt (Mindeststandard): 1 Referenz für Leistungen der Fertigungsüberwachung der Stahlbaukonstruktion einschl. Schweißtechnik und Korrosionsschutz von Straßen- oder Eisenbahnbrückenbauwerken. 3 Punkte: es liegen die Voraussetzungen für 1 Punkt und eine Erhöhung der Anzahl Referenzen um 1 Referenz vor. 5 Punkte: es liegen die Voraussetzungen für 3 Punkte und eine Erhöhung der Anzahl der Referenzen um 1 Referenz vor. Es erfolgt keine Punktbewertung mit 2 und 4 Punkten. Im Rahmen des Verfahrens behält sich der AG vor, die Referenzen der 3-6 zur Angebotsabgabe vorgesehenen Teilnehmer beim jeweiligen Auftragsgeber zur Bestätigung vorzulegen, erfolgt die Bestätigung nicht aufgrund der Nichteinhaltung der Termin-, Kosten- und Qualitätsziele durch den Auftragnehmer, erfolgt keine Berücksichtigung der jeweiligen Referenz. - Kriterium 4: 0 Punkte: bei Nichterfüllung des Mindeststandards. 1 Punkt (Mindeststandard): Angaben zur technischen Leitung des Vorhabens des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals jedoch ohne Angabe der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt und ohne bzw. unvollständiger Benennung der Vertreterregelung. 3 Punkte: Angaben zur technischen Leitung des Vorhabens des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals jedoch ohne Angabe der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt, aber mit der vollständigen Benennung der einzelnen Vertreterregelung; oder Angaben zur technischen Leitung des Vorhabens des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) und der/der Unterauftragnehmer/s mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals mit Angabe der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt, aber unvollständiger Benennung der Vertreterregelung. 5 Punkte: Angaben zur technischen Leitung des Vorhabens des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) und der/des Unterauftragnehmer/s mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals mit Angabe der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt einschließlich der vollständigen Benennung der einzelnen Vertreterregelung. Es erfolgt keine Punktbewertung mit 2 und 4 Punkten. - Kriterium 5, Unterkriterium 5.1: 0 Punkte: bei Nichterfüllung des Mindeststandards. 1 Punkt (Mindeststandard): 2 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen. 3 Punkte: 3 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen. 5 Punkte: 4 oder mehr Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen. Es erfolgt keine Punktbewertung mit 2 und 4 Punkten. Ausschlaggebend für die Wertung ist die Summe der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für die Ausführungsplanung (Lph. 5)von Verkehrsanlagen und für die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen. - Unterkriterium 5.2: 0 Punkte: bei Nichterfüllung des Mindeststandards. 1 Punkt (Mindeststandard): 3 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken. 2 Punkte: 4 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken. 3 Punkte: 5 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken. 4 Punkte: 6 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken. 5 Punkte: 7 oder mehr Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken. Ausschlaggebend für die Wertung ist die Summe der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken. - Kriterium 6: 0 Punkte: bei Nichterfüllung des Mindeststandards. 1 Punkt (Mindeststandard): allgemeine Beschreibung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technischen Ausrüstungen (Datenaustausch: dxf, .dwg, GAEB, REB gerechte Bauabrechnung in Datenart 11, grafischer und sonst. Daten (MS-Word-kompatibel, MS-Excel-kompatibel, MS-Power-Point-kompatibel), in digitaler Form muss gewährleistet werden) der Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und die Unterauftragnehmer verfügen. 5 Punkte: konkrete Erklärung aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technischen Ausrüstungen (Datenaustausch: dxf, .dwg, GAEB, REB gerechte Bauabrechnung in Datenart 11, grafischer und sonst. Daten (MS-Word-kompatibel, MS-Excel-kompatibel, MS-Power-Point-kompatibel), in digitaler Form muss gewährleistet werden) der Bewerber (bei Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften von den ent-sprechenden Mitgliedern) unddie Unterauftragnehmer verfügen. Es erfolgt keine Punktbewertung mit 2, 3 und 4 Punkten. - Kriterium 7: 1 Punkt (Mindeststandard): reine verbale Aussage des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern), dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualitätssicherung durchgeführt werden. 5 Punkte: Benennung und Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern) zur Gewährleistung der Qualitätssicherung, z.Bsp. durch Zertifikate gem. ISO 9001. Es erfolgt keine Punktbewertung mit 0, 2, 3 und 4 Punkten. Erfüllen mehr als 6 Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, wird die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern gemäß § 10 (3) VOF durch Los getroffen.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: LISt GmbH
Postanschrift: Seminarstraße 4
Postort: Rochlitz
Postleitzahl: 09306
Kontaktperson: Frau Ebner
Telefon: +49 3737784609 📞
E-Mail: katja.ebner@list.smwa.sachsen.de 📧
Fax: +49 3514511784699 📠

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 4.11-3946/1544/1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Quelle: OJS 2014/S 058-097512 (2014-03-10)
Ergänzende Angaben (2014-03-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 064-109096
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 58-097512
ABl. S-Ausgabe: 64
Quelle: OJS 2014/S 064-109096 (2014-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: poststelle.nl-plauen@lasuv.sachsen.de 📧
Telefon: +49 374114800 📞
Fax: +49 37411480110 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 081-144461
ABl. S-Ausgabe: 81

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis/Honorar Grundleistungen (5)
2. Preis/Honorar Besondere Leistungen (37,5)
3. Preis/Honorar Nebenkosten (5)
4. Qualität (20)
5. Fachlicher und technischer Wert (17,5)
6. Leistungszeitraum oder -fristen (15)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-05 📅
Name: Ingenieurgemeinschaft EIBS GmbH/ICL GmbH/IBV GmbH B 175
Postanschrift: Bernhardstraße 92
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01187
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: eibs@eibs.de 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2015/S 081-144461 (2015-04-15)