B 226; Bauüberwachung Abbruch und Neubau Obergrabenbrücke

Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Südwestfalen, Außenstelle Hagen

Zur Unterstützung der AG - Bauüberwachung sind für diesen Auftrag Ingenieur- & Technikerleistungen für die örtliche Bauüberwachung über die Gesamtmaßnahme mit einer ständigen Vor-Ort-Präsenz für den Abbruch und den Ersatzbau der Obergrabenbrücke, einschl. der Überwachung des Baus einer Behelfsbrücke, welche auf den Pfeilern einer benachbarten Eisenbahnbrücke errichtet wird, zu erbringen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-11.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-11-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-11-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Baustellenüberwachung
Menge oder Umfang:
“Die zu überwachende Maßnahme umfasst im Wesentlichen folgende Bauleistungen:Verkehrssicherungen auf der Bundesstraße und auf Nebenstraßen,Herstellung und...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustellenüberwachung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Südwestfalen, Außenstelle Hagen
Postanschrift: Rheinstraße 8
Postleitzahl: 58097
Postort: Hagen
Kontakt
Internetadresse: http://www.strassen.nrw.de 🌏
E-Mail: rnl-sw-as-ha-vergabeservice@strassen.nrw.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-11 📅
Einreichungsfrist: 2014-12-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 218-385670
ABl. S-Ausgabe: 218
Zusätzliche Informationen

“Personen, die bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote anwesend sein dürfen (falls zutreffend): keine.”
Quelle: OJS 2014/S 218-385670 (2014-11-11)