BAB A 3; 8-Str. Ausbau zwischen der AS Lev. und der AS K.-Mülheim (4. BA) Fachlos: „Arbeiten an Schutzeinrichtungen aus Stahl“

Straßen.NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg, Außenstelle Köln

Ausbau der A 3 zwischen der Anschlussstelle (AS) Leverkusen und der AS Köln-Mülheim von derzeit 6 auf künftig 8 Fahrstreifen mit jeweils einer durchgehenden Standspur je Fahrtrichtung. Ausbauabschnitt von km 129,530 bis km 132,6.
Gegenstand der vorliegenden Unterlagen sind die baubegleitenden Arbeiten an passiven Schutzeinrichtungen/Fahrzeug-Rückhaltesystemen aus Stahl.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-19.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-12-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang:
“1 400 000”
Gesamtwert des Auftrags: 1 400 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Straßen.NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg, Außenstelle Köln
Postanschrift: Deutz-Kalker-Straße 18-26
Postleitzahl: 50679
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://strassen.nrw.de 🌏
E-Mail: rnl-rb-vergabeservice@strassen.nrw.de.de 📧
Telefon: +49 22183970 📞
Fax: +49 2218397100 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-19 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 248-437592
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen

“Die kompletten Ausschreibungsunterlagen sind im Internet unter www.evergabe.nrw.de hinterlegt. Sie können dort kostenlos bezogen werden.”
Quelle: OJS 2014/S 248-437592 (2014-12-19)