Bargeldloser Bezug von Kraftstoffen durch ein flächendeckendes Tankkartensystem

Hansestadt Rostock

Die Hansestadt Rostock beabsichtigt die Einführung eines Tankkartensystems.
Durch den Auftragnehmer soll sowohl die Bereitstellung, die Abrechnung, der eventuelle Ersatz und die Sperrung der Tankkarten sowie der Bezug von Kraftstoffen ermöglicht werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-07-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betankung von Fahrzeugen
Menge oder Umfang:
Die nachfolgend aufgeführten Mengen sind:unter a) die errechnete Bedarfsmenge an Tankkarten undunter b) der Durchschnitt der Kraftstoffmengen aus 4 Jahren, berechnet auf ein Jahr:a) 300 Tankkartenb) ca.191 300 Liter Dieselkraftstoff,52 400 Liter Benzin (Super 95),100 Liter Benzin (Super Plus),1 700 Liter Benzin (Super E10),300 kg Autogas (LPG),14 000 kg Erdgas (H-Gas).Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers der o. g. Mengen besteht nicht.Die Mengen können zukünftig sowohl nach oben als auch nach unten variieren.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betankung von Fahrzeugen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hansestadt Rostock
Postanschrift: St.-Georg-Straße 109/Haus 2
Postleitzahl: 18055
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.rostock.de 🌏
E-Mail: mathias.schuldt@rostock.de 📧
Telefon: +49 3813812341 📞
Fax: +49 3813813501 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-07 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 132-235769
ABl. S-Ausgabe: 132

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hansestadt Rostock beabsichtigt die Einführung eines Tankkartensystems.
Durch den Auftragnehmer soll sowohl die Bereitstellung, die Abrechnung, der eventuelle Ersatz und die Sperrung der Tankkarten sowie der Bezug von Kraftstoffen ermöglicht werden.
Menge oder Umfang:
Die nachfolgend aufgeführten Mengen sind:
unter a) die errechnete Bedarfsmenge an Tankkarten und
unter b) der Durchschnitt der Kraftstoffmengen aus 4 Jahren, berechnet auf ein Jahr:
a) 300 Tankkarten
b) ca.
191 300 Liter Dieselkraftstoff,
52 400 Liter Benzin (Super 95),
100 Liter Benzin (Super Plus),
1 700 Liter Benzin (Super E10),
300 kg Autogas (LPG),
14 000 kg Erdgas (H-Gas).
Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers der o. g. Mengen besteht nicht.
Die Mengen können zukünftig sowohl nach oben als auch nach unten variieren.
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 23/10/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hansestadt Rostock sowie Bundesrepublik Deutschland und Europa.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Soweit allgemeinverbindliche Entgelttarifverträge kein höheres Entgelt vorschreiben, hat der Bieter und gegebenenfalls seine Subunternehmer bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR (brutto) zu zahlen mit entsprechenden Kontroll- und Vertragsstrafenregelungen gemäß Leistungsbeschreibung.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Entfällt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat alle Mitglieder aufzuführen, ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen sowie die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder verbindlich zu erklären
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Die Kartengebühren und die auf die Treibstoffe durch den Bieter gegebenen Nachlässe können während der Vertragslaufzeit durch den Auftragnehmer nicht angepasst werden.
2. Der Vertrag endet mit einer ordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber mit einer Kündigungsfrist von 30 Kalendertagen in schriftlicher Form.
3. Der Vertrag wird für einen Zeitraum von einem Jahr geschlossen und verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn dieser nicht mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich zum jeweiligen Jahresende durch den Auftragnehmer ordentlich gekündigt wird.
4. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt vorbehalten.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Deutsche Bank
BLZ: 130 70 000
Konto: 116 80 38
bzw.
IBAN: DE79 1307 0000 0116 8038 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Verwendungszweck bzw. Zahlungsgrund:
P7409691071A20063231014
und Firma des Einzahlers.
Für den Nachweis des Zahlungseingangs ist die Zusendung des Einzahlungsbeleges erforderlich.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-09-01 📅
Öffnungsort: Hauptamt, St.-Georg-Straße 109/Haus II in 18055 Rostock.
Ort des Eröffnungstermins: Hauptamt, St.-Georg-Straße 109/Haus II in 18055 Rostock.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Akzeptanzstationen (60)
2. Kartengebühren/Bereitstellung (20)
3. Nachlässe auf Kraftstoffe (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hansestadt Rostock, Hauptamt, Sachgebiet Zentrale Vergabe und Beschaffung
Mathias Schuldt
Internetadresse: www.rostock.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 23/10/14

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855885065 📞
Internetadresse: http://regierung-mv.de 🌏
Fax: +49 3855885045 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Unverzüglich i. S. d. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens 14 Kalendertage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht. Nach Ablauf dieser Frist wird eine Rüge durch die Vergabestelle als verfristet zurückgewiesen.
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Quelle: OJS 2014/S 132-235769 (2014-07-07)