Bau und betriebsfertige Lieferung von 2 Eisbrechern mit der Option auf weitere 2 Eisbrecher

Hamburg Port Authority -AöR-

Bau und die betriebsfertige Lieferung von zwei Eisbrechern mit der Option für weitere 2 Eisbrecher Die Neubauten sollen die HPA Eisbrecher „Chr. Nehls“, „Hafenbau 2“(Eisbrecher Typ3), „Hugo Lentz“ (Typ 2) und „Joh. Dalmann“ (Typ 1) ersetzen.
Die Eisbrecher „Chr. Nehls“ und „Hafenbau 2“ sind hinsichtlich ihrer Abmessungen baugleich auszuführen.
Konzeption als „Typschiffe (keine Prototypen)..
Ausgehend von den Erfordernissen des Eisaufbruches auf der Elbe sind die Eisbrecher in ihrer Form durch einen vom Auftraggeber erstellten Generalplanentwurf mit dazugehörigem Linienriss weitestgehend vorgegeben.
Für den Antrieb ist ein dieselmechanisches Konzept als Einwellenanlage mit Festpropeller zu realisieren.
Die Neubauten sollen u.a. eingesetzt werden als:
— Eisbrecher im Hamburger Hafen bei folgenden Eisverhältnissen:
—— Zusammengefrorenes und zusammengeschobenes Scholleneis mit Eisstärken > 1,00 m und Eisversetzungen die u.U. bis auf den Grund reichen.
—— Geschlossene Kerneisdecke in besonders kalten Wintern mit Eisstärken von 0,30 m bis 0,70 m (Eisbrecher Typ 3) bzw. 0,50 m bis 1,00 m (Eisbrecher Typ 1 und 2)
—— Eisbrecherleistung 0,2 m Eis bei v=2,5 kn (Eisbrecher Typ 3) bzw. 0,3 m Eis bei v = 3 kn (Eisbrecher Typ 1 und 2)
— Hafenschlepper (Schlepp- und Verholarbeiten „auf Seite und an Leine“sowie im Schubverband für Typ 1 und 2).
Hauptabmessungen
Eisbrecher Typ 3 („Hafenbau 2“ und „Nehls“)
(1) Hauptabmessungen:
1. Länge über Alles : ca. 18,00 m
2. Breite über Alles : ca. 6,20 m
3. Breite auf Spanten : ca. 6,00 m
4. Tiefgang max. : ca. 2,25 m
5. Fixpunkt über Wasserlinie bei gelegtem Mast : max. 3,80 m
Option Eisbrecher Typ 2 („Hugo Lentz“)
(1) Hauptabmessungen:
1. Länge über Alles : ca. 23,19 m
2. Breite über Alles : ca. 7,00 m
3. Breite auf Spanten : ca. 6,60 m
4. Tiefgang max. : ca. 2,50 m
5. Fixpunkt über Wasserlinie bei gelegtem Mast : max. 4,60 m
Option Eisbrecher Typ 1 („Johannes Dalmann“)
(1) Hauptabmessungen:
1. Länge über Alles : ca. 30,00 m
2. Breite über Alles : ca. 8,50 m
3. Breite auf Spanten : ca. 8,00 m
4. Tiefgang max. : ca. 3,20 m
5. Fixpunkt über Wasserlinie bei gelegtem Mast : max. 5,60 m

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-03-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-03-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schiffe und Boote
Menge oder Umfang:
Bau und betriebsfertige Lieferung von 2 Eisbrechern mit der Option auf weitere zwei Eisbrecher.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schiffe und Boote 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hamburg Port Authority -AöR-
Postanschrift: Neuer Wandrahm 4
Postleitzahl: 20457
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg-port-authority.de/ 🌏
E-Mail: zentralereinkauf@hpa.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428472822 📞
Fax: +49 40428472305 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-26 📅
Einreichungsfrist: 2014-04-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 063-108088
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung. Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb. Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.5) grob beschrieben. Unter http://www.hamburg-port-authority.de ist im Bereich "Für Hafenkunden" und dort unter "Ausschreibungen/Teilnahmewettbewerbe" ein Bewerbungsformblatt für diesen Teilnahmewettbewerb abzurufen. Dieses Formblatt beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltene Form. Das ausgefüllte Bewerbungsformblatt ist mit den Teilnahmeunterlagen abzugeben.Das Bewerbungsformblatt dient der Zusammenfassung der Bewerbungsunterlagen und vereinfacht die Auswertung für den AG. Die Nicht-Vorlage des Bewerbungsformblatts zum Eröffnungstermin des Teilnahmewettbewerbs führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Andere schriftliche Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt. Die Teilnahmeanträge haben die unter III.2) aufgeführten Inhalte in der vorgegebenen Struktur (siehe Bewerbungsformblatt) aufzuweisen. Die Teilnahmeanträge sind als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Es sind nur Teilnahmeanträge zugelassen, die dem Verhandlungsleiter zum Eröffnungstermin vorliegen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn der verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die nicht vom Bewerber zu vertreten sind. Die Umstände hat der Bewerber unaufgefordert und unverzüglich darzulegen und nachzuweisen. Bewerbergemeinschaften: 1. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. In dem Teilnahmeantrag ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bewerbergemeinschaft und später im Fall der Auswahl für das Verhandlungsverfahren auch die Bietergemeinschaft zu vertreten. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Kopie ausreichend). 2. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in dem Teilnahmeantrag vollständig zu benennen. Die Anforderungen aus Pkt. III.2) Teilnahmebedingungen müssen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft durch Abgabe von entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweisen der jeweiligen Mitglieder erfüllt werden. Das Bewerbungsformblatt ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben, nicht jedoch für Nachunternehmer. 3. Schließen sich mehrere Bewerber zu einer Bewerbergemeinschaft zusammen, so ist zu gewährleisten, dass kein Bewerber Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist. Ist ein Bewerber Mitglied in mehreren Bewerbergemeinschaften,so werden diese Bewerbergemeinschaften zwingend vom Teilnahmeverfahren ausgeschlossen. Nachunternehmer: 1. Der Bewerber hat in dem Teilnahmeantrag auch die Dritten, insbesondere Nachunternehmer, anzugeben, deren Kapazitäten er sich im Fall der Beauftragung bedienen will. Der Bewerber hat insoweit weiter darzulegen, welche Kapazitäten der Dritten genutzt werden sollen, dass sie die Eignungsanforderungen gemäß Pkt. III.2.3) Teilnahmebedingungen (anhand entsprechender Referenzen) erfüllen und z.B. durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass dem Bewerber diese Kapazitäten zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehen werden. 2. Abgabe der Erklärung, dass die vorgesehenen Nachunternehmer in diesem Vergabeverfahren ausschließlich für den Bewerber eingesetzt werden sollen und nicht für andere Bewerber. Kann diese Erklärung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nicht abgegeben werden, so ist dies in den Bewerbungsunterlagen zu dokumentieren. Sollte die Auswahl der Bewerber für das weitere Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) zu einer Mehrfachbeteiligung von Unterauftragnehmern führen, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. Hierzu wird dem Bewerber die Möglichkeit eingeräumt, darzulegen wie mögliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen in Folge einer Mehrfachbeteiligung eines oder mehrerer Nachunternehmer durch Maßnahmen des Bewerbers bzw. des/ der Nachunternehmer verhindert werden sollen. Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.2) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen und die unter Pkt. VI.3) beschriebene Form (Bewerbungsformblatt) einhalten. Ausländische Bewerber / Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.2) vorzulegen. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand von folgenden Kriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers ca. 12 % (gem. Pkt. III.2.2)) 2. Fachliche und technische Leistungsfähigkeit/ Eignung des Bewerbers ca. 85 % gem. Pkt.III.2.3)) 3. Gesamteindruck des Teilnahmeantrages 3 %. Die fünf am besten geeigneten Bewerber erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren. Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich (unter Angabe der unter Pkt. IV 3.1) genannten Vergabenummer) per Fax oder E-Mail, bis sechs Tage vor Ablauf der Frist für den Eingang des Teilnahmeantrags an folgende Adresse zu richten: Hamburg Port Authority AöR Brooktorkai 1 Zentraler Einkauf D-20457 Hamburg Fax: +49 40428472612 E-Mail: zentralereinkauf@hpa.hamburg.de Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind ausschließlich unter http://www.hamburg-port-authority.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bau und die betriebsfertige Lieferung von zwei Eisbrechern mit der Option für weitere 2 Eisbrecher Die Neubauten sollen die HPA Eisbrecher „Chr. Nehls“, „Hafenbau 2“(Eisbrecher Typ3), „Hugo Lentz“ (Typ 2) und „Joh. Dalmann“ (Typ 1) ersetzen.
Die Eisbrecher „Chr. Nehls“ und „Hafenbau 2“ sind hinsichtlich ihrer Abmessungen baugleich auszuführen.
Konzeption als „Typschiffe (keine Prototypen)..
Ausgehend von den Erfordernissen des Eisaufbruches auf der Elbe sind die Eisbrecher in ihrer Form durch einen vom Auftraggeber erstellten Generalplanentwurf mit dazugehörigem Linienriss weitestgehend vorgegeben.
Für den Antrieb ist ein dieselmechanisches Konzept als Einwellenanlage mit Festpropeller zu realisieren.
Die Neubauten sollen u.a. eingesetzt werden als:
— Eisbrecher im Hamburger Hafen bei folgenden Eisverhältnissen:
—— Zusammengefrorenes und zusammengeschobenes Scholleneis mit Eisstärken > 1,00 m und Eisversetzungen die u.U. bis auf den Grund reichen.
—— Geschlossene Kerneisdecke in besonders kalten Wintern mit Eisstärken von 0,30 m bis 0,70 m (Eisbrecher Typ 3) bzw. 0,50 m bis 1,00 m (Eisbrecher Typ 1 und 2)
—— Eisbrecherleistung 0,2 m Eis bei v=2,5 kn (Eisbrecher Typ 3) bzw. 0,3 m Eis bei v = 3 kn (Eisbrecher Typ 1 und 2)
— Hafenschlepper (Schlepp- und Verholarbeiten „auf Seite und an Leine“sowie im Schubverband für Typ 1 und 2).
Hauptabmessungen
Eisbrecher Typ 3 („Hafenbau 2“ und „Nehls“)
(1) Hauptabmessungen:
1. Länge über Alles : ca. 18,00 m
2. Breite über Alles : ca. 6,20 m
3. Breite auf Spanten : ca. 6,00 m
4. Tiefgang max. : ca. 2,25 m
5. Fixpunkt über Wasserlinie bei gelegtem Mast : max. 3,80 m
Option Eisbrecher Typ 2 („Hugo Lentz“)
1. Länge über Alles : ca. 23,19 m
2. Breite über Alles : ca. 7,00 m
3. Breite auf Spanten : ca. 6,60 m
4. Tiefgang max. : ca. 2,50 m
5. Fixpunkt über Wasserlinie bei gelegtem Mast : max. 4,60 m
Option Eisbrecher Typ 1 („Johannes Dalmann“)
1. Länge über Alles : ca. 30,00 m
2. Breite über Alles : ca. 8,50 m
3. Breite auf Spanten : ca. 8,00 m
4. Tiefgang max. : ca. 3,20 m
5. Fixpunkt über Wasserlinie bei gelegtem Mast : max. 5,60 m
Beschreibung der Optionen: 2 Eisbrecher
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 18 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: L-0217-14-NO-EU
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
2. formlose Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 21 Abs. 1 und 4 SektVO vorliegen.
3. Bestehende Berufs/- Betriebshaftpflichtversicherung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Umsatz des Unternehmers in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
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2. Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Gruppen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Ausführung von Leistungen in den letzten 15 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Leistungen sind mit Referenzen des Unternehmens zu belegen. Es werden grundsätzlich zu den zwei Kompetenzbereichen A) und B) insgesamt 6–10 Referenzen erwartet, die folgende Anforderungen erfüllen müssen, um als vergleichbar zu gelten:
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Kompetenzbereich A)Erfahrungen in Planung und Bau von Hafenschleppern aller Art bis 40 m Länge
Kompetenzbereich B)Erfahrungen in Planung und Bau von Eisbrechern aller Art bis 40 m Länge
2. Dem Unternehmer für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.
3. Angaben bezüglich des vorgesehenen technischen Büros und Konzept bezüglich der Darstellung der Leistungserbringung.
4. Angaben zur wasserseitigen Erreichbarkeit der Betriebsstätte.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in).
Sonstige besondere Bedingungen: Vertragsgrundlage werden die Allgemeinen Vertragsbestimmungen des Auftraggebers.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Christine Wohlert-Mohr
Name: Hamburg Port Authority -AöR-
Postanschrift: Brooktorkai 1
Telefon: +49 40428472181 📞
URL der Dokumente: http://www.hamburg-port-authority.de 🌏
Name: Hamburg Port Authority -AöR- Ausschreibungsstelle
URL der Teilnahme: http://www.hamburg-port-authority.de/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 107 Abs.3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 107 Abs.3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2014/S 063-108088 (2014-03-26)
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