Bau und Überlassung eines Personalwohnheims für das Klinikum Landshut

Klinikum Landshut gemeinnützige GmbH

Planung, schlüsselfertige Errichtung eines Personalwohnheims einschließlich Finanzierung sowie (optional) die kaufmännische und technische Gebäudeverwaltung auf dem Gelände der Klinikum Landshut gGmbH. Für das Wohnheim sind derzeit ein oder mehrere (miteinander verbundene) Gebäude mit ca. 80-100 Appartments, 10-20 Wohnungen, davon als Option maximal 6 große Wohnungen zwischen 75-95 m² über 4 bis 5 Geschosse, Unterkellerung ist nicht zwingend. Projektziel ist für den Auftraggeber, seinem Personal einschließlich seiner Auszubildenden qualitativ hochwertigen Wohnraum zu sozialverträglichen Konditionen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer wird das Bestandsgebäude abreißen, für das zu errichtende Personalwohnheim die vollständige Planung übernehmen (Objektplanung nach LP 1 bis 9, § 34 Abs. 3 HOAI und alle erforderlichen Fachplanungsleistungen) und das Personalwohnheim auf Basis dieser Planung schlüsselfertig errichten. Das Grundstück, auf dem das Personalwohnheim zu realisieren ist, befindet sich am nordwestlichen Rand des Klinikgeländes, angrenzend an die Prof.-Buchner-Straße in Landshut. Das Vorhaben wird im Wege eines Mietmodells in Kombination mit der Einräumung eines Erbbaurechts zugunsten des Auftragnehmers umgesetzt. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber das zu errichtende Personalwohnheim für eine Laufzeit von 10 Jahren mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils 5 Jahre im Wege der Miete zur Nutzung überlassen, die Höhe des Mietzinses wird an den Verbraucherpreisindex für Deutschland gekoppelt. Das Erbbaurecht wird eine Laufzeit von 40 Jahren haben, wobei die Höhe des Erbbauzinses ebenfalls an den Verbraucherpreisindex für Deutschland gekoppelt sein wird. Der Auftraggeber wird den überlassenen Wohnraum an sein Personal untervermieten. Der Auftragnehmer wird optional zusätzlich mit der kaufmännischen und technischen Verwaltung des zu errichtenden Wohnheims beauftragt. Der Inhalt der geforderten Leistungen und die vertraglichen Rahmenbedingungen werden sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen ergeben, die der Auftraggeber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber versenden wird. Gleiches gilt für den Inhalt des abzuschließenden Vertrags, der die mietweise Nutzungsüberlassungspflicht, die Planungs- und Bauerrichtungspflicht, die Erbbaurechtsbestellung, Regelungen über die Projektfinanzierung sowie über die optionale Gebäudeverwaltung umfassen wird.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-02 Auftragsbekanntmachung
2015-01-30 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2014-10-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Landshut gemeinnützige GmbH
Postanschrift: Robert-Koch-Str. 1
Postleitzahl: 84034
Postort: Landshut
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum-landshut.de/ 🌏
E-Mail: fx.meyer@klinikum-landshut.de 📧
Fax: +49 8716983104 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-02 📅
Einreichungsfrist: 2014-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 192-338243
ABl. S-Ausgabe: 192
Zusätzliche Informationen
1. Informationen zu dem Auftrag und zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs enthält ein Informationsmemorandum, das interessierte Unternehmen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei schriftlich, per Fax oder E-Mail anfordern können. Dieses enthält auch die für die Führung der geforderten Nachweise zu verwendenden Formblätter. 2. Ist eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der das Antragsschreiben unterschreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft für den Auftraggeber ist. Zusätzlich füllt die Bewerbergemeinschaft das Formblatt „Erklärung bei Bewerbergemeinschaft“ aus, in dem auch der vorgenannte bevollmächtigte Vertreter benannt wird. 3. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bereits im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft haben hierzu im Teilnahmeantrag entsprechende Angaben zu machen. 4. Jeder Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bezieht, muss seine Eignung nach den Vorgaben dieser Bekanntmachung nachweisen, soweit sich der Bewerber auf seine Leistungsfähigkeit und Fachkunde beruft. Die Zuverlässigkeit der Nachunternehmer ist in jedem Fall nachzuweisen. Der Nachweis dafür, dass dem Bewerber oder dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die für die Auftragsausführung insoweit erforderlichen Mittel von dem Nachunternehmer zur Verfügung gestellt werden, wird von den in der engeren Wahl befindlichen Bietern angefordert. 5. Die Einbindung von Nachunternehmern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist möglich. Etwaige Auswirkungen auf die Eignung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft werden in diesem Fall gesondert geprüft. Nach Vertragsschluss ist es nach Maßgabe der vertraglichen Bedingungen ebenfalls möglich, Nachunternehmer einzubinden oder bereits mit dem Angebot benannte Nachunternehmer auszutauschen. In diesem Fall ist die Zustimmung des Auftraggebers erforderlich. 6. Fragen oder Hinweise der Bewerber können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail oder per Fax an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit für die Erstellung der Teilnahmeanträge relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bewerber per E-Mail auch an alle anderen Bewerber versandt. Die Versendung erfolgt an die bei Abruf des Informationsmemorandums angegebenen E-Mail-Adresse. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung, schlüsselfertige Errichtung eines Personalwohnheims einschließlich Finanzierung sowie (optional) die kaufmännische und technische Gebäudeverwaltung auf dem Gelände der Klinikum Landshut gGmbH. Für das Wohnheim sind derzeit ein oder mehrere (miteinander verbundene) Gebäude mit ca. 80-100 Appartments, 10-20 Wohnungen, davon als Option maximal 6 große Wohnungen zwischen 75-95 m² über 4 bis 5 Geschosse, Unterkellerung ist nicht zwingend. Projektziel ist für den Auftraggeber, seinem Personal einschließlich seiner Auszubildenden qualitativ hochwertigen Wohnraum zu sozialverträglichen Konditionen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer wird das Bestandsgebäude abreißen, für das zu errichtende Personalwohnheim die vollständige Planung übernehmen (Objektplanung nach LP 1 bis 9, § 34 Abs. 3 HOAI und alle erforderlichen Fachplanungsleistungen) und das Personalwohnheim auf Basis dieser Planung schlüsselfertig errichten. Das Grundstück, auf dem das Personalwohnheim zu realisieren ist, befindet sich am nordwestlichen Rand des Klinikgeländes, angrenzend an die Prof.-Buchner-Straße in Landshut. Das Vorhaben wird im Wege eines Mietmodells in Kombination mit der Einräumung eines Erbbaurechts zugunsten des Auftragnehmers umgesetzt. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber das zu errichtende Personalwohnheim für eine Laufzeit von 10 Jahren mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils 5 Jahre im Wege der Miete zur Nutzung überlassen, die Höhe des Mietzinses wird an den Verbraucherpreisindex für Deutschland gekoppelt. Das Erbbaurecht wird eine Laufzeit von 40 Jahren haben, wobei die Höhe des Erbbauzinses ebenfalls an den Verbraucherpreisindex für Deutschland gekoppelt sein wird. Der Auftraggeber wird den überlassenen Wohnraum an sein Personal untervermieten. Der Auftragnehmer wird optional zusätzlich mit der kaufmännischen und technischen Verwaltung des zu errichtenden Wohnheims beauftragt. Der Inhalt der geforderten Leistungen und die vertraglichen Rahmenbedingungen werden sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen ergeben, die der Auftraggeber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber versenden wird. Gleiches gilt für den Inhalt des abzuschließenden Vertrags, der die mietweise Nutzungsüberlassungspflicht, die Planungs- und Bauerrichtungspflicht, die Erbbaurechtsbestellung, Regelungen über die Projektfinanzierung sowie über die optionale Gebäudeverwaltung umfassen wird.
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Beschreibung der Optionen: Leistungen zur kaufmännischen und technischen Gebäudeverwaltung.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landshut.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister am Sitz des Bewerbers (aktueller Handelsregisterauszug o. ä., nicht älter als 3 Monate vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist). Sofern eine Eintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, genügt eine entsprechende Erklärung.
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2. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
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3. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in der Liquidation befindet.
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
5. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
6. Eigenerklärung des Bewerbers, dass sein Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist.
7. Eigenerklärung, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 6 EG Abs. 4 Nr. 1 VOB/A genannten Vorschriften verurteilt worden ist. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
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8. Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen (Beteiligungsverhältnisse, Konzernstrukturen).
Hinweise:
1. Die Nachweise zu 1. bis zu 6. können auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in gleichwertige Verzeichnisse anderer Mitgliedstaaten erbracht werden. Bei Erbringung der Nachweise zu 2. bis zu 6. durch Eigenerklärung kann der Auftraggeber die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, auffordern, die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
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2. Ist eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, müssen die geforderten Angaben und Erklärungen zum Nachweis der individuellen Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, nach der die beteiligten Unternehmen – jedes für sich betrachtet – zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des angestrebten Auftrags verfügen oder zwar über die erforderliche Kapazität verfügen, aber erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft sie in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass eine Vereinbarung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft nach der Rechtsprechung dann eine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung im Sinne des § 1 GWB darstellt, wenn der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft für eines der beteiligten Unternehmen keine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist.
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3. Jeder Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bezieht, muss seine Zuverlässigkeit individuell nachweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossene Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Planung, Finanzierung, Realisierung von ÖPP-Hochbauprojekten) vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (keine Mindestanforderung).
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2. Bankauskunft über Art und Dauer der Geschäftsbeziehung, Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten, Bonität, Kreditwürdigkeit und Empfehlung zum Eingehen einer Geschäftsbeziehung mit dem Bewerber im Rahmen von ÖPP-Hochbauprojekten.
3. Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (durch eigene Unterlagen beizufügen), sofern deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das jeweilige Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Sofern noch nicht im Jahresabschluss enthalten bzw. sofern keine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen besteht, sind durch den Bewerber Kopien der Gewinn- und Verlustrechnungen, der Kapitalflussrechnungen und der Abschlussberichte des Wirtschaftsprüfers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre einzureichen. Ist der Bewerber in eine Konzernstruktur eingebunden, können dies auch solche der Muttergesellschaft oder der Konzernmutter des Bewerbers sein. Dies gilt insbesondere, wenn Bewerber nicht zur Veröffentlichung von Gewinn- und Verlustrechnungen, Kapitalflussrechnungen und Abschlussberichten verpflichtet sind.
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4. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Schäden aus beruflichen/betrieblichen Tätigkeiten, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Hinweise:
1. Der Nachweis zu 1. kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in gleichwertige Verzeichnisse anderer Mitgliedstaaten erbracht werden.
2. Ist eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, müssen die geforderten Angaben und Erklärungen für jedes Unternehmen zum Nachweis der individuellen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft gesondert abgegeben werden.
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3. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bereits im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft haben hierzu im Teilnahmeantrag entsprechende Angaben zu machen.
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4. Jeder Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bezieht, muss seine Eignung nach den Vorgaben dieser Bekanntmachung nachweisen, soweit sich der Bewerber auf seine Leistungsfähigkeit und Fachkunde beruft. Der Nachweis dafür, dass dem Bewerber oder dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die für die Auftragsausführung insoweit erforderlichen Mittel von dem Nachunternehmer zur Verfügung gestellt werden, wird von den in der engeren Wahl befindlichen Bietern angefordert.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Planung, Finanzierung und Realisierung von ÖPP-Hochbauprojekten vergleichbarer Größenordnung sowie kaufmännische und technische Gebäudeverwaltung), keine Mindestanforderung.
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2. Angaben zur Qualifikation und Berufserfahrung des für die Gesamtleitung des Projekts sowie für die Leistungsbereiche Planung, Finanzierung und Bau sowie Gebäudeverwaltung vorgesehenen Personals. Für jede der benannten Personen ist ein ausführlicher Lebenslauf zu erstellen und vorzulegen, aus dem, sofern für die Person zutreffend, folgende Informationen hervorgehen:
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— Erfahrungen mit Aufträgen der öffentlichen Hand/mit öffentlichen Auftraggebern,
— Erfahrungen in den Leistungsbereichen, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind (Planung, Finanzierung, Realisierung von ÖPP-Hochbauprojekten sowie Gebäudeverwaltung),
— Betriebszugehörigkeit,
— Persönliche Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist anzugeben, ggf. auf gesonderten Anlagen.
3. Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bieter in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist.
Hinweise:
1. Die Nachweise zu 1. und zu 3. können auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in gleichwertige Verzeichnisse anderer Mitgliedstaaten erbracht werden.
2. Ist eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, kommt es für die Erfüllung der Anforderungen auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die geforderten Erklärungen gesondert abzugeben.
3. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bereits im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft haben hierzu im Teilnahmeantrag entsprechende Angaben zu machen.
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4. Jeder Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bezieht, muss seine Eignung nach den Vorgaben dieser Bekanntmachung nachweisen, soweit sich der Bewerber auf seine Leistungsfähigkeit und Fachkunde beruft. Der Nachweis dafür, dass dem Bewerber oder dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die für die Auftragsausführung insoweit erforderlichen Mittel von dem Nachunternehmer zur Verfügung gestellt werden, wird von den in der engeren Wahl befindlichen Bietern angefordert.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bürgschaft zur Vertragserfüllung während der Bauphase in Höhe von 5 % der Investitionskosten; bei beabsichtigter Auftragsausführung durch eine Projektgesellschaft ggf. Patronatserklärung oder andere geeignete Sicherheiten in angemessener und üblicher Höhe. Nähere Festlegungen dazu enthalten die Vergabeunterlagen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Arbeitsgemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Einsatz einer Projektgesellschaft in der Rechtsform der GmbH o. ä. zum Zwecke der Auftragsausführung bei ähnlichem Risikoprofil (aus Sicht des Auftraggebers) und identischer Zusammensetzung im Vergleich zur Bewerber-/Bietergemeinschaft ist zulässig. Die Bildung oder Änderung von Bewerber-/Bietergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist unzulässig.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1. Fachkompetenz des Bewerbers, belegt durch Erfahrung bei der Planung, Finanzierung und Realisierung von ÖPP-Hochbauprojekten sowie der kaufmännischen und technischen Gebäudeverwaltung, anhand der vorgelegten Referenzen: 50 %.
2. Qualifikation der Personen, die für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen verantwortlich sein sollen, insbesondere des Projektleiters, belegt anhand der geforderten Angaben und Nachweise: 50 %.
Nähere Informationen zur Vorgehensweise bei der Bewertung dieser Kriterien enthält das Informationsmemorandum, das alle interessierten Unternehmen kostenfrei bei der unter I.1) angegebenen Stelle anfordern können.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Franz Xaver Meyer

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Informationen zu dem Auftrag und zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs enthält ein Informationsmemorandum, das interessierte Unternehmen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei schriftlich, per Fax oder E-Mail anfordern können. Dieses enthält auch die für die Führung der geforderten Nachweise zu verwendenden Formblätter.
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2. Ist eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der das Antragsschreiben unterschreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft für den Auftraggeber ist. Zusätzlich füllt die Bewerbergemeinschaft das Formblatt „Erklärung bei Bewerbergemeinschaft“ aus, in dem auch der vorgenannte bevollmächtigte Vertreter benannt wird.
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3. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bereits im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft haben hierzu im Teilnahmeantrag entsprechende Angaben zu machen.
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4. Jeder Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bezieht, muss seine Eignung nach den Vorgaben dieser Bekanntmachung nachweisen, soweit sich der Bewerber auf seine Leistungsfähigkeit und Fachkunde beruft. Die Zuverlässigkeit der Nachunternehmer ist in jedem Fall nachzuweisen. Der Nachweis dafür, dass dem Bewerber oder dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die für die Auftragsausführung insoweit erforderlichen Mittel von dem Nachunternehmer zur Verfügung gestellt werden, wird von den in der engeren Wahl befindlichen Bietern angefordert.
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5. Die Einbindung von Nachunternehmern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist möglich. Etwaige Auswirkungen auf die Eignung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft werden in diesem Fall gesondert geprüft. Nach Vertragsschluss ist es nach Maßgabe der vertraglichen Bedingungen ebenfalls möglich, Nachunternehmer einzubinden oder bereits mit dem Angebot benannte Nachunternehmer auszutauschen. In diesem Fall ist die Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.
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6. Fragen oder Hinweise der Bewerber können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail oder per Fax an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit für die Erstellung der Teilnahmeanträge relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bewerber per E-Mail auch an alle anderen Bewerber versandt. Die Versendung erfolgt an die bei Abruf des Informationsmemorandums angegebenen E-Mail-Adresse. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 192-338243 (2014-10-02)
Ergänzende Angaben (2015-01-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 024-038983
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 192-338243
ABl. S-Ausgabe: 24
Quelle: OJS 2015/S 024-038983 (2015-01-30)