Die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen behandeln den Bau von Gleisanlagen (überwiegend Geländegleich bzw. leichte Dammlage), die neben den bereits ausgeführten Straßenbaumaßnahmen errichtet werden sollen. Die Streckenlänge der geplanten Gleisanlage beträgt rund 4 500 m (davon ca. 2 700 m mit Schotteroberbau und ca. 1 800 m auf Gleistragplatten) und bindet sowohl den bestehenden Stichhafen als auch den derzeit im Bau befindlichen Parallelhafen an das übergeordnete Streckennetz an. Die neue Gleisanbindung zum Hafen Spelle-Venhaus schließt mit einer Anschlussweiche bei km 113,4 an die vorhandene eingleisige, nicht elektrifizierte Bahnstrecke Duisburg – Quakenbrück an. Nach 430 m überquert die geplante Schienenanbindung höhengleich den Feld- und Wirtschaftsweg Brookweg (Sicherung für Radfahrer und Fußgänger durch Umlaufsperren). Weitere 556 m in westlicher Richtung quert die Bahntrasse dann die vorhandene Haarstraße (Ausstattung BÜ-Sicherung wird separat vergeben). Nach der plangleichen Kreuzung mit der Haarstraße wird das Industriestammgleis 1 bis zur neuen Kaianlage weitergeführt. Das Gleis wird mit einem Bremsprellbock abgeschlossen. Im 2. Drittel der Kaianlage wird das Industriestammgleis 2 über eine Weiche an das Industriestammgleis 1 angebunden. Das Industriestammgleis 2 wird nach Norden geführt. Im weiteren Verlauf wird das Industriestammgleis westlich zur Planstraße A in paralleler Seitenlage geführt. Nach dem Erreichen der vorhandenen Hafeneinfahrt an der Rheiner Straße wird die Bahntrasse in einem 180 Grad-Bogen entlang des vorhandenen Hafenbeckens an den Dortmund-Ems-Kanals zurückgeführt und endet im Bereich der vorhandenen Kranbahn. Die Nutzlänge beträgt 689,5 m. Der Gleisabschluss erfolgt durch einen Bremsprellbock. Parallel zur neuen Kaianlage wird ein Rangiergleis angeordnet. Das Rangiergleis wird parallel zum Industriestammgleis 1 und 2 nach Norden geführt und endet vor dem Regenrückhaltebecken an der Planstraße A. Der Abzweig aus dem Industriestammgleis 1 sowie die Anbindung an das Industriestammgleis 2 erfolgt über 2 Weichen. Die Nutzlänge des Rangiergleises beträgt 600 m. Es werden 49 E 1 (S 49) Schienen auf Betonschwellen zum Einsatz kommen, die auf 25 cm Schotter unter Schwelle und einer 10 cm starken PSS aufliegen. Im Bereich der Umschlagflächen des neuen Parallelhafens und des Bestandshafens kommen die o.g. Gleistragplatten zum Einsatz. Es werden fast ausschließlich Weichen der Geometrie EW 49 190 1:9 zum Einsatz kommen. Die Anlage von Durchlässen (i.d.R. DN 600) bei Fließgewässern und Anpassungsarbeiten an Straßenverkehrsanlagen (Asphalt- und Pflaster) sind Bestandteil der Leistung. Die bestehenden Regenwasserkanäle entlang des Hafenbeckens (DN 300–900; Gesamtlänge 490 m; Tiefe 1,00–2,20 m) werden renoviert, um den statischen Anforderungen im Bereich der Kreuzungspunkte mit der Bahntrasse zu genügen. Dazu gehört ebenfalls das Versetzen zweier Schächte (Tiefe bis 2,00). Anlagen zur Schmutzwasserentsorgung müssen im Vorlauf zur Gleisverlegung angepasst werden. Diverse Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation) müssen in den Kreuzungsbereichen mit Schutzrohren versehen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gleisbauarbeiten
Menge oder Umfang: Vgl. Ziffer II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gleisbauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hafen Spelle-Venhaus GmbH
Postanschrift: Hauptstraße 43
Postleitzahl: 48480
Postort: Spelle
Kontakt
Internetadresse: http://www.Hafen-Spelle-Venhaus.de🌏
E-Mail: heinfried.drewer-gutland@lindschulte.de📧
Telefon: +49 25161899990📞
Fax: +49 25161899999 📠
Dieses Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb.
Zwischen den geeigneten Teilnehmern werden zwischen 3 und 5 Bewerbern zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Auswahl erfolgt wie folgt:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Auswahlverfahren zwischen den Teilnehmern, deren Teilnahmeanträge vollständig sind und die die Mindestkriterien einhalten:
Die Auswahl der Teilnehmer, welche zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt gemäß § 20 Abs. 1 SektVO anhand folgender Kriterien:
1. Erfahrung und Fachwissen (Referenzen) (50 %)
1.1 Erfahrungen mit Bauleistungen im Bereich des Gleisbaus mit einer Länge von mind. 2 000 m (40 %)
1.2 Erfahrungen mit Bauleistungen im Bereich des Gleisbaus in Hafen und Umschlagsflächen (10 %)
2. Ressourcen (45 %)
2.1 Qualifikation und Referenzen des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals (20 %)
2.2 Gesamtanzahl Beschäftigte (5 %)
2.3. Nachweis der Leistungsfähigkeit bezogen auf die Verfügbarkeit entsprechender Personalressourcen (20 %)
3. Gemittelter Umsatz für vergleichbare Bauleistungen in den letzten 3 Jahren (5 %)
Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.5) grob beschrieben.
Teilnahmeanträge per Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert; diese sind vielmehr postalisch oder per Bote einzureichen. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes wird durch den Auftraggeber nicht erstattet. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per Telefax oder E-Mail an die unter Ziffer I.1 bezeichnete Kontaktstelle zu richten.
Auf dem Teilnahmeantrag ist von außen gut sichtbar zu vermerken:
„Achtung: Teilnahmeantrag, bitte nicht öffnen!
EU-Ausschreibung: Erweiterung Hafen Spelle, 3. BA
Aktenzeichen: Az 81 14 03
Der Baubeginn soll im September 2014 erfolgen.
Dieses Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb.
Zwischen den geeigneten Teilnehmern werden zwischen 3 und 5 Bewerbern zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Auswahl erfolgt wie folgt:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Auswahlverfahren zwischen den Teilnehmern, deren Teilnahmeanträge vollständig sind und die die Mindestkriterien einhalten:
Die Auswahl der Teilnehmer, welche zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt gemäß § 20 Abs. 1 SektVO anhand folgender Kriterien:
1. Erfahrung und Fachwissen (Referenzen) (50 %)
1.1 Erfahrungen mit Bauleistungen im Bereich des Gleisbaus mit einer Länge von mind. 2 000 m (40 %)
1.2 Erfahrungen mit Bauleistungen im Bereich des Gleisbaus in Hafen und Umschlagsflächen (10 %)
2. Ressourcen (45 %)
2.1 Qualifikation und Referenzen des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals (20 %)
2.2 Gesamtanzahl Beschäftigte (5 %)
2.3. Nachweis der Leistungsfähigkeit bezogen auf die Verfügbarkeit entsprechender Personalressourcen (20 %)
3. Gemittelter Umsatz für vergleichbare Bauleistungen in den letzten 3 Jahren (5 %)
Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.5) grob beschrieben.
Teilnahmeanträge per Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert; diese sind vielmehr postalisch oder per Bote einzureichen. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes wird durch den Auftraggeber nicht erstattet. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per Telefax oder E-Mail an die unter Ziffer I.1 bezeichnete Kontaktstelle zu richten.
Auf dem Teilnahmeantrag ist von außen gut sichtbar zu vermerken:
„Achtung: Teilnahmeantrag, bitte nicht öffnen!
EU-Ausschreibung: Erweiterung Hafen Spelle, 3. BA
Aktenzeichen: Az 81 14 03
Der Baubeginn soll im September 2014 erfolgen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen behandeln den Bau von Gleisanlagen (überwiegend Geländegleich bzw. leichte Dammlage), die neben den bereits ausgeführten Straßenbaumaßnahmen errichtet werden sollen. Die Streckenlänge der geplanten Gleisanlage beträgt rund 4 500 m (davon ca. 2 700 m mit Schotteroberbau und ca. 1 800 m auf Gleistragplatten) und bindet sowohl den bestehenden Stichhafen als auch den derzeit im Bau befindlichen Parallelhafen an das übergeordnete Streckennetz an.
Die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen behandeln den Bau von Gleisanlagen (überwiegend Geländegleich bzw. leichte Dammlage), die neben den bereits ausgeführten Straßenbaumaßnahmen errichtet werden sollen. Die Streckenlänge der geplanten Gleisanlage beträgt rund 4 500 m (davon ca. 2 700 m mit Schotteroberbau und ca. 1 800 m auf Gleistragplatten) und bindet sowohl den bestehenden Stichhafen als auch den derzeit im Bau befindlichen Parallelhafen an das übergeordnete Streckennetz an.
Die neue Gleisanbindung zum Hafen Spelle-Venhaus schließt mit einer Anschlussweiche bei km 113,4 an die vorhandene eingleisige, nicht elektrifizierte Bahnstrecke Duisburg – Quakenbrück an.
Nach 430 m überquert die geplante Schienenanbindung höhengleich den Feld- und Wirtschaftsweg Brookweg (Sicherung für Radfahrer und Fußgänger durch Umlaufsperren). Weitere 556 m in westlicher Richtung quert die Bahntrasse dann die vorhandene Haarstraße (Ausstattung BÜ-Sicherung wird separat vergeben). Nach der plangleichen Kreuzung mit der Haarstraße wird das Industriestammgleis 1 bis zur neuen Kaianlage weitergeführt. Das Gleis wird mit einem Bremsprellbock abgeschlossen.
Nach 430 m überquert die geplante Schienenanbindung höhengleich den Feld- und Wirtschaftsweg Brookweg (Sicherung für Radfahrer und Fußgänger durch Umlaufsperren). Weitere 556 m in westlicher Richtung quert die Bahntrasse dann die vorhandene Haarstraße (Ausstattung BÜ-Sicherung wird separat vergeben). Nach der plangleichen Kreuzung mit der Haarstraße wird das Industriestammgleis 1 bis zur neuen Kaianlage weitergeführt. Das Gleis wird mit einem Bremsprellbock abgeschlossen.
Im 2. Drittel der Kaianlage wird das Industriestammgleis 2 über eine Weiche an das Industriestammgleis 1 angebunden. Das Industriestammgleis 2 wird nach Norden geführt. Im weiteren Verlauf wird das Industriestammgleis westlich zur Planstraße A in paralleler Seitenlage geführt. Nach dem Erreichen der vorhandenen Hafeneinfahrt an der Rheiner Straße wird die Bahntrasse in einem 180 Grad-Bogen entlang des vorhandenen Hafenbeckens an den Dortmund-Ems-Kanals zurückgeführt und endet im Bereich der vorhandenen Kranbahn. Die Nutzlänge beträgt 689,5 m. Der Gleisabschluss erfolgt durch einen Bremsprellbock.
Im 2. Drittel der Kaianlage wird das Industriestammgleis 2 über eine Weiche an das Industriestammgleis 1 angebunden. Das Industriestammgleis 2 wird nach Norden geführt. Im weiteren Verlauf wird das Industriestammgleis westlich zur Planstraße A in paralleler Seitenlage geführt. Nach dem Erreichen der vorhandenen Hafeneinfahrt an der Rheiner Straße wird die Bahntrasse in einem 180 Grad-Bogen entlang des vorhandenen Hafenbeckens an den Dortmund-Ems-Kanals zurückgeführt und endet im Bereich der vorhandenen Kranbahn. Die Nutzlänge beträgt 689,5 m. Der Gleisabschluss erfolgt durch einen Bremsprellbock.
Parallel zur neuen Kaianlage wird ein Rangiergleis angeordnet. Das Rangiergleis wird parallel zum Industriestammgleis 1 und 2 nach Norden geführt und endet vor dem Regenrückhaltebecken an der Planstraße A. Der Abzweig aus dem Industriestammgleis 1 sowie die Anbindung an das Industriestammgleis 2 erfolgt über 2 Weichen. Die Nutzlänge des Rangiergleises beträgt 600 m.
Parallel zur neuen Kaianlage wird ein Rangiergleis angeordnet. Das Rangiergleis wird parallel zum Industriestammgleis 1 und 2 nach Norden geführt und endet vor dem Regenrückhaltebecken an der Planstraße A. Der Abzweig aus dem Industriestammgleis 1 sowie die Anbindung an das Industriestammgleis 2 erfolgt über 2 Weichen. Die Nutzlänge des Rangiergleises beträgt 600 m.
Es werden 49 E 1 (S 49) Schienen auf Betonschwellen zum Einsatz kommen, die auf 25 cm Schotter unter Schwelle und einer 10 cm starken PSS aufliegen. Im Bereich der Umschlagflächen des neuen Parallelhafens und des Bestandshafens kommen die o.g. Gleistragplatten zum Einsatz. Es werden fast ausschließlich Weichen der Geometrie EW 49 190 1:9 zum Einsatz kommen.
Es werden 49 E 1 (S 49) Schienen auf Betonschwellen zum Einsatz kommen, die auf 25 cm Schotter unter Schwelle und einer 10 cm starken PSS aufliegen. Im Bereich der Umschlagflächen des neuen Parallelhafens und des Bestandshafens kommen die o.g. Gleistragplatten zum Einsatz. Es werden fast ausschließlich Weichen der Geometrie EW 49 190 1:9 zum Einsatz kommen.
Die Anlage von Durchlässen (i.d.R. DN 600) bei Fließgewässern und Anpassungsarbeiten an Straßenverkehrsanlagen (Asphalt- und Pflaster) sind Bestandteil der Leistung.
Die bestehenden Regenwasserkanäle entlang des Hafenbeckens (DN 300–900; Gesamtlänge 490 m; Tiefe 1,00–2,20 m) werden renoviert, um den statischen Anforderungen im Bereich der Kreuzungspunkte mit der Bahntrasse zu genügen. Dazu gehört ebenfalls das Versetzen zweier Schächte (Tiefe bis 2,00). Anlagen zur Schmutzwasserentsorgung müssen im Vorlauf zur Gleisverlegung angepasst werden. Diverse Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation) müssen in den Kreuzungsbereichen mit Schutzrohren versehen werden.
Die bestehenden Regenwasserkanäle entlang des Hafenbeckens (DN 300–900; Gesamtlänge 490 m; Tiefe 1,00–2,20 m) werden renoviert, um den statischen Anforderungen im Bereich der Kreuzungspunkte mit der Bahntrasse zu genügen. Dazu gehört ebenfalls das Versetzen zweier Schächte (Tiefe bis 2,00). Anlagen zur Schmutzwasserentsorgung müssen im Vorlauf zur Gleisverlegung angepasst werden. Diverse Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation) müssen in den Kreuzungsbereichen mit Schutzrohren versehen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Spelle.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgend zu den Ziffern III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nachweise sind gefordert. Die Nichtvorlage/ Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen zum Teilnahmeantrag führt nicht zwingend zum Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bietergemeinschaft aus dem Teilnahmewettbewerb.
Die nachfolgend zu den Ziffern III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nachweise sind gefordert. Die Nichtvorlage/ Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen zum Teilnahmeantrag führt nicht zwingend zum Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bietergemeinschaft aus dem Teilnahmewettbewerb.
Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, die geforderten Nachweise unter Setzung einer Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern. Werden die nachgeforderten Nachweise daraufhin nicht fristgemäß beigebracht, so wird der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Ob und inwieweit eine Nachforderung tatsächlich erfolgt, bleibt vorbehalten, vgl. § 19 Abs. 3 SektVO. Die Grundsätze des Wettbewerbs sowie der Transparenz und der Gleichbehandlung werden gewahrt.
Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, die geforderten Nachweise unter Setzung einer Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern. Werden die nachgeforderten Nachweise daraufhin nicht fristgemäß beigebracht, so wird der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Ob und inwieweit eine Nachforderung tatsächlich erfolgt, bleibt vorbehalten, vgl. § 19 Abs. 3 SektVO. Die Grundsätze des Wettbewerbs sowie der Transparenz und der Gleichbehandlung werden gewahrt.
Hier abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen (bei ausländischen Bewerbern sind die entsprechenden Nachweise bzw. Erklärungen des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung einzureichen). Bestätigungen Dritter oder sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Im Einzelfall ist der Auftraggeber bei Bedenken hinsichtlich der Eignung eines Bieters berechtigt, die Vorlage von Originalen zu fordern. Die Bestätigungen Dritter dürfen bezogen auf den Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 9 Monate sein.
Hier abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen (bei ausländischen Bewerbern sind die entsprechenden Nachweise bzw. Erklärungen des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung einzureichen). Bestätigungen Dritter oder sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Im Einzelfall ist der Auftraggeber bei Bedenken hinsichtlich der Eignung eines Bieters berechtigt, die Vorlage von Originalen zu fordern. Die Bestätigungen Dritter dürfen bezogen auf den Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 9 Monate sein.
Im Einzelnen sind folgende Nachweise beizubringen:
a) Bescheinung über die Eintragung in das Berufsregister (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer),
b) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (hierzu ist das in den Teilnahmeunterlagen enthaltene Formblatt zu verwenden),
c) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SektVO vorliegen (hierzu ist das in den Teilnahmeunterlagen enthaltene Formblatt zu verwenden),
d) Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
— Personenschäden mindestens 500 000,00 EUR,
— Sonstige Schäden mindestens 4 000 000,00 EUR.
e) Darstellung der Organisationsstruktur des Bewerbers, unter Kennzeichnung der Organisationseinheiten, die wesentliche Beiträge zur beschriebenen Leistung erbringen werden,
f) Erklärung zur Beachtung des Niedersächsischen Landesvergabegesetzes (hierzu ist das in den Teilnahmeunterlagen enthaltene Formblatt zu verwenden),
g) Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/ Zusammenarbeit (hierzu ist das in den Teilnahmeunterlagen enthaltene Formblatt zu verwenden),
h) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (hierzu ist das in den Teilnahmeunterlagen enthaltene Formblatt zu verwenden).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Im Einzelnen sind folgende Nachweise beizubringen:
a) Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
b) Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
c) Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Referenzen (wenigstens drei) über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Referenzen sind mit Nummern zu versehen. Voraussetzung für die Vergleichbarkeit sind insbesondere die Errichtung von Gleisanlagen mit einer Streckenlänge von über 2 000 m und eine
a) Referenzen (wenigstens drei) über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Referenzen sind mit Nummern zu versehen. Voraussetzung für die Vergleichbarkeit sind insbesondere die Errichtung von Gleisanlagen mit einer Streckenlänge von über 2 000 m und eine
Mindestauftragssumme von netto 2 000 000,00 EUR,
b) Referenzen (wenigstens 3) über die Leitung und Koordinierung von Gesamtbauleistungen bei Gleisanlagen in Hafen- oder Logistikanlagen unter Betrieb in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
b) Referenzen (wenigstens 3) über die Leitung und Koordinierung von Gesamtbauleistungen bei Gleisanlagen in Hafen- oder Logistikanlagen unter Betrieb in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Im Hinblick auf die Vergleichbarkeit wird auf III.2.3 a) verwiesen.
Die Referenzen zu III.2.3
a) und b) können sich auf dieselben Projekte beziehen.
Die Referenzen zu den vorstehenden Punkten III.2.3 a) bis b) sind einzeln mit den nachstehenden Angaben einzureichen:
— ausgeführte Leistungen (unter stichwortartiger Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges und Angabe der ausgeführten Mengen),
— Auftragsvolumen (unter Angabe des eigenen Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführtem Auftrag),
— Vertragliche Verbindung (Hauptauftragnehmer/ ARGEPartner/ Nachunternehmer),
— Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
— Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen.
c) Angaben über die dem Bewerber für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung, insbesondere der Großgeräte wie Kran, Bagger, Radlader etc.,
d) Angaben über das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal (Qualifikation, jeweils 3 Referenzen aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren),
e) nur bei beabsichtigtem Einsatz von Nachunternehmern: Eignungsnachweise der benannten Nachunternehmer. Nachzuweisen entweder über die Angabe der Präqualifikationsnummer oder durch Abgabe der Eignungserklärung (hierzu ist das in den Teilnahmeunterlagen enthaltene Formblatt zu verwenden),
e) nur bei beabsichtigtem Einsatz von Nachunternehmern: Eignungsnachweise der benannten Nachunternehmer. Nachzuweisen entweder über die Angabe der Präqualifikationsnummer oder durch Abgabe der Eignungserklärung (hierzu ist das in den Teilnahmeunterlagen enthaltene Formblatt zu verwenden),
f) nur bei beabsichtigtem Einsatz von Nachunternehmern: Erklärung zu Nachunternehmerleistungen (hierzu ist das in den Teilnahmeunterlagen enthaltene Formblatt zu verwenden),
g) nur bei beabsichtigtem Einsatz von Nachunternehmen und bei Berufung auf Ressourcen des Nachunternehmers zum Nachweis der Eignung:
Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen i) nur im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Nachweise sind – mit Ausnahme der Berufshaftpflichtversicherung – von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme und Mängelbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland. Einzelheiten gemäß VOB/B bzw. den im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Besonderen Vertragsbedingungen.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme und Mängelbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland. Einzelheiten gemäß VOB/B bzw. den im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Besonderen Vertragsbedingungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingungen und Zahlungsplan werden im Fall der Angebotsaufforderung mit den Vergabeunterlagen bekanntgegeben. Im Übrigen gilt die VOB/B bzw. gelten die im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Besonderen Vertragsbedingungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Zahlungsbedingungen und Zahlungsplan werden im Fall der Angebotsaufforderung mit den Vergabeunterlagen bekanntgegeben. Im Übrigen gilt die VOB/B bzw. gelten die im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Besonderen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bewerber können Bietergemeinschaften errichten, um gemeinsam einen Auftrag zu erhalten.
Eine bestimmte Rechtsform wird nicht vorausgesetzt. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften als Gesamtschuldner für die Erfüllung des Auftrags. Unternehmen, die mehrere Bewerbungen oder Angebote abgeben (beispielsweise als alleiniger Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften) werden grundsätzlich vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine bestimmte Rechtsform wird nicht vorausgesetzt. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften als Gesamtschuldner für die Erfüllung des Auftrags. Unternehmen, die mehrere Bewerbungen oder Angebote abgeben (beispielsweise als alleiniger Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften) werden grundsätzlich vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen.
Die Hafen Spelle-Venhaus GmbH wird alle betroffenen Unternehmen auffordern, nachzuweisen, dass deren Teilnahme sich nicht nachteilig auf den Wettbewerb auswirkt. Insbesondere haben sie im Einzelnen darzulegen, welche Maßnahmen sie getroffen haben, um den Austausch wichtiger Informationen zwischen den Bewerbern zu verhindern. Die Entscheidung der Hafen Spelle-Venhaus GmbH, betroffene Unternehmen vom Ausschreibungsverfahren auszuschließen, wird unter Berücksichtigung der vorgelegten Informationen sowie der Grundsätze der Transparenz, des gleichberechtigten Zugangs, der öffentlichen Bekanntgabe und der Gleichbehandlung getroffen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Hafen Spelle-Venhaus GmbH wird alle betroffenen Unternehmen auffordern, nachzuweisen, dass deren Teilnahme sich nicht nachteilig auf den Wettbewerb auswirkt. Insbesondere haben sie im Einzelnen darzulegen, welche Maßnahmen sie getroffen haben, um den Austausch wichtiger Informationen zwischen den Bewerbern zu verhindern. Die Entscheidung der Hafen Spelle-Venhaus GmbH, betroffene Unternehmen vom Ausschreibungsverfahren auszuschließen, wird unter Berücksichtigung der vorgelegten Informationen sowie der Grundsätze der Transparenz, des gleichberechtigten Zugangs, der öffentlichen Bekanntgabe und der Gleichbehandlung getroffen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Zahlung per Überweisung an nachstehende Kontoverbindung unter Angabe des Firmennamens sowie der Vergabenummer:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 107 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren am 28.3.2012 (10:45 Uhr), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren am 28.3.2012 (10:45 Uhr), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion).
Quelle: OJS 2014/S 035-057985 (2014-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6 057 874,73 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-01-02 📅
Name: BieGe Johann Bunte – Spitzke Longo
Postanschrift: Hauptkanal lins 88
Postort: Papenburg
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung Lüneburg
Fax: +49 4131151943 📠
Quelle: OJS 2015/S 097-175001 (2015-05-18)