Bauleistungen zur Errichtung sowie Betrieb von leistungsfähigem Breitband im Stadt- und Gemeindegebiet von 6 Kommunen im Landkreis Gießen unter Federführung der Stadt Hungen in 7 Clusterbereichen mit insgesamt 20 Losen sowie vorgeschaltete Markterkundung

Magistrat der Stadt Hungen

Zur Versorgung mit leistungsfähigem Breitband in den noch nicht ausreichend versorgten Ortsteilen haben sich die Kommunen Hungen, Biebertal, Grünberg, Laubach, Pohlheim und Reiskirchen zusammengeschlossen, um unter der Federführung der Stadt Hungen die notwendigen Arbeiten zur Vorbereitung, Planung, Ausschreibung und Auftragsvergabe durchzuführen. Durch diesen Zusammenschluss soll ein einheitliches, effizientes Ausbaumanagement für das Versorgungsgebiet gewährleistet werden, um potentiellen Anbietern der Leistung einen einheitlichen Ansprechpartner zur Seite zu stellen und um die technischen und wirtschaftlichen Potenziale zu nutzen. Dazu haben die Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 24 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 13.12.2012, GVBl. S. 622) abgeschlossen. Die Kommunen gestatten gemäß § 2 Abs. 2 dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Stadt Hungen die federführende Durchführung der Planung und Ausschreibung der Versorgung mit leistungsfähigem Breitband für die noch nicht versorgten Teile ihrer jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindegebiete.
Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes hat bisher in den hier relevanten Fällen ergeben, dass voraussichtlich ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung derzeit nicht möglich ist.
Die Kommunen sind bereit, sofern kein Anbieter in der Lage ist, den Ausbau kostendeckend durchzuführen, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung auf der Grundlage der gültigen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO II (Verordnung Nr. 651/2014 vom 17.6.2014, EU-Amtsblatt L 187/1ff) und der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2013/C 25/01) Beihilfe zu leisten.
Der dafür beihilferechtlich erforderliche Auswahlprozess wird von den Kommunen als einstufiges Verhandlungsverfahren nach § 3 EG Abs. 4 Nr. 3 VOB/A mit vorheriger Vergabebekanntmachung durchgeführt. Das nach dem EU-Vergaberecht bzw. dem Vergaberecht nach dem Vierten Teil des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gestaltete Vergabeverfahren wird einstufig durchgeführt. Alle Interessenten sind aufgefordert, innerhalb der in Ziff. 6.2 genannten Fristen Angebote abzugeben, die die in Ziff. 5.1 bis 5.5 dargestellten Anforderungen erfüllen.
Die Bieter können für eines oder mehrere oder alle Lose ihre Leistungen anbieten.
Soweit nicht der zuschussfreie Ausbau vereinbart wird (Ziff VI.3.1)), können Bieter, wenn sie planen, einen Ausbau unter Verwendung von Zuschüssen (Beihilfen) durch die Kommune vornehmen, an dem Vergabeverfahren teilnehmen und entsprechende Angebote abgeben.
Dazu wird ein Verhandlungsverfahren nach § 3 EG Abs. 4 Nr. 3 VOB/A durchgeführt. Jeder Anbieter, der sich zur Erbringung der in Ziff. 3. beschriebenen Leistungen in der Lage sieht, kann ein Angebot zu einem, mehreren oder allen Losen abgeben.
In der ersten Stufe der Wertung der Angebote wird vor dem Beginn der Verhandlungsgespräche die Eignungsprüfung vorgenommen. Nur geeignete Bieter werden in der zweiten Stufe zu den Verhandlungsgesprächen, die aus mehreren Gesprächsrunden bestehen können, eingeladen. Die Verhandlungsgespräche werden voraussichtlich in der Zeit von 19.1.2015 bis 23.1.2015 stattfinden.
Es findet kein separater Teilnahmewettbewerb statt.
Für eine Breitband-Versorgung mit den geforderten Bitraten kommen derzeit grundsätzlich in Betracht: DSL-basierte Lösungen (VDSL2: Einspeisepunkte Multi-Funktionsgehäuse – MFG- oder Hauptverteiler – HVt- oder G.fast: Standardisierung noch nicht abgeschlossen und kommerziell noch nicht verfügbar) oder Glasfaser-basierte Lösungen (FTTx – FTTB oder FTTH) oder Koaxialkabel-basierte Lösungen oder Funkbasierte Lösungen (LTE, WLAN, WIMAX).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-19.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-11-19 Auftragsbekanntmachung
2014-12-19 Ergänzende Angaben
2015-02-23 Ergänzende Angaben