Bauleistungen zur Errichtung sowie Betrieb von leistungsfähigem Breitband im Stadt- und Gemeindegebiet von 6 Kommunen im Landkreis Gießen unter Federführung der Stadt Hungen in 7 Clusterbereichen mit insgesamt 20 Losen sowie vorgeschaltete Markterkundung
Zur Versorgung mit leistungsfähigem Breitband in den noch nicht ausreichend versorgten Ortsteilen haben sich die Kommunen Hungen, Biebertal, Grünberg, Laubach, Pohlheim und Reiskirchen zusammengeschlossen, um unter der Federführung der Stadt Hungen die notwendigen Arbeiten zur Vorbereitung, Planung, Ausschreibung und Auftragsvergabe durchzuführen. Durch diesen Zusammenschluss soll ein einheitliches, effizientes Ausbaumanagement für das Versorgungsgebiet gewährleistet werden, um potentiellen Anbietern der Leistung einen einheitlichen Ansprechpartner zur Seite zu stellen und um die technischen und wirtschaftlichen Potenziale zu nutzen. Dazu haben die Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 24 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 13.12.2012, GVBl. S. 622) abgeschlossen. Die Kommunen gestatten gemäß § 2 Abs. 2 dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Stadt Hungen die federführende Durchführung der Planung und Ausschreibung der Versorgung mit leistungsfähigem Breitband für die noch nicht versorgten Teile ihrer jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindegebiete. Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes hat bisher in den hier relevanten Fällen ergeben, dass voraussichtlich ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung derzeit nicht möglich ist. Die Kommunen sind bereit, sofern kein Anbieter in der Lage ist, den Ausbau kostendeckend durchzuführen, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung auf der Grundlage der gültigen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO II (Verordnung Nr. 651/2014 vom 17.6.2014, EU-Amtsblatt L 187/1ff) und der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2013/C 25/01) Beihilfe zu leisten. Der dafür beihilferechtlich erforderliche Auswahlprozess wird von den Kommunen als einstufiges Verhandlungsverfahren nach § 3 EG Abs. 4 Nr. 3 VOB/A mit vorheriger Vergabebekanntmachung durchgeführt. Das nach dem EU-Vergaberecht bzw. dem Vergaberecht nach dem Vierten Teil des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gestaltete Vergabeverfahren wird einstufig durchgeführt. Alle Interessenten sind aufgefordert, innerhalb der in Ziff. 6.2 genannten Fristen Angebote abzugeben, die die in Ziff. 5.1 bis 5.5 dargestellten Anforderungen erfüllen. Die Bieter können für eines oder mehrere oder alle Lose ihre Leistungen anbieten. Soweit nicht der zuschussfreie Ausbau vereinbart wird (Ziff VI.3.1)), können Bieter, wenn sie planen, einen Ausbau unter Verwendung von Zuschüssen (Beihilfen) durch die Kommune vornehmen, an dem Vergabeverfahren teilnehmen und entsprechende Angebote abgeben. Dazu wird ein Verhandlungsverfahren nach § 3 EG Abs. 4 Nr. 3 VOB/A durchgeführt. Jeder Anbieter, der sich zur Erbringung der in Ziff. 3. beschriebenen Leistungen in der Lage sieht, kann ein Angebot zu einem, mehreren oder allen Losen abgeben. In der ersten Stufe der Wertung der Angebote wird vor dem Beginn der Verhandlungsgespräche die Eignungsprüfung vorgenommen. Nur geeignete Bieter werden in der zweiten Stufe zu den Verhandlungsgesprächen, die aus mehreren Gesprächsrunden bestehen können, eingeladen. Die Verhandlungsgespräche werden voraussichtlich in der Zeit von 19.1.2015 bis 23.1.2015 stattfinden. Es findet kein separater Teilnahmewettbewerb statt. Für eine Breitband-Versorgung mit den geforderten Bitraten kommen derzeit grundsätzlich in Betracht: DSL-basierte Lösungen (VDSL2: Einspeisepunkte Multi-Funktionsgehäuse – MFG- oder Hauptverteiler – HVt- oder G.fast: Standardisierung noch nicht abgeschlossen und kommerziell noch nicht verfügbar) oder Glasfaser-basierte Lösungen (FTTx – FTTB oder FTTH) oder Koaxialkabel-basierte Lösungen oder Funkbasierte Lösungen (LTE, WLAN, WIMAX).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-19.
Auftragsbekanntmachung (2014-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Menge oder Umfang:
20 Lose für Gebiete mit rund 22 730 Einwohnern. Die verwendete Technologie und die Form ihrer Realisierung sowie die Wartung sind für eine Nutzungsdauer von mehr als 10 Jahren auszulegen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magistrat der Stadt Hungen
Postanschrift: Kaiserstraße 7
Postleitzahl: 35410
Postort: Hungen
Kontakt
Internetadresse: http://www.hungen.de🌏
E-Mail: usames@hungen.de📧
1. Markterkundung:
Bieter, in einem oder mehreren der genannten Gebiete oder Teilen davon innerhalb der nächsten drei Jahre einen Netzausbau in eigener Geschäftstätigkeit ohne öffentliche Zuschüsse planen sollten, um Breitbandbanddienste mit den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Leistungsmerkmalen und Kriterien anzubieten, teilen dies der Stadt Hungen bis zum 18.12.2014, 12:00 Uhr unter Angabe der nachfolgenden Informationen mit:
— Los bzw. Teilbereich des Loses,
— Zeitraum,
— die von Ihnen geplanten Maßnahme inkl. der Versorgungskriterien wie Bandbreiten, versorgtes Gebiet, verwandte Technik etc.,
— Bereitschaft zum Abschluss vertraglich verpflichtender Meilensteine vor Ablauf des Dreijahreszeitraums,
— Darstellung der Meilensteine.
Es wird der umgehende Abschluss eines Vertrags mit den entsprechenden Meilensteinen angestrebt. Für den Fall des Abschlusses eines Vertrags mit den entsprechenden Meilensteinen behält sich die betreffende Kommune die Aufhebung des betreffenden Loses nach § 17 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor. Das gleiche gilt, wenn der Abschluss eines solchen Vertrags mit verbindlichen Meilensteinen auch mit einem anderen Bieter erfolgen sollte. Die Bieter bzw. Interessenten werden kurzfristig unterrichtet.
2. Allgemeine Informationen:
2.1 Die Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel. Mit der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe verbunden. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerber bestehen mit der Teilnahme am Auswahlverfahren nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich. Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung bzw. durch das Angebot entstehen, ist ausgeschlossen.
2.2 Für die Erstellung der Angebote sind ausschließlich die Formulare zu verwenden, die von der in I.1) genannten Stelle zur Verfügung gestellt werden und soweit erforderlich vom Bieter ergänzt werden können. Angebote ohne Verwendung der Formulare werden ausgeschlossen.
3. Zuschlagskriterien:
Wirtschaftlich günstigstes Angebote in Bezug auf die Kriterien:
(1) Wirtschaftlichkeitslücke 50 %,
(2) Netzqualität, Skalierbarkeit und Netzbetrieb 50 %.
Die weiteren Einzelheiten wie Unterkriterien und Bewertungsmaßstäbe sind in Vergabeunterlagen enthalten.
Die Vergabe erfolgt losweise an den denjenigen Bieter, der für das jeweilige Los die höchste Wertungspunktzahl erreicht. Davon kann der Auftraggeber im Interesse der Erreichung einer möglichst über weite Bereiche technisch einheitlichen Umsetzung abweichen, wenn der Bieter in dem jeweiligen Clusterbereichen 1 bis 7 mit seinen Angeboten zu den einzelnen Losen zwar in der Summe die höchste Wertungspunktzahlt erreicht hat, ohne dass er bei jedem einzelnen Los die höchste Punktzahl erreicht hat.
Nachr. HAD-Ref.: 280/871
Nachr. V-Nr/AKZ: 93/06531999.
Bieter, in einem oder mehreren der genannten Gebiete oder Teilen davon innerhalb der nächsten drei Jahre einen Netzausbau in eigener Geschäftstätigkeit ohne öffentliche Zuschüsse planen sollten, um Breitbandbanddienste mit den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Leistungsmerkmalen und Kriterien anzubieten, teilen dies der Stadt Hungen bis zum 18.12.2014, 12:00 Uhr unter Angabe der nachfolgenden Informationen mit:
— Los bzw. Teilbereich des Loses,
— Zeitraum,
— die von Ihnen geplanten Maßnahme inkl. der Versorgungskriterien wie Bandbreiten, versorgtes Gebiet, verwandte Technik etc.,
— Bereitschaft zum Abschluss vertraglich verpflichtender Meilensteine vor Ablauf des Dreijahreszeitraums,
— Darstellung der Meilensteine.
Es wird der umgehende Abschluss eines Vertrags mit den entsprechenden Meilensteinen angestrebt. Für den Fall des Abschlusses eines Vertrags mit den entsprechenden Meilensteinen behält sich die betreffende Kommune die Aufhebung des betreffenden Loses nach § 17 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor. Das gleiche gilt, wenn der Abschluss eines solchen Vertrags mit verbindlichen Meilensteinen auch mit einem anderen Bieter erfolgen sollte. Die Bieter bzw. Interessenten werden kurzfristig unterrichtet.
2. Allgemeine Informationen:
2.1 Die Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel. Mit der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe verbunden. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerber bestehen mit der Teilnahme am Auswahlverfahren nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich. Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung bzw. durch das Angebot entstehen, ist ausgeschlossen.
2.2 Für die Erstellung der Angebote sind ausschließlich die Formulare zu verwenden, die von der in I.1) genannten Stelle zur Verfügung gestellt werden und soweit erforderlich vom Bieter ergänzt werden können. Angebote ohne Verwendung der Formulare werden ausgeschlossen.
3. Zuschlagskriterien:
Wirtschaftlich günstigstes Angebote in Bezug auf die Kriterien:
(1) Wirtschaftlichkeitslücke 50 %,
(2) Netzqualität, Skalierbarkeit und Netzbetrieb 50 %.
Die weiteren Einzelheiten wie Unterkriterien und Bewertungsmaßstäbe sind in Vergabeunterlagen enthalten.
Die Vergabe erfolgt losweise an den denjenigen Bieter, der für das jeweilige Los die höchste Wertungspunktzahl erreicht. Davon kann der Auftraggeber im Interesse der Erreichung einer möglichst über weite Bereiche technisch einheitlichen Umsetzung abweichen, wenn der Bieter in dem jeweiligen Clusterbereichen 1 bis 7 mit seinen Angeboten zu den einzelnen Losen zwar in der Summe die höchste Wertungspunktzahlt erreicht hat, ohne dass er bei jedem einzelnen Los die höchste Punktzahl erreicht hat.
Nachr. HAD-Ref.: 280/871
Nachr. V-Nr/AKZ: 93/06531999.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Versorgung mit leistungsfähigem Breitband in den noch nicht ausreichend versorgten Ortsteilen haben sich die Kommunen Hungen, Biebertal, Grünberg, Laubach, Pohlheim und Reiskirchen zusammengeschlossen, um unter der Federführung der Stadt Hungen die notwendigen Arbeiten zur Vorbereitung, Planung, Ausschreibung und Auftragsvergabe durchzuführen. Durch diesen Zusammenschluss soll ein einheitliches, effizientes Ausbaumanagement für das Versorgungsgebiet gewährleistet werden, um potentiellen Anbietern der Leistung einen einheitlichen Ansprechpartner zur Seite zu stellen und um die technischen und wirtschaftlichen Potenziale zu nutzen. Dazu haben die Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 24 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 13.12.2012, GVBl. S. 622) abgeschlossen. Die Kommunen gestatten gemäß § 2 Abs. 2 dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Stadt Hungen die federführende Durchführung der Planung und Ausschreibung der Versorgung mit leistungsfähigem Breitband für die noch nicht versorgten Teile ihrer jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindegebiete.
Zur Versorgung mit leistungsfähigem Breitband in den noch nicht ausreichend versorgten Ortsteilen haben sich die Kommunen Hungen, Biebertal, Grünberg, Laubach, Pohlheim und Reiskirchen zusammengeschlossen, um unter der Federführung der Stadt Hungen die notwendigen Arbeiten zur Vorbereitung, Planung, Ausschreibung und Auftragsvergabe durchzuführen. Durch diesen Zusammenschluss soll ein einheitliches, effizientes Ausbaumanagement für das Versorgungsgebiet gewährleistet werden, um potentiellen Anbietern der Leistung einen einheitlichen Ansprechpartner zur Seite zu stellen und um die technischen und wirtschaftlichen Potenziale zu nutzen. Dazu haben die Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 24 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 13.12.2012, GVBl. S. 622) abgeschlossen. Die Kommunen gestatten gemäß § 2 Abs. 2 dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Stadt Hungen die federführende Durchführung der Planung und Ausschreibung der Versorgung mit leistungsfähigem Breitband für die noch nicht versorgten Teile ihrer jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindegebiete.
Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes hat bisher in den hier relevanten Fällen ergeben, dass voraussichtlich ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung derzeit nicht möglich ist.
Die Kommunen sind bereit, sofern kein Anbieter in der Lage ist, den Ausbau kostendeckend durchzuführen, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung auf der Grundlage der gültigen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO II (Verordnung Nr. 651/2014 vom 17.6.2014, EU-Amtsblatt L 187/1ff) und der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2013/C 25/01) Beihilfe zu leisten.
Die Kommunen sind bereit, sofern kein Anbieter in der Lage ist, den Ausbau kostendeckend durchzuführen, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung auf der Grundlage der gültigen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO II (Verordnung Nr. 651/2014 vom 17.6.2014, EU-Amtsblatt L 187/1ff) und der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2013/C 25/01) Beihilfe zu leisten.
Der dafür beihilferechtlich erforderliche Auswahlprozess wird von den Kommunen als einstufiges Verhandlungsverfahren nach § 3 EG Abs. 4 Nr. 3 VOB/A mit vorheriger Vergabebekanntmachung durchgeführt. Das nach dem EU-Vergaberecht bzw. dem Vergaberecht nach dem Vierten Teil des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gestaltete Vergabeverfahren wird einstufig durchgeführt. Alle Interessenten sind aufgefordert, innerhalb der in Ziff. 6.2 genannten Fristen Angebote abzugeben, die die in Ziff. 5.1 bis 5.5 dargestellten Anforderungen erfüllen.
Der dafür beihilferechtlich erforderliche Auswahlprozess wird von den Kommunen als einstufiges Verhandlungsverfahren nach § 3 EG Abs. 4 Nr. 3 VOB/A mit vorheriger Vergabebekanntmachung durchgeführt. Das nach dem EU-Vergaberecht bzw. dem Vergaberecht nach dem Vierten Teil des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gestaltete Vergabeverfahren wird einstufig durchgeführt. Alle Interessenten sind aufgefordert, innerhalb der in Ziff. 6.2 genannten Fristen Angebote abzugeben, die die in Ziff. 5.1 bis 5.5 dargestellten Anforderungen erfüllen.
Die Bieter können für eines oder mehrere oder alle Lose ihre Leistungen anbieten.
Soweit nicht der zuschussfreie Ausbau vereinbart wird (Ziff VI.3.1)), können Bieter, wenn sie planen, einen Ausbau unter Verwendung von Zuschüssen (Beihilfen) durch die Kommune vornehmen, an dem Vergabeverfahren teilnehmen und entsprechende Angebote abgeben.
Soweit nicht der zuschussfreie Ausbau vereinbart wird (Ziff VI.3.1)), können Bieter, wenn sie planen, einen Ausbau unter Verwendung von Zuschüssen (Beihilfen) durch die Kommune vornehmen, an dem Vergabeverfahren teilnehmen und entsprechende Angebote abgeben.
Dazu wird ein Verhandlungsverfahren nach § 3 EG Abs. 4 Nr. 3 VOB/A durchgeführt. Jeder Anbieter, der sich zur Erbringung der in Ziff. 3. beschriebenen Leistungen in der Lage sieht, kann ein Angebot zu einem, mehreren oder allen Losen abgeben.
In der ersten Stufe der Wertung der Angebote wird vor dem Beginn der Verhandlungsgespräche die Eignungsprüfung vorgenommen. Nur geeignete Bieter werden in der zweiten Stufe zu den Verhandlungsgesprächen, die aus mehreren Gesprächsrunden bestehen können, eingeladen. Die Verhandlungsgespräche werden voraussichtlich in der Zeit von 19.1.2015 bis 23.1.2015 stattfinden.
In der ersten Stufe der Wertung der Angebote wird vor dem Beginn der Verhandlungsgespräche die Eignungsprüfung vorgenommen. Nur geeignete Bieter werden in der zweiten Stufe zu den Verhandlungsgesprächen, die aus mehreren Gesprächsrunden bestehen können, eingeladen. Die Verhandlungsgespräche werden voraussichtlich in der Zeit von 19.1.2015 bis 23.1.2015 stattfinden.
Es findet kein separater Teilnahmewettbewerb statt.
Für eine Breitband-Versorgung mit den geforderten Bitraten kommen derzeit grundsätzlich in Betracht: DSL-basierte Lösungen (VDSL2: Einspeisepunkte Multi-Funktionsgehäuse – MFG- oder Hauptverteiler – HVt- oder G.fast: Standardisierung noch nicht abgeschlossen und kommerziell noch nicht verfügbar) oder Glasfaser-basierte Lösungen (FTTx – FTTB oder FTTH) oder Koaxialkabel-basierte Lösungen oder Funkbasierte Lösungen (LTE, WLAN, WIMAX).
Für eine Breitband-Versorgung mit den geforderten Bitraten kommen derzeit grundsätzlich in Betracht: DSL-basierte Lösungen (VDSL2: Einspeisepunkte Multi-Funktionsgehäuse – MFG- oder Hauptverteiler – HVt- oder G.fast: Standardisierung noch nicht abgeschlossen und kommerziell noch nicht verfügbar) oder Glasfaser-basierte Lösungen (FTTx – FTTB oder FTTH) oder Koaxialkabel-basierte Lösungen oder Funkbasierte Lösungen (LTE, WLAN, WIMAX).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Biebertal-Frankenbach
Kurze Beschreibung: Clusterbereich 1 Biebertal Frankenbach.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Biebertal-Königsberg
Kurze Beschreibung: Clusterbereich 1 Biebertal-Königsberg.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Biebertal-Krummbach
Kurze Beschreibung: Clusterbereich 1 Biebertal-Krummbach.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Grünberg-Beltershain
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Hungen Obbornhofen
Kurze Beschreibung: Clusterbereich 3 Hungen Obbornhofen.
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Hungen Rabertshausen
Kurze Beschreibung: Clusterbereich 3 Hungen Rabertshausen.
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Laubach Gonterskirchen
Kurze Beschreibung: Clusterbereich 4 Laubach Gonterskirchen.
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Laubach Wetterfeld
Kurze Beschreibung: Clusterbereich 4 Laubach Wetterfeld.
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Laubach Altenhain
Kurze Beschreibung: Clusterbereich 4 Laubach Altenhain.
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Pohlheim Garbenteich
Kurze Beschreibung: Clusterbereich 5 Pohlheim Garbenteich.
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Pohlheim Grüningen
Kurze Beschreibung: Clusterbereich 5 Pohlheim Grüningen.
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Pohlheim Dorf Güll
Kurze Beschreibung: Clusterbereich 5 Pohlheim Dorf Güll.
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Pohlheim Holzheim
Kurze Beschreibung: Clusterbereich 5 Pohlheim Holzheim.
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Reiskirchen Bollnbach
Kurze Beschreibung: Clusterbereich 6 Reiskirchen Bollnbach.
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Reiskirchen Wirberg
Kurze Beschreibung: Clusterbereich 6 Reiskirchen Wirberg.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Dauer: 18 Monate
Referenznummer: 93/06531999
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung des Unternehmens, dass es sich nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und keine Umstände vorliegen, welche seine Zuverlässigkeit in Frage stellen können
— Ein HR-Auszug und eine Gewerbeanmeldung sind beizulegen.
— Benötigte Genehmigungen (z. B. Handwerks- oder Innungskammern) sind vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im TK-Sektor.
— Anzahl der Endkunden (Privat- und Geschäftskunden).
— Anzahl Mitarbeiter im TK-Sektor, davon Anzahl der Mitarbeiter im Service.
— Vorhandensein der erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen, um das Vorhaben in der geplanten Zeit durchzuführen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis fundierter Erfahrung im Bau von glasfaserbasierten Breitband-Telekommunikationsnetzen (u .a. Netzarchitektur, Netzplanung, Tiefbauplanung, Tiefbau, Koordination und Überwachung Tiefbau, Genehmigungsverfahren, Setzen von Outdoor-Gehäusen, Einziehen und Beschalten von Glasfaser, Montage und Inbetriebnahme von Systemkomponenten) durch die Vorlage überprüfbarer Referenzen (etablierte Installationen vergleichbarer Größe, bitte Kennzahlen angeben, wie z. B. Betreuung von z. B. mindestens 2.000 KVz, etc.).
— Nachweis fundierter Erfahrung im Bau von glasfaserbasierten Breitband-Telekommunikationsnetzen (u .a. Netzarchitektur, Netzplanung, Tiefbauplanung, Tiefbau, Koordination und Überwachung Tiefbau, Genehmigungsverfahren, Setzen von Outdoor-Gehäusen, Einziehen und Beschalten von Glasfaser, Montage und Inbetriebnahme von Systemkomponenten) durch die Vorlage überprüfbarer Referenzen (etablierte Installationen vergleichbarer Größe, bitte Kennzahlen angeben, wie z. B. Betreuung von z. B. mindestens 2.000 KVz, etc.).
— Fachkunde und nachweisbare Referenzen mit Ansprechpartnern für Planung, Aufbau, Service (24/7) und Wartung für Netze, die der Konzeption entsprechen.
— Kenntnisse über passive und aktive Netzkomponenten (z. B. KVz, HVt, Leitungs- und Rohrtrassen, Outdoor-DSLAM, IP-Netztechnik, etc.).
— Erfahrungen in der Durchführung von Ausbauten.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Mindeststandards:
— Erbringen von Kundenservice (Störungsannahme, managen von Trouble Tickets, Meldung von Zwischenständen und Fehlerbehebungen) gewährleisten.
— Der Anbieter muss in der Lage sein, den Fieldservice im gesamten Versorgungsgebiet zu realisieren.
— Der Anbieter muss mindestens 3 Jahre Erfahrung im geforderten Geschäftsbereich haben und über ausreichend überprüfbare Referenzen (etablierte Installationen vergleichbarer Größe, bitte Kennzahlen angeben, wie z. B. Betreuung von z. B. mindestens 2.000 KVz, etc.) verfügen.
— Der Anbieter muss mindestens 3 Jahre Erfahrung im geforderten Geschäftsbereich haben und über ausreichend überprüfbare Referenzen (etablierte Installationen vergleichbarer Größe, bitte Kennzahlen angeben, wie z. B. Betreuung von z. B. mindestens 2.000 KVz, etc.) verfügen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bereitschaft zum Abschluss eines Vertrags zur Betrauung mit den Leistungen zur Breitbandversorgung auf der Grundlage der gültigen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO II (Verordnung Nr. 651/2014 vom 17.6.2014, EU-Amtsblatt L 187/1ff) und der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2013/C 25/01).
Bereitschaft zum Abschluss eines Vertrags zur Betrauung mit den Leistungen zur Breitbandversorgung auf der Grundlage der gültigen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO II (Verordnung Nr. 651/2014 vom 17.6.2014, EU-Amtsblatt L 187/1ff) und der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2013/C 25/01).
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Uwe Sames
Name: Magistrat der Stadt Hungen
Fax: +49 64193901766 📠
URL für weitere Informationen: http://www.hungen.de🌏
URL der Dokumente: http://www.hungen.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 93/06531999
Zusätzliche Informationen
1. Markterkundung:
Bieter, in einem oder mehreren der genannten Gebiete oder Teilen davon innerhalb der nächsten drei Jahre einen Netzausbau in eigener Geschäftstätigkeit ohne öffentliche Zuschüsse planen sollten, um Breitbandbanddienste mit den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Leistungsmerkmalen und Kriterien anzubieten, teilen dies der Stadt Hungen bis zum 18.12.2014, 12:00 Uhr unter Angabe der nachfolgenden Informationen mit:
Bieter, in einem oder mehreren der genannten Gebiete oder Teilen davon innerhalb der nächsten drei Jahre einen Netzausbau in eigener Geschäftstätigkeit ohne öffentliche Zuschüsse planen sollten, um Breitbandbanddienste mit den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Leistungsmerkmalen und Kriterien anzubieten, teilen dies der Stadt Hungen bis zum 18.12.2014, 12:00 Uhr unter Angabe der nachfolgenden Informationen mit:
— Los bzw. Teilbereich des Loses,
— Zeitraum,
— die von Ihnen geplanten Maßnahme inkl. der Versorgungskriterien wie Bandbreiten, versorgtes Gebiet, verwandte Technik etc.,
— Bereitschaft zum Abschluss vertraglich verpflichtender Meilensteine vor Ablauf des Dreijahreszeitraums,
— Darstellung der Meilensteine.
Es wird der umgehende Abschluss eines Vertrags mit den entsprechenden Meilensteinen angestrebt. Für den Fall des Abschlusses eines Vertrags mit den entsprechenden Meilensteinen behält sich die betreffende Kommune die Aufhebung des betreffenden Loses nach § 17 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor. Das gleiche gilt, wenn der Abschluss eines solchen Vertrags mit verbindlichen Meilensteinen auch mit einem anderen Bieter erfolgen sollte. Die Bieter bzw. Interessenten werden kurzfristig unterrichtet.
Es wird der umgehende Abschluss eines Vertrags mit den entsprechenden Meilensteinen angestrebt. Für den Fall des Abschlusses eines Vertrags mit den entsprechenden Meilensteinen behält sich die betreffende Kommune die Aufhebung des betreffenden Loses nach § 17 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor. Das gleiche gilt, wenn der Abschluss eines solchen Vertrags mit verbindlichen Meilensteinen auch mit einem anderen Bieter erfolgen sollte. Die Bieter bzw. Interessenten werden kurzfristig unterrichtet.
2. Allgemeine Informationen:
2.1 Die Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel. Mit der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe verbunden. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerber bestehen mit der Teilnahme am Auswahlverfahren nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich. Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung bzw. durch das Angebot entstehen, ist ausgeschlossen.
2.1 Die Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel. Mit der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe verbunden. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerber bestehen mit der Teilnahme am Auswahlverfahren nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich. Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung bzw. durch das Angebot entstehen, ist ausgeschlossen.
2.2 Für die Erstellung der Angebote sind ausschließlich die Formulare zu verwenden, die von der in I.1) genannten Stelle zur Verfügung gestellt werden und soweit erforderlich vom Bieter ergänzt werden können. Angebote ohne Verwendung der Formulare werden ausgeschlossen.
2.2 Für die Erstellung der Angebote sind ausschließlich die Formulare zu verwenden, die von der in I.1) genannten Stelle zur Verfügung gestellt werden und soweit erforderlich vom Bieter ergänzt werden können. Angebote ohne Verwendung der Formulare werden ausgeschlossen.
3. Zuschlagskriterien:
Wirtschaftlich günstigstes Angebote in Bezug auf die Kriterien:
(1) Wirtschaftlichkeitslücke 50 %,
(2) Netzqualität, Skalierbarkeit und Netzbetrieb 50 %.
Die weiteren Einzelheiten wie Unterkriterien und Bewertungsmaßstäbe sind in Vergabeunterlagen enthalten.
Die Vergabe erfolgt losweise an den denjenigen Bieter, der für das jeweilige Los die höchste Wertungspunktzahl erreicht. Davon kann der Auftraggeber im Interesse der Erreichung einer möglichst über weite Bereiche technisch einheitlichen Umsetzung abweichen, wenn der Bieter in dem jeweiligen Clusterbereichen 1 bis 7 mit seinen Angeboten zu den einzelnen Losen zwar in der Summe die höchste Wertungspunktzahlt erreicht hat, ohne dass er bei jedem einzelnen Los die höchste Punktzahl erreicht hat.
Die Vergabe erfolgt losweise an den denjenigen Bieter, der für das jeweilige Los die höchste Wertungspunktzahl erreicht. Davon kann der Auftraggeber im Interesse der Erreichung einer möglichst über weite Bereiche technisch einheitlichen Umsetzung abweichen, wenn der Bieter in dem jeweiligen Clusterbereichen 1 bis 7 mit seinen Angeboten zu den einzelnen Losen zwar in der Summe die höchste Wertungspunktzahlt erreicht hat, ohne dass er bei jedem einzelnen Los die höchste Punktzahl erreicht hat.
Nachr. HAD-Ref.: 280/871
Nachr. V-Nr/AKZ: 93/06531999.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151125816📞
Fax: +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 225-396934 (2014-11-19)
Ergänzende Angaben (2014-12-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben