Zusätzliche Informationen
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung
1. Die Bewerbung ist schriftlich und unterschrieben in 1-facher Ausfertigung und zusätzlich in elektronischer Form auf CD-ROM einzureichen. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung und Vergleichbarkeit in der Reihenfolge sortiert und hinter entsprechenden Buchstaben-Registerbögen in einem Ordner/Hefter abgeheftet abzugeben. Für die elektronische Abgabe auf CD sind entsprechende Unterverzeichnisse auf der CD anzulegen die ebenfalls mit Register A und fortlaufend bezeichnet sind, siehe Punkt III.2.1. Das Einreichen der Bewerbung per Fax oder als Email ist nicht ausreichend.
2. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.2. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „Aktuell“ in Ziffer III.2. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 12 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf. Außer Punkt III.2.1, Register A – HR-Auszug, dort 6 Monate.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen. Dann muss das andere Unternehmen die Nachweise der Ziffern III.2.1. und III.2.3. vorlegen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den das andere Unternehmen einstehen soll. Das andere Unternehmen hat nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
7. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestanforderungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung des Bewerbers zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu prüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Fragen sind ausschließlich per E-Mail bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die Kontaktstelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
B. Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden
Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:
1. Formale Prüfung
2. Eignungsprüfung
3. Abschichtung
3.1 Abschichtung für Los-Nr : 1
Bezeichnung : Bauleiter/Bauüberwachung und Inbetriebsetzungsleiter Schaltanlagen am Standort Berlin.
Für den Fall, dass die Anzahl an geeigneten Bewerbern die Zahl 8 überschreitet, erfolgt die Auswahl derjenigen acht Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach folgendem Bewertungsschema:
Bewertet wird die Erfahrung der Bieter mit der Erbringung von Leistungen vergleichbar mit den
ausgeschriebenen Leistungen. Hierzu werden die gemäß dieser Bekanntmachung vorgelegten Referenzen (ab 01.01.2009) gewertet. Zur Klarstellung: Bewertet werden sämtliche vom Bewerber vorgelegten Referenzen, die Bewertung selbst erfolgt jedoch pro Los gesondert (Beispiel: ein Bewerber hat bzgl. nachfolgenden Punkt a) 15 Referenzen für neu errichtete und in Betrieb genommener 110-kV und/oder 10-kV Schaltanlagen. Er würde daher 5 Punkte für Los 1 und 5 Punkte für Los 2 bekommen).
(a) Referenzen in Bezug auf die Anzahl neu errichteter und in Betrieb genommener 110-kV und/oder 10-kV Schaltanlagen (Gewichtung 40 %): Bei (a) können maximal 5 Punkte erreicht werden.
Anzahl größer oder gleich 15 110-kV und/oder 10-kV Schaltanlagen = 5 Punkte.
Anzahl größer oder gleich 10 110-kV und/oder 10-kV Schaltanlagen = 3 Punkte.
Anzahl größer oder gleich 5 110-kV und/oder 10-kV Schaltanlagen = 1 Punkt.
Anzahl kleiner 5 110-kV und/oder 10-kV Schaltanlagen oder keine Angabe = 0 Punkte.
(b) Alter der angegebenen Referenzen für neu errichtete und in Betrieb genommener 110-kV und/oder 10-kV Schaltanlagen (Gewichtung 30 %): Bei (b) können maximal 5 Punkte erreicht werden. Die chronologisch jüngste Referenz wird gewertet.
— 0 bis 1 Jahre = 5 Punkte,
— größer 1 bis 3 Jahre = 3 Punkte,
— größer 3 bis 5 Jahre = 1 Punkt,
— keine Angaben oder älter als 5 Jahre = 0 Punkte.
(c) Referenzen neu errichteter und in Betrieb genommener 110-kV und/oder 10-kV Schaltanlagen in Bezug auf den Ort der Leistungserbringung (Gewichtung 30 %): Bei (c) können maximal 5 Punkte erreicht werden.
— in Städten > 1 000 000 Einwohner für einen Netzbetreiber = 5 Punkte,
— in Städten > 700 000 Einwohner für einen Netzbetreiber = 3 Punkte,
— in Städten > 300 000 Einwohner für einen Netzbetreiber = 1 Punkt,
— keine Angabe oder < 300 000 Einwohner für einen Netzbetreiber = 0 Punkte.
Zunächst ermittelt die Vergabestelle anhand der vorstehenden Angaben die erreichten Punkte innerhalb jeder Kategorie (a,b,c). Anschließend werden die erreichten Punkte pro Kategorie wie angegeben gewichtet (a = 40%, b = 30 %, c = 30 %). Die maximal acht Bewerber mit der so ermittelten höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Vergabestelle behält sich vor die Anzahl von acht Bewerbern nach oben oder nach unten anzupassen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.
3.2 Abschichtung für Los-Nr : 2
Bezeichnung: Bauleiter/Bauüberwachung und Inbetriebsetzungsleiter Schaltanlagen am Standort Hamburg.
Für den Fall, dass die Anzahl an geeigneten Bewerbern die Zahl 5 überschreitet, erfolgt die Auswahl derjenigen fünf Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach folgendem Bewertungsschema:
Bewertet wird die Erfahrung der Bieter mit der Erbringung von Leistungen vergleichbar mit den
ausgeschriebenen Leistungen. Hierzu werden die gemäß dieser Bekanntmachung vorgelegten Referenzen (ab 01.01.2009) gewertet. Zur Klarstellung: Bewertet werden sämtliche vom Bewerber vorgelegten Referenzen, die Bewertung selbst erfolgt jedoch pro Los gesondert (Beispiel: ein Bewerber hat bzgl. nachfolgenden Punkt a) 15 Referenzen für neu errichtete und in Betrieb genommener 110-kV und/oder 10-kV Schaltanlagen. Er würde daher 5 Punkte für Los 1 und 5 Punkte für Los 2 bekommen).
(a) Referenzen in Bezug auf die Anzahl neu errichteter und in Betrieb genommener 110-kV und/oder 10-kV Schaltanlagen (Gewichtung 40 %): Bei (a) können maximal 5 Punkte erreicht werden.
Anzahl größer oder gleich 15 110-kV und/oder 10-kV Schaltanlagen = 5 Punkte.
Anzahl größer oder gleich 10 110-kV und/oder 10-kV Schaltanlagen = 3 Punkte.
Anzahl größer oder gleich 5 110-kV und/oder 10-kV Schaltanlagen = 1 Punkt.
Anzahl kleiner 5 110-kV und/oder 10-kV Schaltanlagen oder keine Angabe = 0 Punkte.
(b) Alter der angegebenen Referenzen für neu errichtete und in Betrieb genommener 110-kV und/oder 10-kV Schaltanlagen (Gewichtung 30 %): Bei (b) können maximal 5 Punkte erreicht werden. Die chronologisch jüngste Referenz wird gewertet.
— 0 bis 1 Jahre = 5 Punkte,
— größer 1 bis 3 Jahre = 3 Punkte,
— größer 3 bis 5 Jahre = 1 Punkt,
— keine Angaben oder älter als 5 Jahre = 0 Punkte.
(c) Referenzen neu errichteter und in Betrieb genommener 110-kV und/oder 10-kV Schaltanlagen in Bezug auf den Ort der Leistungserbringung (Gewichtung 30 %): Bei (c) können maximal 5 Punkte erreicht werden.
— in Städten > 1 000 000 Einwohner für einen Netzbetreiber = 5 Punkte,
— in Städten > 700 000 Einwohner für einen Netzbetreiber = 3 Punkte,
— in Städten > 300 000 Einwohner für einen Netzbetreiber = 1 Punkt,
— keine Angabe oder < 300 000 Einwohner für einen Netzbetreiber = 0 Punkte.
Zunächst ermittelt die Vergabestelle anhand der vorstehenden Angaben die erreichten Punkte innerhalb jeder Kategorie (a,b,c). Anschließend werden die erreichten Punkte pro Kategorie wie angegeben gewichtet (a = 40%, b = 30 %, c = 30 %). Die maximal fünf Bewerber mit der so ermittelten höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Vergabestelle behält sich vor die Anzahl von fünf Bewerbern nach oben oder nach unten anzupassen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.
C. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).
2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.
4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlichvertretbaren Ausführung der Leistungen.
5. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen aufgrund des laufenden Rekommunalisierungsprozesses in Hamburg.
6. Auftraggeberwechsel/Rechtsnachfolge
Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es im Laufe des Vergabeverfahrens zu einem Wechsel des Auftraggebers oder zu einer Umfirmierung des Auftraggebers kommen kann. Werden Geschäftstätigkeiten des Auftraggebers durch dessen Rechtsnachfolger fortgeführt, können alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf diese Gesellschaften übertragen werden.
7. Im Sinne der Ziffer II.1.4) dieser Bekanntmachung beabsichtigt die Vergabestelle Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern zu schließen:
Für Los 1: mindestens 3 Teilnehmer
Für Los 2: maximal 2 Teilnehmer
Die Vergabestelle behält sich vor, die Anzahl der abzuschließenden Rahmenverträge pro Los nach oben oder unten anzupassen.