Bauoberleitung inklusive örtliche Bauüberwachung im Rahmen des Projekts Qmax-Sammler St. Annental II. Bauabschnitt (ohne Gewässerbau) und III. Bauabschnitt
Das Tal des Rellinghauser Mühlenbaches stellt eine der Hauptvorflutachsen für die Siedlungsentwässerung der Stadt Essen dar. Der Rellinghauser Mühlenbach ist in seinem offenen Abschnitt zwischen der „Birkenstraße“ und „Am Glockenberg“ technisch ausgebaut. Der parallel zum Bach verlaufende Mischwasserkanal entlastet in diesem Abschnitt an vier Stellen in den Rellinghauser Mühlenbach. Derzeit fließt somit bei Regenwasser die Entlastungswassermenge offen durch das technisch ausgebaute Gerinne des Rellinghauser Mühlenbachs bis zur Verrohrung am Glockenberg. Bei Starkregenereignissen ist das Gerinne komplett gefüllt; z. T. kommt es sogar zu Überflutungen der angrenzenden Flächen. Am Glockenberg verhindern die bergbaulichen Relikte der Halde Langenbrahm eine Öffnung des Gewässers. Die Entwässerung entspricht in diesem Bereich nicht den a.a.R.d.T., alle vier Entlastungen sollen durch den Bau eines neuen Qmax-Sammlers geschlossen werden. Alle klärpflichtigen Wassermengen werden dann über den bereits vorhandenen SKU 1 St. Annental zur Kläranlage Essen-Süd abgeleitet. Die Sanierung ist dringend erforderlich und Grundlage für eine zukunftsorientierte städtebauliche Entwicklung. Durch den Bau des Qmax-Sammlers in zwei Bauabschnitten sowie den Neubau des Nebensammlers Sperberstraße/Stiftsmühlenbrink soll dies realisiert werden. Anschließend erfolgt der Gewässerausbau in nahezu gleicher Trasse. Das Projekt zeichnet sich durch vielfältige Schwierigkeiten aus. So sind die Baugrundverhältnisse z. B. durch oberflächennahen Bergbau beeinflusst. Weiterhin muss die vorhandene Entwässerungssituation auch während der Bauphase jederzeit berücksichtigt werden, im Starkregenfall müssen bis zu 40 m³/s durch die Baustelle geleitet werden. Der Hochwasserschutz darf während der Bauzeit nicht verschlechtert werden. Ein spezielles Sicherheitskonzept wurde hierfür erstellt. Die Leistungsphasen 4, 5, 6 und 7 HOAI wurden bereits ganz oder teilweise beauftragt. Ein SiGeKo, die ökologische Bauüberwachung und die örtliche Bauleitung für den Gewässerausbau werden separat beauftragt. Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Leistungen beziehen sich auf die örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung zum II. BA ohne Gewässerausbau und III. BA und setzen sich aus Teilen der Leistungsphase 8 HOAI (Grund- und Nebenleistungen) sowie sonstigen Projektsteuerungsmaßnahmen zusammen. Konkret handelt es sich insoweit um: — aus Leistungsphase 8 die Grundleistungen aus Buchstaben a) (ohne Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung), b), c), d), e) (ohne rechtsgeschäftliche Vollmacht), f), g), h), i) und j). — sowie als Nebenleistungen und sonstige Leistungen: Kostenkontrolle, örtliche Bauüberwachung: Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Überwachen der Ausführung der Bauleistungen inklusive der Folgemaßnahmen durch Inverzugsetzen von ausführenden Firmen, Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung), Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers, Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen, Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen, Qualitätskontrollen von Bauwerken und Großrohren inkl. Dokumentation, Koordination der Abnahmen durch den Prüfstatiker, Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel, Dokumentation des Bauablaufs inklusive Fotodokumentation und Bautagebuch, Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße, Mitwirken bei behördlichen Abnahmen inkl. Zusammenstellung und Übersendung aller erf. Unterlagen, Überwachung der Einhaltung von Auflagen aus Genehmigungen, Bescheiden, Verträgen, etc. Koordination der daraus erf. Tätigkeiten, Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen, Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme, Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage, Koordination, Überwachung und Dokumentation der Kalibrierung von Messeinrichtungen, Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis, Koordination der geotechnischen Baubegleitung und ggf. erforderlichen Abnahme von Erdbauwerken und Baugruben und Baugrubenverbauen, Anwohnergespräche, Öffentlichkeitsarbeit ausschließlich in Abstimmung mit dem AG, Beschwerdemanagement, Teilnahme an und Protokollierung von Baubesprechungen inklusive schriftliche Freigabe durch alle Teilnehmer, Koordination der Beweissicherung inkl. Objektauswahl, Umwelttechnische Begleitung (Abfall), Koordination der landschaftlichen Bauüberwachung, Schnittstelle zu allen städtischen Ämtern und Koordination entsprechender Termine, Schnittstelle zum Ruhrverband und Koordination aller entsprechenden Termine, Koordination mit IB Beck, Koordination SiGeKo, Koordination der Erstellung von Bestandsplänen: TV-Untersuchung sichten und bewerten, Koordination der erforderlichen Abnahmetermine mit dem Betrieb der Stadtwerke Essen, Koordination der erforderlichen Vermessungsarbeiten inkl. Plausibilitätsprüfung der gelieferten Unterlage). Für den hiermit bekanntgegebenen Teilnahmewettbewerb hat der Auftraggeber eine Unterlage gefertigt, die aus weiteren Informationen besteht und Formulare enthält, die zur Einreichung des Teilnahmeantrags dienen soll. Auf die zusätzlichen Angaben nach Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird daher ausdrücklich verwiesen. Die Unterlage zum Teilnahmewettbewerb ist unentgeltlich und kann ab sofort bei der benannten Kontaktstelle abgerufen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-01.
Auftragsbekanntmachung (2014-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beaufsichtigung der Bauarbeiten
Menge oder Umfang:
II. BA ohne Gewässer: 14 103 829 EUR (Kostenberechnung), III. BA ca. 3 000 000 EUR (Kostenschätzung); Summe: ca. 17 103 829 EUR.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beaufsichtigung der Bauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Essen AG
Postanschrift: Rüttenscheider Straße 27-37
Postleitzahl: 45128
Postort: Essen
Kontakt
E-Mail: stefan.mager@aulinger.eu📧
Telefon: +49 201959860📞
Fax: +49 2019598699 📠
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VOF. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei dem Auftraggeber. Dies beschränkt die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter anhand der unter Ziff. IV.1.2) aufgezeigten Wertung der Eignungsnachweise.
3. Die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff. III.) sind per schriftlicher Anfrage/E-Mail bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu erhalten.
4. Die Teilnahmeanträge sind bis zum 10.11.2014, 12:00 Uhr (Eingang!) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Entwässerung Essen/Ausschreibung Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung/Teilnahmeantrag“ bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle als Original und als Kopie auf einem Datenträger (z. B. USB-Stick) im pdf-Format einzureichen. Eine Verspätung führt zum Ausschluss.
5. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Mit den Vergabeunterlagen werden den Bietern weitere Projektinformationen und die Zuschlagskriterien mitgeteilt.
6. Nach Angebotsabgabe erhalten die ausgewählten Bieter die Möglichkeit, ihr Angebot vor Ort in einer Präsentation vorzustellen. Anschließend werden mit den Bietern Verhandlungsgespräche geführt, auf deren Grundlage die Bieter – bei Bedarf – aufgefordert werden, nochmals – nunmehr – letztverbindliche Angebote abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieterkreis während des Verfahrens einzuschränken.
7. Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich per E-Mail oder schriftlich an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle des Auftraggebers zu richten.
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VOF. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei dem Auftraggeber. Dies beschränkt die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter anhand der unter Ziff. IV.1.2) aufgezeigten Wertung der Eignungsnachweise.
3. Die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff. III.) sind per schriftlicher Anfrage/E-Mail bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu erhalten.
4. Die Teilnahmeanträge sind bis zum 10.11.2014, 12:00 Uhr (Eingang!) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Entwässerung Essen/Ausschreibung Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung/Teilnahmeantrag“ bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle als Original und als Kopie auf einem Datenträger (z. B. USB-Stick) im pdf-Format einzureichen. Eine Verspätung führt zum Ausschluss.
5. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Mit den Vergabeunterlagen werden den Bietern weitere Projektinformationen und die Zuschlagskriterien mitgeteilt.
6. Nach Angebotsabgabe erhalten die ausgewählten Bieter die Möglichkeit, ihr Angebot vor Ort in einer Präsentation vorzustellen. Anschließend werden mit den Bietern Verhandlungsgespräche geführt, auf deren Grundlage die Bieter – bei Bedarf – aufgefordert werden, nochmals – nunmehr – letztverbindliche Angebote abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieterkreis während des Verfahrens einzuschränken.
7. Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich per E-Mail oder schriftlich an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle des Auftraggebers zu richten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Tal des Rellinghauser Mühlenbaches stellt eine der Hauptvorflutachsen für die Siedlungsentwässerung der Stadt Essen dar. Der Rellinghauser Mühlenbach ist in seinem offenen Abschnitt zwischen der „Birkenstraße“ und „Am Glockenberg“ technisch ausgebaut. Der parallel zum Bach verlaufende Mischwasserkanal entlastet in diesem Abschnitt an vier Stellen in den Rellinghauser Mühlenbach. Derzeit fließt somit bei Regenwasser die Entlastungswassermenge offen durch das technisch ausgebaute Gerinne des Rellinghauser Mühlenbachs bis zur Verrohrung am Glockenberg. Bei Starkregenereignissen ist das Gerinne komplett gefüllt; z. T. kommt es sogar zu Überflutungen der angrenzenden Flächen. Am Glockenberg verhindern die bergbaulichen Relikte der Halde Langenbrahm eine Öffnung des Gewässers. Die Entwässerung entspricht in diesem Bereich nicht den a.a.R.d.T., alle vier Entlastungen sollen durch den Bau eines neuen Qmax-Sammlers geschlossen werden. Alle klärpflichtigen Wassermengen werden dann über den bereits vorhandenen SKU 1 St. Annental zur Kläranlage Essen-Süd abgeleitet. Die Sanierung ist dringend erforderlich und Grundlage für eine zukunftsorientierte städtebauliche Entwicklung.
Das Tal des Rellinghauser Mühlenbaches stellt eine der Hauptvorflutachsen für die Siedlungsentwässerung der Stadt Essen dar. Der Rellinghauser Mühlenbach ist in seinem offenen Abschnitt zwischen der „Birkenstraße“ und „Am Glockenberg“ technisch ausgebaut. Der parallel zum Bach verlaufende Mischwasserkanal entlastet in diesem Abschnitt an vier Stellen in den Rellinghauser Mühlenbach. Derzeit fließt somit bei Regenwasser die Entlastungswassermenge offen durch das technisch ausgebaute Gerinne des Rellinghauser Mühlenbachs bis zur Verrohrung am Glockenberg. Bei Starkregenereignissen ist das Gerinne komplett gefüllt; z. T. kommt es sogar zu Überflutungen der angrenzenden Flächen. Am Glockenberg verhindern die bergbaulichen Relikte der Halde Langenbrahm eine Öffnung des Gewässers. Die Entwässerung entspricht in diesem Bereich nicht den a.a.R.d.T., alle vier Entlastungen sollen durch den Bau eines neuen Qmax-Sammlers geschlossen werden. Alle klärpflichtigen Wassermengen werden dann über den bereits vorhandenen SKU 1 St. Annental zur Kläranlage Essen-Süd abgeleitet. Die Sanierung ist dringend erforderlich und Grundlage für eine zukunftsorientierte städtebauliche Entwicklung.
Durch den Bau des Qmax-Sammlers in zwei Bauabschnitten sowie den Neubau des Nebensammlers Sperberstraße/Stiftsmühlenbrink soll dies realisiert werden. Anschließend erfolgt der Gewässerausbau in nahezu gleicher Trasse.
Das Projekt zeichnet sich durch vielfältige Schwierigkeiten aus. So sind die Baugrundverhältnisse z. B. durch oberflächennahen Bergbau beeinflusst. Weiterhin muss die vorhandene Entwässerungssituation auch während der Bauphase jederzeit berücksichtigt werden, im Starkregenfall müssen bis zu 40 m³/s durch die Baustelle geleitet werden. Der Hochwasserschutz darf während der Bauzeit nicht verschlechtert werden. Ein spezielles Sicherheitskonzept wurde hierfür erstellt.
Das Projekt zeichnet sich durch vielfältige Schwierigkeiten aus. So sind die Baugrundverhältnisse z. B. durch oberflächennahen Bergbau beeinflusst. Weiterhin muss die vorhandene Entwässerungssituation auch während der Bauphase jederzeit berücksichtigt werden, im Starkregenfall müssen bis zu 40 m³/s durch die Baustelle geleitet werden. Der Hochwasserschutz darf während der Bauzeit nicht verschlechtert werden. Ein spezielles Sicherheitskonzept wurde hierfür erstellt.
Die Leistungsphasen 4, 5, 6 und 7 HOAI wurden bereits ganz oder teilweise beauftragt. Ein SiGeKo, die ökologische Bauüberwachung und die örtliche Bauleitung für den Gewässerausbau werden separat beauftragt.
Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Leistungen beziehen sich auf die örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung zum II. BA ohne Gewässerausbau und III. BA und setzen sich aus Teilen der Leistungsphase 8 HOAI (Grund- und Nebenleistungen) sowie sonstigen Projektsteuerungsmaßnahmen zusammen. Konkret handelt es sich insoweit um:
Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Leistungen beziehen sich auf die örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung zum II. BA ohne Gewässerausbau und III. BA und setzen sich aus Teilen der Leistungsphase 8 HOAI (Grund- und Nebenleistungen) sowie sonstigen Projektsteuerungsmaßnahmen zusammen. Konkret handelt es sich insoweit um:
— aus Leistungsphase 8 die Grundleistungen aus Buchstaben a) (ohne Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung), b), c), d), e) (ohne rechtsgeschäftliche Vollmacht), f), g), h), i) und j).
— sowie als Nebenleistungen und sonstige Leistungen: Kostenkontrolle, örtliche Bauüberwachung: Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Überwachen der Ausführung der Bauleistungen inklusive der Folgemaßnahmen durch Inverzugsetzen von ausführenden Firmen, Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung), Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers, Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen, Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen, Qualitätskontrollen von Bauwerken und Großrohren inkl. Dokumentation, Koordination der Abnahmen durch den Prüfstatiker, Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel, Dokumentation des Bauablaufs inklusive Fotodokumentation und Bautagebuch, Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße, Mitwirken bei behördlichen Abnahmen inkl. Zusammenstellung und Übersendung aller erf. Unterlagen, Überwachung der Einhaltung von Auflagen aus Genehmigungen, Bescheiden, Verträgen, etc. Koordination der daraus erf. Tätigkeiten, Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen, Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme, Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage, Koordination, Überwachung und Dokumentation der Kalibrierung von Messeinrichtungen, Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis, Koordination der geotechnischen Baubegleitung und ggf. erforderlichen Abnahme von Erdbauwerken und Baugruben und Baugrubenverbauen, Anwohnergespräche, Öffentlichkeitsarbeit ausschließlich in Abstimmung mit dem AG, Beschwerdemanagement, Teilnahme an und Protokollierung von Baubesprechungen inklusive schriftliche Freigabe durch alle Teilnehmer, Koordination der Beweissicherung inkl. Objektauswahl, Umwelttechnische Begleitung (Abfall), Koordination der landschaftlichen Bauüberwachung, Schnittstelle zu allen städtischen Ämtern und Koordination entsprechender Termine, Schnittstelle zum Ruhrverband und Koordination aller entsprechenden Termine, Koordination mit IB Beck, Koordination SiGeKo, Koordination der Erstellung von Bestandsplänen: TV-Untersuchung sichten und bewerten, Koordination der erforderlichen Abnahmetermine mit dem Betrieb der Stadtwerke Essen, Koordination der erforderlichen Vermessungsarbeiten inkl. Plausibilitätsprüfung der gelieferten Unterlage).
— sowie als Nebenleistungen und sonstige Leistungen: Kostenkontrolle, örtliche Bauüberwachung: Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Überwachen der Ausführung der Bauleistungen inklusive der Folgemaßnahmen durch Inverzugsetzen von ausführenden Firmen, Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung), Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers, Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen, Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen, Qualitätskontrollen von Bauwerken und Großrohren inkl. Dokumentation, Koordination der Abnahmen durch den Prüfstatiker, Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel, Dokumentation des Bauablaufs inklusive Fotodokumentation und Bautagebuch, Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße, Mitwirken bei behördlichen Abnahmen inkl. Zusammenstellung und Übersendung aller erf. Unterlagen, Überwachung der Einhaltung von Auflagen aus Genehmigungen, Bescheiden, Verträgen, etc. Koordination der daraus erf. Tätigkeiten, Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen, Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme, Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage, Koordination, Überwachung und Dokumentation der Kalibrierung von Messeinrichtungen, Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis, Koordination der geotechnischen Baubegleitung und ggf. erforderlichen Abnahme von Erdbauwerken und Baugruben und Baugrubenverbauen, Anwohnergespräche, Öffentlichkeitsarbeit ausschließlich in Abstimmung mit dem AG, Beschwerdemanagement, Teilnahme an und Protokollierung von Baubesprechungen inklusive schriftliche Freigabe durch alle Teilnehmer, Koordination der Beweissicherung inkl. Objektauswahl, Umwelttechnische Begleitung (Abfall), Koordination der landschaftlichen Bauüberwachung, Schnittstelle zu allen städtischen Ämtern und Koordination entsprechender Termine, Schnittstelle zum Ruhrverband und Koordination aller entsprechenden Termine, Koordination mit IB Beck, Koordination SiGeKo, Koordination der Erstellung von Bestandsplänen: TV-Untersuchung sichten und bewerten, Koordination der erforderlichen Abnahmetermine mit dem Betrieb der Stadtwerke Essen, Koordination der erforderlichen Vermessungsarbeiten inkl. Plausibilitätsprüfung der gelieferten Unterlage).
Für den hiermit bekanntgegebenen Teilnahmewettbewerb hat der Auftraggeber eine Unterlage gefertigt, die aus weiteren Informationen besteht und Formulare enthält, die zur Einreichung des Teilnahmeantrags dienen soll. Auf die zusätzlichen Angaben nach Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird daher ausdrücklich verwiesen. Die Unterlage zum Teilnahmewettbewerb ist unentgeltlich und kann ab sofort bei der benannten Kontaktstelle abgerufen werden.
Für den hiermit bekanntgegebenen Teilnahmewettbewerb hat der Auftraggeber eine Unterlage gefertigt, die aus weiteren Informationen besteht und Formulare enthält, die zur Einreichung des Teilnahmeantrags dienen soll. Auf die zusätzlichen Angaben nach Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird daher ausdrücklich verwiesen. Die Unterlage zum Teilnahmewettbewerb ist unentgeltlich und kann ab sofort bei der benannten Kontaktstelle abgerufen werden.
Beschreibung der Optionen:
Es wird darauf hingewiesen, dass der zum Abschluss zu bringende Ingenieurvertrag stufenweise beauftragt wird. Vorgesehen ist insoweit eine Beauftragung nach Bauabschnitten.
Darüberhinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Zuge der Ausführung der Baumaßnahme Leistungen der Leistungsphase 9 Objektbetreuung (ganz oder teilweise) zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung auch dieser Leistungen besteht nicht.
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Essen Rellinghausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III.2.1) geforderten Nachweise sind von dem Bewerber bzw. den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend.
Geforderte Nachweise sind:
a) aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes (nicht älter als 3 Monate ab Datum dieser Bekanntmachung),
b) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, die Angaben zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 lit. a) bis g) VOF und § 4 Abs. 9 lit. a) bis e) VOF enthält. Hierzu ist das Formular II zu verwenden, das bei der unter Anhang A benannten Kontaktstelle erhältlich ist, siehe auch Ziff. VI.3),
b) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, die Angaben zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 lit. a) bis g) VOF und § 4 Abs. 9 lit. a) bis e) VOF enthält. Hierzu ist das Formular II zu verwenden, das bei der unter Anhang A benannten Kontaktstelle erhältlich ist, siehe auch Ziff. VI.3),
c) Erklärung zu § 4 Abs. 2 VOF (Wirtschaftliche Verknüpfungen zu und Zusammenarbeit mit Anderen) und Übersicht aller für den Auftrag vorgesehenen Personen/Unternehmen, die die Leistung tatsächlich erbringen würden, inklusive Angabe des vorgesehenen Bauoberleiters, örtlichen Bauüberwachers/Bauleiters und seines Stellvertreters mit Angaben zur Person, deren Qualifikation und Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß § 19 Abs. 2 VOF. Die Personen sind namentlich zu benennen. Hierzu ist das Formular III zu verwenden, das bei der unter Anhang A benannten Kontaktstelle erhältlich ist, siehe auch Ziff. VI.3).
c) Erklärung zu § 4 Abs. 2 VOF (Wirtschaftliche Verknüpfungen zu und Zusammenarbeit mit Anderen) und Übersicht aller für den Auftrag vorgesehenen Personen/Unternehmen, die die Leistung tatsächlich erbringen würden, inklusive Angabe des vorgesehenen Bauoberleiters, örtlichen Bauüberwachers/Bauleiters und seines Stellvertreters mit Angaben zur Person, deren Qualifikation und Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß § 19 Abs. 2 VOF. Die Personen sind namentlich zu benennen. Hierzu ist das Formular III zu verwenden, das bei der unter Anhang A benannten Kontaktstelle erhältlich ist, siehe auch Ziff. VI.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die unter III.2.2) geforderten Nachweise sind von dem Bewerber bzw. den jeweiligen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen (mit Ausnahme des unter lit. a geforderten Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung; diese kann im Falle einer Bewerbergemeinschaft auch von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die unter III.2.2) geforderten Nachweise sind von dem Bewerber bzw. den jeweiligen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen (mit Ausnahme des unter lit. a geforderten Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung; diese kann im Falle einer Bewerbergemeinschaft auch von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden).
Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend.
Geforderte Nachweise sind:
a) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10 000 000 EUR je Schadensfall für Personen- und in Höhe von jeweils 5.000.000 EUR je Schadensfall für Vermögens- und Sachschäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular IV zu verwenden, das bei der benannten Kontaktstelle erhältlich ist, siehe auch Ziff. VI.3);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10 000 000 EUR je Schadensfall für Personen- und in Höhe von jeweils 5.000.000 EUR je Schadensfall für Vermögens- und Sachschäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular IV zu verwenden, das bei der benannten Kontaktstelle erhältlich ist, siehe auch Ziff. VI.3);
b) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Unternehmen) und über den Umsatz für den Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung bei Abwasseranlagen nach Honorarzone III und IV gemäß HOAI) in den letzten 7 Geschäftsjahren. Hierzu ist das Formular V zu verwenden, das bei der benannten Kontaktstelle erhältlich ist, siehe auch Ziff. VI.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Unternehmen) und über den Umsatz für den Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung bei Abwasseranlagen nach Honorarzone III und IV gemäß HOAI) in den letzten 7 Geschäftsjahren. Hierzu ist das Formular V zu verwenden, das bei der benannten Kontaktstelle erhältlich ist, siehe auch Ziff. VI.3).
c) aktueller Bonitätsnachweis über Eigenauskunft der Wirtschaftsauskunftei Creditreform mit einem Wert Bonitätsklasse „1“ oder „2“ oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Staat, in dem der Bewerber gemeldet ist.
Mindeststandards:
a) Auf die geforderten Mindestdeckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung der Ziffer III.2.2) a) wird hiermit nochmals hingewiesen.
b) Hinsichtlich des Kriteriums der Ziffer III.2.2) b) wird darauf hingewiesen, dass der Mindestumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den vergangenen drei Jahren bezogen auf den Gesamtumsatz und den vergleichbaren Umsatz je mindestens 300 000 EUR betragen haben muss. Andernfalls wird keine Eignung angenommen und es erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.
b) Hinsichtlich des Kriteriums der Ziffer III.2.2) b) wird darauf hingewiesen, dass der Mindestumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den vergangenen drei Jahren bezogen auf den Gesamtumsatz und den vergleichbaren Umsatz je mindestens 300 000 EUR betragen haben muss. Andernfalls wird keine Eignung angenommen und es erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.
c) Auf die geforderten Mindestbonitätsklassen der Ziffer III.2.2) c) wird hiermit nochmals hingewiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die unter III.2.3) geforderten Nachweise sind von dem Bewerber bzw. den jeweiligen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Soweit ein Bewerber Subunternehmer einsetzen will, hat er die jeweiligen Teilleistungen zu benennen. Hierfür ist das Formular VI zu verwenden, das bei der benannten Kontaktstelle erhältlich ist, siehe auch Ziff. VI.3) Beruft sich der Bewerber darüber hinaus auch auf die technische Leistungsfähigkeit eines Subunternehmers, da sein Betrieb nicht auf die entsprechende Teilleistung eingerichtet ist, sind die Subunternehmer zu benennen und für diese zusätzlich gesondert Formulare II und – falls zutreffend – VII und VIII beizufügen. Eine Verpflichtungserklärung darüber, dass benannte Nachunternehmer zur Verfügung stehen, wird im Laufe des Vergabeverfahrens beizubringen sein.
Soweit ein Bewerber Subunternehmer einsetzen will, hat er die jeweiligen Teilleistungen zu benennen. Hierfür ist das Formular VI zu verwenden, das bei der benannten Kontaktstelle erhältlich ist, siehe auch Ziff. VI.3) Beruft sich der Bewerber darüber hinaus auch auf die technische Leistungsfähigkeit eines Subunternehmers, da sein Betrieb nicht auf die entsprechende Teilleistung eingerichtet ist, sind die Subunternehmer zu benennen und für diese zusätzlich gesondert Formulare II und – falls zutreffend – VII und VIII beizufügen. Eine Verpflichtungserklärung darüber, dass benannte Nachunternehmer zur Verfügung stehen, wird im Laufe des Vergabeverfahrens beizubringen sein.
Geforderte Nachweise sind:
a) persönliche Referenzen des vorgesehenen Bauoberleiters, des vorgesehenen örtlichen Bauüberwachers/Bauleiters und Referenzen seines Stellvertreters über in den letzten 7 Jahren erbrachten Leistungen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind (Erbringung Bauoberleitung inklusive örtliche Bauüberwachung bei Abwasserentsorgungsanlagen Honorarzone III bzw. IV der HOAI sowie Vortrieb) einschließlich kurzer Beschreibung des Auftragsinhaltes sowie Angabe der anrechenbaren Kosten des Auftrags, des Auftraggebers und deren Ansprechpartner nebst Anschrift, Angabe der telefonischen Erreichbarkeit und E-Mail-Adresse. Bei allen Referenzen muss die Ausführung abgeschlossen sein. Referenzen, die älter sind als 7 Jahre (Stichtag: 30.6.2007), werden nicht gewertet. Für die Angabe der persönlichen Referenzen des vorgesehenen Bauoberleiters, des vorgesehenen örtlichen Bauüberwachers/Bauleiters und seines Stellvertreters ist das Formular VII zu verwenden, das bei der benannten Kontaktstelle erhältlich ist, siehe auch Ziff. VI.3). Auf die Mindestkriterien wird hingewiesen.
a) persönliche Referenzen des vorgesehenen Bauoberleiters, des vorgesehenen örtlichen Bauüberwachers/Bauleiters und Referenzen seines Stellvertreters über in den letzten 7 Jahren erbrachten Leistungen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind (Erbringung Bauoberleitung inklusive örtliche Bauüberwachung bei Abwasserentsorgungsanlagen Honorarzone III bzw. IV der HOAI sowie Vortrieb) einschließlich kurzer Beschreibung des Auftragsinhaltes sowie Angabe der anrechenbaren Kosten des Auftrags, des Auftraggebers und deren Ansprechpartner nebst Anschrift, Angabe der telefonischen Erreichbarkeit und E-Mail-Adresse. Bei allen Referenzen muss die Ausführung abgeschlossen sein. Referenzen, die älter sind als 7 Jahre (Stichtag: 30.6.2007), werden nicht gewertet. Für die Angabe der persönlichen Referenzen des vorgesehenen Bauoberleiters, des vorgesehenen örtlichen Bauüberwachers/Bauleiters und seines Stellvertreters ist das Formular VII zu verwenden, das bei der benannten Kontaktstelle erhältlich ist, siehe auch Ziff. VI.3). Auf die Mindestkriterien wird hingewiesen.
b) Unternehmens-Referenzen über in den letzten 7 Jahren erbrachten Leistungen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind (Erbringung der Bauoberleitung inklusive örtliche Bauüberwachung bei Abwasserentsorgungsanlagen Honorarzone III bzw. IV HOAI sowie Vortrieb) einschließlich kurzer Beschreibung des Auftragsinhaltes sowie Angabe der anrechenbaren Kosten des Auftrags, des Auftraggebers und deren Ansprechpartner nebst Anschrift, Angabe der telefonischen Erreichbarkeit und E-Mail-Adresse. Bei allen Referenzen muss die Ausführung abgeschlossen sein. Referenzen, die älter sind als 7 Jahre (Stichtag: 30.6.2007), werden nicht gewertet. Für die Angabe der Referenzen ist das Formular VIII zu verwenden, das bei der benannten Kontaktstelle erhältlich ist, siehe auch Ziff. VI.3. Auf die Mindestkriterien wird hingewiesen.
b) Unternehmens-Referenzen über in den letzten 7 Jahren erbrachten Leistungen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind (Erbringung der Bauoberleitung inklusive örtliche Bauüberwachung bei Abwasserentsorgungsanlagen Honorarzone III bzw. IV HOAI sowie Vortrieb) einschließlich kurzer Beschreibung des Auftragsinhaltes sowie Angabe der anrechenbaren Kosten des Auftrags, des Auftraggebers und deren Ansprechpartner nebst Anschrift, Angabe der telefonischen Erreichbarkeit und E-Mail-Adresse. Bei allen Referenzen muss die Ausführung abgeschlossen sein. Referenzen, die älter sind als 7 Jahre (Stichtag: 30.6.2007), werden nicht gewertet. Für die Angabe der Referenzen ist das Formular VIII zu verwenden, das bei der benannten Kontaktstelle erhältlich ist, siehe auch Ziff. VI.3. Auf die Mindestkriterien wird hingewiesen.
Mindeststandards:
a) Hinsichtlich des Kriteriums der Ziffer III.2.3) a) wird darauf hingewiesen, dass der vorgesehene Bauoberleiter, der vorgesehene örtliche Bauüberwacher/Bauleiter und auch dessen Stellvertreter jeweils mindestens 2 mit dem Vorhaben vergleichbare Referenzen innerhalb des definierten Zeitraums vorweisen müssen.
a) Hinsichtlich des Kriteriums der Ziffer III.2.3) a) wird darauf hingewiesen, dass der vorgesehene Bauoberleiter, der vorgesehene örtliche Bauüberwacher/Bauleiter und auch dessen Stellvertreter jeweils mindestens 2 mit dem Vorhaben vergleichbare Referenzen innerhalb des definierten Zeitraums vorweisen müssen.
b) Hinsichtlich des Kriteriums der Ziffer III.2.3) b) wird darauf hingewiesen, dass das sich bewerbende Unternehmen (Ingenieurbüro) mindestens 2 mit dem Vorhaben vergleichbare Referenzen innerhalb des definierten Zeitraums vorweisen muss. Die Referenzen des Unternehmens dürfen mit den persönlichen Referenzen des Bauoberleiters oder des örtlichen Bauüberwachers/Bauleiters bzw. seines Stellvertreters deckungsgleich sein.
b) Hinsichtlich des Kriteriums der Ziffer III.2.3) b) wird darauf hingewiesen, dass das sich bewerbende Unternehmen (Ingenieurbüro) mindestens 2 mit dem Vorhaben vergleichbare Referenzen innerhalb des definierten Zeitraums vorweisen muss. Die Referenzen des Unternehmens dürfen mit den persönlichen Referenzen des Bauoberleiters oder des örtlichen Bauüberwachers/Bauleiters bzw. seines Stellvertreters deckungsgleich sein.
c) Hinsichtlich der Kriterien der Ziffern III.2.3) a) und b) wird darauf hingewiesen, dass jeweils zwei Referenzen auch Erfahrungen mit vergleichbaren Vortriebs-Projekten ausweisen müssen. Dies gilt somit für das sich bewerbende Unternehmen, den Bauoberleiter und/oder den Bauleiter. Nur entsprechende Erfahrungen des Stellvertreters des Bauleiters würden den Anforderungen nicht genügen.
c) Hinsichtlich der Kriterien der Ziffern III.2.3) a) und b) wird darauf hingewiesen, dass jeweils zwei Referenzen auch Erfahrungen mit vergleichbaren Vortriebs-Projekten ausweisen müssen. Dies gilt somit für das sich bewerbende Unternehmen, den Bauoberleiter und/oder den Bauleiter. Nur entsprechende Erfahrungen des Stellvertreters des Bauleiters würden den Anforderungen nicht genügen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von mindestens 10 000 000 EUR für Personenschäden und jeweils 5 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) je Schadensfall nachweisen. Zu den Einzelheiten des Nachweises im Vergabeverfahren siehe Ziff. III.2.2).
Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von mindestens 10 000 000 EUR für Personenschäden und jeweils 5 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) je Schadensfall nachweisen. Zu den Einzelheiten des Nachweises im Vergabeverfahren siehe Ziff. III.2.2).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Architekten- und Ingenieurtätigkeiten werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) vergütet, sofern sie unter den Anwendungsbereich dieser Honorarordnung fallen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines vertretungsberechtigten Mitglieds. Hierfür ist das Formular I zu verwenden, das bei der unter Anhang A benannten Kontaktstelle erhältlich ist, siehe auch Ziff. VI.3).
Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften ist unzulässig. Die Beteiligung eines Unternehmens sowohl als Bieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters oder einer anderen Bietergemeinschaft ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft nicht spätestens mit seinem/ihrem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters bzw. der anderen Bietergemeinschaft erhält.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften ist unzulässig. Die Beteiligung eines Unternehmens sowohl als Bieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters oder einer anderen Bietergemeinschaft ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft nicht spätestens mit seinem/ihrem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters bzw. der anderen Bietergemeinschaft erhält.
Sonstige besondere Bedingungen:
Folgende Unterlagen werden mit dem Angebot d. h. nicht schon mit dem Teilnahmeantrag) einzureichen sein.
1. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – NRW – TVgG-NRW).
1. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – NRW – TVgG-NRW).
2. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW.
3. Es gilt die „Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen.
3. Es gilt die „Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen.
4. Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen des jeweiligen Landes berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" oder"Ingenieur" zu tragen oder wer nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome (RL 2005/36/EG), berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen des jeweiligen Landes berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" oder"Ingenieur" zu tragen oder wer nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome (RL 2005/36/EG), berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur
tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Ingenieur benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 8
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge an Hand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Sollte sich ergeben, dass mehr als 8 Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes vorgesehenen Bieter auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Unter den geeigneten Bewerbern wählt der Auftraggeber anhand folgender Kriterien aus:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge an Hand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Sollte sich ergeben, dass mehr als 8 Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes vorgesehenen Bieter auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Unter den geeigneten Bewerbern wählt der Auftraggeber anhand folgender Kriterien aus:
1. „Referenzen Unternehmen“ (Gewichtung: 30 %);
2. „persönliche Referenzen des Bauoberleiters“ (Gewichtung: 30 %) und
3. „persönliche Referenzen des örtlichen Bauüberwachers/Bauleiters“ (Gewichtung: 40%).
Die vorgenannten Kriterien werden anhand einer Skala von 0-5 Punkten bewertet (0 Punkte = ungenügend, 1 Punkt = mangelhaft, 2 Punkte = ausreichend, 3 Punkte = befriedigend, 4 Punkte = gut, 5 Punkte = sehr gut).
Die für das jeweilige Kriterium vorgenommene Bewertung wird sodann mit der dem Kriterium zugewiesenen Gewichtung multipliziert.
Daraus ergeben sich die für das jeweilige Kriterium erzielten Leistungspunkte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entwässerung Essen GmbH
Postanschrift: Rüttenscheider Str. 27-37
Kontakt
Kontaktperson: Aulinger Rechtsanwälte | Notare
Dr. Stefan Mager
Name: Aulinger Rechtsanwälte
Postanschrift: Frankenstraße 348
Postleitzahl: 45133
Kontaktperson: Rechtsanwalt Dr. Stefan Mager
URL für weitere Informationen: www.aulinger.eu🌏
URL der Dokumente: www.aulinger.eu🌏
Kontaktperson: Herrn Dr. Stefan Mager
URL der Teilnahme: www.aulinger.eu🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VOF. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VOF. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei dem Auftraggeber. Dies beschränkt die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter anhand der unter Ziff. IV.1.2) aufgezeigten Wertung der Eignungsnachweise.
2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei dem Auftraggeber. Dies beschränkt die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter anhand der unter Ziff. IV.1.2) aufgezeigten Wertung der Eignungsnachweise.
3. Die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff. III.) sind per schriftlicher Anfrage/E-Mail bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu erhalten.
4. Die Teilnahmeanträge sind bis zum 10.11.2014, 12:00 Uhr (Eingang!) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Entwässerung Essen/Ausschreibung Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung/Teilnahmeantrag“ bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle als Original und als Kopie auf einem Datenträger (z. B. USB-Stick) im pdf-Format einzureichen. Eine Verspätung führt zum Ausschluss.
4. Die Teilnahmeanträge sind bis zum 10.11.2014, 12:00 Uhr (Eingang!) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Entwässerung Essen/Ausschreibung Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung/Teilnahmeantrag“ bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle als Original und als Kopie auf einem Datenträger (z. B. USB-Stick) im pdf-Format einzureichen. Eine Verspätung führt zum Ausschluss.
5. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Mit den Vergabeunterlagen werden den Bietern weitere Projektinformationen und die Zuschlagskriterien mitgeteilt.
5. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Mit den Vergabeunterlagen werden den Bietern weitere Projektinformationen und die Zuschlagskriterien mitgeteilt.
6. Nach Angebotsabgabe erhalten die ausgewählten Bieter die Möglichkeit, ihr Angebot vor Ort in einer Präsentation vorzustellen. Anschließend werden mit den Bietern Verhandlungsgespräche geführt, auf deren Grundlage die Bieter – bei Bedarf – aufgefordert werden, nochmals – nunmehr – letztverbindliche Angebote abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieterkreis während des Verfahrens einzuschränken.
6. Nach Angebotsabgabe erhalten die ausgewählten Bieter die Möglichkeit, ihr Angebot vor Ort in einer Präsentation vorzustellen. Anschließend werden mit den Bietern Verhandlungsgespräche geführt, auf deren Grundlage die Bieter – bei Bedarf – aufgefordert werden, nochmals – nunmehr – letztverbindliche Angebote abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieterkreis während des Verfahrens einzuschränken.
7. Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich per E-Mail oder schriftlich an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle des Auftraggebers zu richten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753637📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).