Baurechtliche und allgemeine Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen gemäß der Betriebs-Verordnung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, der DGUV Vorschrift 3 (bisher BGV A3), der Betriebssicherheitsverordnung, der DIN VDE 0100, 0105 und 0185 in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages

Deutscher Bundestag – Verwaltung

Baurechtliche und allgemeine Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen gemäß der Betriebs-Verordnung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, der DGUV Vorschrift 3 (bisher BGV A3), der Betriebssicherheitsverordnung, der DIN VDE 0100, 0105 und 0185 in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in 2 Losen.
Los 1: Wiederkehrende baurechtliche und allgemeine Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen in sieben Liegenschaften des Deutschen Bundestages (Parlamentsbauten).
Los 2: Wiederkehrende baurechtliche und allgemeine Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen in elf Liegenschaften des Deutschen Bundestages (Bestandsbauten).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-22 Auftragsbekanntmachung
2015-05-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-09-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen
Menge oder Umfang:
Prüfung insbesondere von:Los 1:Mittelspannungsanlagen, Niederspannungsschaltanlagen, Sicherheitsstromversorgungsanlagen, verschiedenen Bussystemen, Sicherheitsbeleuchtung, Schaltanlagen der Motorheizkraftwerke, Photovoltaikanlagen, allgemeinen Elektroanlagen, Blitzschutzsystemen in in sieben Liegenschaften des Deutschen Bundestages (Parlamentsbauten).Los 2:Mittelspannungsanlagen, Niederspannungsschaltanlagen, Sicherheitsstromversorgungsanlagen, verschiedenen Bussystemen, Sicherheitsbeleuchtung, allgemeinen Elektroanlagen, Blitzschutzsystemen in elf Liegenschaften des Deutschen Bundestages (Bestandsbauten).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag – Verwaltung
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 3022733234 📞
Fax: +49 3022730374 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-22 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 186-328260
ABl. S-Ausgabe: 186
Zusätzliche Informationen
Achtung: Interessierte Unternehmen müssen ihre Kontaktdaten schriftlich an die unter I.1) genannte Kontaktstelle übermitteln (per Post, Telefax oder per E-Mail). Dies ist erforderlich, um den Bewerbern die für die Abgabe des Teilnahmeantrages notwendigen Vordrucke zukommen zu lassen. Ein Teilnahmeantrag, den der Bewerber nicht auf dem von ihm angeforderten Vordruck abgegeben hat, kann nicht berücksichtigt werden. Fragen zum Teilnahmeantrag werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 23.10.2014 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle. Sofern ein Bewerber nach erfolgreicher Teilnahme an diesem Teilnahmewettbewerb die Vergabeunterlagen zugesandt bekommen hat, kann er ein Angebot abgeben. Für die Abgabe dieses Angebotes wird dringend empfohlen, an einer Ortsbesichtigung teilzunehmen. Näheres hierzu wird in den Vergabeunterlagen ausgeführt. Ergänzung zu den Losen: Es können Angebote sowohl für ein Los, für mehrere oder aber für alle Lose abgegeben werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Baurechtliche und allgemeine Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen gemäß der Betriebs-Verordnung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, der DGUV Vorschrift 3 (bisher BGV A3), der Betriebssicherheitsverordnung, der DIN VDE 0100, 0105 und 0185 in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in 2 Losen.
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Los 1: Wiederkehrende baurechtliche und allgemeine Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen in sieben Liegenschaften des Deutschen Bundestages (Parlamentsbauten).
Los 2: Wiederkehrende baurechtliche und allgemeine Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen in elf Liegenschaften des Deutschen Bundestages (Bestandsbauten).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Technischer Verbund der Parlamentsbauten TVP
Kurze Beschreibung:
Wiederkehrende baurechtliche und allgemeine Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen in sieben Liegenschaften des Deutschen Bundestages (Parlamentsbauten).
Menge oder Umfang: Siehe Abschnitt II.II.2.1).
Siehe Abschnitt II.
II.2.1).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Bestandsliegenschaften
Kurze Beschreibung:
Wiederkehrende baurechtliche und allgemeine Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen in elf Liegenschaften des Deutschen Bundestages (Bestandsliegenschaften).
Menge oder Umfang:
Prüfung insbesondere von:
Los 1:
Mittelspannungsanlagen, Niederspannungsschaltanlagen, Sicherheitsstromversorgungsanlagen, verschiedenen Bussystemen, Sicherheitsbeleuchtung, Schaltanlagen der Motorheizkraftwerke, Photovoltaikanlagen, allgemeinen Elektroanlagen, Blitzschutzsystemen in in sieben Liegenschaften des Deutschen Bundestages (Parlamentsbauten).
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Los 2:
Mittelspannungsanlagen, Niederspannungsschaltanlagen, Sicherheitsstromversorgungsanlagen, verschiedenen Bussystemen, Sicherheitsbeleuchtung, allgemeinen Elektroanlagen, Blitzschutzsystemen in elf Liegenschaften des Deutschen Bundestages (Bestandsbauten).
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Beschreibung der Optionen:
Einseitige Verlängerungsoptionen zugunsten der AG.
Los 1: 3 x für je ein Jahr,
Los 2: 1 x für 3 Jahre,
beide bis maximal 05/2019.
Referenznummer: ZT6-1133-2014-194-15-ZT390
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. (Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern).
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— Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
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— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Vordrucks „Teilnahmeantrag“ wird durch Unterschrift des Teilnahmeantrages mit abgegeben. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit seiner Unterschrift auch für den/die Unterauftragnehmer.
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— Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, gesamt und im Bereich Elektrotechnik (Der Mindestumsatz im Bereich Elektrotechnik muss mindestens 750 000 EUR pro Jahr betragen.)
— Bei Insolvenz einen von allen Gläubigern angenommenen Insolvenzplan und die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplanes als eigene Anlage mit der Bezeichnung „INS“.
— Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Mindeststandards: Siehe links.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von mindestens drei aussagekräftigen Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss. Die Auftraggeberin behält sich vor, zusätzlich zu den eingereichten Referenzen ggf. eigene Erfahrungen aus Vertragsbeziehungen mit dem Bieter in die Eignungsprüfung mit einzubeziehen.
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— Nachweis von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, dass der Bewerber mindestens drei Prüfsachverständige für Sicherheitsstromversorgungen beschäftigt (bzw. entsprechender Nachweis gem. § 9 der Bautechnischen Prüfungsverordnung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin).
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— Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Erklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Nachweise beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
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— Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistung anzugeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ferner ist eine Erklärung des vorgesehenen Unterauftragnehmers beizufügen in welcher er angibt, im Falle des Zuschlags auf Ihr Angebot, Teilleistungen im Rahmen dieser Vertragsabwicklung zu erbringen. Auch sind die Nachweise für den Teilbereich der Leistung, für den der Unterauftragnehmer benannt wurde, vom Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern dies zum Nachweis der Eignung notwendig ist.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Deckungssumme mindestens 1 000 000 EUR für Personen- Sach- und Vermögensschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages, Leistungsbeschreibung sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung entgegenzunehmen und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, werden nicht zugelassen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Nachweis der Beschäftigung von Prüfsachverständigen für technische Anlagen und Einrichtungen der Fachrichtung Sicherheitsstromversorgung gemäß der Bautechnischen Prüfungsverordnung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin.

Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-01-22 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-06-01 📅
Datum des Endes: 2016-05-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZT6-1133-2014-194-15-ZT390
Zusätzliche Informationen
Achtung:
Interessierte Unternehmen müssen ihre Kontaktdaten schriftlich an die unter I.1) genannte Kontaktstelle übermitteln (per Post, Telefax oder per E-Mail). Dies ist erforderlich, um den Bewerbern die für die Abgabe des Teilnahmeantrages notwendigen Vordrucke zukommen zu lassen. Ein Teilnahmeantrag, den der Bewerber nicht auf dem von ihm angeforderten Vordruck abgegeben hat, kann nicht berücksichtigt werden.
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Fragen zum Teilnahmeantrag werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 23.10.2014 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
Sofern ein Bewerber nach erfolgreicher Teilnahme an diesem Teilnahmewettbewerb die Vergabeunterlagen zugesandt bekommen hat, kann er ein Angebot abgeben. Für die Abgabe dieses Angebotes wird dringend empfohlen, an einer Ortsbesichtigung teilzunehmen. Näheres hierzu wird in den Vergabeunterlagen ausgeführt.
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Ergänzung zu den Losen:
Es können Angebote sowohl für ein Los, für mehrere oder aber für alle Lose abgegeben werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 186-328260 (2014-09-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 097-176060
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 186-328260
ABl. S-Ausgabe: 97

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-13 📅
Name: TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
Postanschrift: Alboinstraße 56
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 107 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
§ 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 097-176060 (2015-05-19)