Befoerderung und Verwertung von Straßenkehricht

Stadt Mannheim, Abfallwirtschaft Mannheim

Die Leistung umfasst die Beförderung des Straßenkehrichts von der Übergabestelle des Auftraggebers in Mannheim bis zur Verwertungsanlage des Auftragnehmers sowie die fachgerechte Entsorgung des Straßenkehrichts.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-11-06 Auftragsbekanntmachung
2015-01-21 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2014-11-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang: 3 500 Mg/Jahr.840 000
Gesamtwert des Auftrags: 840 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Mannheim, Abfallwirtschaft Mannheim
Postanschrift: Käfertaler Straße 248
Postleitzahl: 68167
Postort: Mannheim
Kontakt
E-Mail: abfallwirtschaft@mannheim.de 📧
Telefon: +49 6212938330 📞
Fax: +49 6212938375 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-06 📅
Einreichungsfrist: 2014-12-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 216-382494
ABl. S-Ausgabe: 216
Zusätzliche Informationen
Die Versendung der Auftragsbekanntmachung an das Supplement erfolgte am 6.11.2014.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Beförderung des Straßenkehrichts von der Übergabestelle des Auftraggebers in Mannheim bis zur Verwertungsanlage des Auftragnehmers sowie die fachgerechte Entsorgung des Straßenkehrichts.
Menge oder Umfang: 3 500 Mg/Jahr.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: Vergabe-Nr. 53/14/70.1

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis der Eignung bezüglich der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfolgt durch Vorlage der nachfolgend aufgeführten Nachweise. Sämtliche aufgeführten Nachweise sind durch den Bieter, bei Bietergemeinschaften entsprechend durch die Bietergemeinschaft, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss sich das Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb und die sonstigen Nachweise soweit einschlägig, auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen.
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Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche aufgeführten Nachweise, soweit einschlägig, für seine im Angebot angegebenen Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle zeitnah zu erbringen. Bei Nachweisen zur technischen Leistungsfähigkeit (III.2.3)) müssen sich diese auf den Leistungsbereich beziehen, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden soll.
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Im Einzelnen:
Aktueller Handelsregisterauszug (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate), aktueller Nachweis über die Gewerbeanmeldung (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate), ggf. Nachweis als „Bevorzugter Bewerber“. Bewerber/Bieter aus EU-Ländern oder sonstigen Drittstaaten, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Bescheinigungen in deutscher Sprache vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Auftragsleistungen (jeweils mit Angabe der Leistungsart, der Leistungszeit sowie des Auftraggebers).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
detaillierte Darstellung des Verwertungsweges bis zum Ende der Abfalleigenschaft des überlassenen Sammelguts. Dieser umfasst neben der Beschreibung der technischen Anlagen auch die genehmigten Durchsatzmengen in den Sortier- bzw. Verwertungsanlagen sowie die genehmigten Lagermengen an der Übergabestelle, Anlagengenehmigung aus der hervorgeht, dass die Verwertungsanlage für den Abfallschlüssel 20 03 03 mit der Belastung (gemäß den Analyseergebnissen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt sind, unter Berücksichtigung der typischen Schwankungsbreiten in der Analytik), Nachweise über die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Befördern, Verwerten und Beseitigen für den Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnisverordnung 20 03 03 (Straßenkehricht); Bieter, welche die Leistungen von einem Firmensitz außerhalb Deutschlands erbringen, legen den entsprechenden Nachweis gemäß EN ISO 14001 vor;ggf. Bietergemeinschaftserklärung, ggf. Nachunternehmererklärung.
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Bewerber/Bieter aus EU-Ländern oder sonstigen Drittstaaten, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Bescheinigungen mit Angebotsabgabe in deutscher Sprache vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend, mit gesetzlichem Vertreter.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Mannheim, Abfallwirtschaft Mannheim
Frau Bäuerle

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabe-Nr. 53/14/70.1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 101a GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Nichtberücksichtigung des Angebots geschlossen werden.
Gem. § 107 III GWB ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 216-382494 (2014-11-06)
Ergänzende Angaben (2015-01-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 017-026888
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 216-382494
ABl. S-Ausgabe: 17
Quelle: OJS 2015/S 017-026888 (2015-01-21)