Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Landkreis Gifhorn zu Schulen innerhalb und außerhalb des Landkreises Gifhorn als Leistungen im freigestellten Schülerverkehr
Zu befördern sind Schülerinnen und Schüler, die körperlich, geistig, seelisch oder lernbehindert sind oder einen Schulkindergarten oder die Sprachförderung besuchen und nicht den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen können. Darüber hinaus sind Schülerinnen und Schüler, die mit dem ÖPNV nicht unter zumutbaren Bedingungen vom Wohnort zur Schule oder zurück befördert werden können, von der gegenständlichen Beförderung umfasst.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-03.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2014-03-03
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Auftragsbekanntmachung
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2014-04-10
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Ergänzende Angaben
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