Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Landkreis Osterholz zu Schulen innerhalb und außerhalb des Landkreises Osterholz als Leistungen im freigestellten Schülerverkehr

Landkreis Osterholz

Zu befördern sind Schülerinnen und Schüler, die körperlich, geistig, seelisch oder lernbehindert sind und nicht den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen können. Darüber hinaus sind Schülerinnen und Schüler, die mit dem ÖPNV nicht unter zumutbaren Bedingungen vom Wohnort zur Schule oder zurück befördert werden können, von der gegenständlichen Beförderung umfasst.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-16.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-04-16 Auftragsbekanntmachung
2014-08-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge