Beförderung von Schülern aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) nach § 114 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zu Schulen innerhalb des Kreisgebietes

Landkreis Rotenburg (Wümme)

Beförderung von Schülern aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) nach § 114 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zu Schulen innerhalb des Kreisgebietes.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-08 Auftragsbekanntmachung
2014-11-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-07-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Menge oder Umfang: 25 Lose, Leistungserbringung aller Lose vom 11.9.2014 bis 31.7.2015.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Postanschrift: Postfach 1440
Postleitzahl: 27344
Postort: Rotenburg (Wümme)
Kontakt
Internetadresse: http://www.lk-row.de 🌏
E-Mail: schuelerbefoerderung@lk-row.de 📧
Telefon: +49 42619832603 📞
Fax: +49 42619832699 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-08 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 132-236818
ABl. S-Ausgabe: 132
Zusätzliche Informationen
Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) /Abschnitt 2“. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei auf dem elektronischen Vergabeportal „DeutscheVergabe“ (www.deutsche-evergabe.de) bereitgestellt. Auf Anforderung/Nachfrage werden die Vergabeunterlagen auch kostenfrei konventionell (postalisch) zugesandt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beförderung von Schülern aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) nach § 114 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zu Schulen innerhalb des Kreisgebietes.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Hesedorf und Minstedt zur/von der Außenstelle der Schule am Mahlersberg in der Oberschule in 27404 Zeven.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Mulmshorn, Nartum und Breddorf zur/von der Außenstelle der Schule am Mahlersberg in der Oberschule in 27404 Zeven.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Jeersdorf und Vierden zur/von der Außenstelle der Schule am Mahlersberg in der Oberschule in 27404 Zeven.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Tarmstedt, Gnarrenburg und Kuhstedt zur/von der Außenstelle der Schule am Mahlersberg in der Grundschule Brillit in 27442 Gnarrenburg.
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Ostendorf, Oerel, Elm, Bremervörde und Fahrendorf zur/von der Außenstelle der Schule am Mahlersberg in der Grundschule Brillit in 27442 Gnarrenburg.
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Groß Meckelsen, Zeven und Wense zur/von der Schule Am Mahlersberg in 27432 Bremervörde.
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Ostereistedt, Glinstedt, Karlshöfen, Langenhausen und Ober Ochtenhausen zur/von der Schule Am Mahlersberg in 27432 Bremervörde.
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Kuhstedt, Gnarrenburg und Volkmarst zur/von der Schule Am Mahlersberg in 27432 Bremervörde.
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Hipstedt, Oerel, Alfstedt und Bremervörde zur/von der Schule Am Mahlersberg in 27432 Bremervörde.
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Elm, Hesedorf und Bremervörde zur/von der Schule Am Mahlersberg in 27432 Bremervörde.
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Scheeßel, Fintel und Westeresch zur/von der Lindenschule in 27356 Rotenburg und/oder den Außenstellen in 27386 Bothel und 27386 Hemslingen.
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Rotenburg, Brockel, Bothel, Visselhövede und Kirchwalsede zur/von der Lindenschule in 27356 Rotenburg und/oder den Außenstellen in 27386 Bothel und 27386 Hemslingen.
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus dem räumlichen Bereich der Stadt Rotenburg zur/von der Lindenschule in 27356 Rotenburg.
Losnummer: 14
15
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus dem räumlichen Bereich der Stadt Zeven zur/von der Lindenschule in 27356 Rotenburg.
Losnummer: 16
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Volkensen, Westerholz und Hetzwege zur/von der Lindenschule in 27356 Rotenburg.
Losnummer: 17
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Rehr, Scheeßel und Stemmen zur/von der Lindenschule in 27356 Rotenburg, sowie der Gemeinde Lauenbrück zur Außenstelle der Lindenschule an der Schule am Grafel in 27356 Rotenburg.
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Losnummer: 18
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Ostervesede, Söhlingen und Bothel zur/von der Lindenschule in 27356 Rotenburg.
Losnummer: 19
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Visselhövede, Wittorf und Kirchwalsede zur/von der Lindenschule in 27356 Rotenburg.
Losnummer: 20
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Ahausen und Unterstedt zur/von der Lindenschule in 27356 Rotenburg.
Losnummer: 21
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Sottrum, Stuckenborstel, Reeßum und Clüversborstel zur/von der Lindenschule in 27356 Rotenburg.
Losnummer: 22
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Wilstedt, Horstedt, Stapel, Mulmshorn, Bötersen und Waffensen zur/von der Lindenschule in 27356 Rotenburg.
Losnummer: 23
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Zeven, Reeßum und Stuckenborstel zur/von Außenstelle der Lindenschule an der Grundschule am Eichkamp in 27367 Sottrum.
Losnummer: 24
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Gemeinden/Ortsteile Hemsbünde, Rotenburg und Hassendorf zur/von Außenstelle der Lindenschule an der Grundschule am Eichkamp in 27367 Sottrum.
Losnummer: 25
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung aus den räumlichen Bereichen der Stadt Rotenburg zur/von Außenstelle der Lindenschule an der Schule am Grafel in 27356 Rotenburg.
Referenznummer: 107/14/40
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Rotenburg (Wümme).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Führungszeugnis,
— Gewerbezentralregisterauszug,
— Eigenerklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis der Deckung durch Berufshaftpflichtversicherung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Monatlich rückwirkend; VOL/B; Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB); Leistungsverzeichnis/Beförderungsvertrag.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-09-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-08-19 📅
Öffnungsort: Landkreis Rotenburg (Wümme)/Kreishaus, Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme).
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Rotenburg (Wümme)/Kreishaus, Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Frau Lanz
Name: Vergabeplattform Deutsche eVergabe und durch Landkreis Rotenburg (Wümme)
Postanschrift: Hopfengarten 2
Postleitzahl: 27356
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Herrn Tiede
Telefon: +49 42619832178 📞
E-Mail: vergabe@lk-row.de 📧
Fax: +49 4261983882178 📠
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Name: Landkreis Rotenburg (Wümme)/Zenrale Vergabestelle
URL der Teilnahme: http://lk-row.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-09-11 📅
Datum des Endes: 2015-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 107/14/40
Zusätzliche Informationen
Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) /Abschnitt 2“.
Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei auf dem elektronischen Vergabeportal „DeutscheVergabe“ (www.deutsche-evergabe.de) bereitgestellt. Auf Anforderung/Nachfrage werden die Vergabeunterlagen auch kostenfrei konventionell (postalisch) zugesandt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluß oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit – der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage bzw. 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 132-236818 (2014-07-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 359 229,38 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Postfach 440
Postleitzahl: 27356

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 228-403033
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 132-236818
ABl. S-Ausgabe: 228
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 13 Abs. 2 UStG beträgt die Umsatzsteuer für die Beförderung von Personen 7 % für Fahrten bis zu 50 km, sowie für Fahrten innerhalb einer Gemeinde (unabhängig von der Entfernung). Bei allen anderen Fahrten gilt der Umsatzsteuersatz von 19 %.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-09-05 📅
Name: Taxi Brodtmann
Postanschrift: Augustendorf 18c
Postort: Gnarrenburg
Postleitzahl: 27442
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣
Postanschrift: Augustenorf 18c

4️⃣

5️⃣

6️⃣

7️⃣

8️⃣

9️⃣

1️⃣0️⃣

1️⃣1️⃣
Name: Taxi Dreyer
Postanschrift: Harburger Straße 29
Postort: Scheeßel
Postleitzahl: 27383

1️⃣2️⃣
Name: Taxi Cordes
Postanschrift: Im Fuhrenkamp 27
Postort: Vahlde
Postleitzahl: 27389

1️⃣3️⃣
Name: Julia-Reisen
Postanschrift: Zevener Straße 41
Postort: Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27356

1️⃣4️⃣

1️⃣5️⃣

1️⃣6️⃣

1️⃣7️⃣

1️⃣8️⃣
Name: Taxi Hammerschmidt
Postanschrift: Am Gewerbepark 1a
Postort: Visselhövede
Postleitzahl: 27374

1️⃣9️⃣

2️⃣0️⃣
Name: Schmätjen-Reisen
Postanschrift: Große Straße 20
Postort: Steinfeld
Postleitzahl: 27412

2️⃣1️⃣

2️⃣2️⃣

2️⃣3️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
7
5
3
2
1
6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft,Arbeit und Verkehr
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Mehr anzeigen
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage bzw. 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 228-403033 (2014-11-24)