Beförderung von Schülern und Schülerinnen zu Lichtenberger Schulen und zurück in 6 Losen

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abt. Bildung, Kultur, Soziales und Sport

Beförderung von Schülern und Schülerinnen, auch körperbehinderten Schülern und Schülerinnen zu Lichtenberger Schulen und zurück einschließlich Tourenplanung; Beförderung von Schülern und Schülerinnen im Rollstuhl derzeit in Losen 1-3, teilweise Einzelbeförderung aus medizinischen Gründen derzeit in den Losen 1 und 2.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-06-25 Auftragsbekanntmachung
2014-11-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-06-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Menge oder Umfang:
Insgesamt sind 407 Schüler/innen zu befördern, davon 39 im Rollstuhl, davon sind aber einige Umsetzer/Innnen. Nähere Angaben, siehe Ausführungen zu den Losen. Im Leistungsumfang enthalten ist die Beförderung an Schultagen (alle Lose), die Ferienbeförderung (Lose 1-2, 4-6) und Beförderung zu Praktika und Exkursionen im Rahmen des Schulunterrichtes (Lose 1-3).,Teilweise auch Einzelbeförderung notwendig in den Losen 1 und 2.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abt. Bildung, Kultur, Soziales und Sport
Postanschrift: Große-Leege-Str. 103
Postleitzahl: 13055
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: andrea.laacke@lichtenberg.berlin.de 📧
Telefon: +49 30902967924 📞
Fax: +49 30902967919 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-25 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 121-215558
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Bei Anforderung der Unterlagen sind Name, Adresse des bewerbenden Unternehmens, Telefon- und Faxnummer sowie die Ausschreibungs-Nr. 11/2014/V4 anzugeben. Der Versand erfolgt kostenfrei per Email bzw. per Post. Die Vergabeunterlagen können kostenfrei unter birgit.jakob@lichtenberg.berlin.de abgefordert werden (Unterlagen wurden in MS Office 2013 erstellt. Adobe Acrobat Reader erforderlich). Wenn die Unterlagen per Post zugestellt werden sollen, ist neben der Abforderung ein adressierter Rückumschlag im C4-Format beizufügen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beförderung von Schülern und Schülerinnen, auch körperbehinderten Schülern und Schülerinnen zu Lichtenberger Schulen und zurück einschließlich Tourenplanung; Beförderung von Schülern und Schülerinnen im Rollstuhl derzeit in Losen 1-3, teilweise Einzelbeförderung aus medizinischen Gründen derzeit in den Losen 1 und 2.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Beförderung von Schülern und Schülerinnen zur Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule und Filiale und zurück
Kurze Beschreibung:
Dieses Los umfasst die schultägliche Beförderung von ca. 60 Schülern und Schülerinnen (einschließlich 23 Rollstuhlfahrer/innen, teilweise Umsetzer/innen) vom Wohnort zur Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule, Erich-Kurz-Str. 6-10, 10319 Berlin und zur Filiale in der Dolgenseestr. 60 und zurück einschließlich Tourenplanung, derzeit 8 Einzelbeförderungen erforderlich.
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Menge oder Umfang: Beförderung an Schultagen, ggf. auch in Ferien und Praktika inklusive Tourenplanung, Abweichungen des Beförderungsumfangs können während der Vertragsdurchführung auftreten.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Beförderung von Schülern und Schülerinnen zu der Schule mit sonderpädagischem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung" (11S12) und Filiale (11S12/Filiale)
Kurze Beschreibung:
Dieses Los umfasst die Beförderung von ca. 117 Schülern und Schülerinnen (einschließlich 12 Rollstuhlfahrer/innen, teilweise Umsetzer/innen) vom Wohnort zur Rummelsburger Str. 21, 10319 Berlin und zur Wartiner Str. 47/49, 13057 Berlin und zurück einschließlich Tourenplanung, derzeit 1 Einzelbeförderung erforderlich.
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Menge oder Umfang: Beförderung an Schultagen, ggf. auch in den Ferien und zu Praktika inklusive Tourenplanung, Abweichungen des Beförderungsumfangs können während der Vertragsdurchführung auftreten.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Beförderung von Schülern und Schülerinnen zur Barnim-Schule, Fritz-Reuter Schule, Grüner Campus Malchow und Paul-Schmidt-Schule und zurück
Kurze Beschreibung:
Dieses Los umfasst die Beförderung von ca. 7 Schüler und Schülerinnen (einschließlich 4 Rollstuhlfahrer/in, teilweise Umsetzer/in) vom Wohnort zur Barnim-Schule (Ahrensfelder Chaussee 41, 13057 Berlin), Fritz-Reuter-Schule (Prendener Str. 29, 13059 Berlin), Grüner Campus Malchow (Malchower Chaussee 2, 13051 Berlin) und Paul-Schmidt-Schule (Malchower Weg 54, 13053 Berlin) und zurück einschließlich Tourenplanung, derzeit keine Einzelbeförderung erforderlich.
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Menge oder Umfang: Beförderung an Schultagen, ggf. auch zu Exkursionen und Wandertage inklusive Tourenplanung, Abweichungen des Beförderungsumfanges können während der Vertragsdurchführung auftreten.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Beförderung von Schülern und Schülerinnen zur Schule am Fennpfuhl, Schule am grünn Grund und Schule am Breien Luch und zurück
Kurze Beschreibung:
Dieses Los umfasst die Beförderung von ca. 38 Schüler und Schülerinnen (derzeit keine Rollstuhlfahrer/innen) vom Wohnort zur Schule am Fennpfuhl (Alfred-Jung-Str. 19, 10369 Berlin), Schule am grünen Grund (Herzbergstr. 79, 10365 Berlin) und Schule am Breiten Luch (Am Breiten Luch 19, 13053 Berlin) und zurück einschließlich Tourenplanung.
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Menge oder Umfang: Beförderung an Schultagen, ggf. auch in den Ferien inklusive Tourenplanung, Abweichungen des Beförderungsumfanges können während der Vertragsdurchführung auftreten.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: 'Beförderung von Schülern und Schülerinnen zur Selma-Lagerlöf-Schule und zurück
Kurze Beschreibung:
Dieses Los umfasst die Beförderung von ca. 108 Schülern und Schülerinnen vom Wohnort bzw. von Sammelpunkten zur Selma-Lagerlöf-Schule, Bernhard-Bästlein-Str. 56, 10367 Berlin und zurück einschließlich Tourenplanung.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Beförderung von Schüler und Schülerinnen zur Sonnenuhr-Schule, Schuleam Roederplatz, Schule auf dem lichten Berg, Adam-Ries-Schule, Herrmann-Gmeier-Schule, Bürgermeister-Ziethen-Schule, Bernhard-Grzimek-Schule, Lew-Tolstoi-Schule, Karlshorster Schule, Brodowin-Schule, Schule am Wilhelmsberg, Schule Am Faulen See, Martin-Niemöller-Schule, Friedrichsfelder Schule und Feldmark-Schule und zurück
Kurze Beschreibung:
Dieses Los umfasst die Beförderung von ca. 77 Schülern und Schülerinnen vom Wohnort zur Sonnenuhr-Schule (Franz-Jacob-Str. 33, 10369 Berlin), Schule am Roederplatz (Bernhard-Bästlein-Str. 22, 10367 Berlin), Schule auf dem lichten Berg (Atzpodienstr. 19, 10365 Berlin), Adam-Ries-Schule (Alt-Friedrichsfelde 66, 10315 Berlin), Herrmann-Gmeier-Schule (Harnackstr. 17, 10365 Berlin), Bürgermeister-Ziethen-Schule (Massower Str. 39, 10315 Berlin), Bernhard-Grzimek-Schule (Sewanstr. 184, 10319 Berlin), Lew-Tolstoi (Römerweg 120, 10318 Berlin), Karlshorster Schule (Lisztstr. 6, 10318 Berlin), Brodowin-Schule (Liebenwalder Str. 20-22, 13055 Berlin), Schule am Wilhelmsberg (Sandinostr. 8, 13055 Berlin), Schule Am Faulen See (Degnerstr. 71-77, 13053 Berlin), Martin-Niemöller-Schule (Am Breiten Luch 5, 10353 Berlin), Friedrichsfelder Schule (Lincolnstr. 67, 10315 Berlin) und Feldmark-Schule (Wartiner Str. 23, 13057 Berlin) und zurück einschließlich Tourenplanung.
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Menge oder Umfang: Beförderung an Schultagen, ggf. in den Ferien inklusive Tourenplanung, Abweichungen des Beförderungsumfanges können während der Vertragsdurchführung auftreten.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag in allen Losen tritt am 9.2.2015 in Kraft und endet am 7.2.2016. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres (letzter Ferientag der Winterferien) schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am letzten Ferientag des 1. Schulhalbjahres 2017/2018, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf.
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Referenznummer: 11/2014/V4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung (Pkt. 7 Vergabeunterlagen) über/darüber:
die ordnungsgemäße gewerberechtliche Anmeldung bzw. dass eine entsprechende gewerberechtliche Erlaubnis vorliegt; dass den Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt werden, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBL.I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte eingehalten werden; dass den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR gezahlt wird; dass den Arbeitsnehmerinnen und Arbeitsnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicher und gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird (tarifliche Regelungen bleiben davon unberührt); dass dies auch von einem beauftragten Nachunternehmer oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlangt wird, dass seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewährt werden, die einzuhalten versprochen wurden und mit den diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (siehe Pkt. 11.1 der Vergabeunterlage) vereinbart werden; dass das Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist; dass bei der Leistungserbringung kein Personal eingesetzt wird, für das keine Sozialabgaben abgeführt werden; dass den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird und die Ermächtigung dem Auftraggeber erteilt wird, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen; dass die Verpflichtungen zur Zahlung der Beiträge zu den Berufsgenossenschaften bis zum jetzigen Zeitpunkt und in Zukunft nachgekommen wurde bzw. wird; dass eine gültige Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung, die Personen-, Sach- und Bearbeitungsschäden in geforderter Deckungshöhe gem. § 7 Mustervertrag abgedeckt, abgeschlossen ist bzw. bei Leistungsbeauftragung eine solche abgeschlossen wird; dass jederzeit ein aktueller Gewerbezentralregisterauszug ohne Einträge (GZR 3: vom Inhaber bei Einzelfirmen bzw. bei GbR von allen Gesellschaftlern; GZR 4: für das Unternehmen von GmbH, OHG, KG, bzw. AG) vorgelegt werden kann; dass die einzusetzenden Arbeitsmittel und das einzusetzende Personal (insbesondere bezogen auf Qualität und Zertifizierung) den in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen entsprechen und in ausreichender Kapazität vorhanden sind; dass das bietende Unternehmen die Regelungen des BerlAVG vom 5.6.2012 und die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt- VwVBU vom 23.10.2012 im Rahmen der Erbringung der Leistung beachten werden; dass das bietende Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. § 16 Mindestarbeitsbedingungengesetz zu einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist; dass kein aktueller Verstoß gegen die o. a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnden Personen bekannt ist und dass kein aktueller Verstoß gegen die o. a. Vorschriften bzw. kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlichen Personen bekannt ist; dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über das Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt worden ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und darüber hinaus das bietende Unternehmen sich verpflichtet die ausschreibende Stelle und/oder den Auftraggeber in der Zeit bis zum Ablauf des Zuschlagstermins und während der gesamten Vertragslaufzeit unverzüglich zu informieren, wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde; dass sich das bietende Unternehmen nicht in Liquidation befindet; dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als bietendes Unternehmen in Frage stellt; dass die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufgenossenschaften eingehalten werden; dass die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten werden; Darüber hinaus ist eine Einverständniserklärung darüber abzugeben, dass der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten: Namen der eingesetzten Arbeitnehmer/innen, geleistete Arbeitsstunden, gezahlte Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge, dass Löhne und Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden - mindestens monatlich über Gehaltskonten überwiesen werden und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitgehalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorgelegt werden; dass das bietende Unternehmen sich verpflichtet im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. Mindestarbeitsbedingungengesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben; dass das bietende Unternehmen sich darüber hinaus verpflichtet, bei der Vergabe von Unteraufträgen gemäß Punkt 1.30 Vergabeunterlagen die Regeln über die Berücksichtigung mittelständischer Interessen zu berücksichtigen; ob ein Tarifvertrag angewendet wird oder nicht.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Spezielle Eigenerklärung (Pkt. 8 Vergabeunterlagen) bezogen auf die ausgeschriebene Leistung (Lose 1-6) darüber/über:
dass die für die Durchführung des Auftrages notwendigen Fahrzeuge gestellt und die dafür anfallenden Unterhaltskosten (Kraftstoff, Versicherungen, Steuern, Reparaturen, Wartung etc.) getragen werden und dass diese Kosten im Angebotspreis einzukalkulieren und somit abzugelten sind; dass die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Arbeitskräfte gestellt werden; dass nur fachkundiges und zuverlässiges Personal eingesetzt wird, das für die Auftragsdurchführung geeignet und qualifiziert ist; dass der Einsatz von Stammpersonal forciert wird; dass nachweislich regelmäßig Unterweisungen bzw. Belehrungen der Beschäftigten, insbesondere des Fahrpersonals zu den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen des Gewerbes und zu auftragsspezifischen Dienstanweisungen durchgeführt werden; dass nach § 13 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung der BRD (FZV) die Verwendung von Fahrzeugen (auch unterbeauftragten Fahrzeugen) für Schülerfahrten bei der zuständigen Zulassungsbehörde angezeigt wurde und darüber hinaus Änderungen unverzüglich angezeigt werden; dass bei Zweifeln an der Einhaltung dieser Vorschrift die entsprechende Zulassung (Eintragung im Fahrzeugschein) vorgelegt wird; dass bei der Auftragsausführung dem Auftraggeber auf Verlangen Nachweise über die Eignung aller im Rahmen dieses Vertrages beschäftigten Arbeitskräfte (auch für Arbeitskräfte aus unterbeauftragten Unternehmen) und auch für die Person des Unternehmers vorgelegt werden (z. B. eintragloses erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Führerschein/Personenbeförderungsschein nach § 2 des Personenbeförderungsgesetzes – wenn nötig, Auszug aus dem Verkehrszentralregister, Nachweis der Qualifikation und der gesundheitlichen Eignung); dass stichprobenartig das Vorliegen der Eignungsnachweise der im Rahmen dieses Vertrages beschäftigten Arbeitskräfte vom Auftraggeber geprüft werden kann; dass das für die Auftragsdurchführung vorgesehene Fahrpersonal über eine Fahrpraxis von mindestens 2 Jahren und über berufliche Erfahrung, insbesondere auf dem Gebiet der Personenbeförderung, verfügt; dass das eingesetzte Fahrpersonal die deutsche Sprache mindestens umgangssprachlich beherrscht; dass, falls Arbeitskräfte mit Herkunft außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten eingesetzt werden, diese im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind und auf Nachfrage durch den Auftraggeber diese Unterlagen jederzeit vorgelegt werden können; dass Arbeitskräfte mit meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten nicht eingesetzt werden; dass die jeweiligen Fahrzeugführer bzw. Fahrzeugführerinnen nachweislich in die Bedienung und Handhabung bzw. Nutzung der jeweiligen Fahrzeuge eingewiesen sind und darüber hinaus regelmäßig einem Fahrsicherheitstraining unterzogen und regelmäßig in Erste-Hilfe-Maßnahmen unterwiesen werden; dass das für den Auftraggeber eingesetzte Fahrpersonal ein deutlich erkennbares Namensschild an ihrer Kleidung tragen werden; dass alle Anforderungen für die Beförderung von Schülern und Schülerinnen realisiert werden können, insbesondere die Einhaltung aller vorgeschriebenen formellen und verkehrstechnischen Anforderungen bzw. dafür alle notwendigen Genehmigungen vorliegen (z. B. nach dem Personenbeförderungsgesetz, wenn erforderlich) nach dem an den Einsatz von Fahrzeugen in der Personenbeförderung, speziell bei der Beförderung von Schüler bzw. Schülerinnen, nach Maßgabe der am Erfüllungsort geltenden Rechtsvorschriften. Dies kann jederzeit nachgewiesen werden. Die Bestimmungen der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vom 21.6.1975 (BGBl. I S. 1573) in der jeweils geltenden Fassung zur Verkehrssicherheit und zu den Anforderungen im Personenverkehr werden eingehalten. Der von den für Verkehrswesen zuständigen Ministern und Senatoren der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland erarbeitete Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern gilt als Mindestanforderung; Für Kraftomnibusse (KOM), die bis zum 13.2.2005 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt dabei die Fassung vom 3.5.1996 (VkBl, 1996, S. 238); Für KOM, die ab dem 13.2.2005 ertsmals in den Verkehr gekommen sind und für alle Kleinbusse (PKW) gilt die Fassung vom 14.7.2005 (VkBl 2005, S. 604). Das beigefügte Merkblatt gilt dabei als Mindestanforderung (Punkt 20; dass die nach den abgestimmten Tourenplänen vereinbarten Beförderungszeiten korrekt eingehalten werden; dass die Vertretung bei personellen Ausfällen in jedem Fall abgesichert wird; dass die Fahrzeuge einer regelmäßigen sicherheitstechnischen Überprüfung inkl. Bremsensonderuntersuchungen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften am Erfüllungsort bei zugelassenen Prüffirmen unterzogen werden; dass die Ausrüstung der zur Auftragsausführung vorgesehenen Firmenfahrzeuge alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, z. B. hinsichtlich der Bereifung gemäß § 2 Abs. 3a StVO erfüllt; dass alle nach den am Erfüllungsort geltenden gesetzlichen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften obliegenden Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung ausgeführt oder veranlasst werden; dass die Haftung für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem Auftraggeber erwachsenden Schäden übernommen wird; dass das Fahrpersonal Umsicht, Zuverlässigkeit und Freundlichkeit sowie einen ruhigen, vertrauenserweckenden Umgangston beim Umgang mit den Schülern und Schülerinnen, mit dem Begleitpersonal und mit den Erziehungsberechtigten walten lassen wird; dass bei nachgewiesener medizinischer Indikation (z. B. bei Diabetes) den betreffenden Schülern bzw. Schülerinnen gestattet wird (wenn erforderlich), feste bzw. flüssige Nahrung während der Fahrt zu sich zu nehmen; dass während der Leistungserbringung eine ständige Erreichbarkeit während der Beförderungszeiten für Auftraggeber, Schule, Erziehungsberechtigte garantiert wird, darüber hinaus wird während der Beförderungszeiten die Möglichkeit zur Kommunikation mit dem Fahrpersonal (Funk, Telefon) gewährleistet; dass während der Beförderung bzw. während der Ein- oder Ausstiegsphasen auf Unterhaltung mittels Radio, Kassette, CD, Video u. ä. verzichtet wird; dass das eingesetzte Fahrpersonal auf die Verbreitung politischer oder religiöser Meinungen verzichtet sowie die Anwendung, Lehre oder sonstige Verbreitung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ (Scientology) im Rahmen der Auftragsausführung unterlässt und dass Verstößen umgehend nachgegangen wird; dass im Interesse der Gesundheit der Schüler bzw. Schülerinnen das Rauchen in den Fahrzeugen während der Beförderung prinzipiell unterbleibt und dass die Fahrzeuge vor Fahrtantritt ausreichend gelüftet werden; dass sich unbefugte Personen nicht in den einzusetzenden Fahrzeugen aufhalten bzw. in diesen mitgenommen werden. Dabei sind alle Personen unbefugt, die nicht mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen betraut worden sind und die vom Auftraggeber nicht zur Beförderung vorgesehen sind. Dies gilt insbesondere für Angehörige und Bekannte des Fahrpersonals. Wird durch das Fahrpersonal, die Vertreter des Auftraggebers (Betreuer bzw. Betreuerinnen) oder die Erziehungsberechtigten der zu befördernden Schüler bzw. Schülerinnen festgestellt, dass sich unbefugte Personen im Fahrzeug aufhalten, so werden diese Personen unverzüglich aufgefordert, das Fahrzeug zu verlassen. Widersetzen sich die unbefugten Personen, so wird die Polizei informiert. Der Auftraggeber wird sofort über das Vorkommnis informiert.; dass die eingesetzten Arbeitskräfte verpflichtet werden, Gegenstände, die in den eingesetzten Fahrzeugen gefunden werden, unverzüglich dem zuständigen Schulleiter bzw. der zuständigen Schulleiterin oder einem bzw. einer Beauftragten zu übergeben. Eine Zahlung von Finderlohn ist dahingehend ausgeschlossen; dass auf keinen Fall Fahrzeuge eingesetzt werden, die Mängel und/ oder Schäden aufweisen und dadurch Personen gefährden könnten; dass falls Schäden am Fahrzeug durch das Fahrpersonal, die zu befördernden Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen oder andere Verkehrsteilnehmer bzw. Verkehrsteilnehmerinnen festgestellt werden, die Beförderung im beanstandeten Fahrzeug nicht vor Beseitigung der festgestellten Beanstandungen ausgeführt bzw. fortgesetzt wird. In solchen Fällen wird unverzüglich für entsprechend sichere Ersatzbeförderung gesorgt; dass falls bei vorgeschriebenen Untersuchungen (§ 29 STVZO, §§ 41, 42 BO Kraft), bei polizeilichen Kontrollen oder bei Überprüfungen durch den Auftraggeber Mängel festgestellt werden, dieses Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für den Auftraggeber eingesetzt wird; dass die eingesetzten Fahrzeuge und das Fahrpersonal während der vorgesehenen Touren beim Auftraggeber vom Beginn bis zum Ende jeder Tour ausschließlich für den Auftraggeber eingesetzt werden; dass nicht umsetzbare Rollstuhlfahrer bzw. Rollstuhlfahrerinnen mit geeigneten Spezialfahrzeugen (Behindertentransportkraftwagen) befördert werden (im Vergleich dazu: umsetzbare Rollstuhlfahrer bzw. Rollstuhlfahrerinnen – sog. „Umsetzer“ – sind körperbehinderte Schüler bzw. Schülerinnen mit Rollstuhl, die einen normalen Sitzplatz im Fahrzeug beanspruchen, deren Rollstuhl jedoch mitbefördert werden muss). Die dafür zum Einsatz kommenden Behindertentransportkraftwagen (nachfolgend „BTW“ genannt) entsprechen der DIN 75078); dass Auffahrschienen und Auffahrrampe (wenn erforderlich) bei der Benutzung und während der Fahrt so befestigt werden, dass eine Verletzung der Fahrzeuginsassen ausgeschlossen wird; dass alle Beförderungsteilnehmer bzw. Beförderungsteilnehmerinnen im Fahrzeug einen Sitzplatz haben und die Anschnallpflicht mit geeigneten Haltegurten bzw. -systemen nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt wird. Dabei werden alle Bestimmungen über die Besetzung von Kraftfahrzeugen eingehalten, wobei dabei die Angaben im Kfz-Schein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I nach § 34a Abs. 1 StVZO maßgebend sind; dass die Türen der eingesetzten Fahrzeuge so gesichert werden, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist (Türschlosssicherung). Die Fußböden der Fahrzeuge sind so ausgestattet, dass sie auch im feuchten Zustand (Regenwetter u. s. w.) ausreichend rutschhemmend sind.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Das auftragnehmende Unternehmen muss mindestens eine oder mehrere Referenzen für vergleichbare Tätigkeiten (Art der Beförderung – z. B. Beförderungen zum Schwimmunterricht, schultägliche Beförderung) in vergleichbarem Umfang (Anzahl der schultäglich zu befördernden Schüler/innen und jeweiligem Personenkreis – geistig und/oder körperlich behinderte Kinder/Jugendliche) nachweisen. Die angegebene(n) Referenz(en) darf/dürfen nicht älter als drei Jahre sein und muss/müssen dabei jedoch mindestens jeweils eine abgeschlossene vertragliche Laufzeit von einem Jahr umfassen. Dies bedeutet, dass begonnene Vertragsverhältnisse, die bei Angebotsabgabe keine abgeschlossene Vertragslaufzeit von 12 Monaten aufweisen, der Anforderung nicht genügen. Setzt das Unternehmen unterbeauftragte Unternehmen ein, so gilt hier analog, dass die Summe aller Referenzen der am Auftrag beteiligten Unternehmen die vorgegebenen Forderungen erfüllen müssen.; Anerkenntnis Mustervertrag; Angaben zum Unternehmen mit folgenden Angaben: Name, Hauptsitz, TelefonNr., E-Mail-Adresse; Rechtsform des Unternehmens; Registerart und -gericht; Nummer der Eintragung; Personen, die zur rechtsgeschäftlichen Vertretung berechtigt sind; Personen, die außerdem für Auskünfte zur Verfügung stehen; Gesamtumsatz des Unternehmens 2012 und 2013; Gesamtmitarbeiterzahl; Beantwortung der Fragen: Seit wann werden Kinder aus Kitas/Schulen befördert und ob in den letzten 5 Jahren vergleichbare Aufträge in anderen Bezirken Berlins bzw. in anderen Bundesländern der BRD für kommunale Einrichtungen ausgeführt wurden bzw. wenn ja wann und wo? Dem Angebot sind entsprechende Referenzen beizufügen. Wenn bereits bekannt ist, welches Personal bei der Auftragserteilung eingesetzt werden soll, wird um eine kurze Beschreibung der Fahrpraxis je Los gebeten. Wie das Unternehmen auf evtl. unvorhersehbare Engpässe, wie bspw. Krankheit, Schwangerschaft, Fluktation reagiert; ob Ausbildungsplätze bereitgestellt werden; wenn ja wie viele und welche Ausbildungsberufe; ob sich das Unternehmen an Ausbildungsverbünden und tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der Erstausbildung beteiligt; Über wie viele Fahrzeuge verfügt derzeit der Fuhrpark Ihres Unternehmens? Wie oft waren Fahrzeuge Ihres Unternehmens in den letzten 5 Jahren im Rahmen der Beförderung von Kindern und Jugendlichen in Unfälle (verschuldet bzw. unverschuldet) verwickelt? Wie und in welchem Zeitrahmen wird bei plötzlichem Ausfall von Fahrzeugen die Beförderung gesichert? Durch wen erfolgt die regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung der Fahrzeuge (z. B. eigene Werkstatt, TÜV, DEKRA); Angaben des Unternehmens zur Abfrage nach § 6/Auskunft nach § 7 KGR; Eigenerklärung über die Verpflichtung der Auftragnehmenden, Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarung von Beruf und Familie im eigenen Unternehmen durchzuführen sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Regelung gilt nicht für Auftragnehmende, die in der Regel 10 oder weniger Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, ausschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, beschäftigen; zusammengefassteTourendarstellung je Los als Anlage zum Leistungsverzeichnis; Tourenplanung nur nach Aufforderung durch den Auftraggeber; alle Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes , in dem das Unternehmen ansässig ist. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonstigen gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligt. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen bietenden Unternehmen eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-10-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-08-12 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Laacke
Name: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abt. Wirtschaft und Immobilien, Facility Management, Einkauf-Service
Postanschrift: Alt-Friedrichsfelde 60, Raum 2.610
Postleitzahl: 10315
Kontaktperson: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abt. Bügerdienste, Ordnungsangelegenheiten und Immobilien,Facility Management, Einkaufservice
Frau Jakob
Telefon: +49 30902967925 📞
E-Mail: birgit.jakob@lichtenberg.berlin.de 📧
Name: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abt. Wirtschaft und Immobilien, Einkauf- Service

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-02-09 📅
Datum des Endes: 2016-02-07 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 11/2014/V4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots-oder Bewerbungsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfantrag bei der o. a. Vergabekammer gestellt werden.
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Quelle: OJS 2014/S 121-215558 (2014-06-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 972 593,80 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 220-389393
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 121-215558
ABl. S-Ausgabe: 220

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-10-22 📅
Name: Das Taxi Uwe Schmidt
Postanschrift: Hansastr. 216
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13051
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣
Name: Bietergemeinschaft aus Fahrservice Ariane Pirok und Piratours
Postanschrift: Dornröschenstr. 50
Postleitzahl: 12555

4️⃣
Name: BerlinMobil Frank Richert GmbH
Postanschrift: Zur Alten Flussbadeanstalt 5
Postleitzahl: 10317

5️⃣

6️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
3
1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin
Postanschrift: Martin- Luther-Str. 105
Quelle: OJS 2014/S 220-389393 (2014-11-12)