Die Ziele der Bundesregierung zur CO2-Reduktion, zur Verringerung des Energiebedarfs und zur intensiveren Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Verkehr sowie bzgl. der globalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie können nur mit einem breiten Ansatz zur Elektromobilität erreicht werden, der einen flächendeckenden Einsatz von Brennstoffzellenfahrzeugen beinhaltet. Mit der Energiewende wird die Produktion von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien als Speicher zur Entlastung der Netze unvermeidlich. Brennstoffzellenfahrzeuge, die mit Wasserstoff betrieben werden, sind emissionsfrei, bieten Reichweiten von mehreren hundert Kilometern und können in wenigen Minuten betankt werden. Im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellen-technologie (NIP) unterstützt die Bundesregierung die Marktvorbereitung dieser Technologien insbesondere durch die Förderung programmatisch relevanter Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Industrie. In Bezug auf eine intensive Erprobung ist beabsichtigt, in diesem Kontext weitere Wasserstofftankstellen aufzubauen und zu betreiben – das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat hierzu gemeinsam mit Vertretern der Industrie ein „50-Tankstellen-Programm“ bis 2015 vereinbart. Die Investitionen in innovative Wasserstofftankstellen sind nach wie vor mit hohen Risiken behaftet, die von der Industrie ohne die Beteiligung der öffentlichen Hand nicht in diesem Umfang getätigt werden. Bei den geplanten Tankstellenvorhaben wird nach wie vor ein hoher Innovationsanteil enthalten sein. Erstmals werden höhere Stückzahlen von Tankstellen und Komponenten produziert und der Betrieb in einem kleinen Netzverbund (inkl. Wasserstoff-Logistik) erprobt. Darüber hinaus ist der Nachweis der Zuverlässigkeit der Technologiegeneration zu erbringen. Mit den bevorstehenden Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten sind noch zahlreiche Lücken vor einem kommerziellen Einsatz der Technologie zu schließen. Die Begleitforschung soll alle relevanten Probleme und Verbesserungspotentiale identifizieren, die aktuell einer Marktreife der Technologie entgegenstehen, und Lösungsansätze für eine technologische Weiterentwicklung aufzeigen. Zum Ende des Programms soll die Tankstellentechnologie den Anforderungen eines frühen Marktes gerecht werden. Beim bisherigen Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur für Brennstoffzellenfahrzeuge konnte die allgemeine Praxistauglichkeit belegt werden. Um zukünftig die gleiche Zuverlässigkeit und Robustheit wie bei herkömmlichen mineralölbasierten Tankstellen zu gewährleisten, sind jedoch weitere technologische Entwicklungen hin zur Markt- und Serienreife erforderlich. Die entsprechenden Entwicklungen sind dabei immer mit den Erfahrungen und Erwartungen der Nutzer abzugleichen. Die Basis für eine technologische Weiterentwicklung ist die Evaluierung der Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem weiteren Aufbau von Wasserstofftankstellen im Rahmen des 50-Tankstellen-Programmes. Ein weiteres Ziel der Begleitforschung ist es, alle themenrelevanten Akteure zu vernetzen und durch einen intensiven Austausch zu neuen Lösungsansätzen zu kommen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Menge oder Umfang:
Das Projekt unterteilt sich in folgende Teilaufgaben (TA) und Arbeitspakete (AP):TA1: Themengebiet Akzeptanz und RahmenbedingungenAP 1.1: Nutzererfahrungen und -erwartungenAP 1.2: Erfahrungen und Optimierungspotential aus BetreibersichtAP 1.3: Regionale Unterschiede beim GenehmigungsprozessTA2: Themengebiet ÖkologieAP 2.1: CO2-Bilanz der H2-VersorgungskettenAP 2.2: Energieeffizienz der TankstellenanlageTA3: Themengebiet ÖkonomieAP 3.1: Betrachtung: Service- und Betriebskosten, InvestitionsausgabenAP 3.2: Optimierungspotential reale vs. optimale AuslastungAP 3.3: Auswirkungen AP3.1 und AP3.2 auf weiteren NetzausbauAP 3.4: Analyse regulatorischer RahmenbedingungTA4: Themengebiet TechnologieAP 4.1: Sammlung, Aufbereitung, Analyse der BetriebsdatenAP 4.2: Verfügbarkeit TankstellenAP 4.3: Zulieferbasis und Wertschöpfung in Deutschland
Das Projekt unterteilt sich in folgende Teilaufgaben (TA) und Arbeitspakete (AP):TA1: Themengebiet Akzeptanz und RahmenbedingungenAP 1.1: Nutzererfahrungen und -erwartungenAP 1.2: Erfahrungen und Optimierungspotential aus BetreibersichtAP 1.3: Regionale Unterschiede beim GenehmigungsprozessTA2: Themengebiet ÖkologieAP 2.1: CO2-Bilanz der H2-VersorgungskettenAP 2.2: Energieeffizienz der TankstellenanlageTA3: Themengebiet ÖkonomieAP 3.1: Betrachtung: Service- und Betriebskosten, InvestitionsausgabenAP 3.2: Optimierungspotential reale vs. optimale AuslastungAP 3.3: Auswirkungen AP3.1 und AP3.2 auf weiteren NetzausbauAP 3.4: Analyse regulatorischer RahmenbedingungTA4: Themengebiet TechnologieAP 4.1: Sammlung, Aufbereitung, Analyse der BetriebsdatenAP 4.2: Verfügbarkeit TankstellenAP 4.3: Zulieferbasis und Wertschöpfung in Deutschland
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVi)
Postanschrift: Invalidenstraße 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de🌏
E-Mail: s.tobian@fz-juelich.de📧
Fax: +49 30201993334 📠
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird
allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 22.8.2014 zu stellen.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird
allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 22.8.2014 zu stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Ziele der Bundesregierung zur CO2-Reduktion, zur Verringerung des Energiebedarfs und zur intensiveren Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Verkehr sowie bzgl. der globalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie können nur mit einem breiten Ansatz zur Elektromobilität erreicht werden, der einen flächendeckenden Einsatz von Brennstoffzellenfahrzeugen beinhaltet. Mit der Energiewende wird die Produktion von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien als Speicher zur Entlastung der Netze unvermeidlich. Brennstoffzellenfahrzeuge, die mit Wasserstoff betrieben werden, sind emissionsfrei, bieten Reichweiten von mehreren hundert Kilometern und können in wenigen Minuten betankt werden.
Die Ziele der Bundesregierung zur CO2-Reduktion, zur Verringerung des Energiebedarfs und zur intensiveren Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Verkehr sowie bzgl. der globalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie können nur mit einem breiten Ansatz zur Elektromobilität erreicht werden, der einen flächendeckenden Einsatz von Brennstoffzellenfahrzeugen beinhaltet. Mit der Energiewende wird die Produktion von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien als Speicher zur Entlastung der Netze unvermeidlich. Brennstoffzellenfahrzeuge, die mit Wasserstoff betrieben werden, sind emissionsfrei, bieten Reichweiten von mehreren hundert Kilometern und können in wenigen Minuten betankt werden.
Im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellen-technologie (NIP) unterstützt die Bundesregierung die Marktvorbereitung dieser Technologien insbesondere durch die Förderung programmatisch relevanter Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Industrie. In Bezug auf eine intensive Erprobung ist beabsichtigt, in diesem Kontext weitere Wasserstofftankstellen aufzubauen und zu betreiben – das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat hierzu gemeinsam mit Vertretern der Industrie ein „50-Tankstellen-Programm“ bis 2015 vereinbart.
Im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellen-technologie (NIP) unterstützt die Bundesregierung die Marktvorbereitung dieser Technologien insbesondere durch die Förderung programmatisch relevanter Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Industrie. In Bezug auf eine intensive Erprobung ist beabsichtigt, in diesem Kontext weitere Wasserstofftankstellen aufzubauen und zu betreiben – das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat hierzu gemeinsam mit Vertretern der Industrie ein „50-Tankstellen-Programm“ bis 2015 vereinbart.
Die Investitionen in innovative Wasserstofftankstellen sind nach wie vor mit hohen Risiken behaftet, die von der Industrie ohne die Beteiligung der öffentlichen Hand nicht in diesem Umfang getätigt werden. Bei den geplanten Tankstellenvorhaben wird nach wie vor ein hoher Innovationsanteil enthalten sein. Erstmals werden höhere Stückzahlen von Tankstellen und Komponenten produziert und der Betrieb in einem kleinen Netzverbund (inkl. Wasserstoff-Logistik) erprobt. Darüber hinaus ist der Nachweis der Zuverlässigkeit der Technologiegeneration zu erbringen. Mit den bevorstehenden Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten sind noch zahlreiche Lücken vor einem kommerziellen Einsatz der Technologie zu schließen.
Die Investitionen in innovative Wasserstofftankstellen sind nach wie vor mit hohen Risiken behaftet, die von der Industrie ohne die Beteiligung der öffentlichen Hand nicht in diesem Umfang getätigt werden. Bei den geplanten Tankstellenvorhaben wird nach wie vor ein hoher Innovationsanteil enthalten sein. Erstmals werden höhere Stückzahlen von Tankstellen und Komponenten produziert und der Betrieb in einem kleinen Netzverbund (inkl. Wasserstoff-Logistik) erprobt. Darüber hinaus ist der Nachweis der Zuverlässigkeit der Technologiegeneration zu erbringen. Mit den bevorstehenden Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten sind noch zahlreiche Lücken vor einem kommerziellen Einsatz der Technologie zu schließen.
Die Begleitforschung soll alle relevanten Probleme und Verbesserungspotentiale identifizieren, die aktuell einer Marktreife der Technologie entgegenstehen, und Lösungsansätze für eine technologische Weiterentwicklung aufzeigen. Zum Ende des Programms soll die Tankstellentechnologie den Anforderungen eines frühen Marktes gerecht werden. Beim bisherigen Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur für Brennstoffzellenfahrzeuge konnte die allgemeine Praxistauglichkeit belegt werden. Um zukünftig die gleiche Zuverlässigkeit und Robustheit wie bei herkömmlichen mineralölbasierten Tankstellen zu gewährleisten, sind jedoch weitere technologische Entwicklungen hin zur Markt- und Serienreife erforderlich. Die entsprechenden Entwicklungen sind dabei immer mit den Erfahrungen und Erwartungen der Nutzer abzugleichen. Die Basis für eine technologische Weiterentwicklung ist die Evaluierung der Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem weiteren Aufbau von Wasserstofftankstellen im Rahmen des 50-Tankstellen-Programmes. Ein weiteres Ziel der Begleitforschung ist es, alle themenrelevanten Akteure zu vernetzen und durch einen intensiven Austausch zu neuen Lösungsansätzen zu kommen.
Die Begleitforschung soll alle relevanten Probleme und Verbesserungspotentiale identifizieren, die aktuell einer Marktreife der Technologie entgegenstehen, und Lösungsansätze für eine technologische Weiterentwicklung aufzeigen. Zum Ende des Programms soll die Tankstellentechnologie den Anforderungen eines frühen Marktes gerecht werden. Beim bisherigen Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur für Brennstoffzellenfahrzeuge konnte die allgemeine Praxistauglichkeit belegt werden. Um zukünftig die gleiche Zuverlässigkeit und Robustheit wie bei herkömmlichen mineralölbasierten Tankstellen zu gewährleisten, sind jedoch weitere technologische Entwicklungen hin zur Markt- und Serienreife erforderlich. Die entsprechenden Entwicklungen sind dabei immer mit den Erfahrungen und Erwartungen der Nutzer abzugleichen. Die Basis für eine technologische Weiterentwicklung ist die Evaluierung der Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem weiteren Aufbau von Wasserstofftankstellen im Rahmen des 50-Tankstellen-Programmes. Ein weiteres Ziel der Begleitforschung ist es, alle themenrelevanten Akteure zu vernetzen und durch einen intensiven Austausch zu neuen Lösungsansätzen zu kommen.
Menge oder Umfang:
Das Projekt unterteilt sich in folgende Teilaufgaben (TA) und Arbeitspakete (AP):
TA1: Themengebiet Akzeptanz und Rahmenbedingungen
AP 1.1: Nutzererfahrungen und -erwartungen
AP 1.2: Erfahrungen und Optimierungspotential aus Betreibersicht
AP 1.3: Regionale Unterschiede beim Genehmigungsprozess
TA2: Themengebiet Ökologie
AP 2.1: CO2-Bilanz der H2-Versorgungsketten
AP 2.2: Energieeffizienz der Tankstellenanlage
TA3: Themengebiet Ökonomie
AP 3.1: Betrachtung: Service- und Betriebskosten, Investitionsausgaben
AP 3.2: Optimierungspotential reale vs. optimale Auslastung
AP 3.3: Auswirkungen AP3.1 und AP3.2 auf weiteren Netzausbau
AP 3.4: Analyse regulatorischer Rahmenbedingung
TA4: Themengebiet Technologie
AP 4.1: Sammlung, Aufbereitung, Analyse der Betriebsdaten
AP 4.2: Verfügbarkeit Tankstellen
AP 4.3: Zulieferbasis und Wertschöpfung in Deutschland
Beschreibung der Optionen:
Das Angebot soll eine separate Kalkulation weiterer erforderlicher Reisen enthalten, die ggf. in den Arbeitspaketen notwendig sind. Die optionalen Leistungen beinhalten 10 inländische Reisen, z.B. für Reisen zu verschiedenen Gesprächspartnern bzw. in zusätzliche Regionen in Deutschland.
Das Angebot soll eine separate Kalkulation weiterer erforderlicher Reisen enthalten, die ggf. in den Arbeitspaketen notwendig sind. Die optionalen Leistungen beinhalten 10 inländische Reisen, z.B. für Reisen zu verschiedenen Gesprächspartnern bzw. in zusätzliche Regionen in Deutschland.
Dauer: 26 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Persönliche Lage des Bieters
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt.
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat.
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat.
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.)
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.)
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.)
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen).
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische Leistungsfähigkeit
—Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Projektteams und des Projektleiters
Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen)
Insgesamt müssen durch die Referenzen des Bieters und das Projektteam folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1. Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Akzeptanzforschung im Bereich der Wasserstoffmobilität und in Bezug auf die Bewertung des Genehmigungsprozesses von Wasserstofftankstellen.
2. Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Bilanzierung von Energieverbräuchen der verschiedenen H2-Tankstellenkonzepte und den dazugehörigen Lieferketten.
3. Fachkenntnisse und Erfahrungen der Nutzung ökonomischer Bewertungsmethoden von Wasserstofftankstellen, insbesondere im Hinblick auf ökonomische Optimierungspotentiale.
4. Fachkenntnisse und Erfahrungen bei der technischen Betrachtung von Wasserstofftankstellen.
5. Einbezug natur-, betriebs- und sozialwissenschaftlicher Professionen in die Projektbearbeitung, um die notwendige Inter- und Transdisziplinarität zu sichern, d.h.:
— Ingenieur/Ingenieurin mit Berufs- und Projekterfahrung in den Bereichen Maschinenbau oder Biochemie oder Physik
— Betriebswirt/Betriebswirtin mit Berufs- und Projekterfahrung
— Sozialwissenschaftler/Sozialwissenschaftlerin mit Berufs- und Projekterfahrung
6. Vernetzung mit den relevanten Akteuren im Bereich Wasserstoffmobilität (z. B. Clean Energy Partnership) bezogen auf das gesamte Bundesgebiet. Hierzu ist eine Eigenerklärung zu erbringen und die Vernetzung ist auf max. einer DIN A4-Seite aussagekräftig darzustellen.
6. Vernetzung mit den relevanten Akteuren im Bereich Wasserstoffmobilität (z. B. Clean Energy Partnership) bezogen auf das gesamte Bundesgebiet. Hierzu ist eine Eigenerklärung zu erbringen und die Vernetzung ist auf max. einer DIN A4-Seite aussagekräftig darzustellen.
Es sind zu den Punkten 1. bis 5. jeweils 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Pro-jektleiters) auf je max. zwei DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Es sind zu den Punkten 1. bis 5. jeweils 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Pro-jektleiters) auf je max. zwei DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
— Projektbezeichnung
— Projektinhalt
— Projektlaufzeit
— erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes
—Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt)
— Angabe des Auftraggebers
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG bzw. Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG bzw. Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Stefanie Tobian
Name: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich DEQ 5: Qualitätssicherung, Grundsatzfragen der Projektförderung, Zimmerstr. 26-27
Postleitzahl: 10969
URL für weitere Informationen: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird
allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 22.8.2014 zu stellen.
allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 22.8.2014 zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 531 23
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
Quelle: OJS 2014/S 138-247908 (2014-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (50)
2. Preis (30)
3. Organisatorische Umsetzung (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-03 📅
Name: Ludwig-Bölkow-Systemtechnik GmbH (LBST) in Bietegemeinschaft mit Spilett New Technologies GmbH
Postanschrift: Daimlerstr. 15
Postort: Ottobrunn
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: 53123
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).