Begleitforschung gem. § 17d Abs. 8 KHG
Der Gesetzgeber hat in § 17d Abs. 8 Krankenhausfinanzierungsgesetz den GKV-Spitzenverband, den Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (Vertragsparteien) damit beauftragt, eine Begleitforschung zu den Auswirkungen des neuen pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
durchzuführen. Damit sollen insbesondere die Veränderung der Versorgungsstrukturen und die Qualität der Versorgung, die Auswirkungen auf die anderen Versorgungsbereiche sowie Art und Umfang von Leistungsverlagerungen untersucht werden. Zur Umsetzung dieser Aufgaben sind von den Vertragsparteien 98 Forschungsfragen identifiziert und ein Forschungskonzept entwickelt worden. Anhand der Verfügbarkeit der auszuwertenden Daten unterscheidet dieses Konzept drei Gruppen von Forschungsfragen, die voraussichtlich in einer Nullpunktmessung (Datenjahre 2011-2012) und drei Auswertungszyklen (Datenjahre 2013-2015, 2016-2018, 2019-2021) zu beantworten sind. Der weit überwiegende Teil dieser Forschungsfragen ist auf der Grundlage einer Auswertung vorhandener Daten zu beantworten; für die übrigen Fragen hat der Auftragnehmer die Daten in geeigneter Form (Befragungen) selbst zu erheben und auszuwerten.
Die Vertragsparteien haben das InEK Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK) beauftragt, zur Beantwortung der Forschungsfragen einen geeigneten Vertragspartner zu suchen. Für die Beantwortung hat dieser auf der Grundlage eines sachgerechten methodisch-wissenschaftlichen Ansatzes die bereits aufbereiteten und vom InEK zur Verfügung gestellten Daten auszuwerten und ergänzende Daten durch Befragungen oder andere Instrumente zu erheben. Nach der Nullpunktmessung sowie im Anschluss an jeden Forschungszyklus ist ein schriftlicher Ergebnisbericht zu erstellen. Die Auswertungsergebnisse sind zudem so aufzubereiten, dass das InEK sie im Rahmen seines bestehenden Konzepts veröffentlichen kann.
Neben der auch aus Ziff. II.2.1) ersichtlichen Grundlaufzeit mit drei Auswertungszyklen soll der Vertrag dem InEK die Möglichkeit eröffnen, optional die Beantwortung der Forschungsfragen für maximal zwei weitere Auswertungszyklen (Datenjahre 2022-2024, 2025-2027) zu verlangen. Näheres wird sich aus den Ausschreibungsunterlagen ergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-03.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2014-04-03
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Auftragsbekanntmachung
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2015-08-04
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Ergänzende Angaben
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