Die AOK Nordost organisiert auf der Grundlage der zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) einerseits und anderseits der AOK Nordost und den Krankenkassenverbänden geschlossenen Vereinbarung über die Anforderung und Verwendung von Sprechstundenbedarf vom 2.2.1999, geändert durch die Ergänzungsvereinbarungen vom 2.9.2005 und – zuletzt – vom 5.12.2007 (Sprechstundenbedarfsvereinbarung) die Belieferung von Vertragsarztpraxen im Land Berlin mit Produkten des Sprechstundenbedarfs. Zu den Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG), die im Rahmen der Sprechstundenbedarfsvereinbarung bezogen werden können, gehören auch Kontrastmittel. Die Sprechstundenbedarfsvereinbarung sieht vor, dass die AOK Nordost die von den Berliner Vertragsärzten bestellten Kontrastmittel genehmigt und die Lieferung der Produkte durch den Auftragnehmer auslöst. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung der AOK Nordost unmittelbar vom Auftragnehmer an den Vertragsarzt. Die ausgeschriebene Lieferleistung ist in zwei Teillose aufgeteilt. Im Teillos 1 werden 15 Fachlose vergeben, in denen jeweils mehrere Wirkstoffe zusammengefasst sind, die über die gleichen Anwendungsgebiete und therapeutischen Eigenschaften verfügen. Ein Rahmenvertrag wird nur über einen Wirkstoff des betreffenden Fachloses geschlossen. Bestellt der Arzt ein bestimmtes Kontrastmittel, dessen Wirkstoff Gegestand eines Fachloses in Teillos 1 ist, erfolgt ein wirkstoffübergreifender Austausch zum Zuschlagsempfänger innerhalb des betreffenden Fachloses. In Teillos 2 werden 6 Fachlose vergeben, die jeweils lediglich einen Wirkstoff betreffen. Hierbei findet kein Austausch statt. Der Arzt erhält die Produkte, die er bestellt hat. Diese Ausschreibung bezieht sich einzig auf den Sprechstundenbedarf in Bezug auf die Lieferung von Kontrastmitteln für radiologisch tätige Vertragsarztpraxen mit Arztsitz im Land Berlin, es erfolgt keine Ausweitung auf andere Bundesländer.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
1) Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistung sind die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse sowie der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch die Landesvertretung Berlin/ Brandenburg, der
BKK-Landesverband Mitte, die BIG direkt gesund handelnd als IKK-Landesverband, die Knappschaft – Regionaldirektion Berlin – sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), handelnd als Landwirtschaftliche Krankenkasse in Hoppegarten.
Die AOK Nordost handelt hierbei sowohl im eigenen Namen als auch im Namen und im Auftrag der o. g. Krankenkassenverbände.
2. Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Auftrag der AOK Nordost durch.
3. Der Auftragsgegenstand ist in zwei Teillose und jeweils mehrere Fachlose aufgeteilt.
a) Teillos 1: In Teillos 1 werden in insgesamt 15 Fachlosen mehrere Wirkstoffe (Kontrastmittel) zusammengefasst, die über die gleichen Anwendungsgebiete und therapeutischen Eigenschaften verfügen.Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e sie einen/mehrere Wirkstoffe anbieten möchten. Für jeden Wirkstoff sind Mindestvoraussetzungen für die Angebotsabgabe festgelegt. Die Zuschlagserteilung erfolgt je Fachlos für nur einen Wirkstoff, es wird also je Fachlos nur ein Rahmenvertrag geschlossen.
Bestellt der Arzt ein bestimmtes Kontrastmittel aus einem Fachlos, erfolgt ein wirkstoffübergreifender Austausch zum Zuschlagsempfänger innerhalb des betreffenden Fachloses. Dabei erfolgt ein Austausch nicht nur wirkstoffbezogen, sondern auch bezogen auf die bezuschlagte Packungsgröße und Darreichungsform.
Nähere Angaben enthalten die Vergabeunterlagen.
b) Teillos 2: In Teillos 2 werden insgesamt 6 Fachlose vergeben, die jeweils nur einen Wirkstoff betreffen. Pro Fachlos können verschiedene Pharmazentralnummern (PZN) angeboten werden. Für jede angebotene PZN wird – sofern ein zuschlagsfähiges Angebot vorliegt – ein eigener Rahmenvertrag geschlossen. Für jede PZN wird ein Rahmenvertrag nur mit einem Bieter geschlossen.
2) Drittunternehmen:
a. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Drittunternehmens, insbesondere eines Auftragsherstellers i. S. des § 9 Arzneimittel und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) bedienen, so muss er diesen Umstand sowie Art und Umfang der an den/die Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Eigenerklärung zum Nachweis eigener und fremder Produktions-/Lieferkapazitäten bzgl. der angebotsgegenständlichen Wirkstoffe) mitteilen.
Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, die Lieferkapazität hinsichtlich des je angebotenem Wirkstoff im Teil-/Fachlos zu prüfen und Erklärungen oder Verträge mit Drittunternehmen der ersten Reihe nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen anzufordern.
b. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts Drittunternehmen sein können („andere Unternehmen“ i. S. des § 7 Abs. 9 Satz 1 VOL/A-EG).
3) Bietergemeinschaften:
a. Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig für die entsprechenden Gebietslose ausgefüllt und mit den übrigen Angebotsunterlagen vorzulegen. Die Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
b. Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Bezogen auf ein und dasselbe Gebietslos können Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wenn sie als solche ein Angebot abgegeben haben, daher nur dann zugleich auch als Einzelbieter oder als Mitglied einer anderen Bietergemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen (und umgekehrt), wenn sie mit dem Angebot jeweils nachweisen, „dass ihre Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des [Geheim]-Wettbewerbs unter Bietern nicht besteht“ (EuGH, Urt. vom 23.12.2009 – Rs. C-376/08). Wird dieser Nachweis nicht zur Überzeugung der Auftraggeberinnen erbracht, sind alle betroffenen Angebote bezogen auf das betreffende Los auszuschließen.
c. Verbundene Unternehmen werden gebeten, insbesondere den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13. April2011, VII-Verg 4/11 zu beachten. Pharmazeutische Unternehmer werden ferner gebeten, den Beschluss desOLG Düsseldorf vom 11. Mai 2011 – VII-Verg 1/11 zu beachten. Es wird generell auf die Rechtsprechung der Vergabenachprüfungsinstanzen zum Gebot des Geheimwettbewerbs verwiesen (zusammengefasst etwa durch das LSG Essen mit Beschluss vom 10. März 2010 – L 21 SF 41/10 Verg – m. w. N.).
4) Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen.
Diese können einen Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ heruntergeladen werden.
1) Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistung sind die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse sowie der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch die Landesvertretung Berlin/ Brandenburg, der
BKK-Landesverband Mitte, die BIG direkt gesund handelnd als IKK-Landesverband, die Knappschaft – Regionaldirektion Berlin – sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), handelnd als Landwirtschaftliche Krankenkasse in Hoppegarten.
Die AOK Nordost handelt hierbei sowohl im eigenen Namen als auch im Namen und im Auftrag der o. g. Krankenkassenverbände.
2. Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Auftrag der AOK Nordost durch.
3. Der Auftragsgegenstand ist in zwei Teillose und jeweils mehrere Fachlose aufgeteilt.
a) Teillos 1: In Teillos 1 werden in insgesamt 15 Fachlosen mehrere Wirkstoffe (Kontrastmittel) zusammengefasst, die über die gleichen Anwendungsgebiete und therapeutischen Eigenschaften verfügen.Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e sie einen/mehrere Wirkstoffe anbieten möchten. Für jeden Wirkstoff sind Mindestvoraussetzungen für die Angebotsabgabe festgelegt. Die Zuschlagserteilung erfolgt je Fachlos für nur einen Wirkstoff, es wird also je Fachlos nur ein Rahmenvertrag geschlossen.
Bestellt der Arzt ein bestimmtes Kontrastmittel aus einem Fachlos, erfolgt ein wirkstoffübergreifender Austausch zum Zuschlagsempfänger innerhalb des betreffenden Fachloses. Dabei erfolgt ein Austausch nicht nur wirkstoffbezogen, sondern auch bezogen auf die bezuschlagte Packungsgröße und Darreichungsform.
Nähere Angaben enthalten die Vergabeunterlagen.
b) Teillos 2: In Teillos 2 werden insgesamt 6 Fachlose vergeben, die jeweils nur einen Wirkstoff betreffen. Pro Fachlos können verschiedene Pharmazentralnummern (PZN) angeboten werden. Für jede angebotene PZN wird – sofern ein zuschlagsfähiges Angebot vorliegt – ein eigener Rahmenvertrag geschlossen. Für jede PZN wird ein Rahmenvertrag nur mit einem Bieter geschlossen.
2) Drittunternehmen:
a. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Drittunternehmens, insbesondere eines Auftragsherstellers i. S. des § 9 Arzneimittel und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) bedienen, so muss er diesen Umstand sowie Art und Umfang der an den/die Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Eigenerklärung zum Nachweis eigener und fremder Produktions-/Lieferkapazitäten bzgl. der angebotsgegenständlichen Wirkstoffe) mitteilen.
Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, die Lieferkapazität hinsichtlich des je angebotenem Wirkstoff im Teil-/Fachlos zu prüfen und Erklärungen oder Verträge mit Drittunternehmen der ersten Reihe nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen anzufordern.
b. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts Drittunternehmen sein können („andere Unternehmen“ i. S. des § 7 Abs. 9 Satz 1 VOL/A-EG).
3) Bietergemeinschaften:
a. Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig für die entsprechenden Gebietslose ausgefüllt und mit den übrigen Angebotsunterlagen vorzulegen. Die Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
b. Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Bezogen auf ein und dasselbe Gebietslos können Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wenn sie als solche ein Angebot abgegeben haben, daher nur dann zugleich auch als Einzelbieter oder als Mitglied einer anderen Bietergemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen (und umgekehrt), wenn sie mit dem Angebot jeweils nachweisen, „dass ihre Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des [Geheim]-Wettbewerbs unter Bietern nicht besteht“ (EuGH, Urt. vom 23.12.2009 – Rs. C-376/08). Wird dieser Nachweis nicht zur Überzeugung der Auftraggeberinnen erbracht, sind alle betroffenen Angebote bezogen auf das betreffende Los auszuschließen.
c. Verbundene Unternehmen werden gebeten, insbesondere den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13. April2011, VII-Verg 4/11 zu beachten. Pharmazeutische Unternehmer werden ferner gebeten, den Beschluss desOLG Düsseldorf vom 11. Mai 2011 – VII-Verg 1/11 zu beachten. Es wird generell auf die Rechtsprechung der Vergabenachprüfungsinstanzen zum Gebot des Geheimwettbewerbs verwiesen (zusammengefasst etwa durch das LSG Essen mit Beschluss vom 10. März 2010 – L 21 SF 41/10 Verg – m. w. N.).
4) Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen.
Die AOK Nordost organisiert auf der Grundlage der zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) einerseits und anderseits der AOK Nordost und den Krankenkassenverbänden geschlossenen Vereinbarung über die Anforderung und Verwendung von Sprechstundenbedarf vom 2.2.1999, geändert durch die Ergänzungsvereinbarungen vom 2.9.2005 und – zuletzt – vom 5.12.2007 (Sprechstundenbedarfsvereinbarung) die Belieferung von Vertragsarztpraxen im Land Berlin mit Produkten des Sprechstundenbedarfs. Zu den Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG), die im Rahmen der Sprechstundenbedarfsvereinbarung bezogen werden können, gehören auch Kontrastmittel. Die Sprechstundenbedarfsvereinbarung sieht vor, dass die AOK Nordost die von den Berliner Vertragsärzten bestellten Kontrastmittel genehmigt und die Lieferung der Produkte durch den Auftragnehmer auslöst. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung der AOK Nordost unmittelbar vom Auftragnehmer an den Vertragsarzt. Die ausgeschriebene Lieferleistung ist in zwei Teillose aufgeteilt. Im Teillos 1 werden 15 Fachlose vergeben, in denen jeweils mehrere Wirkstoffe zusammengefasst sind, die über die gleichen Anwendungsgebiete und therapeutischen Eigenschaften verfügen. Ein Rahmenvertrag wird nur über einen Wirkstoff des betreffenden Fachloses geschlossen. Bestellt der Arzt ein bestimmtes Kontrastmittel, dessen Wirkstoff Gegestand eines Fachloses in Teillos 1 ist, erfolgt ein wirkstoffübergreifender Austausch zum Zuschlagsempfänger innerhalb des betreffenden Fachloses. In Teillos 2 werden 6 Fachlose vergeben, die jeweils lediglich einen Wirkstoff betreffen. Hierbei findet kein Austausch statt. Der Arzt erhält die Produkte, die er bestellt hat.
Die AOK Nordost organisiert auf der Grundlage der zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) einerseits und anderseits der AOK Nordost und den Krankenkassenverbänden geschlossenen Vereinbarung über die Anforderung und Verwendung von Sprechstundenbedarf vom 2.2.1999, geändert durch die Ergänzungsvereinbarungen vom 2.9.2005 und – zuletzt – vom 5.12.2007 (Sprechstundenbedarfsvereinbarung) die Belieferung von Vertragsarztpraxen im Land Berlin mit Produkten des Sprechstundenbedarfs. Zu den Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG), die im Rahmen der Sprechstundenbedarfsvereinbarung bezogen werden können, gehören auch Kontrastmittel. Die Sprechstundenbedarfsvereinbarung sieht vor, dass die AOK Nordost die von den Berliner Vertragsärzten bestellten Kontrastmittel genehmigt und die Lieferung der Produkte durch den Auftragnehmer auslöst. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung der AOK Nordost unmittelbar vom Auftragnehmer an den Vertragsarzt. Die ausgeschriebene Lieferleistung ist in zwei Teillose aufgeteilt. Im Teillos 1 werden 15 Fachlose vergeben, in denen jeweils mehrere Wirkstoffe zusammengefasst sind, die über die gleichen Anwendungsgebiete und therapeutischen Eigenschaften verfügen. Ein Rahmenvertrag wird nur über einen Wirkstoff des betreffenden Fachloses geschlossen. Bestellt der Arzt ein bestimmtes Kontrastmittel, dessen Wirkstoff Gegestand eines Fachloses in Teillos 1 ist, erfolgt ein wirkstoffübergreifender Austausch zum Zuschlagsempfänger innerhalb des betreffenden Fachloses. In Teillos 2 werden 6 Fachlose vergeben, die jeweils lediglich einen Wirkstoff betreffen. Hierbei findet kein Austausch statt. Der Arzt erhält die Produkte, die er bestellt hat.
Diese Ausschreibung bezieht sich einzig auf den Sprechstundenbedarf in Bezug auf die Lieferung von Kontrastmitteln für radiologisch tätige Vertragsarztpraxen mit Arztsitz im Land Berlin, es erfolgt keine Ausweitung auf andere Bundesländer.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Teillos 1 – Fachlos A
Kurze Beschreibung:
… Röntgenkontrastmittel.Anwendung: oral, rektal.Anwendungsgebiete: Röntgendiagnostik des Magen-Darm-Traktes insbesondere, wenn die Anwendung von Bariumsulfat unerwünscht oder kontraindiziert ist.Konzentration: alle.Darreichungsform: alle.
… Röntgenkontrastmittel.
Anwendung: oral, rektal.
Anwendungsgebiete: Röntgendiagnostik des Magen-Darm-Traktes insbesondere, wenn die Anwendung von Bariumsulfat unerwünscht oder kontraindiziert ist.
Konzentration: alle.
Darreichungsform: alle.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Teillos 1 – Fachlos B
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung: Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel.Anwendung: Instillation.Anwendungsgebiete: retrograde Urographie wie Urethrographie, Zystographie, Pyelographie und Miktionzystouretrographie.Konzentration: alle.Darreichungsform: alle.
Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel.Anwendung: intraarteriell, intravenös, intrakavitär.Anwendungsgebiete: Urographie, Phlebographie, Digitale Substraktionsangiographie, CT-Kontrastverstärkung, Arteriographie, Angiographie, Angiokardiographie, Darstellung von Körperhöhlen z. B. Arthrographie, Hysterosalpingographie, Fistulographie; Galaktographie; endoskopisch retrograde Cholangiopankreatikographie (ERCP), Herniographie, Hysterosalpingographie, Sialographie.Konzentration: Iodgehalt: 1. 300 mg/ml-320 mg/ml; 2. >320 mg/ml-370 mg/ml.Darreichungsform: Fertigspritzen bzw. Hochdruckfertigspritzen.
Darreichungsform: Fertigspritzen bzw. Hochdruckfertigspritzen.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Teillos 1 – Fachlos E
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel.Anwendung: intrathekal.Anwendungsgebiete: zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radikulographie und zur CT-Myelographie.Konzentration: Iodgehalt 150 mg/ml-250 mg/ml.Darreichungsform: alle.
Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel.Anwendung: intrathekal.Anwendungsgebiete: zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radikulographie und zur CT-Myelographie.Konzentration: Iodgehalt 150 mg/ml-250 mg/ml.Darreichungsform: alle.
Anwendung: intrathekal.
Anwendungsgebiete: zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radikulographie und zur CT-Myelographie.
Konzentration: Iodgehalt 150 mg/ml-250 mg/ml.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Teillos 1 – Fachlos F
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel.Anwendung: intraarteriell, intravenös, intrakavitär.Anwendungsgebiete: Urographie (Erwachsene, auch solche mit eingeschränkter Nierenfunktion oder Diabetes), Computertomographie, konventionelle Angiographie, intravenöse digitale Subtraktionsangiographie (DSA), Angiokardiographie, Koronararteriographie, interventionelle Koronararteriographie, Fistulographie, Galaktographie.Konzentration: Iodgehalt 400 mg/ml.Darreichungsform: alle.
… MRT.Anwendung: intravenös.Anwendungsgebiete: Kraniale und spinale magnetische Resonanztomographie, Ganzkörper-MRT.Konzentration: Alle.Darreichungsform: alle.
… MRT.
Anwendung: intravenös.
Anwendungsgebiete: Kraniale und spinale magnetische Resonanztomographie, Ganzkörper-MRT.
Konzentration: Alle.
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Teillos 1 – Fachlos J
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre lineare Kontrastmittel für MRT.Anwendung: intraartikuläre.Anwendungsgebiete: direkte Magnetresonanz-Arthrographie.Konzentration: Alle.Darreichungsform: alle.
Anwendung: intraartikuläre.
Anwendungsgebiete: direkte Magnetresonanz-Arthrographie.
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Teillos 1 – Fachlos K
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Teillos 1 – Fachlos M
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische Kontrastmittel für MRT.Anwendung: intraartikulär.Anwendungsgebiete: direkte Magnetresonanz-Arthrographie.Konzentration: Alle.Darreichungsform: alle.
Anwendung: intraartikulär.
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Teillos 1 – Fachlos N
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre lineare Kontrastmittel für MRT mit renaler Ausscheidung und teilweise biliärer…
… Ausscheidung.Anwendung: intravenös.Anwendungsgebiete: MRT der Leber (Leber zur Erkennung fokaler Leberläsionen bei Patienten mit Verdacht auf oder gesicherten primären Lebertumoren Karzinom oder Metastasen), des Gehirns, der Wirbelsäule, der Brust.Konzentration: Alle.Darreichungsform: alle.
… Ausscheidung.
Anwendungsgebiete: MRT der Leber (Leber zur Erkennung fokaler Leberläsionen bei Patienten mit Verdacht auf oder gesicherten primären Lebertumoren Karzinom oder Metastasen), des Gehirns, der Wirbelsäule, der Brust.
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Teillos 1 – Fachlos O
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung: Paramagnetische kombiniert extrazelluläre und hepatobiliäre lineare Kontrastmittel für…
… MRT.Anwendung: intravenös.Anwendungsgebiete: Erkennung von fokalen Leberläsionen eingesetzt und liefert Informationen über den Charakter dieser Läsionen mittels T1-gewichteter Magnetresonanztomographie (MRT).Konzentration: Alle.Darreichungsform: alle.
… MRT.
Anwendungsgebiete: Erkennung von fokalen Leberläsionen eingesetzt und liefert Informationen über den Charakter dieser Läsionen mittels T1-gewichteter Magnetresonanztomographie (MRT).
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Teillos 2 – Fachlos 1
Kurze Beschreibung: Bariumsulfat mit Suspensionsmittel – ATC V08BA01.
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Teillos 2 – Fachlos 2
Kurze Beschreibung: Bariumsulfat ohne Suspensionsmittel – ATC V08BA02.
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Teillos 2 – Fachlos 3
Kurze Beschreibung: Ethylester iodierter Fettsäuren – ATC V08AD01.
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Teillos 2 – Fachlos 4
Kurze Beschreibung: Galactose-Mikropartikel – ATC V08DA02.
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Teillos 2 – Fachlos 5
Kurze Beschreibung: Humanalbumin-Mikrosphären – ATC V08DA01.
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Teillos 2 – Fachlos 6
Kurze Beschreibung: Schwefelhexafluorid – ATC V08DA05.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 3 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
2) Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate, gerechnet vom Ende der Angebotsfrist); ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
2) Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate, gerechnet vom Ende der Angebotsfrist); ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
Hinweis: Für Bietergemeinschaften und den Einsatz von Drittunternehmen gelten die Ausführungen unter Ziffer VI.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in angemessener Höhe durch Vorlage einer entsprechenden Versicherungsbestätigung in Kopie. Beinhaltet der Nachweis eine Befristung, verlängert sich das Versicherungsverhältnis jedoch automatisch sofern es nicht innerhalb der im Versicherungsvertrag angegebenen Kündigungsfrist gekündigt wurde, ist eine Eigenerklärung abzugeben, mit der zugesichert wird, dass das Versicherungsverhältnis nicht gekündigt wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in angemessener Höhe durch Vorlage einer entsprechenden Versicherungsbestätigung in Kopie. Beinhaltet der Nachweis eine Befristung, verlängert sich das Versicherungsverhältnis jedoch automatisch sofern es nicht innerhalb der im Versicherungsvertrag angegebenen Kündigungsfrist gekündigt wurde, ist eine Eigenerklärung abzugeben, mit der zugesichert wird, dass das Versicherungsverhältnis nicht gekündigt wurde.
Alternativ kann eine Erklärung abgegeben und vorgelegt werden, dass für den Fall, dass beabsichtigt ist, dem Bieter/der Bietergemeinschaft den Zuschlag zu erteilen, eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in angemessener Höhe abgeschlossen und der entsprechende Nachweis vorgelegt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alternativ kann eine Erklärung abgegeben und vorgelegt werden, dass für den Fall, dass beabsichtigt ist, dem Bieter/der Bietergemeinschaft den Zuschlag zu erteilen, eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in angemessener Höhe abgeschlossen und der entsprechende Nachweis vorgelegt wird.
Hinweis: Für Bietergemeinschaften und den Einsatz von Drittunternehmen gelten die Ausführungen unter Ziffer VI.3).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Nachweis der Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln durch Vorlage der Großhandelserlaubnis gemäß § 52 a AMG (Kopie) oder der Herstellererlaubnis gemäß § 13 AMG oder der Einfuhrerlaubnis gemäß § 72 AMG.
2) Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktions-/Lieferkapazitäten bzgl. der angebotsgegenständlichen Arzneimittel gemäß § 7 Abs. 3 lit. b) VOL/A-EG.
Hinweis: Für Bietergemeinschaften und den Einsatz von Drittunternehmen gelten die Ausführungen unter Ziffer VI.3).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Auftraggeberinnen behalten sich je Teillos-Fachlos-Kombination vor, Erklärungen oder Verträge mit Drittunternehmen der ersten Reihe zur Prüfung der Lieferkapazität nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen anzufordern.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-12-09 📅
Öffnungsort: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstraße 33A
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch die Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Postanschrift: Friedrichstraße 50–55
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK-Landesverband Mitte
Postanschrift: Mohrenstraße 59–60
Name des öffentlichen Auftraggebers: BIG direkt gesund, handelnd als IKK-Landesverband
Postanschrift: Markgrafenstraße 62
Postleitzahl: 10969
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaft – Regionaldirektion Berlin
Postanschrift: Wilhelmstraße 138-139
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), handelnd als Landwirtschaftliche Krankenkasse in Hoppegarten
Postanschrift: Hoppegartener Str. 100
Postort: Hoppegarten
Kontakt
Kontaktperson: Sonja van der Ploeg
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistung sind die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse sowie der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch die Landesvertretung Berlin/ Brandenburg, der
BKK-Landesverband Mitte, die BIG direkt gesund handelnd als IKK-Landesverband, die Knappschaft – Regionaldirektion Berlin – sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), handelnd als Landwirtschaftliche Krankenkasse in Hoppegarten.
BKK-Landesverband Mitte, die BIG direkt gesund handelnd als IKK-Landesverband, die Knappschaft – Regionaldirektion Berlin – sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), handelnd als Landwirtschaftliche Krankenkasse in Hoppegarten.
Die AOK Nordost handelt hierbei sowohl im eigenen Namen als auch im Namen und im Auftrag der o. g. Krankenkassenverbände.
2. Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Auftrag der AOK Nordost durch.
3. Der Auftragsgegenstand ist in zwei Teillose und jeweils mehrere Fachlose aufgeteilt.
a) Teillos 1: In Teillos 1 werden in insgesamt 15 Fachlosen mehrere Wirkstoffe (Kontrastmittel) zusammengefasst, die über die gleichen Anwendungsgebiete und therapeutischen Eigenschaften verfügen.Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e sie einen/mehrere Wirkstoffe anbieten möchten. Für jeden Wirkstoff sind Mindestvoraussetzungen für die Angebotsabgabe festgelegt. Die Zuschlagserteilung erfolgt je Fachlos für nur einen Wirkstoff, es wird also je Fachlos nur ein Rahmenvertrag geschlossen.
a) Teillos 1: In Teillos 1 werden in insgesamt 15 Fachlosen mehrere Wirkstoffe (Kontrastmittel) zusammengefasst, die über die gleichen Anwendungsgebiete und therapeutischen Eigenschaften verfügen.Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e sie einen/mehrere Wirkstoffe anbieten möchten. Für jeden Wirkstoff sind Mindestvoraussetzungen für die Angebotsabgabe festgelegt. Die Zuschlagserteilung erfolgt je Fachlos für nur einen Wirkstoff, es wird also je Fachlos nur ein Rahmenvertrag geschlossen.
Bestellt der Arzt ein bestimmtes Kontrastmittel aus einem Fachlos, erfolgt ein wirkstoffübergreifender Austausch zum Zuschlagsempfänger innerhalb des betreffenden Fachloses. Dabei erfolgt ein Austausch nicht nur wirkstoffbezogen, sondern auch bezogen auf die bezuschlagte Packungsgröße und Darreichungsform.
Bestellt der Arzt ein bestimmtes Kontrastmittel aus einem Fachlos, erfolgt ein wirkstoffübergreifender Austausch zum Zuschlagsempfänger innerhalb des betreffenden Fachloses. Dabei erfolgt ein Austausch nicht nur wirkstoffbezogen, sondern auch bezogen auf die bezuschlagte Packungsgröße und Darreichungsform.
Nähere Angaben enthalten die Vergabeunterlagen.
b) Teillos 2: In Teillos 2 werden insgesamt 6 Fachlose vergeben, die jeweils nur einen Wirkstoff betreffen. Pro Fachlos können verschiedene Pharmazentralnummern (PZN) angeboten werden. Für jede angebotene PZN wird – sofern ein zuschlagsfähiges Angebot vorliegt – ein eigener Rahmenvertrag geschlossen. Für jede PZN wird ein Rahmenvertrag nur mit einem Bieter geschlossen.
b) Teillos 2: In Teillos 2 werden insgesamt 6 Fachlose vergeben, die jeweils nur einen Wirkstoff betreffen. Pro Fachlos können verschiedene Pharmazentralnummern (PZN) angeboten werden. Für jede angebotene PZN wird – sofern ein zuschlagsfähiges Angebot vorliegt – ein eigener Rahmenvertrag geschlossen. Für jede PZN wird ein Rahmenvertrag nur mit einem Bieter geschlossen.
2) Drittunternehmen:
a. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Drittunternehmens, insbesondere eines Auftragsherstellers i. S. des § 9 Arzneimittel und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) bedienen, so muss er diesen Umstand sowie Art und Umfang der an den/die Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Eigenerklärung zum Nachweis eigener und fremder Produktions-/Lieferkapazitäten bzgl. der angebotsgegenständlichen Wirkstoffe) mitteilen.
a. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Drittunternehmens, insbesondere eines Auftragsherstellers i. S. des § 9 Arzneimittel und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) bedienen, so muss er diesen Umstand sowie Art und Umfang der an den/die Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Eigenerklärung zum Nachweis eigener und fremder Produktions-/Lieferkapazitäten bzgl. der angebotsgegenständlichen Wirkstoffe) mitteilen.
Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, die Lieferkapazität hinsichtlich des je angebotenem Wirkstoff im Teil-/Fachlos zu prüfen und Erklärungen oder Verträge mit Drittunternehmen der ersten Reihe nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen anzufordern.
Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, die Lieferkapazität hinsichtlich des je angebotenem Wirkstoff im Teil-/Fachlos zu prüfen und Erklärungen oder Verträge mit Drittunternehmen der ersten Reihe nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen anzufordern.
b. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts Drittunternehmen sein können („andere Unternehmen“ i. S. des § 7 Abs. 9 Satz 1 VOL/A-EG).
3) Bietergemeinschaften:
a. Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig für die entsprechenden Gebietslose ausgefüllt und mit den übrigen Angebotsunterlagen vorzulegen. Die Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
a. Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig für die entsprechenden Gebietslose ausgefüllt und mit den übrigen Angebotsunterlagen vorzulegen. Die Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
b. Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Bezogen auf ein und dasselbe Gebietslos können Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wenn sie als solche ein Angebot abgegeben haben, daher nur dann zugleich auch als Einzelbieter oder als Mitglied einer anderen Bietergemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen (und umgekehrt), wenn sie mit dem Angebot jeweils nachweisen, „dass ihre Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des [Geheim]-Wettbewerbs unter Bietern nicht besteht“ (EuGH, Urt. vom 23.12.2009 – Rs. C-376/08). Wird dieser Nachweis nicht zur Überzeugung der Auftraggeberinnen erbracht, sind alle betroffenen Angebote bezogen auf das betreffende Los auszuschließen.
b. Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Bezogen auf ein und dasselbe Gebietslos können Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wenn sie als solche ein Angebot abgegeben haben, daher nur dann zugleich auch als Einzelbieter oder als Mitglied einer anderen Bietergemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen (und umgekehrt), wenn sie mit dem Angebot jeweils nachweisen, „dass ihre Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des [Geheim]-Wettbewerbs unter Bietern nicht besteht“ (EuGH, Urt. vom 23.12.2009 – Rs. C-376/08). Wird dieser Nachweis nicht zur Überzeugung der Auftraggeberinnen erbracht, sind alle betroffenen Angebote bezogen auf das betreffende Los auszuschließen.
c. Verbundene Unternehmen werden gebeten, insbesondere den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13. April2011, VII-Verg 4/11 zu beachten. Pharmazeutische Unternehmer werden ferner gebeten, den Beschluss desOLG Düsseldorf vom 11. Mai 2011 – VII-Verg 1/11 zu beachten. Es wird generell auf die Rechtsprechung der Vergabenachprüfungsinstanzen zum Gebot des Geheimwettbewerbs verwiesen (zusammengefasst etwa durch das LSG Essen mit Beschluss vom 10. März 2010 – L 21 SF 41/10 Verg – m. w. N.).
c. Verbundene Unternehmen werden gebeten, insbesondere den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13. April2011, VII-Verg 4/11 zu beachten. Pharmazeutische Unternehmer werden ferner gebeten, den Beschluss desOLG Düsseldorf vom 11. Mai 2011 – VII-Verg 1/11 zu beachten. Es wird generell auf die Rechtsprechung der Vergabenachprüfungsinstanzen zum Gebot des Geheimwettbewerbs verwiesen (zusammengefasst etwa durch das LSG Essen mit Beschluss vom 10. März 2010 – L 21 SF 41/10 Verg – m. w. N.).
4) Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 107 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben. Darüber hinaus wird auf § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 107 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben. Darüber hinaus wird auf § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Fax: +49 2289499163 📠
Quelle: OJS 2014/S 212-375020 (2014-10-30)
Ergänzende Angaben (2014-12-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-14 📅
Name: Bayer Vital GmbH
Postanschrift: Gebäude K 56
Postort: Leverkusen
Postleitzahl: 51368
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Dr. Franz Köhler Chemie GmbH
Postanschrift: Werner-von-Siemens-Str. 22-28
Postort: Bensheim
Postleitzahl: 64625
1️⃣5️⃣
Name: Dr. Wolf, Beckelmann und Partner GmbH
Postanschrift: Robert-Florin-Straße 1
1️⃣6️⃣
1️⃣7️⃣
Postort: Neuss
1️⃣8️⃣
Postleitzahl: 65843
1️⃣9️⃣
2️⃣0️⃣
Postort: Braunschweig
2️⃣1️⃣
2️⃣2️⃣
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost
Postanschrift: Friedrichstraße 50-55
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK-Landesvreband Mitte
Postanschrift: Mohrenstraße 59-60
Postleitzahl: 10963
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) handelnd als Landwirtschaftliche Krankenkasse in Hoppegarten
Postanschrift: Hoppegartner Straße 100
Postleitzahl: 15366
Kontakt
Kontaktperson: Viviane Sawyerr
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Quelle: OJS 2015/S 205-372086 (2015-10-19)