Beratungsleistungen für Reorganisationsvorhaben

Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein, vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

Ausgangslage.
Finanzpolitisches Ziel des Landes Schleswig-Holstein ist es, ab dem Jahr 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt dauerhaft zu erreichen. Im Zeitraum bis zum Jahr 2020 ist das strukturelle Defizit demnach schrittweise zu reduzieren. Der Gesetzgeber hat dieser Zielsetzung Verfassungsrang gegeben und eine Schuldenbremse in die Verfassung aufgenommen.
Gleichzeitig steht das Land insbesondere aufgrund seiner hohen Verschuldung und der daraus resultierenden Zinslasten vor großen haushaltspolitischen Herausforderungen. Es befindet sich auf einem umfassenden Konsolidierungspfad. Im Rahmen des Konsolidierungsprozesses werden sowohl die Leistungen des Landes insgesamt, aber auch die Art und Weise der Leistungserbringung durch das Land bzw. die Landesverwaltung einer kritischen Betrachtung unterzogen. Letzteres mit dem Ziel, Ressourcen zu heben, und die Leistungserbringung effizienter zu gestalten.
Zielsetzung.
Das Land hat innerhalb des letzten Jahres gute Erfahrungen damit gemacht, durch projektbezogene Organisationsuntersuchungen in ausgewählten Tätigkeitsfeldern Maßnahmen zu entwickeln, die dauerhaft einen Beitrag dazu leisten, Ausgaben des Landes zu senken oder die Qualität der Aufgabenerbringung zu verbessern, ohne den Mitteleinsatz erhöhen zu müssen.
Dieser Ansatz soll nun fortentwickelt und professionalisiert werden, um den Konsolidierungsprozess auch in der Landesverwaltung weiter zu unterstützen. In diesem Sinne wird eine Beratungsleistung ausgeschrieben, um den dafür bereitgestellten Mitteleinsatz effektiver zu gestalten. Dies gelingt einerseits durch eine erweiterte Sichtweise durch Einbezug Externer und andererseits dadurch, dass Lerneffekte bewirkt werden, die in verschiedenen Beratungsprojekten Anwendung finden können (externe Effekte).
Wesentliche Elemente des Leistungsspektrums der Beratung sind Organisationsuntersuchungen und – daraus abgeleitet – die Planung der optimalen Steuerung der Ressourcen. Der Leistungsumfang definiert sich dabei über die folgenden vier Elemente:
— Element 1: Beratung in ablauf- und aufbauorganisatorischen Fragestellungen jenseits von Personalmanagementprozessen zur Hebung von Effizienzreserven in der Verwaltung.
— Element 2: Optimierung des Mitteleinsatzes für Aufgabenbereiche, für die Reformbedarf identifiziert wurde, unter der Prämisse einer Wirkungsorientierung.
— Element 3: Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Unterstützung (verwaltungs-) ökonomischer Analysen.
— Element 4: Implementierung eines Veränderungsmanagements im Zusammenwirken zwischen Berater und jeweils federführender Verwaltung.
Rahmenbedingungen und Anforderungen
Gedacht ist an den Abschluss eines Rahmenvertrages, der es dem Land ermöglicht, schnell und flexibel auf den Vertragspartner zuzugehen und Beratungsleistungen (ausgeschlossen sind E-Government-Beratungsleistungen) bei ihm abzurufen. Der Abruf der Beratungsleistung sollte für ein gesamtes Projekt oder für Phasen innerhalb eines Projektes zur Klärung von Teilfragen möglich sein.
Der abzuschließende Rahmenvertrag wird zunächst bis zum 31.12.2014 befristet sein. Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel kann der Auftraggeber eine Option für jeweils ein weiteres Jahr, längstens bis zum 31.12.2017, ausüben.
Die Durchführungsbestimmungen des Vertrages werden dabei die Modalitäten der Einzelabrufe regeln.
Die Koordination des Leistungsabrufs erfolgt zentral über einen einheitlichen Ansprechpartner, der den Ressortkontakt herstellt.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-24.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-01-24 Auftragsbekanntmachung
2014-07-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge