Gegenstand ist die Anmietung eines Promotionfahrzeugs (PF), dessen Betrieb an den jeweiligen Veranstaltungsorten einschließlich der Bereitstellung eines Mitarbeiters des AN, gleichzeitig Fahrzeugführer, und der Auf- und Abbau des PF zur Durchführung der Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen im Bundesgebiet. Die Informationstour ist Bestandteil der mobilen Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages. Sie soll der Stärkung der Kommunikation zwischen den Bürgern und ihren Abgeordneten sowie der Information über die Arbeit der Abgeordneten dienen. Ziel ist es, einerseits die Öffentlichkeit über die Organisation, Arbeitsweise und Gesetzgebung des Deutschen Bundestages zu informieren, aber auch außerhalb des Parlamentssitzes den direkten Kontakt und vor allem den Dialog zwischen den Abgeordneten des Bundestages und den Bürgern zu fördern und herzustellen. Es werden erfahrungsgemäß pro Jahr ca. 60 Orte in Deutschland im Zeitraum von März bis Oktober angefahren. Der Auftragnehmer (AN) vermietet und betreibt zum beschriebenen Zweck ein PF inkl. der Innen- und Außengestaltung mit den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungsparametern. Der Vertrag gilt zunächst vom 1. März 2015 bis 31. Oktober 2016. Sofern die zuständigen Gremien des Bundestages ihre Zustimmung erteilen, ist die optionale Fortführung jeweils in den Jahren 2017 bis 2018 - immer für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober eines Jahres - vorgesehen. Der AN hat jedoch keinen Anspruch auf Ausübung einer Option durch die AG. Optionen kann die AG jeweils bis zum 15. Oktober eines Vorjahres für das Folgejahr ausüben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag -Verwaltung-
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de📧
Telefon: +49 3022733234📞
Fax: +49 3022730374 📠
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 14.4.2014 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
Es ist nur derjenige berechtigt ein Angebot abzugeben, der zuvor die Ausschreibungsunterlagen bei der Vergabestelle oder bei der Vergabeplattform des Bundes angefordert hat.
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 14.4.2014 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
Es ist nur derjenige berechtigt ein Angebot abzugeben, der zuvor die Ausschreibungsunterlagen bei der Vergabestelle oder bei der Vergabeplattform des Bundes angefordert hat.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist die Anmietung eines Promotionfahrzeugs (PF), dessen Betrieb an den jeweiligen Veranstaltungsorten einschließlich der Bereitstellung eines Mitarbeiters des AN, gleichzeitig Fahrzeugführer, und der Auf- und Abbau des PF zur Durchführung der Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen im Bundesgebiet.
Gegenstand ist die Anmietung eines Promotionfahrzeugs (PF), dessen Betrieb an den jeweiligen Veranstaltungsorten einschließlich der Bereitstellung eines Mitarbeiters des AN, gleichzeitig Fahrzeugführer, und der Auf- und Abbau des PF zur Durchführung der Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen im Bundesgebiet.
Die Informationstour ist Bestandteil der mobilen Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages. Sie soll der Stärkung der Kommunikation zwischen den Bürgern und ihren Abgeordneten sowie der Information über die Arbeit der Abgeordneten dienen. Ziel ist es, einerseits die Öffentlichkeit über die Organisation, Arbeitsweise und Gesetzgebung des Deutschen Bundestages zu informieren, aber auch außerhalb des Parlamentssitzes den direkten Kontakt und vor allem den Dialog zwischen den Abgeordneten des Bundestages und den Bürgern zu fördern und herzustellen. Es werden erfahrungsgemäß pro Jahr ca. 60 Orte in Deutschland im Zeitraum von März bis Oktober angefahren.
Die Informationstour ist Bestandteil der mobilen Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages. Sie soll der Stärkung der Kommunikation zwischen den Bürgern und ihren Abgeordneten sowie der Information über die Arbeit der Abgeordneten dienen. Ziel ist es, einerseits die Öffentlichkeit über die Organisation, Arbeitsweise und Gesetzgebung des Deutschen Bundestages zu informieren, aber auch außerhalb des Parlamentssitzes den direkten Kontakt und vor allem den Dialog zwischen den Abgeordneten des Bundestages und den Bürgern zu fördern und herzustellen. Es werden erfahrungsgemäß pro Jahr ca. 60 Orte in Deutschland im Zeitraum von März bis Oktober angefahren.
Der Auftragnehmer (AN) vermietet und betreibt zum beschriebenen Zweck ein PF inkl. der Innen- und Außengestaltung mit den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungsparametern. Der Vertrag gilt zunächst vom 1. März 2015 bis 31. Oktober 2016. Sofern die zuständigen Gremien des Bundestages ihre Zustimmung erteilen, ist die optionale Fortführung jeweils in den Jahren 2017 bis 2018 - immer für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober eines Jahres - vorgesehen. Der AN hat jedoch keinen Anspruch auf Ausübung einer Option durch die AG. Optionen kann die AG jeweils bis zum 15. Oktober eines Vorjahres für das Folgejahr ausüben.
Der Auftragnehmer (AN) vermietet und betreibt zum beschriebenen Zweck ein PF inkl. der Innen- und Außengestaltung mit den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungsparametern. Der Vertrag gilt zunächst vom 1. März 2015 bis 31. Oktober 2016. Sofern die zuständigen Gremien des Bundestages ihre Zustimmung erteilen, ist die optionale Fortführung jeweils in den Jahren 2017 bis 2018 - immer für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober eines Jahres - vorgesehen. Der AN hat jedoch keinen Anspruch auf Ausübung einer Option durch die AG. Optionen kann die AG jeweils bis zum 15. Oktober eines Vorjahres für das Folgejahr ausüben.
Beschreibung der Optionen:
Es ist geplant, die Veranstaltungen auch in den Jahren 2017 bis 2018 durchzuführen. Die Durchführung der geplanten Veranstaltungen steht für diese Jahre jedoch unter dem Vorbehalt, dass die derzeitigen Planungen nicht durch politische Entscheidungen verändert werden, die etwa den Charakter und die Dauer der einzelnen Veranstaltungen oder der Veranstaltungsreihe beeinflussen. Sofern die zuständigen Gremien des Bundestages ihre Zustimmung erteilen, ist die optionale Fortführung jeweils in den Jahren 2017 bis 2018 - immer für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober eines Jahres - vorgesehen. Optionen kann die AG jeweils bis zum 15. Oktober eines Vorjahres für das Folgejahr ausüben.
Es ist geplant, die Veranstaltungen auch in den Jahren 2017 bis 2018 durchzuführen. Die Durchführung der geplanten Veranstaltungen steht für diese Jahre jedoch unter dem Vorbehalt, dass die derzeitigen Planungen nicht durch politische Entscheidungen verändert werden, die etwa den Charakter und die Dauer der einzelnen Veranstaltungen oder der Veranstaltungsreihe beeinflussen. Sofern die zuständigen Gremien des Bundestages ihre Zustimmung erteilen, ist die optionale Fortführung jeweils in den Jahren 2017 bis 2018 - immer für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober eines Jahres - vorgesehen. Optionen kann die AG jeweils bis zum 15. Oktober eines Vorjahres für das Folgejahr ausüben.
Dauer: 20 Monate
Referenznummer: ZT6-1133-2014-005-14-IO2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: bundesweit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. (Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.)
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. (Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.)
— Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
— Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
— Erklärung über die Anmeldung in einer Berufsgenossenschaft (Punkt 3.1.2 des Angebotsvordrucks).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er die angebotenen Leistungen betrifft. Der Jahresumsatz muss jeweils mindestens 2.000.000 EUR betragen. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberück-sichtigung des Angebots (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er die angebotenen Leistungen betrifft. Der Jahresumsatz muss jeweils mindestens 2.000.000 EUR betragen. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberück-sichtigung des Angebots (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
— Bei Insolvenz einen von allen Gläubigern angenommenen Insolvenzplan und die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplanes als eigene Anlage mit der Bezeichnung „INS“ (Punkt 2 des Angebotsvordrucks).
— Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis mit Deckungssummen für Personenschäden je Person von mindestens 1.000.000 EUR - und für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall von mindestens 500.000 EUR. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis mit Deckungssummen für Personenschäden je Person von mindestens 1.000.000 EUR - und für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall von mindestens 500.000 EUR. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
— Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks wird durch Unterschrift des Angebots mit abgegeben. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit seiner Unterschrift auch für den/die Unterauftragnehmer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks wird durch Unterschrift des Angebots mit abgegeben. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit seiner Unterschrift auch für den/die Unterauftragnehmer.
— Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
— Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wird die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch die Angebotsabgabe auch für den Unterauftragnehmer abgegeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise, die mit dem Angebot vorzulegen sind
— Angabe von mindestens drei aussagekräftigen Referenzen über vergleichbare Leistungen bezüglich der Vermietung von Promotionfahrzeugen in den letzten drei Jahren mit Angabe von Ansprechpartner, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Referenzen von mit dem Bieter verbundenen Unternehmen werden nicht akzeptiert (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks).
— Angabe von mindestens drei aussagekräftigen Referenzen über vergleichbare Leistungen bezüglich der Vermietung von Promotionfahrzeugen in den letzten drei Jahren mit Angabe von Ansprechpartner, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Referenzen von mit dem Bieter verbundenen Unternehmen werden nicht akzeptiert (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks).
— Vorlage von drei qualitativ und quantitativ vergleichbaren Arbeitsproben (Vermietung von Promotionfahrzeugen) der letzten drei Jahre unter Beschreibung des jeweiligen Auftrags und unter Vorlage von Bildern. Überschneidungen von Arbeitsproben mit den Referenzen sind möglich, d. h. zur Arbeitsprobe kann ggf. die jeweilige Referenz angegeben werden.
— Vorlage von drei qualitativ und quantitativ vergleichbaren Arbeitsproben (Vermietung von Promotionfahrzeugen) der letzten drei Jahre unter Beschreibung des jeweiligen Auftrags und unter Vorlage von Bildern. Überschneidungen von Arbeitsproben mit den Referenzen sind möglich, d. h. zur Arbeitsprobe kann ggf. die jeweilige Referenz angegeben werden.
— Konzepte hinsichtlich
a) der Bereitstellung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges innerhalb von 24 Stunden;
b) der Außengestaltung (mit Beleuchtung und Möblierung) des Promotionfahrzeugs inklusive eines aussagefähigen Entwurfs;
c) der Innengestaltung (mit separatem Raum, Leuchttransparent oder Alternativlösung, technischer Ausstattung, Theke und Stauraum) des Promotionfahrzeugs inklusive eines aussagefähigen Entwurfs;
— Fahrzeugbeschreibung inklusive der technischen Fahrzeug- und Aufliegerdaten und Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Zugmaschine zur Verfügung stellt, die den Anforderungen nach § 3 Abs. 1 der Leistungsbeschreibung/Vertragsbedingungen mit Preisangaben genügt (diese Eigenerklärung ist erst nach Zuschlagserteilung, aber vor Leistungsbeginn vorzulegen);
— Fahrzeugbeschreibung inklusive der technischen Fahrzeug- und Aufliegerdaten und Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Zugmaschine zur Verfügung stellt, die den Anforderungen nach § 3 Abs. 1 der Leistungsbeschreibung/Vertragsbedingungen mit Preisangaben genügt (diese Eigenerklärung ist erst nach Zuschlagserteilung, aber vor Leistungsbeginn vorzulegen);
— Beschreibung der Funktionsweise des Promotionfahrzeugs;
— Eigenerklärung, dass der Fahrer über Qualifikationen bzw. Weiterbildungen gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) verfügt. Die Auftraggeberin behält sich vor, dies nach Zuschlagserteilung zu prüfen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung, Leistungsbeschreibung/Vertragsbedingungen mit Preisangaben.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung, Leistungsbeschreibung/Vertragsbedingungen mit Preisangaben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreterbezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung entgegenzunehmen und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bei nicht offenem Verfahren werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZT6-1133-2014-005-14-IO2
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 14.4.2014 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
Es ist nur derjenige berechtigt ein Angebot abzugeben, der zuvor die Ausschreibungsunterlagen bei der Vergabestelle oder bei der Vergabeplattform des Bundes angefordert hat.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 045-075632 (2014-03-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-06-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-06-02 📅
Name: The Rainbow Promotion Werbeservice GmbH
Postanschrift: Linnenstraße 77
Postort: Bielefeld
Postleitzahl: 33699
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 107 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Antragsbefugt ist nach § 107 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
§ 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Festellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2014/S 111-196065 (2014-06-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: ZT6-1133-2018-045-13-IO2
Gesamtwert des Auftrags: 158 112 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag – Verwaltung –
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Siehe II.1.1)
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.1)
Dauer: 8 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-21 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 228/94990📞
Fax: +49 228/9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.