Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement: Tätigkeit eines Geschäftsbesorgers als Treuhänder verschiedener Fachstellen des Landes Berlin zur Planung und Umsetzung von Fördermaßnahmen im Bereich des Operationellen Programms des Landes Berlin für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014- 2020 (ESF-OP)
Die im Wege einer Rahmenvereinbarung beauftragte Zentraleinrichtung Fördermanagement erbringt als beliehenes Unternehmen nach § 44 LHO Dienstleistungen zur Umsetzung von ESF-Instrumenten (Das ESF-OP hat ein Volumen in Höhe von 215 Millionen EUR ESF- Mitteln für die gesamte Förderperiode 2014-2020) im Zeitraum vom 1.1.2015 bis zum 31.12.2023. Die Rahmenvereinbarung erfasst voraussichtlich 14 Förderinstrumente der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Senatskanzlei und damit einen Anteil von 49,5 % des für die ESF-Instrumente zur Verfügung stehenden Gesamtvolumens des ESF-OP (rund 102 Millionen EUR ESF-Mittel). Der voraussichtliche Leistungsbeginn für die Einzelaufträge ergibt sich aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen. Es besteht die Möglichkeit, dass während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auch andere Senatsverwaltungen Einzelaufträge an die Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement erteilen. Die Höhe des Treugutvolumens kann u. a. abhängig von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln sowie der Rechts- und Instrumentenentwicklung auf Bundes- und Landesebene Änderungen unterworfen sein. Vertragspartner der Zentraleinrichtung Fördermanagement ist das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, in Kooperation mit den Fachstellen. Die Zentraleinrichtung Fördermanagement wird von den an der Rahmenvereinbarung beteiligten Fachstellen im Wege von Einzelaufträgen für einzelne Förderinstrumente beauftragt und beliehen. Zu den Leistungen gehören Planung und Umsetzung der Fördermaßnahmen samt Durchführung von Ausschreibungen und Wettbewerben, Bearbeitung von Projektanträgen, Erteilung der Zuwendungsbescheide, Ausreichung der Mittel, Prüfung der Verwendungsnachweise, Vor- Ort- Kontrollen, Abschlussarbeiten für die Zuwendungsvorgänge, Treugutmittelverwaltung, Berichterstattung einschließlich der Kooperation bei Prüfungen durch Einrichtungen des Landes, des Bundes und der EU sowie Beratungsleistungen. Die Prüftätigkeit muss internationalen Standards entsprechen (vgl. Allgemeine Verordnung – AVO 1303/2013, Art. 127 Abs. 3). Die Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement steht für Zusatzleistungen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen, zur Verfügung. Zusatzleistungen können sowohl Querschnittsaufgaben als auch Einzelaufträge betreffen und von allen beteiligten Fachstellen beauftragt werden. Die Zusatzleistungen dürfen insgesamt keinen Umfang von mehr als 3 000 Stunden pro Jahr haben. Für die IT-Unterstützung zur Auftragsabwicklung wird das System EurekaPlus 2.0 zur Verfügung gestellt. Die Zentraleinrichtung Fördermanagement muss EurekaPlus 2.0 für alle Förderungen nutzen. Informationen über EurekaPlus 2.0 finden sich unter www.ecg.de.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Menge oder Umfang: Planung und Umsetzung von voraussichtlich 14 ESF-Instrumenten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/strukturfonds/🌏
E-Mail: pierre.triantaphyllides@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 3090137520 📠
Hinweis zur Verfahrensart:
Es findet eine öffentliche Ausschreibung nach VOL/A 1. Abschnitt statt (§ 3 Abs. 1 VOL/A). Da es sich bei der zu vergebenden Leistung um eine sonstige Dienstleistung der Kategorie 27 des Anhangs I Teil B zur VOL/A handelt, ist gemäß § 1 EG Abs. 3 VOL/A und § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV neben den Bestimmungen des § 8 EG VOL/A, § 15 EG Abs. 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A der erste Abschnitt der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A anwendbar. Die europaweite Bekanntmachung des Vergabeverfahrens erfolgte ohne Rechtspflicht.
Hinweis zu EurekaPlus 2.0:
Für die Auftragsdurchführung ist das IT-System EurekaPlus 2.0 zu nutzen. Während der Angebotsfrist haben die Bieter die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Präsentation genauer über EurekaPlus 2.0 zu informieren. Es sind Präsentationstermine im Zeitraum vom 18.8.2014 bis 18.9.2014 geplant. Ein Termin ist mit dem unter I.1) genannten Ansprechpartner rechtzeitig per E-Mail abzustimmen, d. h. der Wunsch nach Teilnahme an einem Präsentationstermin ist dem Ansprechpartner per E-Mail mitzuteilen.
Hinweise zu den Eignungsnachweisen:
Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, der Auftraggeber behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
Die Nachweise dürfen, sofern nichts anderes angegeben ist, nicht älter als 12 Monate sein.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung zum Angebotsschreiben nach dem Muster Anlage 16 zum Angebotsschreiben vorzulegen.
Hinweise zum Angebot:
Mit dem Angebot sind das ausgefüllte Angebotsschreiben, Preisblätter, Kalkulationsblätter sowie ein Konzept zur Leistungserbringung und die Darstellung des geplanten Verwaltungs- und Kontrollsystems sowie eine Beschreibung der technischen Ausstattung und IT-Struktur vorzulegen. Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und ggf. für welche Leistungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer sowie eine verbindliche schriftliche Erklärung der/des Unterauftragnehmer/s, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistung gegenüber dem Bieter zusichert, zu fordern. Der Bieter hat mit dem Angebot seine Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag zur Aufbewahrung beim Auftragnehmer zu übergeben.
Hinweise zu den Zuschlagskriterien:
Die unter IV.2.1) beschriebenen Zuschlagskriterien werden in den Vergabe- und Vertragsunterlagen (Bewerbungsbedingungen) näher beschrieben.
Hinweise zu Bieterinformationen:
Die Bieter sind verpflichtet, sich während der Ausschreibung über etwaige Änderungen an den Vergabe- und Vertragsunterlagen oder Informationen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen unter folgender Internetadresse zu informieren:
http://www.berlin.de/sen/strukturfonds/ab2007/esf/ausschreibung-zentraleinrichtung.php
Der Auftraggeber wird etwaige Bieterinformationen auf der genannten Internetseite bekanntgeben. Eine Versendung der Bieterinformationen an die Bieter durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Die Bieter sind gehalten, sich bei dem Download der Vergabe- und Vertragsunterlagen über die Angabe ihrer E-Mail-Adresse beim Auftraggeber zu registrieren. Sie werden dann per E-Mail auf die Veröffentlichung von Bieterinformationen auf der genannten Internetseite informiert.
Aufhebungsvorbehalt: Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn es kein wirtschaftliches Ergebnis hat und wenn die zur Verfügung stehenden Mittel überschritten werden. Eine Aufhebung erfolgt auch dann, wenn die voraussichtlichen Kosten einer Eigenerledigung durch das Land Berlin überschritten werden. Der Auftraggeber hat die voraussichtlichen Kosten für die Leistungen und die voraussichtlichen Kosten einer Eigenerledigung vor dem Beginn des Vergabeverfahrens ermittelt.
Es findet eine öffentliche Ausschreibung nach VOL/A 1. Abschnitt statt (§ 3 Abs. 1 VOL/A). Da es sich bei der zu vergebenden Leistung um eine sonstige Dienstleistung der Kategorie 27 des Anhangs I Teil B zur VOL/A handelt, ist gemäß § 1 EG Abs. 3 VOL/A und § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV neben den Bestimmungen des § 8 EG VOL/A, § 15 EG Abs. 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A der erste Abschnitt der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A anwendbar. Die europaweite Bekanntmachung des Vergabeverfahrens erfolgte ohne Rechtspflicht.
Hinweis zu EurekaPlus 2.0:
Für die Auftragsdurchführung ist das IT-System EurekaPlus 2.0 zu nutzen. Während der Angebotsfrist haben die Bieter die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Präsentation genauer über EurekaPlus 2.0 zu informieren. Es sind Präsentationstermine im Zeitraum vom 18.8.2014 bis 18.9.2014 geplant. Ein Termin ist mit dem unter I.1) genannten Ansprechpartner rechtzeitig per E-Mail abzustimmen, d. h. der Wunsch nach Teilnahme an einem Präsentationstermin ist dem Ansprechpartner per E-Mail mitzuteilen.
Hinweise zu den Eignungsnachweisen:
Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, der Auftraggeber behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
Die Nachweise dürfen, sofern nichts anderes angegeben ist, nicht älter als 12 Monate sein.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung zum Angebotsschreiben nach dem Muster Anlage 16 zum Angebotsschreiben vorzulegen.
Hinweise zum Angebot:
Mit dem Angebot sind das ausgefüllte Angebotsschreiben, Preisblätter, Kalkulationsblätter sowie ein Konzept zur Leistungserbringung und die Darstellung des geplanten Verwaltungs- und Kontrollsystems sowie eine Beschreibung der technischen Ausstattung und IT-Struktur vorzulegen. Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und ggf. für welche Leistungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer sowie eine verbindliche schriftliche Erklärung der/des Unterauftragnehmer/s, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistung gegenüber dem Bieter zusichert, zu fordern. Der Bieter hat mit dem Angebot seine Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag zur Aufbewahrung beim Auftragnehmer zu übergeben.
Hinweise zu den Zuschlagskriterien:
Die unter IV.2.1) beschriebenen Zuschlagskriterien werden in den Vergabe- und Vertragsunterlagen (Bewerbungsbedingungen) näher beschrieben.
Hinweise zu Bieterinformationen:
Die Bieter sind verpflichtet, sich während der Ausschreibung über etwaige Änderungen an den Vergabe- und Vertragsunterlagen oder Informationen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen unter folgender Internetadresse zu informieren:
Der Auftraggeber wird etwaige Bieterinformationen auf der genannten Internetseite bekanntgeben. Eine Versendung der Bieterinformationen an die Bieter durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Die Bieter sind gehalten, sich bei dem Download der Vergabe- und Vertragsunterlagen über die Angabe ihrer E-Mail-Adresse beim Auftraggeber zu registrieren. Sie werden dann per E-Mail auf die Veröffentlichung von Bieterinformationen auf der genannten Internetseite informiert.
Aufhebungsvorbehalt: Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn es kein wirtschaftliches Ergebnis hat und wenn die zur Verfügung stehenden Mittel überschritten werden. Eine Aufhebung erfolgt auch dann, wenn die voraussichtlichen Kosten einer Eigenerledigung durch das Land Berlin überschritten werden. Der Auftraggeber hat die voraussichtlichen Kosten für die Leistungen und die voraussichtlichen Kosten einer Eigenerledigung vor dem Beginn des Vergabeverfahrens ermittelt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die im Wege einer Rahmenvereinbarung beauftragte Zentraleinrichtung Fördermanagement erbringt als beliehenes Unternehmen nach § 44 LHO Dienstleistungen zur Umsetzung von ESF-Instrumenten (Das ESF-OP hat ein Volumen in Höhe von 215 Millionen EUR ESF- Mitteln für die gesamte Förderperiode 2014-2020) im Zeitraum vom 1.1.2015 bis zum 31.12.2023. Die Rahmenvereinbarung erfasst voraussichtlich 14 Förderinstrumente der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Senatskanzlei und damit einen Anteil von 49,5 % des für die ESF-Instrumente zur Verfügung stehenden Gesamtvolumens des ESF-OP (rund 102 Millionen EUR ESF-Mittel). Der voraussichtliche Leistungsbeginn für die Einzelaufträge ergibt sich aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen. Es besteht die Möglichkeit, dass während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auch andere Senatsverwaltungen Einzelaufträge an die Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement erteilen. Die Höhe des Treugutvolumens kann u. a. abhängig von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln sowie der Rechts- und Instrumentenentwicklung auf Bundes- und Landesebene Änderungen unterworfen sein. Vertragspartner der Zentraleinrichtung Fördermanagement ist das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, in Kooperation mit den Fachstellen. Die Zentraleinrichtung Fördermanagement wird von den an der Rahmenvereinbarung beteiligten Fachstellen im Wege von Einzelaufträgen für einzelne Förderinstrumente beauftragt und beliehen. Zu den Leistungen gehören Planung und Umsetzung der Fördermaßnahmen samt Durchführung von Ausschreibungen und Wettbewerben, Bearbeitung von Projektanträgen, Erteilung der Zuwendungsbescheide, Ausreichung der Mittel, Prüfung der Verwendungsnachweise, Vor- Ort- Kontrollen, Abschlussarbeiten für die Zuwendungsvorgänge, Treugutmittelverwaltung, Berichterstattung einschließlich der Kooperation bei Prüfungen durch Einrichtungen des Landes, des Bundes und der EU sowie Beratungsleistungen. Die Prüftätigkeit muss internationalen Standards entsprechen (vgl. Allgemeine Verordnung – AVO 1303/2013, Art. 127 Abs. 3). Die Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement steht für Zusatzleistungen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen, zur Verfügung. Zusatzleistungen können sowohl Querschnittsaufgaben als auch Einzelaufträge betreffen und von allen beteiligten Fachstellen beauftragt werden. Die Zusatzleistungen dürfen insgesamt keinen Umfang von mehr als 3 000 Stunden pro Jahr haben. Für die IT-Unterstützung zur Auftragsabwicklung wird das System EurekaPlus 2.0 zur Verfügung gestellt. Die Zentraleinrichtung Fördermanagement muss EurekaPlus 2.0 für alle Förderungen nutzen. Informationen über EurekaPlus 2.0 finden sich unter www.ecg.de.
Die im Wege einer Rahmenvereinbarung beauftragte Zentraleinrichtung Fördermanagement erbringt als beliehenes Unternehmen nach § 44 LHO Dienstleistungen zur Umsetzung von ESF-Instrumenten (Das ESF-OP hat ein Volumen in Höhe von 215 Millionen EUR ESF- Mitteln für die gesamte Förderperiode 2014-2020) im Zeitraum vom 1.1.2015 bis zum 31.12.2023. Die Rahmenvereinbarung erfasst voraussichtlich 14 Förderinstrumente der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Senatskanzlei und damit einen Anteil von 49,5 % des für die ESF-Instrumente zur Verfügung stehenden Gesamtvolumens des ESF-OP (rund 102 Millionen EUR ESF-Mittel). Der voraussichtliche Leistungsbeginn für die Einzelaufträge ergibt sich aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen. Es besteht die Möglichkeit, dass während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auch andere Senatsverwaltungen Einzelaufträge an die Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement erteilen. Die Höhe des Treugutvolumens kann u. a. abhängig von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln sowie der Rechts- und Instrumentenentwicklung auf Bundes- und Landesebene Änderungen unterworfen sein. Vertragspartner der Zentraleinrichtung Fördermanagement ist das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, in Kooperation mit den Fachstellen. Die Zentraleinrichtung Fördermanagement wird von den an der Rahmenvereinbarung beteiligten Fachstellen im Wege von Einzelaufträgen für einzelne Förderinstrumente beauftragt und beliehen. Zu den Leistungen gehören Planung und Umsetzung der Fördermaßnahmen samt Durchführung von Ausschreibungen und Wettbewerben, Bearbeitung von Projektanträgen, Erteilung der Zuwendungsbescheide, Ausreichung der Mittel, Prüfung der Verwendungsnachweise, Vor- Ort- Kontrollen, Abschlussarbeiten für die Zuwendungsvorgänge, Treugutmittelverwaltung, Berichterstattung einschließlich der Kooperation bei Prüfungen durch Einrichtungen des Landes, des Bundes und der EU sowie Beratungsleistungen. Die Prüftätigkeit muss internationalen Standards entsprechen (vgl. Allgemeine Verordnung – AVO 1303/2013, Art. 127 Abs. 3). Die Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement steht für Zusatzleistungen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen, zur Verfügung. Zusatzleistungen können sowohl Querschnittsaufgaben als auch Einzelaufträge betreffen und von allen beteiligten Fachstellen beauftragt werden. Die Zusatzleistungen dürfen insgesamt keinen Umfang von mehr als 3 000 Stunden pro Jahr haben. Für die IT-Unterstützung zur Auftragsabwicklung wird das System EurekaPlus 2.0 zur Verfügung gestellt. Die Zentraleinrichtung Fördermanagement muss EurekaPlus 2.0 für alle Förderungen nutzen. Informationen über EurekaPlus 2.0 finden sich unter www.ecg.de.
Beschreibung der Optionen:
Für die Einzelaufträge können spezifische Laufzeiten festgelegt werden, die über das Ende der Rahmenvereinbarung hinausgehen können (bis 31.12.2026). Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung und jedes Einzelauftrags drei Mal um ein Jahr zu verlängern (längstens bis 31.12.2026). Die Verlängerungsoption muss schriftlich bis zum 30.06. des jeweils letzten Jahres der Vertragslaufzeit gegenüber der Zentraleinrichtung ausgeübt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auch andere Senatsverwaltungen neben der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Senatskanzlei hinaus Einzelaufträge an die Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement erteilen, die weitere, neben den in den Vergabe- und Vertragsunterlagen beschriebenen 14 ESF-Instrumenten erfassen. Sofern weitere Fachstellen Einzelaufträge an die Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement vergeben, können auch diese Zusatzleistungen in angemessenem Umfang (bis zu 3 000 Std./Jahr) beauftragen.
Für die Einzelaufträge können spezifische Laufzeiten festgelegt werden, die über das Ende der Rahmenvereinbarung hinausgehen können (bis 31.12.2026). Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung und jedes Einzelauftrags drei Mal um ein Jahr zu verlängern (längstens bis 31.12.2026). Die Verlängerungsoption muss schriftlich bis zum 30.06. des jeweils letzten Jahres der Vertragslaufzeit gegenüber der Zentraleinrichtung ausgeübt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auch andere Senatsverwaltungen neben der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Senatskanzlei hinaus Einzelaufträge an die Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement erteilen, die weitere, neben den in den Vergabe- und Vertragsunterlagen beschriebenen 14 ESF-Instrumenten erfassen. Sofern weitere Fachstellen Einzelaufträge an die Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement vergeben, können auch diese Zusatzleistungen in angemessenem Umfang (bis zu 3 000 Std./Jahr) beauftragen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: ESF.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Beschreibung des Bieters und seiner institutionellen Struktur (u.a. Größe und Standort, Rechtsform, Gründungsjahr), Angaben zu Gesellschaftern, Anteilseignern u. ä., Angaben zu verbundenen Unternehmen (Hinweis: Nach § 44 Abs. 3 LHO können nur juristische Personen beliehen werden), Aufgabenverteilung bei der Durchführung des Auftrages,
— Beschreibung des Bieters und seiner institutionellen Struktur (u.a. Größe und Standort, Rechtsform, Gründungsjahr), Angaben zu Gesellschaftern, Anteilseignern u. ä., Angaben zu verbundenen Unternehmen (Hinweis: Nach § 44 Abs. 3 LHO können nur juristische Personen beliehen werden), Aufgabenverteilung bei der Durchführung des Auftrages,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er sich im Falle der Beauftragung nicht an Förderverfahren als Antragsteller beteiligt, die von der Rahmenvereinbarung erfasst sind, und Rechtssubjekte, mit denen er verflochten/verbunden ist, sich nicht an Förderverfahren beteiligen, die von der Rahmenvereinbarung erfasst sind,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er sich im Falle der Beauftragung nicht an Förderverfahren als Antragsteller beteiligt, die von der Rahmenvereinbarung erfasst sind, und Rechtssubjekte, mit denen er verflochten/verbunden ist, sich nicht an Förderverfahren beteiligen, die von der Rahmenvereinbarung erfasst sind,
— Versicherung, dass im Falle der Beauftragung keine Interessenkollisionen vorliegen und der Auftrag allein im Interesse des Auftrags und des Auftraggebers ausgeführt wird.
— dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— dass er sich nicht in Liquidation befindet,
— dass er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt ist,
— dass er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt ist,
— dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
— dass er im Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— dass er in den letzten 3 Jahren nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG) oder wegen eines Verstoßes nach § 18 des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (MiArbG) mit einer Geldbuße von mindestens 2 500 EUR belegt worden ist und in diesem Zeitraum auch keine entsprechende schwerwiegende Verfehlung nach § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntg oder § 18 MiArbG begangen hat.
— dass er in den letzten 3 Jahren nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG) oder wegen eines Verstoßes nach § 18 des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (MiArbG) mit einer Geldbuße von mindestens 2 500 EUR belegt worden ist und in diesem Zeitraum auch keine entsprechende schwerwiegende Verfehlung nach § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntg oder § 18 MiArbG begangen hat.
Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 23 Abs. 1, 2 des Arbeitnehmer-Entsende-Gesetzes und § 18 Abs. 1 und 2 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einzuholen. Außerdem ist der Auftraggeber berechtigt, Auskünfte aus dem Korruptionsregister gemäß Korruptionsregistergesetz Berlin einzuholen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 23 Abs. 1, 2 des Arbeitnehmer-Entsende-Gesetzes und § 18 Abs. 1 und 2 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einzuholen. Außerdem ist der Auftraggeber berechtigt, Auskünfte aus dem Korruptionsregister gemäß Korruptionsregistergesetz Berlin einzuholen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Auszug aus dem Handelsregister,
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von…
… Steuern und Abgaben,
… Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind),
— aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012 und 2013 – soweit 2013 noch nicht abgeschlossen: 2010, 2011 und 2012),
— Erklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bezüglich vergleichbarer Leistungen (vergleichbare Leistungen sind z. B. Tätigkeiten als Subventionsmittler und Tätigkeiten, im Bereich der europäischen, nationalen und regionalen Beschäftigungspolitik (Arbeitsmarkt-, Berufsbildungs-, Sozial-, Jugend- und Integrationspolitik).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bezüglich vergleichbarer Leistungen (vergleichbare Leistungen sind z. B. Tätigkeiten als Subventionsmittler und Tätigkeiten, im Bereich der europäischen, nationalen und regionalen Beschäftigungspolitik (Arbeitsmarkt-, Berufsbildungs-, Sozial-, Jugend- und Integrationspolitik).
— aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung und Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung mit den verkehrsüblichen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, mindestens 2 000 000 EUR pro Schadensfall für Sach- und Vermögensschäden, die das sich aus der treuhänderischen Verwaltung ergebende Risiko angemessen abdecken.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung und Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung mit den verkehrsüblichen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, mindestens 2 000 000 EUR pro Schadensfall für Sach- und Vermögensschäden, die das sich aus der treuhänderischen Verwaltung ergebende Risiko angemessen abdecken.
Die Versicherungen müssen auch ein Auswahlverschulden bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern decken. Für den Fall, dass die geforderten Versicherungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht bestehen, reicht der Nachweis der Bereitschaft eines Versicherungsunternehmers, mit dem Bieter eine entsprechende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Fall der Zuschlagserteilung abzuschließen durch Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Erklärung des Versicherungsunternehmens.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Versicherungen müssen auch ein Auswahlverschulden bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern decken. Für den Fall, dass die geforderten Versicherungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht bestehen, reicht der Nachweis der Bereitschaft eines Versicherungsunternehmers, mit dem Bieter eine entsprechende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Fall der Zuschlagserteilung abzuschließen durch Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Erklärung des Versicherungsunternehmens.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Bilanzen/Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Bankerklärung mit folgendem Inhalt: Auskunft zum Zahlungsverhalten des Bieters, Dauer der Geschäftsbeziehung, Angabe, ob Kundenbeziehung zum Bieter ordnungsgemäß verläuft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung von Referenzaufträgen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind aus den letzten drei Jahren unter Angabe der Höhe des Rechnungswertes pro Jahr, der Laufzeit des Vertrages, der Benennung des öffentlichen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
— Darstellung von Referenzaufträgen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind aus den letzten drei Jahren unter Angabe der Höhe des Rechnungswertes pro Jahr, der Laufzeit des Vertrages, der Benennung des öffentlichen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
Aufgrund der vorgestellten Referenzen wird der Auftraggeber überprüfen, ob sich daraus ausreichende Erfahrungen, die eine ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstleistung erwarten lassen, ergeben. Dies erfolgt über eine Bewertung der vorgestellten Referenzen in ihrer Gesamtschau. Um diese Bewertung durchführen zu können, soll dargestellt werden, ob und inwieweit Kenntnisse und Erfahrungen in den nachfolgenden Bereichen nachgewiesen werden können:
Aufgrund der vorgestellten Referenzen wird der Auftraggeber überprüfen, ob sich daraus ausreichende Erfahrungen, die eine ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstleistung erwarten lassen, ergeben. Dies erfolgt über eine Bewertung der vorgestellten Referenzen in ihrer Gesamtschau. Um diese Bewertung durchführen zu können, soll dargestellt werden, ob und inwieweit Kenntnisse und Erfahrungen in den nachfolgenden Bereichen nachgewiesen werden können:
— soweit vorhanden, Erfahrungen mit der Bewilligung und Prüfung der Verwendung von Fördermitteln,
— soweit vorhanden, Erfahrungen in der treuhänderischen Bewirtschaftung, Verwaltung, Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung von öffentlichen Mitteln auf Grundlage geltender Förderrichtlinien für Mittel des Landes, des Bundes und des Europäischen Sozialfonds,
— soweit vorhanden, Erfahrungen in der treuhänderischen Bewirtschaftung, Verwaltung, Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung von öffentlichen Mitteln auf Grundlage geltender Förderrichtlinien für Mittel des Landes, des Bundes und des Europäischen Sozialfonds,
— soweit vorhanden, Erfahrungen mit der Europäischen Beschäftigungspolitik und deren Umsetzung durch den Bund und die Länder,
— soweit vorhanden, Erfahrungen in der administrativen Zusammenarbeit mit Landes- und/oder Bundesverwaltungen, der Bundesagentur für Arbeit sowie deren nachgeordneten Dienststellen,
— soweit vorhanden, Erfahrungen mit ESF-Projekten und IT-gestützten Abrechnungssystemen.
— soweit vorhanden, Erfahrungen im Bereich Wissens- und Technologietransfer in die gewerbliche Wirtschaft einschließlich des Transfers aus Einrichtungen der angewandten Forschung.
— Eigenerklärung zur Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in dem für den Auftragsgegenstand relevanten Umfeld tätig sind, in den letzten 3 Jahren,
— Eigenerklärung zur Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in dem für den Auftragsgegenstand relevanten Umfeld tätig sind, in den letzten 3 Jahren,
— Benennung und Angaben zur Qualifikation des für den Auftrag vorgesehenen Leitungspersonals und qualifizierten Beratungspersonals,
— Angaben zu den Kenntnissen und Erfahrungen des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiterteams,
Dargestellt werden sollen, soweit vorhanden:
— Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der europäischen, nationalen und regionalen Beschäftigungspolitik (einschließlich Arbeitsmarkt-, Be-rufsbildungs-, Sozial-, Jugend- und Integrationspolitik),
— Kenntnisse und Erfahrungen bei der Umsetzung transnationaler Fördermaßnahmen,
— Kenntnisse und Erfahrungen bei der Umsetzung von Ausschreibungen und Wettbewerbsverfahren,
— Kenntnisse und Erfahrungen in modernen Förderverfahren mit ausgeprägter Ergebnisorientierung sowie unter Anwendung effizienter Ziel-steuerungsverfahren,
— Kenntnisse und Erfahrungen in nationalem und europäischem Zuwendungsrecht,
— Kenntnisse und Erfahrungen bei der Entwicklung und Anwendung von Pauschalen, insb. nach EU-Vorgaben,
— Kenntnisse und Erfahrungen bei der Bewilligung von Zuwendungen und der Prüfung von Verwendungsnachweisen,
— Kenntnisse und Erfahrungen mit Prüfungen und Kontrollen unter Anwendung internationaler Prüfstandards nach EU-Vorgaben (vgl. insb. AVO 1303/2013, Art. 127 Abs. 3),
— Erfahrungen mit ESF-Projekten und IT-gestützten ESF-Abrechnungssystemen,
— Kenntnisse und Erfahrungen im Haushaltsrecht, Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht,
— betriebswirtschaftliche Kenntnisse,
— administrative Kompetenzen,
— Erfahrungen in der Kommunikation und im Umgang mit potenziellen Antragstellern.
— Darstellung, ob und ggf. welche Maßnahme, Prozesse und Vorgaben im Unternehmen zum Qualitätsmanagement bestehen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftraggeber hat das Recht, für einen Einzelauftrag eine Bürgschaft nach Maßgabe von § 18 VOL/B in Höhe von 3 % des voraussichtlichen Treugutvolumens für den Einzelauftrag zur Sicherung der Vertragserfüllung insbesondere auch von Rückforderungsansprüchen bezüglich des Treugutes nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung zu verlangen. Macht der Auftraggeber von seinem Recht, für einen Einzelauftrag eine Bürgschaft zu verlangen, Gebrauch, schuldet er die im Angebot für die Bürgschaft angebotene Vergütung abhängig von der Höhe des voraussichtlichen Treugutvolumens für den Einzelauftrag.
Der Auftraggeber hat das Recht, für einen Einzelauftrag eine Bürgschaft nach Maßgabe von § 18 VOL/B in Höhe von 3 % des voraussichtlichen Treugutvolumens für den Einzelauftrag zur Sicherung der Vertragserfüllung insbesondere auch von Rückforderungsansprüchen bezüglich des Treugutes nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung zu verlangen. Macht der Auftraggeber von seinem Recht, für einen Einzelauftrag eine Bürgschaft zu verlangen, Gebrauch, schuldet er die im Angebot für die Bürgschaft angebotene Vergütung abhängig von der Höhe des voraussichtlichen Treugutvolumens für den Einzelauftrag.
Die Zentraleinrichtung unterhält während der Vertragslaufzeit eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus der Rahmenvereinbarung und den Einzelaufträgen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit verkehrsüblichen Deckungssummen – mindestens jedoch 2 000 000 EUR pro Schadensfall für Sach- und Vermögensschäden. Außerdem ist eine Vertrauenschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR pro Schadensfall nachzuweisen. Die Versicherungen müssen das Risiko, das sich aus der treuhänderischen Tätigkeit ergibt, angemessen abdecken.Die Haftpflichtversidcherung hat bei Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken.
Die Zentraleinrichtung unterhält während der Vertragslaufzeit eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus der Rahmenvereinbarung und den Einzelaufträgen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit verkehrsüblichen Deckungssummen – mindestens jedoch 2 000 000 EUR pro Schadensfall für Sach- und Vermögensschäden. Außerdem ist eine Vertrauenschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR pro Schadensfall nachzuweisen. Die Versicherungen müssen das Risiko, das sich aus der treuhänderischen Tätigkeit ergibt, angemessen abdecken.Die Haftpflichtversidcherung hat bei Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß den Vorgaben der Rahmenvereinbarung und der Leistungsbeschreibung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zu übergeben, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Auf § 44 Abs. 3 LHO wird hingewiesen. Danach kann nur einer juristischen Person die für die Auftragsdurchführung notwendige Befugnis verliehen werden, Aufgaben bei der Gewährung von Zuwendungen wahrzunehmen. Eine ARGE in der Rechtsform einer GbR ist für die Auftragsdurchführung nicht ausreichend. Für den Fall der Auftragserteilung wird daher verlangt, dass eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform annimmt, die diesen Voraussetzungen genügt (zum Beispiel GmbH). Im diesem Fall müssen entsprechende Angaben im Angebot enthalten sein. Wird eine neue juristische Person gegründet, ist zu erläutern, wie deren Eignung sichergestellt wird. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung auch in diesem Fall einstehen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zu übergeben, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Auf § 44 Abs. 3 LHO wird hingewiesen. Danach kann nur einer juristischen Person die für die Auftragsdurchführung notwendige Befugnis verliehen werden, Aufgaben bei der Gewährung von Zuwendungen wahrzunehmen. Eine ARGE in der Rechtsform einer GbR ist für die Auftragsdurchführung nicht ausreichend. Für den Fall der Auftragserteilung wird daher verlangt, dass eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform annimmt, die diesen Voraussetzungen genügt (zum Beispiel GmbH). Im diesem Fall müssen entsprechende Angaben im Angebot enthalten sein. Wird eine neue juristische Person gegründet, ist zu erläutern, wie deren Eignung sichergestellt wird. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung auch in diesem Fall einstehen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement unterhält für die Leistungserbringung mindestens einen mit den öffentlichen Nahverkehrsmitteln leicht erreichbaren Standort in einem der Berliner Innenstadtbezirke. Im Falle der Beauftragung darf sich die Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement nicht an Förderverfahren als Antragstellerin beteiligen, die von der Rahmenvereinbarung erfasst sind und Rechtssubjekte, mit denen die Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement verflochten/verbunden ist, dürfen sich nicht an Förderverfahren beteiligen, die von der Rahmenvereinbarung erfasst sind. Es gilt § 20 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Mit dem Angebot akzeptiert der Bieter die Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindesentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen und die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung und gibt die entsprechenden Eigenerklärungen ebenso wie eine Schutzerklärung zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation ab.
Die Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement unterhält für die Leistungserbringung mindestens einen mit den öffentlichen Nahverkehrsmitteln leicht erreichbaren Standort in einem der Berliner Innenstadtbezirke. Im Falle der Beauftragung darf sich die Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement nicht an Förderverfahren als Antragstellerin beteiligen, die von der Rahmenvereinbarung erfasst sind und Rechtssubjekte, mit denen die Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement verflochten/verbunden ist, dürfen sich nicht an Förderverfahren beteiligen, die von der Rahmenvereinbarung erfasst sind. Es gilt § 20 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Mit dem Angebot akzeptiert der Bieter die Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindesentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen und die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung und gibt die entsprechenden Eigenerklärungen ebenso wie eine Schutzerklärung zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation ab.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 9
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung orientiert sich an der ESF-Förderperiode 2014-2020. Für alle ESF-Mittel soll während der Förderperiode eine einheitliche Abwicklung durch die beauftragte Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement sichergestellt werden. Dies ist wesentliches Ziel der Auftragsvergabe.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung orientiert sich an der ESF-Förderperiode 2014-2020. Für alle ESF-Mittel soll während der Förderperiode eine einheitliche Abwicklung durch die beauftragte Berliner Zentraleinrichtung Fördermanagement sichergestellt werden. Dies ist wesentliches Ziel der Auftragsvergabe.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-04 📅
2014-06-11 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 67-115010
2014/S 110-194319
Zusätzliche Informationen
Hinweis zur Verfahrensart:
Es findet eine öffentliche Ausschreibung nach VOL/A 1. Abschnitt statt (§ 3 Abs. 1 VOL/A). Da es sich bei der zu vergebenden Leistung um eine sonstige Dienstleistung der Kategorie 27 des Anhangs I Teil B zur VOL/A handelt, ist gemäß § 1 EG Abs. 3 VOL/A und § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV neben den Bestimmungen des § 8 EG VOL/A, § 15 EG Abs. 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A der erste Abschnitt der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A anwendbar. Die europaweite Bekanntmachung des Vergabeverfahrens erfolgte ohne Rechtspflicht.
Es findet eine öffentliche Ausschreibung nach VOL/A 1. Abschnitt statt (§ 3 Abs. 1 VOL/A). Da es sich bei der zu vergebenden Leistung um eine sonstige Dienstleistung der Kategorie 27 des Anhangs I Teil B zur VOL/A handelt, ist gemäß § 1 EG Abs. 3 VOL/A und § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV neben den Bestimmungen des § 8 EG VOL/A, § 15 EG Abs. 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A der erste Abschnitt der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A anwendbar. Die europaweite Bekanntmachung des Vergabeverfahrens erfolgte ohne Rechtspflicht.
Hinweis zu EurekaPlus 2.0:
Für die Auftragsdurchführung ist das IT-System EurekaPlus 2.0 zu nutzen. Während der Angebotsfrist haben die Bieter die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Präsentation genauer über EurekaPlus 2.0 zu informieren. Es sind Präsentationstermine im Zeitraum vom 18.8.2014 bis 18.9.2014 geplant. Ein Termin ist mit dem unter I.1) genannten Ansprechpartner rechtzeitig per E-Mail abzustimmen, d. h. der Wunsch nach Teilnahme an einem Präsentationstermin ist dem Ansprechpartner per E-Mail mitzuteilen.
Für die Auftragsdurchführung ist das IT-System EurekaPlus 2.0 zu nutzen. Während der Angebotsfrist haben die Bieter die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Präsentation genauer über EurekaPlus 2.0 zu informieren. Es sind Präsentationstermine im Zeitraum vom 18.8.2014 bis 18.9.2014 geplant. Ein Termin ist mit dem unter I.1) genannten Ansprechpartner rechtzeitig per E-Mail abzustimmen, d. h. der Wunsch nach Teilnahme an einem Präsentationstermin ist dem Ansprechpartner per E-Mail mitzuteilen.
Hinweise zu den Eignungsnachweisen:
Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, der Auftraggeber behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
Die Nachweise dürfen, sofern nichts anderes angegeben ist, nicht älter als 12 Monate sein.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung zum Angebotsschreiben nach dem Muster Anlage 16 zum Angebotsschreiben vorzulegen.
Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung zum Angebotsschreiben nach dem Muster Anlage 16 zum Angebotsschreiben vorzulegen.
Hinweise zum Angebot:
Mit dem Angebot sind das ausgefüllte Angebotsschreiben, Preisblätter, Kalkulationsblätter sowie ein Konzept zur Leistungserbringung und die Darstellung des geplanten Verwaltungs- und Kontrollsystems sowie eine Beschreibung der technischen Ausstattung und IT-Struktur vorzulegen. Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und ggf. für welche Leistungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer sowie eine verbindliche schriftliche Erklärung der/des Unterauftragnehmer/s, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistung gegenüber dem Bieter zusichert, zu fordern. Der Bieter hat mit dem Angebot seine Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag zur Aufbewahrung beim Auftragnehmer zu übergeben.
Mit dem Angebot sind das ausgefüllte Angebotsschreiben, Preisblätter, Kalkulationsblätter sowie ein Konzept zur Leistungserbringung und die Darstellung des geplanten Verwaltungs- und Kontrollsystems sowie eine Beschreibung der technischen Ausstattung und IT-Struktur vorzulegen. Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und ggf. für welche Leistungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer sowie eine verbindliche schriftliche Erklärung der/des Unterauftragnehmer/s, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistung gegenüber dem Bieter zusichert, zu fordern. Der Bieter hat mit dem Angebot seine Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag zur Aufbewahrung beim Auftragnehmer zu übergeben.
Hinweise zu den Zuschlagskriterien:
Die unter IV.2.1) beschriebenen Zuschlagskriterien werden in den Vergabe- und Vertragsunterlagen (Bewerbungsbedingungen) näher beschrieben.
Hinweise zu Bieterinformationen:
Die Bieter sind verpflichtet, sich während der Ausschreibung über etwaige Änderungen an den Vergabe- und Vertragsunterlagen oder Informationen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen unter folgender Internetadresse zu informieren:
Der Auftraggeber wird etwaige Bieterinformationen auf der genannten Internetseite bekanntgeben. Eine Versendung der Bieterinformationen an die Bieter durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Die Bieter sind gehalten, sich bei dem Download der Vergabe- und Vertragsunterlagen über die Angabe ihrer E-Mail-Adresse beim Auftraggeber zu registrieren. Sie werden dann per E-Mail auf die Veröffentlichung von Bieterinformationen auf der genannten Internetseite informiert.
Der Auftraggeber wird etwaige Bieterinformationen auf der genannten Internetseite bekanntgeben. Eine Versendung der Bieterinformationen an die Bieter durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Die Bieter sind gehalten, sich bei dem Download der Vergabe- und Vertragsunterlagen über die Angabe ihrer E-Mail-Adresse beim Auftraggeber zu registrieren. Sie werden dann per E-Mail auf die Veröffentlichung von Bieterinformationen auf der genannten Internetseite informiert.
Aufhebungsvorbehalt: Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn es kein wirtschaftliches Ergebnis hat und wenn die zur Verfügung stehenden Mittel überschritten werden. Eine Aufhebung erfolgt auch dann, wenn die voraussichtlichen Kosten einer Eigenerledigung durch das Land Berlin überschritten werden. Der Auftraggeber hat die voraussichtlichen Kosten für die Leistungen und die voraussichtlichen Kosten einer Eigenerledigung vor dem Beginn des Vergabeverfahrens ermittelt.
Aufhebungsvorbehalt: Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn es kein wirtschaftliches Ergebnis hat und wenn die zur Verfügung stehenden Mittel überschritten werden. Eine Aufhebung erfolgt auch dann, wenn die voraussichtlichen Kosten einer Eigenerledigung durch das Land Berlin überschritten werden. Der Auftraggeber hat die voraussichtlichen Kosten für die Leistungen und die voraussichtlichen Kosten einer Eigenerledigung vor dem Beginn des Vergabeverfahrens ermittelt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 107 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Quelle: OJS 2014/S 152-273391 (2014-08-06)
Ergänzende Angaben (2014-09-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-04-20 📅
Name: Arbeitsgemeinschaft Europäische Fördermanagement GmbH i. G. (Mitglieder: www.ecg.eu GmbH, TPA Horwath Unternehmensberatung GmbH, Public Management & Consulting GmbH)
Postanschrift: Bernburgerstraße 27
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10963
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 152-273391