Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation beabsichtigt eine geotopographische Datenbanksoftware zu beschaffen. Benötigt wird eine Datenbank für geotopographische Produkte, welche die Produkte und deren Metadaten entsprechend den Formatvorgaben der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder verwaltet, blattschnittfrei bereitstellt und auf die browserbasiert zugegriffen werden kann. Verlangt werden zusätzlich eine Konzepterstellung, die Installation, eine datenbankbasierte Produktdefinition, die Migration und der Import der Daten sowie Administrator- und Anwenderschulungen. Die Softwarepflege und -wartung soll für einen Zeitraum von 4 Jahren übernommen werden. Die Software muss bis zum 30.11.2014 installiert und lauffähig sein. Zur Ermittlung des Vertragspartners führt Dataport einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach den Regelungen des Abschnitts 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) durch.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-05-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Postleitzahl: 24161
Postort: Altenholz
Kontakt
E-Mail: dataportvergabe2568@dataport.de📧
Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter IV Ziffer 2.2 genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter IV Ziffer 1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter IV Ziffer 2.3 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter IV Ziffer 2.3 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 Abs. 8 EG VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter IV Ziffer 2.2 genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter IV Ziffer 1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter IV Ziffer 2.3 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter IV Ziffer 2.3 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 Abs. 8 EG VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation beabsichtigt eine geotopographische Datenbanksoftware zu beschaffen.
Benötigt wird eine Datenbank für geotopographische Produkte, welche die Produkte und deren Metadaten entsprechend den Formatvorgaben der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder verwaltet, blattschnittfrei bereitstellt und auf die browserbasiert zugegriffen werden kann. Verlangt werden zusätzlich eine Konzepterstellung, die Installation, eine datenbankbasierte Produktdefinition, die Migration und der Import der Daten sowie Administrator- und Anwenderschulungen. Die Softwarepflege und -wartung soll für einen Zeitraum von 4 Jahren übernommen werden.
Benötigt wird eine Datenbank für geotopographische Produkte, welche die Produkte und deren Metadaten entsprechend den Formatvorgaben der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder verwaltet, blattschnittfrei bereitstellt und auf die browserbasiert zugegriffen werden kann. Verlangt werden zusätzlich eine Konzepterstellung, die Installation, eine datenbankbasierte Produktdefinition, die Migration und der Import der Daten sowie Administrator- und Anwenderschulungen. Die Softwarepflege und -wartung soll für einen Zeitraum von 4 Jahren übernommen werden.
Die Software muss bis zum 30.11.2014 installiert und lauffähig sein.
Zur Ermittlung des Vertragspartners führt Dataport einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach den Regelungen des Abschnitts 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) durch.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: ÖT RE2/2568/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holstein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Liste privilegierter Nachunternehmer,
— Nachunternehmererklärung,
— Erklärung Bietergemeinschaft,
— Erklärung bevorzugter Bieter gemäß SGB IX,
— Erklärung zur Vergütung,
— Erklärung zu Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften,
— Erklärung Auskunfts- und Prüfrecht,
— Erklärung Auftragssperre.
Details siehe Teilnahmeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Projektsprache Deutsch,
— Scientology-Erklärung,
— Eigenerklärung über Nichtausschluss von öffentlichen Aufträgen,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen,
— Unternehmensbeschreibung.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Referenzliste, Details siehe Teilnahmeunterlagen.
Mindeststandards:
Als Mindestkriterium für die Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber die Gewähr eines Bieters festgelegt, im Kontakt zum Auftraggeber bei der Leistungserbringung nur Personal einzusetzen, das in ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügt.
Als Mindestkriterium für die Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber die Gewähr eines Bieters festgelegt, im Kontakt zum Auftraggeber bei der Leistungserbringung nur Personal einzusetzen, das in ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügt.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes: 100 %. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unternehmen zu Vertragsverhandlungen aufzufordern, wenn die Art bzw. Anzahl der Bewerbungen dies begründet.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Billstraße 82
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Kontaktperson: Geschäftszimmer 310, Submissionsstelle
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ÖT RE2/2568/14
Zusätzliche Informationen
Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter IV Ziffer 2.2 genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter IV Ziffer 1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter IV Ziffer 2.3 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter IV Ziffer 2.2 genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter IV Ziffer 1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter IV Ziffer 2.3 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter IV Ziffer 2.3 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 Abs. 8 EG VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter IV Ziffer 2.3 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 Abs. 8 EG VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktadresse per E-Mail zu senden.
Quelle: OJS 2014/S 099-172679 (2014-05-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-09-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter IV Ziffer 2.2) genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter IV Ziffer 1 genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter IV Ziffer 2.3 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter IV Ziffer 2.3 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 Abs. 8 EG VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter IV Ziffer 2.2) genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter IV Ziffer 1 genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter IV Ziffer 2.3 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter IV Ziffer 2.3 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 Abs. 8 EG VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VV RE2/2568/14
Auftragsvergabe
Name: M.O.S.S. Computer Grafik Systeme GmbH
Postanschrift: Buchenstr. 16b
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
"§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."