Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung einer zentralen Software zur Erfassung, Verbuchung und Auswertung der Umsatzerlöse der Gesellschaften der DB Regio AG, Sparte Bus. Diese Software stellt den zentralen Sammelpool der Einnahmedaten aus Verkaufssystemen der Gesellschaften und sonstiger Verkehrserlöse dar. Das Erlösmanagementsystem (EMS) bereitet die Einnahmedaten für eine Verbuchung im Buchhaltungssystem der DB AG auf und unterstützt bei der Rechnungslegung gegenüber externen und internen Kunden. Weiterhin liefert das EMS Erlösdaten an die zentrale Transport- und Leistungsrechnung. Der Leistungsumfang umfasst die Beschaffung einer gemeinsamen Softwarelizenz für die Gesellschaft der DB Regio AG, Sparte Bus. Der Auftraggeber behält sich vor, auch die technische Betriebsführung der Software zu beauftragen. *** Für einen vollständigen Zugang zu den Vergabeunterlagen dieses Verfahrens registrieren Sie sich bitte unter Angabe der Projektnummer 14TEA13747 im Bieterportal unter www.deutschebahn.com/bieterportal***.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Finanzsystemsoftwarepaket
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Finanzsystemsoftwarepaket📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Regio AG (Bukr 12)
Postanschrift: Stephensonstr. 1
Postleitzahl: 60326
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
E-Mail: stephan.sp.meyer@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 6926547668📞
Fax: +49 6926520043 📠
Bewerber, die sich zum Nachweis ihre Eignung gem. § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Angebot verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Die Vergabe läuft über die e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente und dort müssen Sie auch den Teilnahmeantrag sowie im späteren Verlauf die Angebote abgeben. Bitte beachten Sie, dass zur die Einhaltung der Frist sowohl die Dokumente auf der Plattform stehen müssen als auch der unterschriebene Mantelbogen (wird aus der Vergabeplattform generiert) unterschrieben bei der Vergabestelle vorliegen muss. Sollten Sie noch keinen Zugriff auf die e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn besitzen, müssen sie sich auf der Plattform unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU – Vergabe) registrieren.
Bitte beachten Sie:
Für alle Fragen, die technische Belange der e-Vergabeplattform sowie die Registrierung betreffen wenden Sie sich bitte an:
Lieferantenhotline
Montag bis Freitag
08:00 – 16:00 Uhr
Tel.: +49 1803673040
Email: einkauf-online@deutschebahn.com.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihre Eignung gem. § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Angebot verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Die Vergabe läuft über die e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente und dort müssen Sie auch den Teilnahmeantrag sowie im späteren Verlauf die Angebote abgeben. Bitte beachten Sie, dass zur die Einhaltung der Frist sowohl die Dokumente auf der Plattform stehen müssen als auch der unterschriebene Mantelbogen (wird aus der Vergabeplattform generiert) unterschrieben bei der Vergabestelle vorliegen muss. Sollten Sie noch keinen Zugriff auf die e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn besitzen, müssen sie sich auf der Plattform unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU – Vergabe) registrieren.
Bitte beachten Sie:
Für alle Fragen, die technische Belange der e-Vergabeplattform sowie die Registrierung betreffen wenden Sie sich bitte an:
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung einer zentralen Software zur Erfassung, Verbuchung und Auswertung der Umsatzerlöse der Gesellschaften der DB Regio AG, Sparte Bus.
Diese Software stellt den zentralen Sammelpool der Einnahmedaten aus Verkaufssystemen der Gesellschaften und sonstiger Verkehrserlöse dar.
Das Erlösmanagementsystem (EMS) bereitet die Einnahmedaten für eine Verbuchung im Buchhaltungssystem der DB AG auf und unterstützt bei der Rechnungslegung gegenüber externen und internen Kunden.
Weiterhin liefert das EMS Erlösdaten an die zentrale Transport- und Leistungsrechnung.
Der Leistungsumfang umfasst die Beschaffung einer gemeinsamen Softwarelizenz für die Gesellschaft der DB Regio AG, Sparte Bus.
Der Auftraggeber behält sich vor, auch die technische Betriebsführung der Software zu beauftragen.
*** Für einen vollständigen Zugang zu den Vergabeunterlagen dieses Verfahrens registrieren Sie sich bitte unter Angabe der Projektnummer 14TEA13747 im Bieterportal unter www.deutschebahn.com/bieterportal***.
Beschreibung der Optionen:
Die technische Betriebsführung der Software ist optional anzubieten. Innerhalb der Software sind einzelne Funktionalitäten optional umzusetzen. Die Beauftragung der Betriebsführungsoption erfolgt bis spätestens 30.6.2015.
Dauer: 84 Monate
Referenznummer: 14TEA13747
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Angebot einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Angebot einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
1. Erklärung
Der Bewerber (Unternehmen) hat seinem Angebot eine Erklärung darüber beizufügen, dass:
a. über sein Vermögen kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
b. kein Liquidationsverfahren anhängig ist,
c. er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, und
d. berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
e. er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat.
f. kein Fall des § 21 Abs. 1 und 2 SektVO vorliegt.
g. er über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt oder zum Vertragsschluss abschließen wird, deren Deckung für Personen- und Sachschäden mindestens 2 500 000 EUR sowie für Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR beträgt, wobei diese Summen mindestens 2 mal im Jahr zur Verfügung stehen.
g. er über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt oder zum Vertragsschluss abschließen wird, deren Deckung für Personen- und Sachschäden mindestens 2 500 000 EUR sowie für Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR beträgt, wobei diese Summen mindestens 2 mal im Jahr zur Verfügung stehen.
-> Ausschlusskriterium
2. Der Bewerber versichert, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister seines Heimatlandes in deutscher Sprache (ggf. beglaubigte Übersetzung) vorzulegen.
2. Der Bewerber versichert, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister seines Heimatlandes in deutscher Sprache (ggf. beglaubigte Übersetzung) vorzulegen.
Dieses Dokument ist vollständig (soweit möglich) auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
-> Ausschlusskriterium.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Abschluss von mindestens zwei Projekten im Zeitraum zwischen 2010 und 2014 mit dem Inhalt Entwicklung/Adaption und Implementierung von Software zur buchhalterischen Erfassung von Erlösen in Unternehmen mit größer gleich 10 000 000 EUR Umsatz p. a.; inklusive Erfüllung der Anforderungen der Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) und der Grundsätze ordnungsgemäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)
— Abschluss von mindestens zwei Projekten im Zeitraum zwischen 2010 und 2014 mit dem Inhalt Entwicklung/Adaption und Implementierung von Software zur buchhalterischen Erfassung von Erlösen in Unternehmen mit größer gleich 10 000 000 EUR Umsatz p. a.; inklusive Erfüllung der Anforderungen der Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) und der Grundsätze ordnungsgemäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)
— Betreuung von mindestens einem Projekt im Zeitraum zwischen 2012 und 2014 bei dem eine Schnittstelle zur Übergabe von Buchungsinformationen an eine Hauptbuchhaltungssoftware von SAP umgesetzt wurde.
— Betreuung von mindestens einem Kunden im Zeitraum zwischen 2012 und 2014 aus dem Bereich Öffentlicher Verkehr, relevant sind dabei Kunden mit größer gleich 10 000 000 EUR Umsatz p.a.
Die Referenzen sind mit Informationen zu Projektvolumen, Projektinhalten und Ansprechpartnern anzugeben. Eine Nichterfüllung dieser Anforderungen führt zum Ausschluss von diesem Verfahren (Ausschlusskriterien).
Weiterhin hat der Bieter die Anzahl der Mitarbeiter im Softwarebereich des Unternehmens sowie die Anzahl an Entwicklern, die mit der einschlägigen Basissoftware befasst sind, anzugeben. Bewertungsrelevant sind darüber hinaus auch bereits erfolgte Umsetzungen von Schnittstellen und der Betrieb eines Rechenzentrums. Die Kriterien und Wertungsmerkmale sind in Anlage 2 zusammengefasst.
Weiterhin hat der Bieter die Anzahl der Mitarbeiter im Softwarebereich des Unternehmens sowie die Anzahl an Entwicklern, die mit der einschlägigen Basissoftware befasst sind, anzugeben. Bewertungsrelevant sind darüber hinaus auch bereits erfolgte Umsetzungen von Schnittstellen und der Betrieb eines Rechenzentrums. Die Kriterien und Wertungsmerkmale sind in Anlage 2 zusammengefasst.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die zur Anwendung kommenden Vertragsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen bei Angebotsaufforderung definiert.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 7
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Meyer, Stephan
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2014/S 238-419790 (2014-12-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge