Beschaffung eines iCAFM-Systems zur Unterstützung der Geschäftsprozesse im Bereich Facility-Management

Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt

Aufgrund der wachsenden Bedeutung der Immobilien als Wirtschaftsfaktor für das Land Sachsen-Anhalt ist die Optimierung des Immobilienbestandes eine wesentliche Aufgabe der Vermögensverwaltung. Dazu gehört, die Immobilien möglichst sinnvoll und effizient zu nutzen, verstärkt wirtschaftliche Gesichtspunkte zu beachten und nach kaufmännischen Methoden bzw. Ansätzen zu bewirtschaften. Im Mittelpunkt steht die Qualifizierung des Immobilienmanagements zu einem wirtschaftlich ausgerichteten Dienstleister des Landes. Mit der Gründung der Organisationseinheit „Landesbetrieb BLSA“ in 2012 wurden die verantwortlichen Zuständigkeiten (LIMSA und Landesbetrieb Bau) unter einem Dach zusammengefasst. Der Landesbetrieb BLSA untersteht der Fachaufsicht des Ministeriums der Finanzen (MF) und sorgt neben der Wahrnehmung der klassischen staatlichen Hochbaumaßnahmen für die zweckmäßige, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Unterbringung der Behörden und Einrichtungen des Landes. Des Weiteren nimmt der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt im Wege der Organleihe die Aufgaben des staatlichen Hochbaus für den Bund wahr. Aufgrund der Neuausrichtung in dem Bereich Facility-Management wurde seitens des Landesbetriebes zur Unterstützung der Geschäftsprozesse in dem Bereich sowie im Zuge der verabschiedeten IT-Gesamtstrategie entschieden, ein integriertes CAFM einzuführen.
Mit der Einführung des integrierten CAFM Systems werden die vorhandenen Immobiliendatenbanken (ALLFA/ALLPLAN, LIDAB/LINFOS, SAP, EMIS) konsolidert. Während die Datenbanken ALLFA/ALLPLAN und LIDAB/LINFOS die Liegenschafts- und Gebäudeinformationen abbilden, und abgelöst werden sollen, wird SAP für die Abbildung der kaufmännischen Prozesse beibehalten, ebenso EMIS für die Energieverbrauchsauswertung.
Das System muss folgende Kernfunktionalitäten umfassen:
1. Unterstützung der klassischen Prozesse im kaufmännischen, infrastrukturellen und technischen Facility-Management;
2. Abbildung der vertraglichen Strukturen im kaufmännischen, infrastrukturellen und technischen Facility-Management, mit dem Ziel einer einheitlichen Dienstleistersteuerung;
3. Möglichkeiten zur Integration in eine IT-Infrastruktur (SAP System, Baumanagementsystem und weitere) auf Basis von bereits vorhandenen Standardschnittstellen;
4. Flexible Möglichkeiten zur Erweiterung des Funktionsumfangs ohne die notwendige Anpassung von Kernfunktionalitäten (Baukastenprinzip). Ziel ist die Nutzung der Standardsystemausprägungen;
5. Abbildung der graphischen und alphanummerischen Datenbasis eines umfassenden kaufmännischen, infrastrukturellen und technischen Facility-Managements.
Gegenstand dieses hier vorliegenden Vergabeverfahrens ist
— die Beschaffung einer funktionstüchtigen und die Funktionalitäten abbildenden CAFM Software (z. Zt. 300 Anwender) auf Basis der organisatorischen und prozessualen Vorgaben des Auftraggebers
— Implementierung der Software beim Auftraggeber (Customizing),
— Schulung der Anwender,
— die Migration von (ausgewählten) Bestandsdaten,
— Dienstleistungen zur Anpassung von Schnittstellen und Reports,
— Pflege, Wartung und Support und
— die auftraggeberspezifische Weiterentwicklung nach Abnahme.
Die CAFM Software soll die Prozesse im Facility Management maßgeblich in der Dienstleistersteuerung, der Datentransparenz (Kosten/Leistungen) über das bewirtschaftete Immobilienportfolio sowie bei der Nutzung von Prozesseffizienzen unterstützen. Für das Baukostencontrolling kommt ein separates System zum Einsatz. Die kaufmännischen Prozesse werden über SAP als führendes System abgebildet. Energieverbräuche werden in der Datenbank EMIS erfasst und ausgewertet.
Funktionalitäten der CAFM Software:
— Kaufmännisches Facility Management (Liegenschaftsmanagement, Vertragsmanagement/Verbrauchserfassung, Budgetierung und Berichtswesen/Steuerungsinstrumente);
— Infrastrukturelles Facility Management (Raumbuch, CAD, Flächenmanagement, Steuerungsinstrumente, Reinigungsmanagement, Schliessmanagement, Umzugsmanagement, Fuhrparkmanagement und Verkehrssicherung);
— Technisches Facility Management (Gebäude(-leit)technik, Störmeldemanagement, Gewährleistungsmanagement, Energiemanagement, Brandschutz, Steuerungsinstrumente und CAD);
— Optional: Dokumentenmanagement (übergreifend für alle Bereiche);
— Optional: Ressourcenmanagement (übergreifend für alle Bereiche);
— Berücksichtigung von folgenden Schnittstellen: SAP (FI, MM AA, CO, RE-FX), EMIS, ARRIBA (ARRIBA planen), ZEUS (Zeiterfassungssystem), Baumanagementsystem, Infrastruktursysteme und eVergabe (RIB);
— Berücksichtigung relevanter gesetzlicher Vorschriften/Richtlinien (RBBau, RLBau, VOL, VOF, VOB und RÜV).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-03-26 Auftragsbekanntmachung
2014-03-31 Ergänzende Angaben
2014-12-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-03-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket für das Facility-Management
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket für das Facility-Management 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Am Alten Theater 6
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.blwsa.sachsen-anhalt.de 🌏
E-Mail: vergabestelle.blsa@sachsen-anhalt.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-26 📅
Einreichungsfrist: 2014-04-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 063-106803
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
1. Die bezeichneten Formblätter sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: gruenhagen@kanzleigruenhagen.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ. 2. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Der per Post übersandte Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende PDF-Datei enthalten. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. 3. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach seiner Wahl in Folge der Ausübung des Beurteilungsspielraums – negativ zu bewerten. 4. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. 5. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 05.11.2013, darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen. Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgrund der wachsenden Bedeutung der Immobilien als Wirtschaftsfaktor für das Land Sachsen-Anhalt ist die Optimierung des Immobilienbestandes eine wesentliche Aufgabe der Vermögensverwaltung. Dazu gehört, die Immobilien möglichst sinnvoll und effizient zu nutzen, verstärkt wirtschaftliche Gesichtspunkte zu beachten und nach kaufmännischen Methoden bzw. Ansätzen zu bewirtschaften. Im Mittelpunkt steht die Qualifizierung des Immobilienmanagements zu einem wirtschaftlich ausgerichteten Dienstleister des Landes. Mit der Gründung der Organisationseinheit „Landesbetrieb BLSA“ in 2012 wurden die verantwortlichen Zuständigkeiten (LIMSA und Landesbetrieb Bau) unter einem Dach zusammengefasst. Der Landesbetrieb BLSA untersteht der Fachaufsicht des Ministeriums der Finanzen (MF) und sorgt neben der Wahrnehmung der klassischen staatlichen Hochbaumaßnahmen für die zweckmäßige, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Unterbringung der Behörden und Einrichtungen des Landes. Des Weiteren nimmt der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt im Wege der Organleihe die Aufgaben des staatlichen Hochbaus für den Bund wahr. Aufgrund der Neuausrichtung in dem Bereich Facility-Management wurde seitens des Landesbetriebes zur Unterstützung der Geschäftsprozesse in dem Bereich sowie im Zuge der verabschiedeten IT-Gesamtstrategie entschieden, ein integriertes CAFM einzuführen.
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Mit der Einführung des integrierten CAFM Systems werden die vorhandenen Immobiliendatenbanken (ALLFA/ALLPLAN, LIDAB/LINFOS, SAP, EMIS) konsolidert. Während die Datenbanken ALLFA/ALLPLAN und LIDAB/LINFOS die Liegenschafts- und Gebäudeinformationen abbilden, und abgelöst werden sollen, wird SAP für die Abbildung der kaufmännischen Prozesse beibehalten, ebenso EMIS für die Energieverbrauchsauswertung.
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Das System muss folgende Kernfunktionalitäten umfassen:
1. Unterstützung der klassischen Prozesse im kaufmännischen, infrastrukturellen und technischen Facility-Management;
2. Abbildung der vertraglichen Strukturen im kaufmännischen, infrastrukturellen und technischen Facility-Management, mit dem Ziel einer einheitlichen Dienstleistersteuerung;
3. Möglichkeiten zur Integration in eine IT-Infrastruktur (SAP System, Baumanagementsystem und weitere) auf Basis von bereits vorhandenen Standardschnittstellen;
4. Flexible Möglichkeiten zur Erweiterung des Funktionsumfangs ohne die notwendige Anpassung von Kernfunktionalitäten (Baukastenprinzip). Ziel ist die Nutzung der Standardsystemausprägungen;
5. Abbildung der graphischen und alphanummerischen Datenbasis eines umfassenden kaufmännischen, infrastrukturellen und technischen Facility-Managements.
Gegenstand dieses hier vorliegenden Vergabeverfahrens ist
— die Beschaffung einer funktionstüchtigen und die Funktionalitäten abbildenden CAFM Software (z. Zt. 300 Anwender) auf Basis der organisatorischen und prozessualen Vorgaben des Auftraggebers
— Implementierung der Software beim Auftraggeber (Customizing),
— Schulung der Anwender,
— die Migration von (ausgewählten) Bestandsdaten,
— Dienstleistungen zur Anpassung von Schnittstellen und Reports,
— Pflege, Wartung und Support und
— die auftraggeberspezifische Weiterentwicklung nach Abnahme.
Die CAFM Software soll die Prozesse im Facility Management maßgeblich in der Dienstleistersteuerung, der Datentransparenz (Kosten/Leistungen) über das bewirtschaftete Immobilienportfolio sowie bei der Nutzung von Prozesseffizienzen unterstützen. Für das Baukostencontrolling kommt ein separates System zum Einsatz. Die kaufmännischen Prozesse werden über SAP als führendes System abgebildet. Energieverbräuche werden in der Datenbank EMIS erfasst und ausgewertet.
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Funktionalitäten der CAFM Software:
— Kaufmännisches Facility Management (Liegenschaftsmanagement, Vertragsmanagement/Verbrauchserfassung, Budgetierung und Berichtswesen/Steuerungsinstrumente);
— Infrastrukturelles Facility Management (Raumbuch, CAD, Flächenmanagement, Steuerungsinstrumente, Reinigungsmanagement, Schliessmanagement, Umzugsmanagement, Fuhrparkmanagement und Verkehrssicherung);
— Technisches Facility Management (Gebäude(-leit)technik, Störmeldemanagement, Gewährleistungsmanagement, Energiemanagement, Brandschutz, Steuerungsinstrumente und CAD);
— Optional: Dokumentenmanagement (übergreifend für alle Bereiche);
— Optional: Ressourcenmanagement (übergreifend für alle Bereiche);
— Berücksichtigung von folgenden Schnittstellen: SAP (FI, MM AA, CO, RE-FX), EMIS, ARRIBA (ARRIBA planen), ZEUS (Zeiterfassungssystem), Baumanagementsystem, Infrastruktursysteme und eVergabe (RIB);
— Berücksichtigung relevanter gesetzlicher Vorschriften/Richtlinien (RBBau, RLBau, VOL, VOF, VOB und RÜV).
Referenznummer: Z-L-01/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Magdeburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis Handels- bzw. Berufsregister
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
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2. Spezifische Eigenerklärungen
a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 6 EG Abs. 4 a-g VOL/A genannten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe Eignungsformblatt).
b) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich in Liquidation befindet (siehe Eignungsformblatt).
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c) Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (siehe Eignungsformblatt).
d) Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft (siehe Eignungsformblatt).
3. Erklärung ARGE
Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bewerber-/ Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmeantrag einer Bewerber- /Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Erklärung der ARGE).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Gesamtumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012 und 2013) (siehe Eignungsformblatt).
2. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Unternehmensdarstellung:
Darstellung des Unternehmens/der Bietergemeinschaft/der Nachunternehmer und des Leistungsspektrums (ca. 5 Seiten). Dabei soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z.B. Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Hauptsitz, Niederlassungen, Gründungsdatum sowie Angabe der Mitarbeiterzahlen der letzten drei Jahre und Anzahl der Kunden der letzten drei Jahre getrennt nach öffentlichen und privaten Auftraggebern eingegangen werden.
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2. Unternehmensbezogene Referenzen:
Angabe von wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzen, die mit der unter Ziffer II.1.5) beschriebenen Leistung vergleichbar sind. Wünschenswert ist die Darstellung von fünf Referenzen, bei denen die Software eingeführt wurde und aktiv angewendet wird. Hierbei handelt es sich um keine Mindestanforderung. Notwendige Angaben und notwendige Gliederungsstruktur:
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— Auftraggeber mit Anschrift,
— Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Angabe der Leistungszeit,
— Angabe der Anzahl der Nutzer,
— Beschreibung des eingesetzten CAFM-Systems einschließlich der eingesetzten Module.
3. Projektbezogenes Schlüsselpersonal:
Angabe der für die Leistungserbringung verantwortlichen Mitarbeiter:
— Projektleiter,
— Teilprojektleiter Customizing und
— Teilprojektleiter Migration
mit Darstellung ihrer jeweiligen beruflichen Qualifikation und Erfahrungen als Kurzprofil (Angaben zur Ausbildung, Berufserfahrung, Dauer der Firmenzugehörigkeit, Angabe von vergleichbaren Referenzprojekttätigkeiten mit Beschreibung, Kenntnisse, Zertifizierungen).
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4. Darstellung der nutzerübergreifenden Weiterentwicklung der Standardsoftware als Maßnahme des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität:
Beschreibung der Prozesse und der Einbeziehung der Nutzer bei der Weiterentwicklung und Einführung neuer Releasestände als Maßnahme des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität.
5. Ggf. Nachweis Zertifizierung:
Ein Nachweis über die Zertifizierung des Systems nach der Richtlinie GEFMA 444 oder vergleichbare Zertifizierung ist wünschenswert aber nicht zwingend notwendig, sofern vorhanden, sollte dieser vorgelegt werden.
6. Kommunikation mit dem Auftraggeber:
Erklärung, dass die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung in deutscher Sprache erfolgt.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 7
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren:a) Prüfung auf vollständiges Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen;b) Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen, Prüfung der Mindestanforderung gemäß Ziffer III.2.3) und Feststellung der Geeignetheit;c) Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als sieben Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber - die angegebenen unternehmensbezogenen Referenzen gem. Ziffer III.2.3) Punkt 2. hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand mit 70 % bewerten,- die Qualifikationen und Erfahrungen des Schlüsselpersonals gem. Ziffer III.2.3) Punkt 3. mit 15 % bewerten und- die Darstellung der nutzerübergreifenden Weiterentwicklung der Standardsoftware gem. Ziffer III.2.3) Punkt 4. hinsichtlich der Prozesse, Nutzereinbeziehung und Einführung als Maßnahme des Bewerbers zur Gwährleistung der Qualität mit 15 % bewerten.Der Auftraggeber wird dabei jeweils folgende Bewertung anwenden: 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung, 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung, 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung.Die sieben Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Grünhagen Kanzlei für öffentliche Aufträge
Postanschrift: Mittelstr. 53
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Kontaktperson: Herrn RA Matthias Grünhagen
Telefon: +49 30516522720 📞
E-Mail: gruenhagen@kanzleigruenhagen.de 📧
Fax: +49 30516522710 📠
URL für weitere Informationen: http://www.kanzleigruenhagen.de/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.kanzleigruenhagen.de/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.kanzleigruenhagen.de/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Z-L-01/14
Zusätzliche Informationen
1. Die bezeichneten Formblätter sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen:
gruenhagen@kanzleigruenhagen.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
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2. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Der per Post übersandte Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende PDF-Datei enthalten. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
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3. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach seiner Wahl in Folge der Ausübung des Beurteilungsspielraums – negativ zu bewerten.
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4. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft.
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Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
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5. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 05.11.2013, darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen. Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst- Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: viola.ueberfeldt@lvwa.sachsenanhalt. 📧
Telefon: +49 3455141536 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
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„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Der Auftraggeber wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Fax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle
Internetadresse: http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=16466 🌏
Quelle: OJS 2014/S 063-106803 (2014-03-26)
Ergänzende Angaben (2014-03-31)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 067-114361
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 63-106803
ABl. S-Ausgabe: 67
Quelle: OJS 2014/S 067-114361 (2014-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.blsa.sachsen-anhalt.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 241-424047
ABl. S-Ausgabe: 241

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Wertungskriterium Preis (35)
2. Wertungskriterium technischer Wert (15)
3. Wertungskriterium Softwarequalität (35)
4. Wertungskriterium Leistungsqualität (15)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-28 📅
Name: pit – cup GmbH
Postanschrift: Speyerer Straße 14
Postort: Heidelberg
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@pit.de 📧
Internetadresse: http://www.pit.de/ 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Internetadresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/lvwa/das-lvwa/wirtschaft/wirtschaft/vergabekammern 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101b,
Unwirksamkeit,
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Quelle: OJS 2014/S 241-424047 (2014-12-10)