Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (nachfolgend: Auftraggeber) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Er nimmt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder wahr und fördert deren Aufgaben zum Wohl der Versicherten und der Unternehmen. Der Verband vertritt die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber Politik, Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen sowie Sozialpartnern. Gegenstand des hier vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Lieferung von 248 Besprechungsstühlen Thonet S 55 PVFST in verschiedenen, zum Gesamtkonzept passenden Farben. Die Festlegung des konkret vorgegebenen Stuhlsystems und konkreter Farben und Materialien erfolgte im Rahmen des Leistungsbestimmungsrechtes insbesondere wegen gestalterischer und technischer Anforderungen sowie auf Grund des besonderen Nutzungskonzeptes des Sitzungsbereiches. Der Auftraggeber hat seine Entscheidung auf sach- und auftragsbezogene Gründe gestützt. Im Wesentlichen haben dabei folgende exemplarische Aspekte zu der konkreten Produktfestlegung geführt: Im Zusammenhang mit dem Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes wird ein neuer großer Konferenzbereich errichtet. Der Konferenzbereich im Erdgeschoss gliedert sich in zwei Bereiche, in einen großen Konferenzsaal für die Sitzungen der Gremien des Auftraggebers und zwei Besprechungsräume zu beiden Seiten eines kleinen Foyers. Die beiden Bereiche stehen in einem direkten funktionalen Zusammenhang und sollen eine gestalterische Einheit bilden. Der große Konferenzsaal ist der Ort für die jährlich zweimal stattfindende Mitgliederversammlung und der zentrale Tagungsort für die 28 Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Den Kern der mehrtägigen Mitgliederversammlung bilden zwei Sitzungen der Vollversammlung und – zeitlich dazwischen geschaltet – Parallel-Beratungen der Delegierten in geschlossenen Gruppen. Für die erste Sitzung der Vollversammlung werden Plätze für 160 Teilnehmer in parlamentarischer Sitzungordnung benötigt. Für die anschließenden Gruppenberatungen werden drei Räume für zweimal 48 und einmal 36 Personen benötigt. Unterjährig werden in den drei geteilten Räumen des großen Konferenzsaales verschieden große Besprechungssituationen mit weiteren Bestuhlungsszenarien zur Verfügung gestellt. Das vorgegebene Stuhlsystem wurde aufgrund der Besonderheiten der Gestaltung und der verschiedenen Nutzungsszenarien des Konferenzbereichs ausgewählt. Bei der Gestaltung des Konferenzbereichs handelt es sich in Verbindung mit dem Bauwerk insgesamt und in Verbindung mit den Materialitäten und gestalterischen Umsetzungen sowie weiteren Möblierungskomponenten um ein architektonisches Gesamtkunstwerk. Das System entspricht dabei auch formal der Wichtigkeit der Veranstaltung und hat dabei eine repräsentative Qualität. Die Formstruktur der Stühle steht in einem angemessenen Verhältnis zu der Größe und Einrichtungsstruktur der Räumlichkeiten und passt zu der strengen Geometrie des Raumes mit seiner Lamellenstruktur an den Seitenwänden und an der Decke als dem prägenden architektonischen Gestaltungsansatz. Die definierten Materialien und Farben des Stuhlsystems passen exakt zu den Marterialien und Farben des Gebäudes und erzielen den notwendigen Gesamteindruck.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-05-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel für Konferenzräume
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Möbel für Konferenzräume📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.
Postanschrift: Mittelstraße 51
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.dguv.de/🌏
1. Die bezeichneten Formblätter sind von dem Bieter/der Bietergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt und sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: gruenhagen@kanzleigruenhagen.de. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
2. Das Angebot ist von dem Bieter zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Angebot für das konkrete Verfahren mit dem beiliegenden Kennzettel gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Das per Post übersandte Angebot muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende PDF-Datei enthalten. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
3. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten dem Angebot beizulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigt ein Bieter, wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, hat er die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Ferner sind – auf Verlangen des Auftraggebers – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
4. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 04.07.2014, darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
1. Die bezeichneten Formblätter sind von dem Bieter/der Bietergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt und sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: gruenhagen@kanzleigruenhagen.de. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
2. Das Angebot ist von dem Bieter zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Angebot für das konkrete Verfahren mit dem beiliegenden Kennzettel gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Das per Post übersandte Angebot muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende PDF-Datei enthalten. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
3. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten dem Angebot beizulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigt ein Bieter, wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, hat er die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Ferner sind – auf Verlangen des Auftraggebers – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
4. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 04.07.2014, darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (nachfolgend: Auftraggeber) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Er nimmt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder wahr und fördert deren Aufgaben zum Wohl der Versicherten und der Unternehmen. Der Verband vertritt die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber Politik, Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen sowie Sozialpartnern.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (nachfolgend: Auftraggeber) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Er nimmt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder wahr und fördert deren Aufgaben zum Wohl der Versicherten und der Unternehmen. Der Verband vertritt die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber Politik, Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen sowie Sozialpartnern.
Gegenstand des hier vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Lieferung von 248 Besprechungsstühlen Thonet S 55 PVFST in verschiedenen, zum Gesamtkonzept passenden Farben.
Die Festlegung des konkret vorgegebenen Stuhlsystems und konkreter Farben und Materialien erfolgte im Rahmen des Leistungsbestimmungsrechtes insbesondere wegen gestalterischer und technischer Anforderungen sowie auf Grund des besonderen Nutzungskonzeptes des Sitzungsbereiches. Der Auftraggeber hat seine Entscheidung auf sach- und auftragsbezogene Gründe gestützt. Im Wesentlichen haben dabei folgende exemplarische Aspekte zu der konkreten Produktfestlegung geführt:
Die Festlegung des konkret vorgegebenen Stuhlsystems und konkreter Farben und Materialien erfolgte im Rahmen des Leistungsbestimmungsrechtes insbesondere wegen gestalterischer und technischer Anforderungen sowie auf Grund des besonderen Nutzungskonzeptes des Sitzungsbereiches. Der Auftraggeber hat seine Entscheidung auf sach- und auftragsbezogene Gründe gestützt. Im Wesentlichen haben dabei folgende exemplarische Aspekte zu der konkreten Produktfestlegung geführt:
Im Zusammenhang mit dem Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes wird ein neuer großer Konferenzbereich errichtet.
Der Konferenzbereich im Erdgeschoss gliedert sich in zwei Bereiche, in einen großen Konferenzsaal für die Sitzungen der Gremien des Auftraggebers und zwei Besprechungsräume zu beiden Seiten eines kleinen Foyers. Die beiden Bereiche stehen in einem direkten funktionalen Zusammenhang und sollen eine gestalterische Einheit bilden.
Der Konferenzbereich im Erdgeschoss gliedert sich in zwei Bereiche, in einen großen Konferenzsaal für die Sitzungen der Gremien des Auftraggebers und zwei Besprechungsräume zu beiden Seiten eines kleinen Foyers. Die beiden Bereiche stehen in einem direkten funktionalen Zusammenhang und sollen eine gestalterische Einheit bilden.
Der große Konferenzsaal ist der Ort für die jährlich zweimal stattfindende Mitgliederversammlung und der zentrale Tagungsort für die 28 Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Den Kern der mehrtägigen Mitgliederversammlung bilden zwei Sitzungen der Vollversammlung und – zeitlich dazwischen geschaltet – Parallel-Beratungen der Delegierten in geschlossenen Gruppen. Für die erste Sitzung der Vollversammlung werden Plätze für 160 Teilnehmer in parlamentarischer Sitzungordnung benötigt. Für die anschließenden Gruppenberatungen werden drei Räume für zweimal 48 und einmal 36 Personen benötigt.
Der große Konferenzsaal ist der Ort für die jährlich zweimal stattfindende Mitgliederversammlung und der zentrale Tagungsort für die 28 Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Den Kern der mehrtägigen Mitgliederversammlung bilden zwei Sitzungen der Vollversammlung und – zeitlich dazwischen geschaltet – Parallel-Beratungen der Delegierten in geschlossenen Gruppen. Für die erste Sitzung der Vollversammlung werden Plätze für 160 Teilnehmer in parlamentarischer Sitzungordnung benötigt. Für die anschließenden Gruppenberatungen werden drei Räume für zweimal 48 und einmal 36 Personen benötigt.
Unterjährig werden in den drei geteilten Räumen des großen Konferenzsaales verschieden große Besprechungssituationen mit weiteren Bestuhlungsszenarien zur Verfügung gestellt.
Das vorgegebene Stuhlsystem wurde aufgrund der Besonderheiten der Gestaltung und der verschiedenen Nutzungsszenarien des Konferenzbereichs ausgewählt. Bei der Gestaltung des Konferenzbereichs handelt es sich in Verbindung mit dem Bauwerk insgesamt und in Verbindung mit den Materialitäten und gestalterischen Umsetzungen sowie weiteren Möblierungskomponenten um ein architektonisches Gesamtkunstwerk. Das System entspricht dabei auch formal der Wichtigkeit der Veranstaltung und hat dabei eine repräsentative Qualität. Die Formstruktur der Stühle steht in einem angemessenen Verhältnis zu der Größe und Einrichtungsstruktur der Räumlichkeiten und passt zu der strengen Geometrie des Raumes mit seiner Lamellenstruktur an den Seitenwänden und an der Decke als dem prägenden architektonischen Gestaltungsansatz. Die definierten Materialien und Farben des Stuhlsystems passen exakt zu den Marterialien und Farben des Gebäudes und erzielen den notwendigen Gesamteindruck.
Das vorgegebene Stuhlsystem wurde aufgrund der Besonderheiten der Gestaltung und der verschiedenen Nutzungsszenarien des Konferenzbereichs ausgewählt. Bei der Gestaltung des Konferenzbereichs handelt es sich in Verbindung mit dem Bauwerk insgesamt und in Verbindung mit den Materialitäten und gestalterischen Umsetzungen sowie weiteren Möblierungskomponenten um ein architektonisches Gesamtkunstwerk. Das System entspricht dabei auch formal der Wichtigkeit der Veranstaltung und hat dabei eine repräsentative Qualität. Die Formstruktur der Stühle steht in einem angemessenen Verhältnis zu der Größe und Einrichtungsstruktur der Räumlichkeiten und passt zu der strengen Geometrie des Raumes mit seiner Lamellenstruktur an den Seitenwänden und an der Decke als dem prägenden architektonischen Gestaltungsansatz. Die definierten Materialien und Farben des Stuhlsystems passen exakt zu den Marterialien und Farben des Gebäudes und erzielen den notwendigen Gesamteindruck.
Referenznummer: DGUV 0214 NB
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis Handels- bzw. Berufsregister
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Angebote nicht älter als sechs Monate). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Angebote nicht älter als sechs Monate). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
2. Spezifische Eigenerklärungen
a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 6 EG Abs. 4 a-g VOL/A genannten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe Eignungsformblatt).
b) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich in Liquidation befindet (siehe Eignungsformblatt).
b) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich in Liquidation befindet (siehe Eignungsformblatt).
c) Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (siehe Eignungsformblatt).
d) Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft (siehe Eignungsformblatt).
3. Erklärung ARGE
Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Angebot einzureichen; mit dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Formblatt Erklärung der ARGE).
Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Angebot einzureichen; mit dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Formblatt Erklärung der ARGE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Gesamtumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012 und 2013) (siehe Eignungsformblatt).
2. Betriebshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (siehe Eignungsformblatt).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Unternehmensdarstellung:
Darstellung des Unternehmens/der Bietergemeinschaft/der Nachunternehmer und des Leistungsspektrums (ca. 3 Seiten). Dabei soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z.B. Hauptsitz, Niederlassungen und Gründungsdatum eingegangen werden.
Darstellung des Unternehmens/der Bietergemeinschaft/der Nachunternehmer und des Leistungsspektrums (ca. 3 Seiten). Dabei soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z.B. Hauptsitz, Niederlassungen und Gründungsdatum eingegangen werden.
2. Unternehmensbezogene Referenzen:
Angabe von wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzen, die mit der unter Ziffer II.1.5) beschriebenen Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz, sofern sie den unter Ziffer II.1.5) beschriebenen Lieferungsumfang entspricht. Notwendige Angaben und notwendige Gliederungsstruktur:
Angabe von wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzen, die mit der unter Ziffer II.1.5) beschriebenen Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz, sofern sie den unter Ziffer II.1.5) beschriebenen Lieferungsumfang entspricht. Notwendige Angaben und notwendige Gliederungsstruktur:
— Auftraggeber mit Anschrift,
— Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Angabe der Leistungszeit,
— Art und Anzahl der gelieferten Stühle.
3. Nachweis der Berechtigung zum Verkauf des ausgeschriebenen Möbelsystems:
Die Bieter sollen mit ihrem Angebot nachweisen, dass sie zum Verkauf des ausgeschriebenen Möbelsystems berechtigt sind.
4. Kommunikation mit dem Auftraggeber:
Erklärung, dass die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung in deutscher Sprache erfolgt.
Mindeststandards:
Zu Ziffer III.2.3) Nr. 2: Vorlage mindestens einer vergleichbaren Referenz, die mit dem unter Ziffer II.1.5) beschriebenen Lieferungsumfang vergleichbar ist.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-08-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: DGUV 0214 NB
Zusätzliche Informationen
1. Die bezeichneten Formblätter sind von dem Bieter/der Bietergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt und sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: gruenhagen@kanzleigruenhagen.de. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
1. Die bezeichneten Formblätter sind von dem Bieter/der Bietergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt und sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: gruenhagen@kanzleigruenhagen.de. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
2. Das Angebot ist von dem Bieter zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Angebot für das konkrete Verfahren mit dem beiliegenden Kennzettel gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Das per Post übersandte Angebot muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende PDF-Datei enthalten. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
2. Das Angebot ist von dem Bieter zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Angebot für das konkrete Verfahren mit dem beiliegenden Kennzettel gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Das per Post übersandte Angebot muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende PDF-Datei enthalten. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
3. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten dem Angebot beizulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigt ein Bieter, wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, hat er die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Ferner sind – auf Verlangen des Auftraggebers – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
3. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten dem Angebot beizulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigt ein Bieter, wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, hat er die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Ferner sind – auf Verlangen des Auftraggebers – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
4. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 04.07.2014, darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin - Geschäftsstelle - bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Der Auftraggeber wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Fax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Der Auftraggeber wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Fax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 103-180464 (2014-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-09-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-07-28 📅
Name: unitedspaces einrichten GmbH
Postanschrift: Friedrichstraße 200
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin – Geschäftsstelle – bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Quelle: OJS 2014/S 187-329998 (2014-09-26)