Beschaffung mobiler Ticketautomaten (MTA 1.1), kompatibel zur aktuellen Automatengeneration (MTA) inkl. Zubehör

DB Vertrieb GmbH (Bukr 2H)

Beschaffung mobiler Ticketautomaten (MTA 1.1), kompatibel zur aktuellen Automatengeneration (MTA) inkl. Zubehör. Kompatibel bedeutet hier, dass die Ticketautomaten die bei der DB AG eingesetzte GAUSS -Schnittstelle, welche die Kommunikation zwischen der Anwendungssoftware der DB AG und der vom Hersteller zu liefernden Systemsoftware regelt, in ihrer aktuellen Version bedienen müssen.
Bei diesem Beschaffungsvorhaben handelt es sich um die Lieferung, Projektierung und Inbetriebnahme von mobilen Fahrausweisautomaten (MTA 1.1) auf Basis eines mengenoffenen Rahmenvertrages. Bestellberechtigt auf diesen mengenoffenen Rahmenvertrag ist die DB Vertrieb GmbH, vertreten durch die Deutsche Bahn AG.
Ca. 39 Automaten müssen bis 06/2015 betriebsfertig installiert sein. Optional sind bis Vertragsende weitere Fahrausweisautomaten zu liefern.
Um die Vorgaben des Zugeinbaus zu erfüllen, dürfen die Fahrausweisautomaten bestimmte Höchstgrenzen von Abmessung und Gewicht nicht überschreiten.
Diese sind:
BxHxT: max. 590 mm x 1 000 mm x 350 mm
Gewicht: max. 120 kg (komplett befüllt)
Darüber hinaus sollen die Automaten möglichst energiesparend und wartungsfreundlich aufgebaut werden. Die mobilen Fahrausweisautomaten müssen die bei der DB AG eingesetzte GAUSS Schnittstelle, welche die Kommunikation zwischen der Anwendungssoftware der DB AG und der vom Hersteller zu liefernden Systemsoftware regelt, in ihrer aktuellen Version bedienen. Die von der DB AG entwickelte Anwendungssoftware für die Ticketautomaten bedingt eine vollständige Implementierung diese GAUSS-Schnittstelle seitens des Automatenherstellers. Ohne eine vollständige Implementierung können die Ticketautomaten nicht betrieben werden.
Zur Zahlung müssen die Automaten über Münzverarbeitung, Banknotenverarbeitung (mit Zwischenkasse) und PinPad/Kartenleser verfügen. Es ist ein Drucker mit zwei Papierrollen einzusetzen, eTicket-Funktionalität muss nachrüstbar sein. Über einen Akku müssen Stromausfälle bis zu 5 Minuten überbrückt werden.
Ortung und Kommunikation erfolgen über eine vom AG beigestellte UMTS/GPS-Box, welche per LAN an den Automaten-PC angeschlossen wird.
Die kassendienstlichen Vorgaben der DB AG sind bei der Konstruktion der Automaten einzuhalten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-18 Auftragsbekanntmachung
2015-11-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verkaufsautomaten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkaufsautomaten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Vertrieb GmbH (Bukr 2H)
Postanschrift: Mannheimer Straße 81
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
E-Mail: detlef.ab.mueller@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6926548817 📞
Fax: +49 6926520759 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-18 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 139-250321
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
Die Auswahl der Bewerber für eine Angebotsaufforderung erfolgt nach den aufgestellten Kriterien. Bitte beachten Sie, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. Bei erfolgreicher Qualifikation erhalten Sie im zweiten Schritt die vollständigen Verdingungsunterlagen über das Bieterportal der Deutschen Bahn AG zur Abgabe eines Angebotes. Hierzu ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung erfolgt über das Bieterportal (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) mit dem Antragsformular zur Bieterregistrierung. Der Teilnahmeantrag und alle entsprechenden Unterlagen für registrierte Firmen sind über das Bieterportal der Deutschen Bahn einzureichen. Für nicht registrierte Firmen gilt: Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben und mit den entsprechenden Unterlagen vollständig schriftlich in deutscher Sprache und unter Angabe der EU-Bekanntmachungsnummer in gedruckter Form und elektronisch auf einer CD-ROM/DVD oder USB-Stick einzureichen. Sie müssen die Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag per Post oder direkt an uns übermitteln. Fragen und Antworten können schriftlich oder per E-Mail an die in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle gerichtet werden. Rückfragen sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge, schriftlich bei Herrn Detlef Müller, Kleyerstraße 25, 60326 Frankfurt/M oder per E-Mail: detlef.ab.mueller@deutschebahn.com einzureichen. Die Übermittlung per E-Mail erleichtert eine zügige Beantwortung. Teilnahmeanträge, die nicht in deutscher Sprache gestellt werden, werden nicht zugelassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung mobiler Ticketautomaten (MTA 1.1), kompatibel zur aktuellen Automatengeneration (MTA) inkl. Zubehör. Kompatibel bedeutet hier, dass die Ticketautomaten die bei der DB AG eingesetzte GAUSS -Schnittstelle, welche die Kommunikation zwischen der Anwendungssoftware der DB AG und der vom Hersteller zu liefernden Systemsoftware regelt, in ihrer aktuellen Version bedienen müssen.
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Bei diesem Beschaffungsvorhaben handelt es sich um die Lieferung, Projektierung und Inbetriebnahme von mobilen Fahrausweisautomaten (MTA 1.1) auf Basis eines mengenoffenen Rahmenvertrages. Bestellberechtigt auf diesen mengenoffenen Rahmenvertrag ist die DB Vertrieb GmbH, vertreten durch die Deutsche Bahn AG.
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Ca. 39 Automaten müssen bis 06/2015 betriebsfertig installiert sein. Optional sind bis Vertragsende weitere Fahrausweisautomaten zu liefern.
Um die Vorgaben des Zugeinbaus zu erfüllen, dürfen die Fahrausweisautomaten bestimmte Höchstgrenzen von Abmessung und Gewicht nicht überschreiten.
Diese sind:
BxHxT: max. 590 mm x 1 000 mm x 350 mm
Gewicht: max. 120 kg (komplett befüllt)
Darüber hinaus sollen die Automaten möglichst energiesparend und wartungsfreundlich aufgebaut werden. Die mobilen Fahrausweisautomaten müssen die bei der DB AG eingesetzte GAUSS Schnittstelle, welche die Kommunikation zwischen der Anwendungssoftware der DB AG und der vom Hersteller zu liefernden Systemsoftware regelt, in ihrer aktuellen Version bedienen. Die von der DB AG entwickelte Anwendungssoftware für die Ticketautomaten bedingt eine vollständige Implementierung diese GAUSS-Schnittstelle seitens des Automatenherstellers. Ohne eine vollständige Implementierung können die Ticketautomaten nicht betrieben werden.
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Zur Zahlung müssen die Automaten über Münzverarbeitung, Banknotenverarbeitung (mit Zwischenkasse) und PinPad/Kartenleser verfügen. Es ist ein Drucker mit zwei Papierrollen einzusetzen, eTicket-Funktionalität muss nachrüstbar sein. Über einen Akku müssen Stromausfälle bis zu 5 Minuten überbrückt werden.
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Ortung und Kommunikation erfolgen über eine vom AG beigestellte UMTS/GPS-Box, welche per LAN an den Automaten-PC angeschlossen wird.
Die kassendienstlichen Vorgaben der DB AG sind bei der Konstruktion der Automaten einzuhalten.
Beschreibung der Optionen:
Voraussichtlich beläuft sich der Bedarf vorerst auf folgende Stückzahlen:
— 39 Stück mobile Fahrausweisautomaten,
— Pro Automat ein Satz Tauschbaugruppen (Geldkassetten).
Die Mengenangaben entsprechen dem derzeitigen Planungsstand und können sich im Projektverlauf noch verändern. Darüber hinaus handelt es sich um den Abschluss eines mengenoffenen Rahmenvertrages über 48 Monate. Der Auftraggeber hat drei Optionen à 12 Monate zur Vertragsverlängerung.
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Ggf. Abschluss eines zusätzlichen Instandhaltungs- und Pflegevertrages für HW/SW und/oder Abschluss eines Ersatzteilrahmenvertrages auf Basis der Standardmusterverträge der DB AG in Zusammenhang mit diesem Verfahren für andere DB Konzerngesellschaften.
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Referenznummer: 14TEA11753
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. (A)
Vorlage eines gültigen Handelsregisterauszuges, soweit Eintragungspflicht besteht (nicht älter als 12 Monate) (A)
Vorlage einer Bestätigung der IHK Mitgliedschaft, soweit Eintragungspflicht besteht (nicht älter als 12 Monate) (A)
Der Bieter hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Ver-sicherungsträgers vorzulegen, soweit im betreffenden Ausland Versicherungspflicht besteht. (A)
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Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat er zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. (A)
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Erklärung, dass keine Steuer- und Abgabenschulden bestehen. (A)
Erklärung, dass der Bieter im Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede
getroffen hat (A)
Erklärung, dass der Bieter im Falle der Auftragsvergebe an ihn eine ausreichende Zahl von Beschäftigen hat, die die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen, um die Aufträge für die DB AG abwickeln zu können. (A)
Erkärung, dass der Bieter in seinem Unternehmen die in seinem Land gültigen gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einhält (A)
Erklärung, dass das Unternehmen oder eines mit ihm verbundenen Unternehmen derzeit nicht von öffentlichen Aufträggebern/öffentlichen Institutionen (z. B. Uno, EU, Weltbank, Europäische
Bank für Wiederaufbau und Entwicklung) von oder im Zusammenhang mit Auftragsvergaben für einen Zeitraum ausgeschlossen ist. (A)
Erklärung, ob dem Bieter mögliche Interessenkonflikte in Bezug auf eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Bieter und dem Deutsche Bahn Konzern (d.h. der Deutschen Bahn AG oder mit ihr verbundene Unternehmen) bekannt (z. B. im Sinne des § 16 VgV oder vergleichbarer Regelungen) sind. (A)
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Erklärung, ob dem Bieter schriftliche Hinweise Dritter (z.B. Verbände, Medien) auf Verstöße des Bieters oder verantwortlich handelnder Personen des Bieters gegen kartellrechtliche Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) vorliegen (A)
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Erklärung, ob nach Kenntnis des Bieters in den vergangenen 10 Jahren eine schwere Verfehlung (siehe Beispielkatalog), durch die die Zuverlässigkeit seines Unternehmens oder einer Person beeinflusst wird, die für sein Unternehmen verantwortlich handelt (im Sinne der Zurechnungsregelung des § 21 Abs. 2 SektVO) in Frage gestellt wird (vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO) begangen wurde. Unter einer schweren Verfehlung sind.
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insbesondere die Beispiele aus dem nachfolgenden Beispielkatalog zu verstehen. Verstöße gegen vergleichbare Regelungen anderer Staaten stehen einem Verstoß gegen die im Beispielkatalog genannten
Vorschriften gleich (A)
Beispielkatalog:
a) ein Verstoß gegen die in § 21 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7 SektVO genannten Vorschriften (wie z. B. Bestechung),
b) Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen die Umwelt, Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen,
c) ein Verstoß gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen),
d) ein Verstoß gegen andere gesetzliche Regelungen, der von der Rechtsprechung als schwere Verfehlung anerkannt wird (z. B. ein Verstoß gegen die in § 2 SchwarzArbG genannten Vorschriften)
Sofern eine schwere Verfehlung nach der vorangehenden Nummer vorliegt und der Bieter Kenntnis davon hat, bitte erklären Sie, ob diese Gegenstand war:
a) eines behördlichen Verfahrens (einschließlich Strafverfolgungs- und Kartellbehörden),
b) eines Bußgeldbescheides oder einer sonstigen behördlichen Entscheidung (einschließlich Strafverfolgungs- und Kartellbehörden),
c) einer Verurteilung (einschließlich Strafbefehle),
d) einer unternehmensinternen Prüfung oder Untersuchung (A).
Erklärung, ob nach Kenntnis des Bieters in den vergangenen 10 Jahren eine schwere Verfehlung (siehe Beispielkatalog) eines mit seinem Unternehmen verbundenen Unternehmen (im Sinne des § 15 ff. AktG) oder einer Person, die für ein verbundenes Unternehmen verantwortlich handelt, vorliegt, welche Gegenstand
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c) einer Verurteilung (einschließlich Strafbefehle) war (A).
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Die Auswahl der Bewerber für eine Angebotsaufforderung erfolgt aufgrund der Aussagekraft, der Vollständigkeit und des Gesamteindrucks der eingereichten Unterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Lieferantenselbstauskunft (A)
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Lieferantenselbstauskunft soweit für ihn zutreffend auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Der Vordruck ist bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle per E-Mail abzufordern oder kann über das DB Bieterportal heruntergelanden werden.
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Vorlage einer aussagefähigen Wirtschaftsauskunft (z. B. durch Creditreform), welche nicht älter als 6 Monate ist (A)
Nachweis des eingeräumten Kreditrahmens durch ein Bankinstitut oder vergleichbare Information welche nicht älter als 6 Monate ist (A)
Vorlage einer gültigen Betriebshaftpflichtpolice sowie Nachweis der Höhe der Versicherungssumme (A)
Angaben zu Firmenverflechtungen, Tochtergesellschaften, Firmenverbünde (inkl. Standorte) (A)
Aussage über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen für dieses Verfahren (inkl. Wertschöpfungstiefe) (A)
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Die Auswahl der Bewerber für eine Angebotsaufforderung erfolgt aufgrund der Aussagekraft, der Vollständigkeit und des Gesamteindrucks der eingereichten Unterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Kriterien zur technischen Leistungsfähigkeit entnehmen Sie bitte dem Vordruck „Kriterien zur technischen Leistungsfähigkeit“. Dieser Vordruck ist bei der in Ziffer I.1) genannten Kontakstelle per E-Mail abzufordern oder kann über das DB Bieterportal heruntergeladen werden.
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Die Auswahl der Bewerber für eine Angebotsaufforderung erfolgt aufgrund der Aussagekraft, der Vollständigkeit und des Gesamteindrucks der eingereichten Unterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft, Vorauszahlungsbürgschaft wird in den Vertragsunterlagen bekannt gegeben.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen für diesen Auftrag sind: 21 Tage 3 % Skonto oder 30 Tage netto.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Müller, Detlef

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per e-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2014/S 139-250321 (2014-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 232-422573
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 139-250321
ABl. S-Ausgabe: 232

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 440 700 💰
441 356 💰
Quelle: OJS 2015/S 232-422573 (2015-11-26)