Herstellung und Lieferung von 21 zugelassenen und für den Fahrgastbetrieb einsatzbereiten Vier-Wagen-Gliederzügen für den Einsatz im U-Bahn-Netz der Verkehrs-AG Nürnberg. Die Ausschreibung umfasst 21 U- Bahn-Fahrzeuge sowie als Option bis zu 13 weitere Fahrzeuge (6 + 7). Die Fahrzeuge müssen mindestens die folgenden fahrzeugspezifischen Eckdaten erfüllen:
— Fahrzeugart: kurzgekuppelter, durchgängiger Zweirichtungs-Vier-Triebwagen-Gliederzug (Drehgestell- Fahrzeuge ohne gemeinsames Untergestell mit zwei Drehgestellen je Wagen),
— Fahrzeugbreite: 2 900 mm,
— Fahrzeughöhe/Fußbodenhöhe: 3 550 mm/1 050 mm,
— Fahrzeuglänge über Kupplung (orientierend vorab in einer vorläufigen Lichtraumuntersuchung ermittelt):
ca. 75 930 mm, genaue Lichtraumuntersuchung mit allen relevanten Parametern (u. a. Wagenlängen) muss im Auftragsfall durch den Auftraggeber erfolgen,
— Achsen: 16, alle angetrieben;
— maximale Radsatzlast bei maximaler Beladung (5 000 N/m² Stehplatzfläche): 12 600 kg an den führenden Drehgestellen der beiden Kopfwagen (DG 1 und 8), 12 600 kg an den beiden mittleren Drehgestellen der Mittelwagen (DG 4 und 5), 12 800 kg an allen anderen 4 Drehgestellen; bei 12 000 mm Drehgestellmittenabstand im Wagen; Die Einhaltung der maximalen Radlasten aufgrund der vorhandenen, baulichen Gegebenheiten ist im Auftragsfall zwingend nachzuweisen.
— Geplante Transportkapazität: 128 Sitzplätze, 461 Stehplätze (bei 0,25 m² pro Stehplatz);
— Maximale Transportkapazität als Grundlage für die Fahrzeugauslegung: 112 Sitzplätze, 497 Stehplätze (bei 0,25 m² pro Stehplatz);
— Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h;
— Anzahl zweiflügliger Fahrgastraumtüren: 24, jeweils ausgestattet mit automatisch ausfahrenden Überbrückungseinrichtungen für den Spalt zwischen Fahrzeug und Bahnsteigkante und für die barrierefreie Zugänglichkeit.
Der Vier-Triebwagen-Gliederzug soll im Werkstattbereich ohne Fahrgäste als leicht trennbare und eigenständig fahrbare 2-Wagen-Einheiten ausgeführt werden. Weitere Anforderungen sind dem Lastenheft zu entnehmen, welches mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt wird. Neben der Lieferung der Fahrzeuge wird der Auftragnehmer auch für weitere unterstützende Leistungen verantwortlich sein, so insbesondere für die Lieferung einer Erstausstattung von Ersatzteilen, die Lieferung einer vollständigen deutschsprachigen Dokumentation, die Durchführung der Einweisung zu allen Liefergegenständen und der notwendigen Schulungen, die Lieferung aller erforderlichen Hilfsmittel, Auswerte-/Diagnosesoftware und Spezialwerkzeuge zur Prüfung, Wartung, Reparatur und für den laufenden Betrieb der Fahrzeuge, Subsysteme und Komponenten, sowie für die Einrichtung eines Obsoleszenzmanagementsystems für die langfristige Sicherstellung der Ersatzteilversorgung und einer hohen Verfügbarkeit der Fahrzeuge.
Die Gliederzüge sollen weitestgehend für einen möglichen späteren automatisierten Betriebseinsatz vorgerüstet werden (z. B. Ein- und Anbaumöglichkeiten von AGT-Komponenten, Leitungswege, Berücksichtigung ggf. später notwendiger Schnittstellen und Funktionen; die Kosten für die Vorrüstung werden in der Ausschreibung separat abgefragt).
Für spätere Nachrüstungen und Umbauten muss sich der Auftragnehmer verpflichten alle Schnittstellen ausreichend zu beschreiben bzw. offen zu legen.
Um einen einwandfreien und wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten, müssen die neuen U-Bahn-Fahrzeuge mit den Bestandsfahrzeugen und den für die Fahrzeuge eingerichteten Service- und Wartungseinrichtungen sowie mit dem bereits bestehenden und dem neu zu errichtenden U-Bahn-Netz kompatibel sein. Bei den Bestands-Personenfahrzeugen handelt es sich um kurzgekuppelte U-Bahn-Doppeltriebwagen des Typs DT1, DT2, DT3 und DT3-F. Sollten aufgrund der Bauart angebotener Fahrzeuge Anpassungen bzw. Änderungen an der bestehenden Werkstattinfrastruktur und Service- und Wartungseinrichtungen des Auftraggebers erforderlich sein, so müssen die Anpassungen bzw. Änderungen einvernehmlich mit dem Auftraggeber geplant werden. Aufwand und Kosten etwaiger Anpassungen bzw. Änderungen gehen voll zu Lasten des Auftragnehmers.
Wichtige Eckdaten zum bestehenden und neu zu bauenden Netz:
— Gleisspurweite: 1 432 mm,
— Kleinster Gleisbogenradius: 100 m,
— Maximale Streckenneigung: derzeit größte Steigung auf den Linien U1/U2/U3 40 ‰, Fahrzeugauslegung auf maximale Steigung von 50 ‰,
— Nennspannung an dritter Schiene: 750 V DC.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
Postanschrift: Nürnberg
Postort: Südliche Fürther Str. 5
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Jürgen Oedinger
Telefon: +49 91180258442📞
E-Mail: juergen.oedinger@vag.de📧
Fax: +49 9118028858442 📠
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.vag.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung neuer U-Bahn-Fahrzeuge
Produkte/Dienstleistungen: Schienenfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Herstellung und Lieferung von 21 zugelassenen und für den Fahrgastbetrieb einsatzbereiten Vier-Wagen-Gliederzügen für den Einsatz im U-Bahn-Netz der...”
Kurze Beschreibung
Herstellung und Lieferung von 21 zugelassenen und für den Fahrgastbetrieb einsatzbereiten Vier-Wagen-Gliederzügen für den Einsatz im U-Bahn-Netz der Verkehrs-AG Nürnberg. Die Ausschreibung umfasst 21 U- Bahn-Fahrzeuge sowie als Option bis zu 13 weitere Fahrzeuge (6 + 7).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 157 859 145 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: U-Bahn für Personenbeförderung📦
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg
Beschreibung der Beschaffung: 21 U- Bahn-Fahrzeuge sowie als Option bis zu 13 weitere Fahrzeuge.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2014/S 127-227550
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Siemens AG
Nationale Registrierungsnummer: Von-der-Tann-Str. 30
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90439
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Frist verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 037-084162 (2019-02-18)