Beschaffung von Einfärbsystemen, Sicherheits DNA und Transponder inklusive Zubehör für Banknotenkassetten sowie Instandhaltung und Pflege des Systems

DB Vertrieb GmbH (Bukr 2H)

Beschaffung von Einfärbsystemen, Sicherheits DNA und Transponder inklusive Zubehör für Banknotenkassetten sowie Instandhaltung und Pflege für die beschafften Systeme.
Die Banknotenkassetten verbunden mit der Einfärbetechnik werden innerhalb der Ticketautomaten der Deutsche Bahn eingesetzt.
Die Ticketautomaten der Deutsche Bahn beinhalten Banknotenkassetten. Für diese Kassetten wird ein selbständig arbeitendes Einfärbsystem benötigt, dass die dort enthaltenen Banknoten schützt.
Am Ticketautomaten dürfen keinerlei Anpassungen gemacht werden. Das Einfärbesystem befindet sich in der Banknotenkassette. Das Funktionsprinzip des Einfärbesystems sollte folgenden Schutz der Ticketautomaten ermöglichen:
1. Schutz des Ticketautomaten vor Herausziehen und Kippen.
2. Unbefugtes Entfernen der Kassette aus dem Ticketautomaten.
3. Unbefugtes Öffnen des Kassettendeckels während des Geldtransports.
4. Aufbrechen der Kassette an ganz bestimmten Stellen.
5. Transponder mit Schaltfunktion und Schutzfunktionen bei Verlust.
6. Das System muss mit eine Sicherheits DNA ausgestattet sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-28 Auftragsbekanntmachung
2014-08-20 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2014-07-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Geldkassetten
Menge oder Umfang:
Ein mengenoffener Rahmenvertrag über 48 Monate Laufzeit mit Verlängerungsoptionen bis zu 36 Monaten ist vorgesehen. Der Umfang sowie die Anzahl der Verlängerungsoptionen wird in der späteren Verdingungsunterlage weiter präzisiert.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Geldkassetten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Vertrieb GmbH (Bukr 2H)
Postanschrift: Mannheimer Straße 81
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt/Main
Kontakt
E-Mail: stefan.eizenhoefer@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6926552530 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-28 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 145-261372
ABl. S-Ausgabe: 145
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) durchgeführt. Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Sämtliche Kommunikation, die dieses Vergabeverfahren betrifft, ist über die e-Vergabe-Plattform mittels Brief, Fax oder mittels E-Mail unter Angabe der Vergabe Nr 14TEA11881 ausschließlich an die unter I.1) genannten Ansprechpartner zu richten. Bei technischen Fragen und bei methodischen Fragen zur e-Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline (0800/ 2658638) welche Ihnen in der Zeit von Mo-Fr von 8:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung steht. Bitte beachten Sie, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. Bei erfolgreicher Qualifikation erhalten Sie im zweiten Schritt die vollständigen Vergabeunterlagen zur Abgabe eines Angebots. Der Teilnahmeantrag und alle entsprechenden Unterlagen für registrierte Firmen sind über das Bieterportal entweder im Mantelbogenverfahren oder mit elektronischer Signatur bei der zuständigen Vergabestelle der Deutschen Bahn einzureichen. Für nicht registrierte Firmen gilt: Der Teilnahmeantrag (formloser Antrag) ist zu unterschreiben und mit den entsprechenden Unterlagen vollständig schriftlich in deutscher Sprache und unter Angabe der EU-Bekanntmachungsnummer in gedruckter Form und elektronisch auf einer CD-ROM/DVD oder USB-Stick einzureichen. Sie müssen die Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag per Post oder direkt an uns übermitteln. Fragen und Antworten können schriftlich oder per E-Mail an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Rückfragen sind bis 10 Tage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich, schriftlich bei Herrn Stefan Eizenhöfer, Deutsche Bahn AG, Beschaffung Informationssysteme und Telekommunikation, TEA 52, Kleyerstraße 25, 60326 Frankfurt/M oder per E-Mail: stefan.eizenhoefer@deutschebahn.com einzureichen. Die Übermittlung per E-Mail und die Nutzung des Bieterportals für Rückfragen erleichtert eine zügige Beantwortung. Teilnahmeanträge, die nicht in deutscher Sprache gestellt werden, werden nicht zugelassen. Teilnahmeanträge, die im sog. Mantelbogenverfahren eingereicht werden, müssen die finalen Dokumente des Teilnahmeantrags/Angebots zunächst in elektronischer Form auf die e-Vergabeplattform hochgeladen werden. Das System generiert für diese Unterlagen sodann eine Prüfziffer. Die Prüfziffer wird auf dem Mantelbogen vermerkt, der auszudrucken und mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen ist. Der Mantelbogen ist im Original bei der Vergabestelle einzureichen. Die Prüfziffer ermöglicht die zweifelsfreie Zuordnung der elektronischen Dokumente zur rechtsverbindlichen Unterschrift des Bieters. Auf elektronischem Wege oder auf andere Art übermittelte Mantelbögen, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Frist für den Teilnahmeantrag sowohl die Dokumente auf der Plattform eingestellt sein müssen als auch der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen bei der Vergabestelle vorliegen muss. Für den Erhalt der Unterlagen ist die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung erforderlich: Diese gesonderte Vertraulichkeitserklärung kann aus der e-Vergabe Plattform unter der Vorgangsnummer 14TEA11881 heruntergeladen werden oder wie folgt angefordert werden: stefan.eizenhoefer@deutschebahn.com Berufung auf die Eignung Dritter („Eignungsleihe“) (a) Bieter, die die Eignungsanforderungen in eigener Person nicht erfüllen und die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag benennen und Art und Umfang des Drittunternehmerleistung bezeichnen. Die benannten Drittunternehmen können nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden, (b) Für Bewerbungen ist eine Benennung mehrerer Drittunternehmen im Teilnahmeantrag möglich. Eine verbindliche Festlegung auf ein Drittunternehmen muss in diesem Fall spätestens mit Abgabe der letztverbindlichen Angebote erfolgen, (c) Auf Verlangen des Auftraggebers sind für alle im Teilnahmeantrag benannten Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen, (d) Spätestens mit Abgabe des letztverbindlichen Angebots haben die Bieter ihrer Obliegenheit gem. § 20 Abs. 3 SektVO nachzukommen, durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, (e) Der Auftraggeber behält sich vor, einen Bieter auch nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wegen mangelnder Eignung vom Vergabeverfahren auszuschließen, soweit geforderte Verpflichtungserklärungen benannter Drittunternehmen, nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Einfärbsystemen, Sicherheits DNA und Transponder inklusive Zubehör für Banknotenkassetten sowie Instandhaltung und Pflege für die beschafften Systeme.
Die Banknotenkassetten verbunden mit der Einfärbetechnik werden innerhalb der Ticketautomaten der Deutsche Bahn eingesetzt.
Die Ticketautomaten der Deutsche Bahn beinhalten Banknotenkassetten. Für diese Kassetten wird ein selbständig arbeitendes Einfärbsystem benötigt, dass die dort enthaltenen Banknoten schützt.
Am Ticketautomaten dürfen keinerlei Anpassungen gemacht werden. Das Einfärbesystem befindet sich in der Banknotenkassette. Das Funktionsprinzip des Einfärbesystems sollte folgenden Schutz der Ticketautomaten ermöglichen:
1. Schutz des Ticketautomaten vor Herausziehen und Kippen.
2. Unbefugtes Entfernen der Kassette aus dem Ticketautomaten.
3. Unbefugtes Öffnen des Kassettendeckels während des Geldtransports.
4. Aufbrechen der Kassette an ganz bestimmten Stellen.
5. Transponder mit Schaltfunktion und Schutzfunktionen bei Verlust.
6. Das System muss mit eine Sicherheits DNA ausgestattet sein.
Beschreibung der Optionen:
Ein mengenoffener Rahmenvertrag über 48 Monate Laufzeit mit Verlängerungsoptionen bis zu 36 Monaten ist vorgesehen. Der Umfang sowie die Anzahl der Verlängerungsoptionen wird in der späteren Verdingungsunterlage weiter präzisiert.
Referenznummer: 14TEA11881
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
2. Erklärung, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet.
3. Erklärung, ob für den Bieter eine Eintragung im Gewerbezentralregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register vorliegt.
4. Erklärung, ob ein Verfahren anhängig ist oder war, das noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister oder vergleichbaren amtlichen Registern führen kann. Sollte eine Eintragung vorliegen, so hat der Bieter einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder des vergleichbaren amtlichen Registers vorzulegen.
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5. Versicherung, dass der Bieter seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, falls zutreffend, (Kranken-, Pflege-. Unfall-. Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist.
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6. Erklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat.
7. Erklärung, ob der Bieter Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten gem.§ 21 Abs. 2 SektVO dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in§ 21 Abs. 1 SektVO genannten Tatbestände verurteilt ist. Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
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8. Der Bieter versichert und weist nach, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und–sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig–im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist mindestens die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes (ggf. inkl. beglaubigter Übersetzung) in deutscher oder englischer Sprache beizufügen.
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9. Erklärungen, dass der Bieter nicht durch die Deutsche Bahn und die mit ihr verbundenen Unternehmen wegen Verfehlung gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
10. Erklärung, dass der Bieter ausreichend Beschäftigte im Falle der Auftragsvergabe an ihn zur Verfügung hat, die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen, um Aufträge für die DB abwickeln zu können
11. Eigenerklärung ob in Ihrem Unternehmen die in Ihrem Land gültigen gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingehalten werden.
12. Erklärung, ob das bewerbende Unternehmen oder ein mit Ihrem Unternehmen verbundenes Unternehmen derzeit nicht von öffentlichen Auftraggebern/öffentlichen Institutionen (z. B. EU, UNO, Weltbank, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung) von oder im Zusammenhang mit Auftragsvergaben für einen Zeitraum ausgeschlossen ist.
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13. Erklärung, ob dem Bieter mögliche Interessenkonflikte in Bezug auf eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Bieter und dem Deutsche Bahn Konzern (d.h. der Deutschen Bahn AG oder mit ihr verbundene Unternehmen) bekannt (z.B. im Sinne des § 16 VgV oder vergleichbarer Regelungen) sind.
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14. Erklärung, ob dem Bieter schriftliche Hinweise Dritter (z. B. Verbände, Medien) auf Verstöße des Bieters oder der verantwortlich handelnden Personen des Bieters gegen kartellrechtliche Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) vorliegen.
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15. Erklärung, ob nach Kenntnis des Bieters in den vergangenen 10 Jahren eine schwere Verfehlung (siehe Beispielkatalog), durch die die Zuverlässigkeit seines Unternehmens oder einer Person beeinflusst wird, die für sein Unternehmen verantwortlich handelt (im Sinne der Zurechnungsregelung des § 21 Abs. 2 SektVO) in Frage gestellt wird (vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO) begangen wurde. Unter einer schweren Verfehlung sind insbesondere die Beispiele aus dem nachfolgenden Beispielkatalog zu verstehen. Verstöße gegen vergleichbare Regelungen anderer Staaten stehen einem Verstoß gegen die im Beispielkatalog genannten Vorschriften gleich.
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Beispielkatalog:
a) ein Verstoß gegen die in § 21 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7 SektVO genannten Vorschriften (wie z. B. Bestechung),
b) Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen die Umwelt, Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen,
c) ein Verstoß gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen),
d) ein Verstoß gegen andere gesetzliche Regelungen, der von der Rechtsprechung als schwere Verfehlung anerkannt wird (z.B. ein Verstoß gegen die in § 2 SchwarzArbG genannten Vorschriften).
16. Sofern eine schwere Verfehlung nach der vorangehenden Nummer vorliegt und der Bieter Kenntnis davon hat, bitte erklären Sie, ob diese Gegenstand war:
a) eines behördlichen Verfahrens (einschließlich Strafverfolgungs- und Kartellbehörden),
b) eines Bußgeldbescheides oder einer sonstigen behördlichen Entscheidung (einschließlich Strafverfolgungs- und Kartellbehörden),
c) einer Verurteilung (einschließlich Strafbefehle),
d) einer unternehmensinternen Prüfung oder Untersuchung.
17. Erklärung, ob nach Kenntnis des Bieters in den vergangenen 10 Jahren eine schwere Verfehlung (siehe Beispielkatalog) eines mit seinem Unternehmen verbundenen Unternehmens (im Sinne des § 15 ff. AktG) oder einer Person, die für ein verbundenes Unternehmen verantwortlich handelt, vorliegt, welche Gegenstand:
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c) einer Verurteilung (einschließlich Strafbefehle) war.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auflistung ist nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zufassen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Lieferantenselbstauskunft
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Lieferantenselbstauskunft soweit für ihn zutreffend auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Der Vordruck ist bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle per E-Mail abzufordern oder kann über das DB Bieterportal heruntergelanden werden.
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2. Vorlage einer aussagefähigen Wirtschaftsauskunft (z. B. durch Creditreform), welche nicht älter als 6 Monate ist.
3. Nachweis des eingeräumten Kreditrahmens durch ein Bankinstitut oder vergleichbare Information welche nicht älter als 6 Monate ist.
4. Vorlage einer gültigen Betriebshaftpflichtpolice sowie Nachweis der Höhe der Versicherungssumme.
5 Angaben zu Firmenverflechtungen, Tochtergesellschaften, Firmenverbünde (inkl. Standorte).
6 Aussage über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen für dieses Verfahren (inkl. Wertschöpfungstiefe).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auflistung ist nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zufassen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage und Nachweis von mindestens einer Projektreferenz mit mind. 50 Einfärbsystemen in den vergangenen drei Jahren mit vergleichbaren Leistungen im Bereich der Geldautomaten, Ticketautomaten etc. , d. h. Lieferung von 50 Einfärbsystemen pro Kunde und einem weiteren vergleichbaren Referenzprojekt mit mindestens der Hälfte der gelieferten Einfärbesystemen pro Kunde, die vollständig abgenommen worden sind. In Tabellenform ist jeweils als Mindestinformation anzugeben:
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— Auftragsgegenstand (Anzahl Geräte, Projektumfang),
— Auftraggeber (Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind zu benennen und damit geleichzeitige Erlaubnis der Deutschen Bahn zur Überprüfung der Angaben),
— Abnahmedatum,
— Auftragsvolumen,
— Projektbeginn,
— Projektdauer.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auflistung ist nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zufassen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen für diesen Auftrag sind: 21 Tage 3 % Skonto oder 30 Tage netto.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Vorstandsressort Technik und Umwelt, Beschaffung Informationssysteme und Telekommunikation, Kleyerstraße 25, 60326 Frankfurt am Main
Eizenhöfer, Stefan

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per e-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2014/S 145-261372 (2014-07-28)
Ergänzende Angaben (2014-08-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 161-289482
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 145-261372
ABl. S-Ausgabe: 161
Quelle: OJS 2014/S 161-289482 (2014-08-20)