Beschaffung von Funkzubehör für Digitalfunkendgeräte der Bayer. Polizei

Bayerisches Landeskriminalamt

Die Bayerische Polizei setzt im BOS-Digitalfunk derzeit für ihre Einheiten, darunter auch für die Spezialeinsatzkommandos (SEK), Handsprechfunkgeräte (HRT) des Herstellers SEPURA (der Serien STP8000 und STP9000) ein. Um den technischen, taktischen und operativen Anforderungen sowie dem bestehenden Bedarf der SEK gerecht zu werden und insbesondere eine störungsfreie und bedienfreundliche Kommunikation der Spezialeinheiten zu ermöglichen, werden in Los 1 entsprechende Hör-Sprech-Systeme (samt dem für den erforderlichen am Hör-Sprech-System zu integrierenden 12-Pin-Hirose-Stecker sowie für den Anschluss an die HRT benötigten 12-Pin-Hirose-Adapter) ausgeschrieben.
In Los 2 werden Zubehörteile für die bereits bei der Bayerischen Polizei im Einsatz befindlichen Handsprechfunkgeräte (HRT) des Herstellers SEPURA (der Serien STP8000 und STP9000) beschafft.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-12 Auftragsbekanntmachung
2015-05-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Funkausrüstung
Menge oder Umfang: Vgl. II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Funkausrüstung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Landeskriminalamt
Postanschrift: Maillingerstraße 15
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.bayern.de 🌏
E-Mail: blka.sg124.funk@polizei.bayern.de 📧
Telefon: +49 8912120 📞
Fax: +49 891212306125 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 178-314598
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
1) Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit – VSVgV) vom 12.7.2012 durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsrelevanten Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 99 Abs. 7, Abs. 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt. 2) Die Ausführung des Auftrags erfordert die Sicherstellung und Erfüllung von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG (Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Freistaates Bayern). Die entsprechenden Vorschriften, insbesondere Sicherheitsüberprüfungen, -maßnahmen und sonstigen -anordnungen, des BaySÜG sowie der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaats Bayern (VS-Anweisung - VSA) sind zu beachten und einzuhalten. Insbesondere ist dabei das VS-NfD-Merkblatt (Anlage 7 zur VS-Anweisung) einzuhalten und eine für die Einhaltung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) verantwortliche Person zu benennen. Der Nachweis (in Form einer Verpflichtungserklärung und der Bezeichnung der verantwortlichen Person) ist von dem Bewerber nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle (nicht mit der Einreichung des Teilnahmeantrags) zu erbringen. Die Unternehmen haben auch alle eigenen Mitarbeiter, denen die Vergabeunterlagen offengelegt werden sollen, über die Behandlung von VS des Geheimhaltungsgrades VS-NfD zu belehren und die Einhaltung der obigen Vorschriften im gesamten Vergabeverfahren und darüber hinaus jederzeit zu gewährleisten. Der Nachweis (in Form einer Bereitschaftserklärung und einer Auflistung der belehrten Personen) ist von dem Bewerber nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle (nicht mit der Einreichung des Teilnahmeantrags) zu erbringen. Zur Angebotsabgabe können nur diejenigen Bewerber zugelassen werden, welche die angeforderten Nachweise einreichen. 3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 VSVgV, § 101 Abs. 7 Satz 3 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. 4) Der ausgeschriebene Auftrag wird in 2 Lose unterteilt vergeben. Einer weiteren Aufteilung in zusätzliche Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 Satz 3 GWB, § 10 Abs. 1 Satz 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit und Funktionalität des BOS-Digitalfunks. 5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet, sofern nicht explizit anderweitig geregelt, nicht statt. 6) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe vorgesehenen Bewerber erhalten eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Zur Angebotsabgabe werden nur diejenigen Bewerber zugelassen, welche die Vertraulichkeitsvereinbarung unterschrieben einreichen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen. 7) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe zugelassenen Bewerber erhalten nach Einreichung der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung die Vergabeunterlagen. Dabei erhalten diejenigen Bieter, welche sich lediglich auf Los 1 beworben haben, ausschließlich die Vergabeunterlagen, die zur Erstellung eines Angebotes auf Los 1 erforderlich sind. Bieter, die sich lediglich auf Los 2 beworben haben, erhalten dementsprechend ausschließlich die Vergabeunterlagen, die zur Erstellung eines Angebotes auf Los 2 erforderlich sind. Sofern sich ein Bieter auf beide Lose (Los 1 und Los 2) beworben hat, erhält dieser alle Vergabeunterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bayerische Polizei setzt im BOS-Digitalfunk derzeit für ihre Einheiten, darunter auch für die Spezialeinsatzkommandos (SEK), Handsprechfunkgeräte (HRT) des Herstellers SEPURA (der Serien STP8000 und STP9000) ein. Um den technischen, taktischen und operativen Anforderungen sowie dem bestehenden Bedarf der SEK gerecht zu werden und insbesondere eine störungsfreie und bedienfreundliche Kommunikation der Spezialeinheiten zu ermöglichen, werden in Los 1 entsprechende Hör-Sprech-Systeme (samt dem für den erforderlichen am Hör-Sprech-System zu integrierenden 12-Pin-Hirose-Stecker sowie für den Anschluss an die HRT benötigten 12-Pin-Hirose-Adapter) ausgeschrieben.
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In Los 2 werden Zubehörteile für die bereits bei der Bayerischen Polizei im Einsatz befindlichen Handsprechfunkgeräte (HRT) des Herstellers SEPURA (der Serien STP8000 und STP9000) beschafft.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: SEK Hör-Sprech-System mit 12-Pin-Hirose-Adapter
Kurze Beschreibung:
Im Los 1 wird ein Hör-Sprech-System zur Kommunikationsaufnahme und -übertragung für die SEK der Bayerischen Polizei ausgeschrieben. Das Hör-Sprech-System ist über einen zu liefernden 12-Pin-Hirose-Adapter an das derzeit im Einsatz befindliche Handsprechfunkgerät (HRT) des Herstellers SEPURA (Serien STP8000 und STP9000) an der HRT-seitigen Anschlussstelle anzuschließen.
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Menge oder Umfang: Hör-Sprech-Systeme: 267 Stück (Mindestabnahmemenge).12-Pin-Hirose-Adapter: 267 Stück (Mindestabnahmemenge).Der Auftraggeber behält sich den Abruf von über die Mindestabnahmemengen hinausgehenden Mengen über die Vertragslaufzeit vor.
Hör-Sprech-Systeme: 267 Stück (Mindestabnahmemenge).
12-Pin-Hirose-Adapter: 267 Stück (Mindestabnahmemenge).
Der Auftraggeber behält sich den Abruf von über die Mindestabnahmemengen hinausgehenden Mengen über die Vertragslaufzeit vor.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Angebote können auf ein oder mehrere Lose abgegeben werden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Zubehör für HRT
Kurze Beschreibung:
In Los 2 werden Zubehörteile für die bereits bei der Bayerischen Polizei im Einsatz befindlichen Handsprechfunkgeräte (HRT) des Herstellers SEPURA (der Serien STP8000 und STP9000) ausgeschrieben.
Menge oder Umfang: Ca. 650 Artikel (keine Mindestabnahmemenge). Der Auftraggeber behält sich den Abruf von einzelnen Artikeln in unterschiedlichen Stückzahlen je nach Bedarf über die Vertragslaufzeit vor.
Dauer: 84 Monate
Referenznummer: 124-8010-39/14

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Teil A. Allgemeine Teilnahmebedingungen:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die nachfolgend unter III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise (Bescheinigungen von dritter Seite), Eigenerklärungen (§ 22 Abs. 2 Satz 1 VSVgV) und Angaben (Auskünfte des Bewerbers) -zusammen „Unterlagen“ – gemäß den nachfolgend genannten Bedingungen vollständig beizubringen.
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Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in I.1) angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Vordrucke (Teilnahmeunterlagen) zu verwenden. Jeder Bewerber füllt die Vordrucke zum Teilnahmeantrag vollständig aus und fügt alle geforderten Unterlagen seinem Teilnahmeantrag bei. Die Vordrucke müssen an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig unterschrieben werden.
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Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (kein Scan oder Fax) einzureichen.
Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und nach Möglichkeit in nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie in elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“ o. ä.) und bis zu der unter IV.3.4) angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1) angegebenen Adresse in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
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Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang.
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Die Zuverlässigkeit in Sicherheitsfragen der Anbieter für die ausgeschriebenen Leistungen im Zusammenhang mit dem BOS-Digitalfunk ist von großer Bedeutung, da die Ausführung des gegenständlichen Auftrages (Los 1 sowie Los 2) den Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ (Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG) erfordert bzw. bei dessen Erbringung solche Verschlusssachen verwendet werden. Der Auftraggeber wird deswegen alle ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen in die Prüfung der Zuverlässigkeit der Bewerber in Bezug auf Sicherheitsfragen einbeziehen und deren Befund zur Grundlage der Prüfung der Eignung und damit der Entscheidung über das Vorliegen der Eignung machen. Dies gilt auch für Bewerbergemeinschaften, andere eignungsrelevante Unternehmen i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV und Unteraufragnehmer i. S. v. § 9 VSVgV. Art und Umfang der Untersuchungen sowie deren Ergebnisse werden gegebenenfalls vertraulich behandelt und nur einer Vergabekammer oder einem Gericht offen gelegt. Die relevanten Sicherheitsfragen betreffen insbesondere die Gefahr der Manipulation, Sabotage und der gezielten Abschöpfung von sicherheitsrelevanten/geheimhaltungsbedürftigen Informationen. Der Bewerber stimmt diesem Vorgehen zu, wenn er dies nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Übersendung der Teilnahmeunterlagen gemäß § 107 Abs. 3 GWB rügt.
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Die nachfolgend unter III.2.3) jeweils mit (M) gekennzeichneten Unterlagen stellen Mindestanforderungen an die Eignung der Unternehmen dar, die zwingend zu erfüllen sind (Mindestanforderung gem. § 21 Abs. 2 VSVgV). Unternehmen, die nicht über diese mit (M) als Mindestanforderungen gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestanforderungen erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 Satz 1 VSVgV). Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
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Die Vergabestelle behält sich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (vgl. IV.3.4)) vorgelegte Unterlagen sowie formal fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern und/oder Zweifelsfragen aufzuklären. Werden die nachgeforderten Unterlagen oder Informationen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird der betroffene Bewerber zwingend von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 22 Abs. 6 VSVgV). Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
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Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen, (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter III.2.1) Teil B Nr. (A1) bis (A7) für Bewerber aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
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Die Vergabestelle weist vorsorglich darauf hin, dass nach der überwiegenden Vergaberechtsprechung die Identität einer Bewerbergemeinschaft (im Teilnahmewettbewerb) sowie der nachfolgenden Bietergemeinschaft (in der Angebotsphase) während des gesamten Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung aufrecht zu erhalten ist, und dass der Wechsel der Bewerber-/Bieteridentität der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu einem Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen kann bzw. muss. Eine Änderung in der Zusammensetzung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Eintritt/Austritt/Austausch von Mitgliedsunternehmen) kann nach der Vergaberechtsprechung im Einzelfall einen Wechsel der Bewerber-/Bieteridentität von Bewerber-/Bietergemeinschaften begründen.
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Ein Bewerber (ebenso eine Bewerbergemeinschaft) kann sich zum Nachweis seiner
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.2) nach § 26 Abs. 3 VSVgV auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen („Eignungsleihe“), wenn er nachweist, dass ihm dadurch die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis (in Form einer Verpflichtungserklärung) ist von dem Bewerber nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle (nicht mit der Einreichung des Teilnahmeantrags) zu erbringen.
fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3), auch bezüglich der jeweils mit (M) gekennzeichneten Mindestanforderungen an die Eignung, nach § 27 Abs. 4 VSVgV auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen („Eignungsleihe“), wenn er nachweist, dass diese anderen Unternehmen ihm die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Der Nachweis (in Form einer Verpflichtungserklärung) ist von dem Bewerber nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle (nicht mit der Einreichung des Teilnahmeantrags) durch die Vorlage einer schriftlichen Zusage der anderen Unternehmen, die dem Bewerber die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen, zu erbringen (§ 27 Abs. 4 Satz 3 VSVgV).
In dem Fall der Eignungsleihe nach § 26 Abs. 3 VSVgV und/oder § 27 Abs. 4 VSVgV hat der Bewerber diese anderen Unternehmen in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese anderen Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Leistungsfähigkeit dieser anderen Unternehmen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 26 Abs. 3 VSVgV bzw. fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit nach § 27 Abs. 4 VSVgV beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) Teil B Nr. (B1) bis (B6) für Unterauftragnehmer aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten anderen Unternehmen im Teilnahmeantrag beizubringen.
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Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. §§ 26, 27 VSVgV sowie ein Unterauftragnehmer i. S. v. § 9 VSVgV nicht nur ein selbständiges Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges (sog. verbundenes) Unternehmen nach der Vergaberechtsprechung zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012 – Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010 – VII-Verg 13/10). Ein verbundenes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Auftragnehmer unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann und das seinerseits einen beherrschenden Einfluss auf den erfolgreichen Bieter ausüben kann oder das ebenso wie der erfolgreiche Bieter dem beherrschenden Einfluss eines dritten Unternehmens unterliegt, sei es durch Eigentum, finanzielle Beteiligung oder sonstige Bestimmungen, die die Tätigkeit des Unternehmens regeln (§ 4 Abs. 4 Satz 1 VSVgV). Ein beherrschender Einfluss wird vermutet, wenn ein Unternehmen unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit des gezeichneten Kapitals eines anderen Unternehmens besitzt, über die Mehrheit der mit den Anteilen eines anderen Unternehmens verbundenen Stimmrechte verfügt oder mehr als die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans eines anderen Unternehmens bestellen kann (§ 4 Abs. 4 Satz 2 VSVgV).
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Auftragnehmer sind verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Leistungsfähigkeit sie sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungenunter III.2.2) nach § 26 Abs. 3 VSVgV bzw. ihrer fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) nach § 27 Abs. 4 VSVgV berufen haben, bei der Auftragsausführung (als Unterauftragnehmer i.S.v. § 9 VSVgV) einzusetzen bzw. die nachgewiesenen, für die Auftragsausführung erforderlichen sowie zur Verfügung gestellten Mittel der anderen Unternehmen einzusetzen.
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Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), den Auftrag oder Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (vgl. § 9 VSVgV) zu erbringen – welche nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV angegeben worden sind –, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und die bereits vorgeschlagenen Unterauftragnehmer sowie den Gegenstand der Unteraufträge im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für die Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter oder Auftragnehmer ausgewählte Unterauftragnehmer auf Grundlage der Kriterien, die für den Hauptauftrag gelten, und in der Bekanntmachung unter Abschnitt III.2) (Teilnahmebedingungen) oder den Vergabeunterlagen angegeben wurden, abzulehnen, insbesondere in Bezug auf die Eignungs- und Zuschlagskriterien (§ 9 Abs. 5VSVgV).
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Eigene Untersuchungen und Ermittlungen des Auftraggebers bzw. dessen Behörden sowie auf Veranlassung des Auftraggebers vorgenommene Untersuchungen oder Ermittlungen anderer Behörden, insbesondere des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, in Bezug auf die Eignung (Gesetzestreue, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, Fachkunde) und persönliche Lage der Bewerber, Bewerbergemeinschaften, anderer Unternehmen (i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) oder Unterauftragnehmer (i. S. v. § 9 VSVgV) sowie zur Sicherstellung des Schutzes von Verschlusssachen bleiben vorbehalten.
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Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Teil B: Die geforderten Eignungsunterlagen unter III.2.1) im Einzelnen:
(A1) Darstellung des Bewerbers (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
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(A2) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das UWG und GWB, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen.
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(A3) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, nicht wegen Verstoßes gegen eine der unter § 23 VSVgV benannten Strafnormen rechtskräftig verurteilt worden zu sein. Nur auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist dies nach § 23 Abs. 7, Abs. 8 VSVgV durch Vorlage eines Auszugs aus dem Strafregister oder – in Ermangelung eines solchen – eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder durch eidesstattliche Versicherung nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage der Bewerber bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf deren persönliche Eignung hat (§ 23 Abs. 6 VSVgV).
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(A4) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 24 VSVgV vorliegen. Nur auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist dies nach § 24 Abs. 2, Abs. 3 VSVgV durch Vorlage eines Auszugs aus dem Strafregister oder – in Ermangelung eines solchen – eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder durch eidesstattliche Versicherung bzw. durch eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedsstaats ausgestellte Bescheinigung nachzuweisen.
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(A5) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihnen zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten.
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(A6) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern (i.S.v. § 9 VSVgV), an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
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(A7) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
(B1) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
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(B2) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das UWG und GWB, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen.
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(B3) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, nicht wegen Verstoßes gegen eine der unter § 23 VSVgV benannten Strafnormen rechtskräftig verurteilt worden zu sein. Nur auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist dies nach § 23 Abs. 7, Abs. 8 VSVgV durch Vorlage eines Auszugs aus dem Strafregister oder – in Ermangelung eines solchen – eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder durch eidesstattliche Versicherung nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage der Bewerber beiden zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf deren persönliche Eignung hat (§ 23 Abs. 6 VSVgV).
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(B4) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach § 24 VSVgV vorliegen. Nur auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist dies nach § 24 Abs. 2, Abs. 3 VSVgV durch Vorlage eines Auszugs aus dem Strafregister oder – in Ermangelung eines solchen – eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder durch eidesstattliche Versicherung bzw. durch eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedsstaats ausgestellte Bescheinigung nachzuweisen.
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(B5) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Unternehmens nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in ihrem Besitz befindlichen oder ihnen zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten.
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(B6) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(C1) Unterschriebene Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Vordruck).
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(C2) Unterschriebene Eigenerklärung, dass eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von 1 000 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sachschäden je Versicherungsfall bzw. 2 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr besteht (Vordruck).
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Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) die Erklärung eines Versicherers (in nichtbeglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Bestehen der unter III.2.2) Nr. (2) geforderten Versicherung auf erstes Anfordern durch entsprechende Verträge oder Dokumente/ Bescheinigungen des Versicherers bis zur Zuschlagserteilung nachzuweisen.
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Mindeststandards:
Mindeststandards (M):
(D1) – gilt nur für Los 1: Darstellung (Vordruck) mindestens eines abgeschlossenen Referenzprojekts (M) über mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand (vgl. II.1.5)) vergleichbare Leistungen zur Lieferung von Hör-Sprech-Systemen bzw. Hör-/Sprech-Garnituren (HSG) in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) mit mindestens folgenden (i und ii) kumulativ zu erfüllenden Kriterien (M): (i) die Referenz muss die Lieferung von Hör-Sprech-Systemen oder Hör-Sprech-Garnituren für in- oder ausländische öffentliche Auftraggeber (keine privaten Sicherheitsfirmen-/dienste) im bewaffneten Sicherheitsbereich (Polizei, Paramilitär, Militär oder vergleichbare öffentliche Behörden des bewaffneten Sicherheitsbereichs) zum Einsatz im Digitalfunk (nach Standard TETRA oder TETRAPOL) zum Inhalt haben (M) und (ii) das Referenzprojekt muss neben der Lieferung auch die Entwicklung individueller Lösungen und/oder Technik für die Anschaltung (Funktionalität, Kompatibilität) der gelieferten Hör-Sprech-Systeme oder Hör-Sprech-Garnituren an digitale Funksprechgeräte (z.B. HRT) zum Gegenstand haben (M).
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Der Nachweis der Erfüllung der unter Nr. (D1) geforderten Kriterien muss durch Vorlage mindestens eines entsprechenden Referenzprojekts erfolgen (M); die Vorlage mehrerer Referenzprojekte, die lediglich zusammengenommen die Kriterien erfüllen, ist nicht ausreichend.
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Die unter Nr. (D1) geforderte Referenz ist bei einer Bewerbung auf Los 1 zwingend vorzulegen (M). Unternehmen, die nicht über diese Referenz verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen.
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Die Referenz muss jeweils eindeutig demjenigen Unternehmen als Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft.
Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Die Darstellung der Referenz/en muss auf dem Vordruck der Vergabestelle erfolgen. Die Darstellung hat dabei insbesondere die folgenden Angaben zu enthalten:
(a) Name des Auftragnehmers/durchführenden Unternehmens (erforderlich, um die Referenz demjenigen Unternehmen als Durchführungsverantwortlichem zuordnen zu können, das sich zum Nachweis seiner fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit auf die Referenz beruft),
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(b) Bezeichnung des Referenzprojekts,
(c) Referenzprojektdauer (Anfangs- und Enddatum),
(d) Name, Anschrift und Kontaktdaten des Auftraggebers,
(e) Inhaltliche Darstellung des Referenzprojekts, insbesondere: Art und Umfang der gelieferten Waren,
(f) Angabe von vom Unternehmen individuell erstellter Lösungen bzw. Technik für die Bedienbarkeit oder Kompatibilität (Anpassungen, Schnittstellen etc.),
(g) Gesamtauftragswert des Referenzprojekts.
(D2) – gilt nur für Los 2: Darstellung (Vordruck) mindestens eines abgeschlossenen Referenzprojekts (M) über mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand (vgl. II.1.5)) vergleichbare Leistungen zur Lieferung von Funkzubehör in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) mit mindestens folgenden (i und ii) kumulativ zu erfüllenden Kriterien (M): (i) die Referenz muss die Lieferung von Funkzubehörteilen für Behörden oder Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Länderpolizei/en, Bundespolizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, THW etc.) zum Einsatz im deutschen BOS-Digitalfunk zum Inhalt haben (M) und (ii) das Referenzprojekt muss die Lieferung von einer Mindeststückzahl von 300 verschiedenartiger Funkzubehörartikel umfassen (M).
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Der Nachweis der Erfüllung der unter Nr. (D2) geforderten Kriterien muss durch Vorlage mindestens eines entsprechenden Referenzprojekts erfolgen (M); die Vorlage mehrerer Referenzprojekte, die lediglich zusammengenommen die Kriterien erfüllen, ist nicht ausreichend.
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Die unter Nr. (D2) geforderte Referenz ist bei einer Bewerbung auf Los 2 zwingend vorzulegen (M). Unternehmen, die nicht über diese Referenz verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen.
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(f) Angabe der gelieferten Gesamtstückzahl an verschiedenartigen Funkzubehörartikeln,
Technische und berufliche Fähigkeiten: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Mindeststandards: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (i. S. v. § 9 VSVgV) gilt § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information an Dritte weitergeben. Dies gilt nicht für die Unterauftragsvergabe, wenn die Weitergabe der als Verschlusssache eingestuften Information für den Teilnahmeantrag, das Angebot oder die Auftragsausführung erforderlich ist. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
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Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsrelevanten Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 99 Abs. 7, Abs. 9 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant angegebenen anderen Unternehmen (i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) und die zur Auftragsausführung vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer (i. S. v. § 9 VSVgV) erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Die einzelnen Anforderungen ergeben sich aus den unter III.2) angegebenen Teilnahmebedingungen sowie den Vergabeunterlagen des weiteren Vergabeverfahrens.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 7
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Entfällt, da die Laufzeit der Rahmenvereinbarung sieben Jahre nicht übersteigt.
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2014-10-21 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: SG 124 Beschaffung/Zentraleinkauf – Vergabestelle
Internetadresse: www.polizei.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit – VSVgV) vom 12.7.2012 durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsrelevanten Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 99 Abs. 7, Abs. 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
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2) Die Ausführung des Auftrags erfordert die Sicherstellung und Erfüllung von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG (Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Freistaates Bayern). Die entsprechenden Vorschriften, insbesondere Sicherheitsüberprüfungen, -maßnahmen und sonstigen -anordnungen, des BaySÜG sowie der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaats Bayern (VS-Anweisung - VSA) sind zu beachten und einzuhalten. Insbesondere ist dabei das VS-NfD-Merkblatt (Anlage 7 zur VS-Anweisung) einzuhalten und eine für die Einhaltung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) verantwortliche Person zu benennen. Der Nachweis (in Form einer Verpflichtungserklärung und der Bezeichnung der verantwortlichen Person) ist von dem Bewerber nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle (nicht mit der Einreichung des Teilnahmeantrags) zu erbringen. Die Unternehmen haben auch alle eigenen Mitarbeiter, denen die Vergabeunterlagen offengelegt werden sollen, über die Behandlung von VS des Geheimhaltungsgrades VS-NfD zu belehren und die Einhaltung der obigen Vorschriften im gesamten Vergabeverfahren und darüber hinaus jederzeit zu gewährleisten. Der Nachweis (in Form einer Bereitschaftserklärung und einer Auflistung der belehrten Personen) ist von dem Bewerber nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle (nicht mit der Einreichung des Teilnahmeantrags) zu erbringen. Zur Angebotsabgabe können nur diejenigen Bewerber zugelassen werden, welche die angeforderten Nachweise einreichen.
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3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 VSVgV, § 101 Abs. 7 Satz 3 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
4) Der ausgeschriebene Auftrag wird in 2 Lose unterteilt vergeben. Einer weiteren Aufteilung in zusätzliche Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 Satz 3 GWB, § 10 Abs. 1 Satz 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit und Funktionalität des BOS-Digitalfunks.
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5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet, sofern nicht explizit anderweitig geregelt, nicht statt.
6) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe vorgesehenen Bewerber erhalten eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Zur Angebotsabgabe werden nur diejenigen Bewerber zugelassen, welche die Vertraulichkeitsvereinbarung unterschrieben einreichen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
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7) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe zugelassenen Bewerber erhalten nach Einreichung der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung die Vergabeunterlagen. Dabei erhalten diejenigen Bieter, welche sich lediglich auf Los 1 beworben haben, ausschließlich die Vergabeunterlagen, die zur Erstellung eines Angebotes auf Los 1 erforderlich sind. Bieter, die sich lediglich auf Los 2 beworben haben, erhalten dementsprechend ausschließlich die Vergabeunterlagen, die zur Erstellung eines Angebotes auf Los 2 erforderlich sind. Sofern sich ein Bieter auf beide Lose (Los 1 und Los 2) beworben hat, erhält dieser alle Vergabeunterlagen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden die Rügeobliegenheiten und auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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§ 101a Abs. 1 GWB lautet:
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an“.
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Quelle: OJS 2014/S 178-314598 (2014-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 891212306124 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 088-158576
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 178-314598
ABl. S-Ausgabe: 88

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayern.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-03 📅
Name: CeoTronics AG
Postanschrift: Adam-Opel-Straße 6
Postort: Rödermark
Postleitzahl: 63322
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: SELECTRIC Nachrichten-Systeme GmbH
Postanschrift: Haferlandweg 18
Postort: Münster
Postleitzahl: 48155
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf § 101b GWB hingewiesen. Dieser lautet:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) 1 Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2 Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“.
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Aufgrund der vorliegenden Bekanntmachung des vergebenen Auftrags im Amtsblatt der Europäischen Union beträgt die Rechtsmittelfrist gem. § 101b Abs. 2 Satz 2 GWB hier 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 088-158576 (2015-05-04)