Die zwei Verkehrsunternehmen Rheinbahn AG, Düsseldorf und Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Köln (Ausschreibungsgemeinschaft – Federführung erfolgt durch die Rheinbahn AG) beabsichtigen die Beschaffung von Hochflurstadtbahnfahrzeugen.
Der Auftragsgegenstand besteht aus der Lieferung von 66 hochflurigen Stadtbahnwagen sowie der optionalen Lieferung von 12 weiteren Stadtbahnwagen gemäß BOStrab und EBO für den Einsatz in den Städten Düsseldorf und Köln, sowie diversen NE-Bahnen-Strecken. Die Bahnen müssen zwingend beiden Regelwerken (BOStrab und EBO) genügen.
Die Hochflur-Stadtbahnwagen müssen folgende wesentliche Anforderungen erfüllen:
— Fahrzeugart: Zweirichtungs-Fahrzeug (Rheinbahn), Einrichtungs-Fahrzeug (KVB) für Einzel- bis Vierfachtraktion,
— Fahrzeugbauart: Gelenktriebwagen mit Drehgestellen und Kugeldrehverbindungen. 2 baugleiche Wagenteile, ausgestattet mit einem (KVB) bzw. 2 (Rheinbahn) Fahrerständen,
— Wagenkastenrohbau: Korrosionsarmer Stahl oder Aluminium (Schweißkonstruktion),
— Fahrzeugbreite: 2 650 mm,
— Fahrzeuglänge: 28 000 mm,
— Bodenfreiheit: ≥80 mm,
— Fahrleitungsspannung: 600 V DC und 750 V DC,
— Kleinster Gleisbogenradius: 22 m,
— Streckenneigung: 6 %,
— Länge der längsten maximalen Streckenneigung: 500 m,
— Spurweite: 1 435 mm,
— Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h,
— Radsatzlast (Achslast): ≤10 t,
— Achsabstand in den Drehgestellen: 2 100 mm,
— Fußbodenhöhe: 950 mm und 1 000 mm,
— Antriebsmotoren und Leistungselektronik: Luftgekühlt,
— Zulassungsverfahren nach deutschem Recht: Verordnung über den Bau- und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO), Schriften/Mitteilungen Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Richtlinien Verein Deutscher Ingenieure (VDE), Deutsche Industrienorm (DIN), Europäische Norm (EN),
— Kuppelbar mechanisch und elektrisch: Mit Kölner Bestandsfahrzeugen K5000 (Vossloh Kiepe) oder B80 (Siemens).
Ein Vorserienfahrzeug soll nach derzeitiger Planung im Jahr 2017 geliefert werden. Die Auslieferung der betriebsbereiten Serienfahrzeuge soll ca. im 2-Wochen-Rhythmus erfolgen. Der genaue Terminplan wird im weiteren Verfahren festgelegt.
Eine losweise Vergabe kann nicht erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2020-12-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Postanschrift: Materialwirtschaft — 33 — Scheidtweilerstraße 38
Postort: Köln
Postleitzahl: 50933
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2215471279📞
E-Mail: janine.tessen@kvb.koeln📧
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.kvb-koeln.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Sektorenauftraggeber
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Absicht der zusätzlichen Beauftragung von 7 Fahrzeugen HF6
Produkte/Dienstleistungen: Schienenfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Aus vergaberechtlicher Sicht ist es vertretbar, die Fahrzeugstückzahl im laufenden HF6-Projekt ohne Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung um eine...”
Kurze Beschreibung
Aus vergaberechtlicher Sicht ist es vertretbar, die Fahrzeugstückzahl im laufenden HF6-Projekt ohne Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung um eine Kleinserie von 7 Fahrzeugen zu erweitern.
Sollte ein anderer Auftragnehmer als der Auftragnehmer im laufenden HF6-Projekt die Kleinserie liefern, hätte dies für den Auftraggeber nicht hinnehmbare wirtschaftliche und technische Folgen, würde zu erheblichen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung der weiteren Fahrzeuge und zu beträchtlichen Zusatzkosten für die KVB führen (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB). Die KVB beabsichtigt den Fahrzeugbestand um 7 Fahrzeuge zu erhöhen, um den Betrieb dauerhaft in der von der Auftraggeberin, der Stadt Köln, geforderten Qualität aufrecht erhalten zu können.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 19 495 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Köln🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zusätzlichen 7 Fahrzeuge werden ab März 2022 gemäß Fortschreibung des bisher abgestimmten Lieferplans an die Kölner Verkehrs-Betriebe ausgeliefert....”
Beschreibung der Beschaffung
Die zusätzlichen 7 Fahrzeuge werden ab März 2022 gemäß Fortschreibung des bisher abgestimmten Lieferplans an die Kölner Verkehrs-Betriebe ausgeliefert. Grundsätzlich gelten die Regelungen des Hauptvertrages vom 18.3.2015 fort. Im Zuge dieser betrieblichen Notwendigkeit erscheint eine nachträgliche Erweiterung des mit dem Auftragnehmer bereits bestehenden Auftrags über die Lieferung von 20 Hochflurfahrzeugen „HF6“ um 7 weitere, baugleiche Fahrzeuge aus wirtschaftlicher und technischer Sicht als einzig sinnvolle Möglichkeit. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte aus diversen Gründen bei der hier zu beschaffenden Kleinserie von nur 7 Fahrzeugen erhebliche technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung der zusätzlichen Fahrzeuge zur Folge und würde beträchtliche Zusatzkosten für die KVB nach sich ziehen. Nach intensiver Prüfung, insbesondere vor dem Hintergrund des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB, ist die KVB daher zu dem Entschluss gekommen, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens eine nachträgliche Erweiterung des mit dem Auftragnehmer bestehenden Auftrags „HF6“ anzustreben. Die Beschaffung einer Kleinserie an Hochflur-Stadtbahnen von einem anderen Auftragnehmer als dem Auftragnehmer für die 20 Hochflurfahrzeuge wäre u. a. mit den folgenden unverhältnismäßig hohen Zusatzkosten und technischen Schwierigkeiten für die KVB verbunden:
— Einmalkosten für die Entwicklung der Stadtbahnen,
— Planungskosten,
— betrieblicher Mehraufwand,
— Auswirkungen auf das Instandhaltungs- und Fahrpersonal.
Bei einem Auftragnehmerwechsel würden die Fahrzeuge erheblich später geliefert werden, so dass u. a. den betrieblichen Anforderungen nicht nachgekommen werden kann.
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Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Unter II 2.10 wird unter dem Zuschlagskriterium nicht die Auswahlmöglichkeit des wirtschaftlichsten Angebots dargelegt, die KVB hatte mit damaligen Zuschlag...”
Zusätzliche Informationen
Unter II 2.10 wird unter dem Zuschlagskriterium nicht die Auswahlmöglichkeit des wirtschaftlichsten Angebots dargelegt, die KVB hatte mit damaligen Zuschlag das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt.
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht ist über § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB gegeben, da ein Bezug weiterer Fahrzeuge von einem anderen Hersteller als...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht ist über § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB gegeben, da ein Bezug weiterer Fahrzeuge von einem anderen Hersteller als dem Auftragnehmer für die 20 Hochflurfahrzeuge erhebliche technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung sowie beträchtliche Zusatzkosten für die KVB zur Folge hätte. Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ist die nachträgliche Änderung eines bestehenden öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Lieferleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Ein solcher Fall liegt hier vor. Das Vergaberecht gibt Sektorenauftraggebern im Rahmen des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB keine starre Grenze für den Umfang der Beauftragung zusätzlicher Lieferleistungen vor (vgl. § 142 Nr. 3 GWB), so dass eine zusätzliche Anzahl von 7 Fahrzeugen beschafft werden kann. Diese Anzahl ist jedenfalls zulässig, da wegen § 132 Abs.2 S.2 GWB selbst im strenger geregelten Nichtsektorenbereich eine Auftragswerterhöhung um bis zu 50 % zulässig wäre.
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Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2014/S 033-054363
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-18 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bombardier Transportation GmbH
Postanschrift: Eichhomstr. 3
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 64 480 053 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 64 480 053 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Köln (Spruchkörper Köln)
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: www.bezreg-koeln.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland Köln (Spruchkörper Köln)
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: www.bezreg-koeln.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland Köln (Spruchkörper Köln)
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: www.bezreg-koeln.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 240-593484 (2020-12-04)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-03-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Materialwirtschaft - 33 - Scheidtweilerstraße 38
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Absicht der zusätzlichen Beauftragung von zwei Fahrzeugen HF6
Kurze Beschreibung:
“Aus vergaberechtlicher Sicht ist es vertretbar, die Fahrzeugstückzahl im laufenden HF6-Projekt ohne Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung um eine...”
Kurze Beschreibung
Aus vergaberechtlicher Sicht ist es vertretbar, die Fahrzeugstückzahl im laufenden HF6-Projekt ohne Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung um eine Kleinserie von zwei Fahrzeugen zu erweitern.
Sollte ein anderer Auftragnehmer als der Auftragnehmer im laufenden HF6-Projekt die Kleinserie liefern, hätte dies für den Auftraggeber nicht hinnehmbare wirtschaftliche und technische Folgen, würde zu erheblichen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung der weiteren Fahrzeuge und zu beträchtlichen Zusatzkosten für die KVB führen (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB). Die Erforderlichkeit zweier zusätzlicher Fahrzeuge ergibt sich aus den betrieblichen Bedürfnissen der KVB. Durch das Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 wurden zwei Hochflur-Stadtbahnen der KVB so schwer beschädigt, dass sie dauerhaft nicht mehr einsatzfähig sind. Eine Reparatur der Fahrzeuge wäre aufgrund des Ausmaßes der Schäden nicht wirtschaftlich.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 6 340 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zusätzlichen zwei Fahrzeuge werden ab Juni 2023 gemäß Fortschreibung des bisher abgestimmten Lieferplans an die Kölner Verkehrs-Betriebe ausgeliefert....”
Beschreibung der Beschaffung
Die zusätzlichen zwei Fahrzeuge werden ab Juni 2023 gemäß Fortschreibung des bisher abgestimmten Lieferplans an die Kölner Verkehrs-Betriebe ausgeliefert. Grundsätzlich gelten die Regelungen des Hauptvertrages vom 18.03.2015 fort. Im Zuge dieser betrieblichen Notwendigkeit erscheint eine nachträgliche Erweiterung des mit dem Auftragnehmer bereits bestehenden Auftrags über die Lieferung von 27 Hochflurfahrzeugen „HF6“ und den zusätzlichen zwei Fahrzeugen, baugleiche Fahrzeuge aus wirtschaftlicher und technischer Sicht als einzig sinnvolle Möglichkeit. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte aus diversen Gründen bei der hier zu beschaffenden Kleinserie von nur zwei Fahrzeugen erhebliche technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung der zusätzlichen Fahrzeuge zur Folge und würde beträchtliche Zusatzkosten für die KVB nach sich ziehen. Nach intensiver Prüfung, insbesondere vor dem Hintergrund des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB, ist die KVB daher zu dem Entschluss gekommen, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens eine nachträgliche Erweiterung des mit dem Auftragnehmer bestehenden Auftrags „HF6“ anzustreben. Die Beschaffung einer Kleinserie an Hochflur-Stadtbahnen von einem anderen Auftragnehmer als dem Auftragnehmer für die 27 Hochflurfahrzeuge wäre u.a. mit den folgenden unverhältnismäßig hohen Zusatzkosten und technischen Schwierigkeiten für die KVB verbunden:
- Einmalkosten für die Entwicklung der Stadtbahnen
- Planungskosten
- betrieblicher Mehraufwand
- Auswirkungen auf das Instandhaltungs- und Fahrpersonal
Bei einem Auftragnehmerwechsel würden die Fahrzeuge erheblich später geliefert werden, so dass u.a. den betrieblichen Anforderungen nicht nachgekommen werden kann.
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Zusätzliche Informationen:
“unter II 2.10 wird unter dem Zuschlagskriterium nicht die Auswahlmöglichkeit des wirtschaftlichsten Angebots dargelegt, die KVB hatte mit damaligen Zuschlag...”
Zusätzliche Informationen
unter II 2.10 wird unter dem Zuschlagskriterium nicht die Auswahlmöglichkeit des wirtschaftlichsten Angebots dargelegt, die KVB hatte mit damaligen Zuschlag das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt.
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht ist über § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB gegeben, da ein Bezug weiterer Fahrzeuge von einem anderen Hersteller als...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht ist über § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB gegeben, da ein Bezug weiterer Fahrzeuge von einem anderen Hersteller als dem Auftragnehmer für die 27 Hochflurfahrzeuge erhebliche technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung sowie beträchtliche Zusatzkosten für die KVB zur Folge hätte. Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ist die nachträgliche Änderung eines bestehenden öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Lieferleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Ein solcher Fall liegt hier vor. Das Vergaberecht gibt Sektorenauftraggebern im Rahmen des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB keine starre Grenze für den Umfang der Beauftragung zusätzlicher Lieferleistungen vor (vgl. § 142 Nr. 3 GWB), so dass eine zusätzliche Anzahl von zwei Fahrzeugen beschafft werden kann. Diese Anzahl ist jedenfalls zulässig, da wegen § 132 Abs.2 S.2 GWB selbst im strenger geregelten Nichtsektorenbereich eine Auftragswerterhöhung um bis zu 50% zulässig wäre.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 64 480 053 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 6 340 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 055-142310 (2022-03-14)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2023-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Absicht der zusätzlichen Beauftragung von einem Fahrzeug HF6
2014S033054363
Kurze Beschreibung:
“Aus vergaberechtlicher Sicht zulässig, die Fahrzeugstückzahl im laufenden HF6-Projekt ohne Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung um ein weiteres,...”
Kurze Beschreibung
Aus vergaberechtlicher Sicht zulässig, die Fahrzeugstückzahl im laufenden HF6-Projekt ohne Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung um ein weiteres, baugleiches Fahrzeug zu erhöhen.
Die Erhöhung der Fahrzeuganzahl ist zur Erhöhung der Werkstatt- und Dispositionsreserve erforderlich. Aufgrund der geringen Fahrzeugreserve ist ohne die zeitnahe Beschaffung des zusätzlichen Reservefahrzeugs vermehrt mit Störungen des Betriebsablaufs zu rechnen.Würde die Beschaffung des weiteren Fahrzeugs im Rahmen eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, wäre dies für die KVB mit erheblichen Zusatzkosten sowie technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung des Fahrzeug verbunden.
Bei einem Herstellerwechsel hätte die KVB ganz erhebliche Mehrkosten in Form von Einmalkosten für Entwicklung, Konstruktion und Zulassung des einzelnen Fahrzeugs zu tragen, die den Kaufpreis des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3 670 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln
Beschreibung der Beschaffung:
“Das zusätzliche Fahrzeug wird gemäß Fortschreibung des bisher abgestimmten Lieferplans an die Kölner Verkehrs-Betriebe ausgeliefert. Grundsätzlich gelten...”
Beschreibung der Beschaffung
Das zusätzliche Fahrzeug wird gemäß Fortschreibung des bisher abgestimmten Lieferplans an die Kölner Verkehrs-Betriebe ausgeliefert. Grundsätzlich gelten die Regelungen des Hauptvertrages vom 18.03.2015 fort. Im Zuge dieser betrieblichen Notwendigkeit erscheint eine nachträgliche Erweiterung des mit dem Auftragnehmer bereits bestehenden Auftrags über die Lieferung von 29 Hochflurfahrzeugen HF6 baugleiche Fahrzeuge aus wirtschaftlicher und technischer Sicht als einzig sinnvolle Möglichkeit. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte aus diversen Gründen bei der hier zu beschaffenden Kleinserie von nur einem Fahrzeug erhebliche technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung des zusätzlichen Fahrzeuges zur Folge und würde beträchtliche Zusatzkosten für die KVB nach sich ziehen. Nach intensiver Prüfung, insbesondere vor dem Hintergrund des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB, ist die KVB daher zu dem Entschluss gekommen, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens eine nachträgliche Erweiterung des mit dem Auftragnehmer bestehenden Auftrags „HF6" anzustreben. Die Beschaffung einer Kleinserie an Hochflur-Stadtbahnen von einem anderen Auftragnehmer als dem Auftragnehmer für die 29 Hochflurfahrzeuge wäre u.a. mit den folgenden unverhältnismäßig hohen Zusatzkosten und technischen Schwierigkeiten für die KVB verbunden:
• Einmalkosten für die Entwicklung der Stadtbahnen
• Planungskosten
• betrieblicher Mehraufwand
• Auswirkungen auf das Instandhaltungs- und Fahrpersonal
Bei einem Auftragnehmerwechsel würden die Fahrzeuge erheblich später geliefert werden, so dass u.a. den betrieblichen Anforderungen nicht nachgekommen werden kann.
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Zusätzliche Informationen:
“unter II 2.5 wird unter dem Zuschlagskriterium nicht die Auswahlmöglichkeit des wirtschaftlichsten Angebots dargelegt, die KVB hatte mit damaligen Zuschlag...”
Zusätzliche Informationen
unter II 2.5 wird unter dem Zuschlagskriterium nicht die Auswahlmöglichkeit des wirtschaftlichsten Angebots dargelegt, die KVB hatte mit damaligen Zuschlag das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt.
Verfahren Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung
Zusätzliche Lieferungen durch den ursprünglichen Lieferanten, die unter den strengen Bedingungen der Richtlinie bestellt wurden
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung):
“Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ist die nachträgliche Änderung eines bestehenden öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens...”
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung)
Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ist die nachträgliche Änderung eines bestehenden öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn
- zusätzliche Lieferleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und
- ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und
- mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre.
Diese Voraussetzungen dürften im vorliegenden Fall erfüllt sein.
Die Erforderlichkeit eines zusätzlichen Fahrzeugs ergibt sich aus den betrieblichen Bedürfnissen der KVB.
Derzeit stehen 199 Hochflurfahrzeuge zur Abdeckung eines Bedarfes von 187 Fahrzeugen zur Verfügung. Die entsprechende Werkstatt- und Dispositionsreserve von 6% lässt bei der Verteilung der Hochflurfahrzeuge auf verschiedene Baureihen keinen kontinuierlichen Betrieb auf Grund der notwendigen planbaren Wartungsarbeiten zu. Zur Erhöhung der Werkstatt- und Dispositionsreserve ist letztendlich die Erhöhung der Fahrzeuganzahl erforderlich.
Mit einem dreißigsten Fahrzeug HF6 würde sich nicht nur die zur Verfügung stehende Reserve erhöhen. Da die HF6-Fahrzeuge nur in Doppeltraktion eingesetzt werden, wäre es mit einem dreißigsten, baugleichen Fahrzeug möglich, einen weiteren vollständigen HF6-Zugverband zu bilden und flexibler auf Störungen zu reagieren. Mit einer geraden Fahrzeuganzahl lassen sich technisch einfacher einsatzfähige Fahrzeugpaare bilden. Im Störungsfall, aber auch bei geplanten Fahrzeugausfällen wegen Fristarbeiten würde eine „Reserve-Doppeltraktion“ mehr Sicherheit für einen reibungslosen Betrieb bieten, als (wie bisher) ein einzelnes Fahrzeug.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Beschaffung eines weiteren HF6-Fahrzeug betrieblich geboten, um den fahrplanmäßigen Betrieb des Stadtbahnverkehrs in der von der Stadt Köln geforderten Qualität sicherzustellen.
Die KVB verfolgt das Ziel, einen zuverlässigen fahrplanmäßigen Betrieb des Stadtbahnverkehrs zu gewährleisten. Um diesem Ziel nachzukommen, ist die schnellstmögliche Erhöhung des Fahrzeugbestands unabdingbar. Die wettbewerbliche Beschaffung eines einzelnen Fahrzeugs bei einem anderen Hersteller würde wesentlich länger dauern als die Beschaffung eines weiteren, baugleichen Fahrzeuges durch Erweiterung des bestehenden HF6-Vertrags. Für die Konstruktion, Fertigung, Erprobung und Zulassung einer Stadtbahn ist realistischer Weise ein Zeitraum von ca. 7 Jahren anzusetzen.
Die Beschaffung des Reservefahrzeugs von einem anderen Hersteller wäre für die KVB zudem mit unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bzw. Risiken verbunden. Die gesonderte Beschaffung eines einzelnen Stadtbahnfahrzeugs hätte erhebliche praktische Schwierigkeiten bei dessen Gebrauch und Instandhaltung zur Folge. Für das Reservefahrzeug müsste sowohl das Werkstatt- als auch das Fahrpersonal gesondert anhand der Spezifika der einzelnen Stadtbahn geschult werden, was wiederum die ohnehin knappen personellen Kapazitäten der KVB belastet.
Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Alstom Transportation Germany GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3 670 000 💰
Quelle: OJS 2023/S 093-286783 (2023-05-10)