Die zwei Verkehrsunternehmen Rheinbahn AG, Düsseldorf und Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Köln (Ausschreibungsgemeinschaft – Federführung erfolgt durch die Rheinbahn AG) beabsichtigen die Beschaffung von Hochflurstadtbahnfahrzeugen. Der Auftragsgegenstand besteht aus der Lieferung von 66 hochflurigen Stadtbahnwagen sowie der optionalen Lieferung von 12 weiteren Stadtbahnwagen gemäß BOStrab und EBO für den Einsatz in den Städten Düsseldorf und Köln, sowie diversen NE-Bahnen-Strecken. Die Bahnen müssen zwingend beiden Regelwerken (BOStrab und EBO) genügen. Die Hochflur-Stadtbahnwagen müssen folgende wesentliche Anforderungen erfüllen: — Fahrzeugart: Zweirichtungs-Fahrzeug (Rheinbahn), Einrichtungs-Fahrzeug (KVB) für Einzel- bis Vierfachtraktion, — Fahrzeugbauart: Gelenktriebwagen mit Drehgestellen und Kugeldrehverbindungen. 2 baugleiche Wagenteile, ausgestattet mit einem (KVB) bzw. 2 (Rheinbahn) Fahrerständen, — Wagenkastenrohbau: Korrosionsarmer Stahl oder Aluminium (Schweißkonstruktion), — Fahrzeugbreite: 2 650 mm, — Fahrzeuglänge: 28 000 mm, — Bodenfreiheit: ≥80 mm, — Fahrleitungsspannung: 600 V DC und 750 V DC, — Kleinster Gleisbogenradius: 22 m, — Streckenneigung: 6 %, — Länge der längsten maximalen Streckenneigung: 500 m, — Spurweite: 1 435 mm, — Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h, — Radsatzlast (Achslast): ≤10 t, — Achsabstand in den Drehgestellen: 2 100 mm, — Fußbodenhöhe: 950 mm und 1 000 mm, — Antriebsmotoren und Leistungselektronik: Luftgekühlt, — Zulassungsverfahren nach deutschem Recht: Verordnung über den Bau- und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO), Schriften/Mitteilungen Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Richtlinien Verein Deutscher Ingenieure (VDE), Deutsche Industrienorm (DIN), Europäische Norm (EN), — Kuppelbar mechanisch und elektrisch: Mit Kölner Bestandsfahrzeugen K5000 (Vossloh Kiepe) oder B80 (Siemens). Ein Vorserienfahrzeug soll nach derzeitiger Planung im Jahr 2017 geliefert werden. Die Auslieferung der betriebsbereiten Serienfahrzeuge soll ca. im 2-Wochen-Rhythmus erfolgen. Der genaue Terminplan wird im weiteren Verfahren festgelegt. Eine losweise Vergabe kann nicht erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-02-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schienenfahrzeuge
Menge oder Umfang:
Lieferung von 46 Hochflurstadtbahnfahrzeugen an die Rheinbahn und Lieferung von 20 Hochflurstadtbahnfahrzeugen an die KVB mit Option für die Lieferung von bis zu 12 weiteren Fahrzeugen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schienenfahrzeuge📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rheinbahn AG
Postanschrift: Hansaallee 1
Postleitzahl: 40549
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.rheinbahn.de/🌏
E-Mail: hf6@rheinbahn.de📧
1. Eine Beschaffung und Finanzierung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt für die KVB – 20 Fahrzeuge – unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Köln. Die Zustimmung ist bisher nicht erteilt. Daher behalten sich die Auftraggeber die Aufhebung bzw. des Änderung des gemeinsamen Beschaffungsvorhabens vor. Den Verkehrsunternehmen steht es dann frei, in neuen Vergabeverfahren den eigenen Bedarf, ggf. auch gesondert, zu beschaffen. Die Verkehrsunternehmen behalten sich weiter vor, auf die gemeinsame Vergabe zu verzichten bzw. das Verhandlungsverfahren einzustellen (§ 30 Satz 1 SektVO).
Im Falle der Aufhebung und ggf. Neuausschreibung in diesem Zusammenhang sind Ersatzansprüche der interessierten bzw. betroffenen Unternehmen, insbesondere gerichtet auf die Geltendmachung entgangenen Gewinns sowie eines etwaigen Erfüllungsschadens (positives Interesse) oder Vertrauensschadens (negatives Interesse) ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn keine Vergabe der Gesamtmaßnahme erfolgt. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Gesellschafter der Auftraggeber dem im Rahmen des Verfahrens erzielten Verhandlungsergebnis aus haushalterischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zustimmen oder aus geänderten Beschaffungsbedarfssituationen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann. Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Beschaffungsvorhabens oder Vertragsabschluss. Ein Kontrahierungszwang für die Auftraggeber besteht nicht.
Die Vergabestelle kommt hiermit ihrer Pflicht zur Aufklärung über den Umstand der teilweise (bzgl. Fahrzeuge KVB) ausstehenden Zustimmung des Rates der Stadt Köln und der nicht sichergestellten Finanzierung der Ausschreibung nach (vgl. auch BGH, Urt. v. 8.9.1998, X ZR 48/97).
2. Die Auftraggeber behalten sich vor, Nebenangebote/Alternativvorschläge gegebenenfalls im Laufe des weiteren Verfahrens zuzulassen, sofern dies zweckmäßig erscheint.
3. Die Leistung wird einheitlich vergeben. Die Verträge werden von dem jeweiligen Auftraggeber gesondert ausgefertigt. Eine Aufteilung in Lose findet nicht statt.
4. Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber folgende Unterlagen vollständig auszufüllen, soweit vorgesehen zu unterzeichnen und abzugeben:
Anlage 1: Vordruck Teilnahmeantrag.
Anlage 2: Vordruck Allgemeine Eignungsnachweise.
Anlage 3: Vordruck Angaben zum Unternehmen und Referenzen.
Anlage 4: Vordruck Nachunternehmer (wenn einschlägig).
Anlage 5: Vordruck Bewerbergemeinschaftserklärung (wenn einschlägig).
5. Die Unterlagen erhalten Bewerber bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle.
6. Ein Nachprüfungsantrag kann über die in Ziff. VI.4.1) genannte Stelle hinaus auch bei der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Tel.: +49 2211473116, Fax: +49 2211472889 gestellt werden.
7. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die unter Ziffer I.1 benannte Kontaktstelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Abgabetermin eingegangen sind, nicht zu beantworten.
8. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge durch die Auftraggeber findet nicht statt.
1. Eine Beschaffung und Finanzierung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt für die KVB – 20 Fahrzeuge – unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Köln. Die Zustimmung ist bisher nicht erteilt. Daher behalten sich die Auftraggeber die Aufhebung bzw. des Änderung des gemeinsamen Beschaffungsvorhabens vor. Den Verkehrsunternehmen steht es dann frei, in neuen Vergabeverfahren den eigenen Bedarf, ggf. auch gesondert, zu beschaffen. Die Verkehrsunternehmen behalten sich weiter vor, auf die gemeinsame Vergabe zu verzichten bzw. das Verhandlungsverfahren einzustellen (§ 30 Satz 1 SektVO).
Im Falle der Aufhebung und ggf. Neuausschreibung in diesem Zusammenhang sind Ersatzansprüche der interessierten bzw. betroffenen Unternehmen, insbesondere gerichtet auf die Geltendmachung entgangenen Gewinns sowie eines etwaigen Erfüllungsschadens (positives Interesse) oder Vertrauensschadens (negatives Interesse) ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn keine Vergabe der Gesamtmaßnahme erfolgt. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Gesellschafter der Auftraggeber dem im Rahmen des Verfahrens erzielten Verhandlungsergebnis aus haushalterischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zustimmen oder aus geänderten Beschaffungsbedarfssituationen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann. Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Beschaffungsvorhabens oder Vertragsabschluss. Ein Kontrahierungszwang für die Auftraggeber besteht nicht.
Die Vergabestelle kommt hiermit ihrer Pflicht zur Aufklärung über den Umstand der teilweise (bzgl. Fahrzeuge KVB) ausstehenden Zustimmung des Rates der Stadt Köln und der nicht sichergestellten Finanzierung der Ausschreibung nach (vgl. auch BGH, Urt. v. 8.9.1998, X ZR 48/97).
2. Die Auftraggeber behalten sich vor, Nebenangebote/Alternativvorschläge gegebenenfalls im Laufe des weiteren Verfahrens zuzulassen, sofern dies zweckmäßig erscheint.
3. Die Leistung wird einheitlich vergeben. Die Verträge werden von dem jeweiligen Auftraggeber gesondert ausgefertigt. Eine Aufteilung in Lose findet nicht statt.
4. Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber folgende Unterlagen vollständig auszufüllen, soweit vorgesehen zu unterzeichnen und abzugeben:
Anlage 1: Vordruck Teilnahmeantrag.
Anlage 2: Vordruck Allgemeine Eignungsnachweise.
Anlage 3: Vordruck Angaben zum Unternehmen und Referenzen.
5. Die Unterlagen erhalten Bewerber bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle.
6. Ein Nachprüfungsantrag kann über die in Ziff. VI.4.1) genannte Stelle hinaus auch bei der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Tel.: +49 2211473116, Fax: +49 2211472889 gestellt werden.
7. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die unter Ziffer I.1 benannte Kontaktstelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Abgabetermin eingegangen sind, nicht zu beantworten.
8. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge durch die Auftraggeber findet nicht statt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zwei Verkehrsunternehmen Rheinbahn AG, Düsseldorf und Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Köln (Ausschreibungsgemeinschaft – Federführung erfolgt durch die Rheinbahn AG) beabsichtigen die Beschaffung von Hochflurstadtbahnfahrzeugen.
Der Auftragsgegenstand besteht aus der Lieferung von 66 hochflurigen Stadtbahnwagen sowie der optionalen Lieferung von 12 weiteren Stadtbahnwagen gemäß BOStrab und EBO für den Einsatz in den Städten Düsseldorf und Köln, sowie diversen NE-Bahnen-Strecken. Die Bahnen müssen zwingend beiden Regelwerken (BOStrab und EBO) genügen.
Der Auftragsgegenstand besteht aus der Lieferung von 66 hochflurigen Stadtbahnwagen sowie der optionalen Lieferung von 12 weiteren Stadtbahnwagen gemäß BOStrab und EBO für den Einsatz in den Städten Düsseldorf und Köln, sowie diversen NE-Bahnen-Strecken. Die Bahnen müssen zwingend beiden Regelwerken (BOStrab und EBO) genügen.
Die Hochflur-Stadtbahnwagen müssen folgende wesentliche Anforderungen erfüllen:
— Fahrzeugart: Zweirichtungs-Fahrzeug (Rheinbahn), Einrichtungs-Fahrzeug (KVB) für Einzel- bis Vierfachtraktion,
— Fahrzeugbauart: Gelenktriebwagen mit Drehgestellen und Kugeldrehverbindungen. 2 baugleiche Wagenteile, ausgestattet mit einem (KVB) bzw. 2 (Rheinbahn) Fahrerständen,
— Wagenkastenrohbau: Korrosionsarmer Stahl oder Aluminium (Schweißkonstruktion),
— Fahrzeugbreite: 2 650 mm,
— Fahrzeuglänge: 28 000 mm,
— Bodenfreiheit: ≥80 mm,
— Fahrleitungsspannung: 600 V DC und 750 V DC,
— Kleinster Gleisbogenradius: 22 m,
— Streckenneigung: 6 %,
— Länge der längsten maximalen Streckenneigung: 500 m,
— Spurweite: 1 435 mm,
— Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h,
— Radsatzlast (Achslast): ≤10 t,
— Achsabstand in den Drehgestellen: 2 100 mm,
— Fußbodenhöhe: 950 mm und 1 000 mm,
— Antriebsmotoren und Leistungselektronik: Luftgekühlt,
— Zulassungsverfahren nach deutschem Recht: Verordnung über den Bau- und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO), Schriften/Mitteilungen Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Richtlinien Verein Deutscher Ingenieure (VDE), Deutsche Industrienorm (DIN), Europäische Norm (EN),
— Zulassungsverfahren nach deutschem Recht: Verordnung über den Bau- und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO), Schriften/Mitteilungen Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Richtlinien Verein Deutscher Ingenieure (VDE), Deutsche Industrienorm (DIN), Europäische Norm (EN),
— Kuppelbar mechanisch und elektrisch: Mit Kölner Bestandsfahrzeugen K5000 (Vossloh Kiepe) oder B80 (Siemens).
Ein Vorserienfahrzeug soll nach derzeitiger Planung im Jahr 2017 geliefert werden. Die Auslieferung der betriebsbereiten Serienfahrzeuge soll ca. im 2-Wochen-Rhythmus erfolgen. Der genaue Terminplan wird im weiteren Verfahren festgelegt.
Eine losweise Vergabe kann nicht erfolgen.
Beschreibung der Optionen: 12 weitere Hochflurstadtbahnfahrzeuge.
Referenznummer: 2014/30
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf und Köln.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerber haben als unterschriebene Eigenerklärung Angaben zur Allgemeinen Eignung gemäß dem beim Auftraggeber anzufordernden Vordruck „Allgemeine Eignungsnachweise“ zu machen. Hiernach erklärt der Bewerber, dass
a) er in den letzten 3 Jahren vor dieser Ausschreibung den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist;
b) er in den letzten 3 Jahren vor dieser Ausschreibung keine schwere Verfehlung u.a. der nachstehenden Art begangen hat und nicht bezüglich eines Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt wurde, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt:
b) er in den letzten 3 Jahren vor dieser Ausschreibung keine schwere Verfehlung u.a. der nachstehenden Art begangen hat und nicht bezüglich eines Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt wurde, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt:
— vollendete oder versuchte Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Bestechung, Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit, Abgeordnetenbestechung, sowie schwerwiegende Straftaten, die im Geschäftsverkehr begangen worden sind, insbesondere Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Subventionsbetrug, Geldwäsche, Untreue und Urkundenfälschung oder Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten;
— vollendete oder versuchte Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Bestechung, Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit, Abgeordnetenbestechung, sowie schwerwiegende Straftaten, die im Geschäftsverkehr begangen worden sind, insbesondere Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Subventionsbetrug, Geldwäsche, Untreue und Urkundenfälschung oder Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten;
— Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a. die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an andere Bewerber/Bieter.
— Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a. die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an andere Bewerber/Bieter.
c) er die Beschäftigten – soweit erforderlich – bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat;
d) über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
e) sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
f) er nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die sein Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen;
g) er in diesem Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat;
h) hinsichtlich seines Unternehmens kein Eintrag im Korruptionsregister NRW oder eines entsprechenden Registers des Herkunftslandes oder -staates erfolgt ist bzw. unmittelbar bevorsteht, der eine Zuschlagserteilung an sein Unternehmen in Frage stellt. Im Zweifelsfall sind entsprechende Einträge mit dem Teilnahmeantrag und im laufenden Verfahren unverzüglich den Auftraggebern zu melden;
h) hinsichtlich seines Unternehmens kein Eintrag im Korruptionsregister NRW oder eines entsprechenden Registers des Herkunftslandes oder -staates erfolgt ist bzw. unmittelbar bevorsteht, der eine Zuschlagserteilung an sein Unternehmen in Frage stellt. Im Zweifelsfall sind entsprechende Einträge mit dem Teilnahmeantrag und im laufenden Verfahren unverzüglich den Auftraggebern zu melden;
i) für sein Unternehmen kein Eintrag im Gewerbezentralregister oder eines entsprechenden Registers des Herkunftslandes oder -staates besteht, der eine Zuschlagserteilung an sein Unternehmen in Frage stellt. Im Zweifelsfall sind entsprechende Einträge unverzüglich den Auftraggebern zu melden.
i) für sein Unternehmen kein Eintrag im Gewerbezentralregister oder eines entsprechenden Registers des Herkunftslandes oder -staates besteht, der eine Zuschlagserteilung an sein Unternehmen in Frage stellt. Im Zweifelsfall sind entsprechende Einträge unverzüglich den Auftraggebern zu melden.
Weiter haben die Bewerber unterschriebene Erklärungen nach dem TVgG-NRW beizufügen:
— Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,
— Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
Weiter haben die Bieter folgende Unterlagen vorzulegen:
— Aktueller Auszug (nicht älter als 2014) aus dem Handelsregister oder dem Berufsregister (ausländische Bewerber legen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde des Heimatstaates mit amtlich anerkannter Übersetzung vor),
— Aktueller Auszug (nicht älter als 2014) aus dem Handelsregister oder dem Berufsregister (ausländische Bewerber legen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde des Heimatstaates mit amtlich anerkannter Übersetzung vor),
— Auskunft einer anerkannten Wirtschaftsauskunft mit Bewertung der Bonität, nicht älter als 2014.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall soll die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrages (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse benennen, (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnen und (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht (im Original) vorlegen (Vordruck „Bewerbergemeinschaftserklärung“). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche in den Vergabeunterlagen bestimmten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Unterlagen jeweils auch von den benannten Dritten beizubringen.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall soll die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrages (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse benennen, (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnen und (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht (im Original) vorlegen (Vordruck „Bewerbergemeinschaftserklärung“). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche in den Vergabeunterlagen bestimmten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Unterlagen jeweils auch von den benannten Dritten beizubringen.
Beabsichtigen Bewerber bzw. die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (§ 8 Abs. 3 SektVO) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen – haben sie diese Unterauftragnehmer im Angebot zu benennen und zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue dieser Unterauftragnehmer die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Unterlagen für diese mit Angebotsabgabe vorzulegen. Eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach den Vergabeunterlagen für diese ist im Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Ferner sind spätestens bis zur Vergabeentscheidung – auf Verlangen der Vergabestelle – Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärungen bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich.
Beabsichtigen Bewerber bzw. die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (§ 8 Abs. 3 SektVO) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen – haben sie diese Unterauftragnehmer im Angebot zu benennen und zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue dieser Unterauftragnehmer die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Unterlagen für diese mit Angebotsabgabe vorzulegen. Eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach den Vergabeunterlagen für diese ist im Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Ferner sind spätestens bis zur Vergabeentscheidung – auf Verlangen der Vergabestelle – Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärungen bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzusteigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es ist ein Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft von durchschnittlich 100 Mio. EUR netto Umsatz/Geschäftsjahr oder Kalenderjahr in den vergangenen drei Geschäftsjahren bzw. Kalenderjahren darzustellen (Mindestkriterium).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber muss Erfahrungen hinsichtlich der Konstruktion, Fertigung und Inbetriebnahme von Stadtbahn- oder U-Bahn-Fahrzeugen (Hochflur, d. h. Fußbodenhöhe ab 900 mm über Schienenoberkante) für den Personennahverkehr nachweisen. Zudem muss der Bewerber Erfahrungen mit Zulassungsverfahren nach BOStrab (Personennahverkehr) und EBO (Nah- oder Fernverkehr) haben.
Der Bewerber muss Erfahrungen hinsichtlich der Konstruktion, Fertigung und Inbetriebnahme von Stadtbahn- oder U-Bahn-Fahrzeugen (Hochflur, d. h. Fußbodenhöhe ab 900 mm über Schienenoberkante) für den Personennahverkehr nachweisen. Zudem muss der Bewerber Erfahrungen mit Zulassungsverfahren nach BOStrab (Personennahverkehr) und EBO (Nah- oder Fernverkehr) haben.
Die Bewerber müssen hierfür zwingend Referenzprojekte nachweisen. Die Referenzprojekte müssen zwingend folgende Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen können in einem oder mehreren Referenzprojekten nachgewiesen werden, wobei die folgende Mindestanzahl an Referenzprojekten nachzuweisen ist:
Die Bewerber müssen hierfür zwingend Referenzprojekte nachweisen. Die Referenzprojekte müssen zwingend folgende Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen können in einem oder mehreren Referenzprojekten nachgewiesen werden, wobei die folgende Mindestanzahl an Referenzprojekten nachzuweisen ist:
— Zulassung von Schienenfahrzeugen (Niederflur- oder Hochflurfahrzeuge) gem. § 62 Abs. 6 BOStrab (Personennahverkehr) in der Zeit zwischen dem 1.1.2009 und dem 15.2.2014 (Referenzzeitraum) (mindestens ein Referenzprojekt) und
— Zulassung von Schienenfahrzeugen nach EBO durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) oder einer Landeseisenbahnaufsicht (LEA) in Deutschland, oder einer Genehmigung zur Inbetriebnahme nach TEIV durch das EBA (Nah- und Fernverkehr) in der Zeit zwischen dem 1.1.2009 und dem 15.2.2014 (mindestens ein Referenzprojekt) und
— Zulassung von Schienenfahrzeugen nach EBO durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) oder einer Landeseisenbahnaufsicht (LEA) in Deutschland, oder einer Genehmigung zur Inbetriebnahme nach TEIV durch das EBA (Nah- und Fernverkehr) in der Zeit zwischen dem 1.1.2009 und dem 15.2.2014 (mindestens ein Referenzprojekt) und
— Produktion und Zulassung von mindestens 15 Stadtbahn- oder U-Bahn-Fahrzeugen (Hochflur) in der Zeit zwischen dem 1.1.2004 und dem 15.2.2014 (mindestens ein Referenzprojekt).
Der Zeitraum von 5 bzw. 10 Jahren für die Nachweismöglichkeit der Referenzen ist nicht in dem Sinne zu verstehen, dass der Bewerber bereits mindestens 5 bzw. 10 Jahre am Markt tätig sein muss. Vielmehr haben die Bewerber aus Gründen der Markt-/Wettbewerbsöffnung Gelegenheit, Referenzen aus den letzten 5 bzw. 10 Jahren beizubringen. Die zuvor beschriebenen Referenzprojekte müssen von dem/den jeweiligen Auftraggeber/n abgenommen sein. Entsprechende Nachweise (Abnahmeerklärungen/-bescheinigungen/-protokolle) sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Der Zeitraum von 5 bzw. 10 Jahren für die Nachweismöglichkeit der Referenzen ist nicht in dem Sinne zu verstehen, dass der Bewerber bereits mindestens 5 bzw. 10 Jahre am Markt tätig sein muss. Vielmehr haben die Bewerber aus Gründen der Markt-/Wettbewerbsöffnung Gelegenheit, Referenzen aus den letzten 5 bzw. 10 Jahren beizubringen. Die zuvor beschriebenen Referenzprojekte müssen von dem/den jeweiligen Auftraggeber/n abgenommen sein. Entsprechende Nachweise (Abnahmeerklärungen/-bescheinigungen/-protokolle) sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Wird die Mindestanzahl an Referenzen, die die vorgenannten Anforderungen erfüllen, nicht erreicht, ist der Bewerber nicht für die Auftragsdurchführung geeignet und vom weiteren Verfahren auszuschließen.
Für die Vorlage der Referenzen sind die entsprechenden Vordrucke der Vergabestelle (zu beziehen bei der Kontaktstelle, Ziffer I.1) zu verwenden.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften können die genannten Referenzen für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit alleinvertretungsberechtigtem Ansprechpartner.
Sonstige besondere Bedingungen:
Siehe Vergabeunterlagen. Die §§ 3, 17-19 TVgG-NRW finden bei dieser Vergabe Anwendung. Die entsprechenden Anforderungen werden im weiteren Verfahren in den Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Postanschrift: Scheidtweilerstraße 38
Postort: Köln
Postleitzahl: 50933
Kontakt
Kontaktperson: Rheinbahn AG
Herrn Oliver Rentsch, Herrn Rainer Viethen
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de📧
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de📧
Telefon: +49 2114750📞
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Absatz 3 Nr. 4 GWB hat ein Bewerber/Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, wonach einer Rüge des Bewerbers/Bieters nicht abgeholfen wird, einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Ansonsten ist der Nachprüfungsantrag unzulässig. Im Übrigen wird auf die weiteren Präklusionsregelungen des § 107 Abs. 3 GWB hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 107 Absatz 3 Nr. 4 GWB hat ein Bewerber/Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, wonach einer Rüge des Bewerbers/Bieters nicht abgeholfen wird, einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Ansonsten ist der Nachprüfungsantrag unzulässig. Im Übrigen wird auf die weiteren Präklusionsregelungen des § 107 Abs. 3 GWB hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 033-054363 (2014-02-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kölner Verkehrsbetriebe AG
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rentsch oder Herrn Viethen
Quelle: OJS 2015/S 085-153814 (2015-04-29)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2020-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aus vergaberechtlicher Sicht ist es vertretbar, die Fahrzeugstückzahl im laufenden HF6-Projekt ohne Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung um eine Kleinserie von 7 Fahrzeugen zu erweitern.
Sollte ein anderer Auftragnehmer als der Auftragnehmer im laufenden HF6-Projekt die Kleinserie liefern, hätte dies für den Auftraggeber nicht hinnehmbare wirtschaftliche und technische Folgen, würde zu erheblichen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung der weiteren Fahrzeuge und zu beträchtlichen Zusatzkosten für die KVB führen (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB). Die KVB beabsichtigt den Fahrzeugbestand um 7 Fahrzeuge zu erhöhen, um den Betrieb dauerhaft in der von der Auftraggeberin, der Stadt Köln, geforderten Qualität aufrecht erhalten zu können.
Aus vergaberechtlicher Sicht ist es vertretbar, die Fahrzeugstückzahl im laufenden HF6-Projekt ohne Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung um eine Kleinserie von 7 Fahrzeugen zu erweitern.
Sollte ein anderer Auftragnehmer als der Auftragnehmer im laufenden HF6-Projekt die Kleinserie liefern, hätte dies für den Auftraggeber nicht hinnehmbare wirtschaftliche und technische Folgen, würde zu erheblichen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung der weiteren Fahrzeuge und zu beträchtlichen Zusatzkosten für die KVB führen (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB). Die KVB beabsichtigt den Fahrzeugbestand um 7 Fahrzeuge zu erhöhen, um den Betrieb dauerhaft in der von der Auftraggeberin, der Stadt Köln, geforderten Qualität aufrecht erhalten zu können.
Gesamtwert des Auftrags: 19 495 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Materialwirtschaft — 33 — Scheidtweilerstraße 38
Kontakt
Internetadresse: http://www.kvb-koeln.de🌏
E-Mail: janine.tessen@kvb.koeln📧
Telefon: +49 2215471279📞
Unter II 2.10 wird unter dem Zuschlagskriterium nicht die Auswahlmöglichkeit des wirtschaftlichsten Angebots dargelegt, die KVB hatte mit damaligen Zuschlag das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aus vergaberechtlicher Sicht ist es vertretbar, die Fahrzeugstückzahl im laufenden HF6-Projekt ohne Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung um eine Kleinserie von 7 Fahrzeugen zu erweitern.
Sollte ein anderer Auftragnehmer als der Auftragnehmer im laufenden HF6-Projekt die Kleinserie liefern, hätte dies für den Auftraggeber nicht hinnehmbare wirtschaftliche und technische Folgen, würde zu erheblichen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung der weiteren Fahrzeuge und zu beträchtlichen Zusatzkosten für die KVB führen (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB). Die KVB beabsichtigt den Fahrzeugbestand um 7 Fahrzeuge zu erhöhen, um den Betrieb dauerhaft in der von der Auftraggeberin, der Stadt Köln, geforderten Qualität aufrecht erhalten zu können.
Sollte ein anderer Auftragnehmer als der Auftragnehmer im laufenden HF6-Projekt die Kleinserie liefern, hätte dies für den Auftraggeber nicht hinnehmbare wirtschaftliche und technische Folgen, würde zu erheblichen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung der weiteren Fahrzeuge und zu beträchtlichen Zusatzkosten für die KVB führen (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB). Die KVB beabsichtigt den Fahrzeugbestand um 7 Fahrzeuge zu erhöhen, um den Betrieb dauerhaft in der von der Auftraggeberin, der Stadt Köln, geforderten Qualität aufrecht erhalten zu können.
Die zusätzlichen 7 Fahrzeuge werden ab März 2022 gemäß Fortschreibung des bisher abgestimmten Lieferplans an die Kölner Verkehrs-Betriebe ausgeliefert. Grundsätzlich gelten die Regelungen des Hauptvertrages vom 18.3.2015 fort. Im Zuge dieser betrieblichen Notwendigkeit erscheint eine nachträgliche Erweiterung des mit dem Auftragnehmer bereits bestehenden Auftrags über die Lieferung von 20 Hochflurfahrzeugen „HF6“ um 7 weitere, baugleiche Fahrzeuge aus wirtschaftlicher und technischer Sicht als einzig sinnvolle Möglichkeit. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte aus diversen Gründen bei der hier zu beschaffenden Kleinserie von nur 7 Fahrzeugen erhebliche technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung der zusätzlichen Fahrzeuge zur Folge und würde beträchtliche Zusatzkosten für die KVB nach sich ziehen. Nach intensiver Prüfung, insbesondere vor dem Hintergrund des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB, ist die KVB daher zu dem Entschluss gekommen, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens eine nachträgliche Erweiterung des mit dem Auftragnehmer bestehenden Auftrags „HF6“ anzustreben. Die Beschaffung einer Kleinserie an Hochflur-Stadtbahnen von einem anderen Auftragnehmer als dem Auftragnehmer für die 20 Hochflurfahrzeuge wäre u. a. mit den folgenden unverhältnismäßig hohen Zusatzkosten und technischen Schwierigkeiten für die KVB verbunden:
Die zusätzlichen 7 Fahrzeuge werden ab März 2022 gemäß Fortschreibung des bisher abgestimmten Lieferplans an die Kölner Verkehrs-Betriebe ausgeliefert. Grundsätzlich gelten die Regelungen des Hauptvertrages vom 18.3.2015 fort. Im Zuge dieser betrieblichen Notwendigkeit erscheint eine nachträgliche Erweiterung des mit dem Auftragnehmer bereits bestehenden Auftrags über die Lieferung von 20 Hochflurfahrzeugen „HF6“ um 7 weitere, baugleiche Fahrzeuge aus wirtschaftlicher und technischer Sicht als einzig sinnvolle Möglichkeit. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte aus diversen Gründen bei der hier zu beschaffenden Kleinserie von nur 7 Fahrzeugen erhebliche technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung der zusätzlichen Fahrzeuge zur Folge und würde beträchtliche Zusatzkosten für die KVB nach sich ziehen. Nach intensiver Prüfung, insbesondere vor dem Hintergrund des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB, ist die KVB daher zu dem Entschluss gekommen, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens eine nachträgliche Erweiterung des mit dem Auftragnehmer bestehenden Auftrags „HF6“ anzustreben. Die Beschaffung einer Kleinserie an Hochflur-Stadtbahnen von einem anderen Auftragnehmer als dem Auftragnehmer für die 20 Hochflurfahrzeuge wäre u. a. mit den folgenden unverhältnismäßig hohen Zusatzkosten und technischen Schwierigkeiten für die KVB verbunden:
— Einmalkosten für die Entwicklung der Stadtbahnen,
— Planungskosten,
— betrieblicher Mehraufwand,
— Auswirkungen auf das Instandhaltungs- und Fahrpersonal.
Bei einem Auftragnehmerwechsel würden die Fahrzeuge erheblich später geliefert werden, so dass u. a. den betrieblichen Anforderungen nicht nachgekommen werden kann.
Zusätzliche Informationen:
Unter II 2.10 wird unter dem Zuschlagskriterium nicht die Auswahlmöglichkeit des wirtschaftlichsten Angebots dargelegt, die KVB hatte mit damaligen Zuschlag das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-18 📅
Name: Bombardier Transportation GmbH
Postanschrift: Eichhomstr. 3
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
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Gesamtwert des Auftrags: 64 480 053 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Sektorenauftraggeber
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2020/S 240-593484 (2020-12-04)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-03-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aus vergaberechtlicher Sicht ist es vertretbar, die Fahrzeugstückzahl im laufenden HF6-Projekt ohne Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung um eine Kleinserie von zwei Fahrzeugen zu erweitern.
Sollte ein anderer Auftragnehmer als der Auftragnehmer im laufenden HF6-Projekt die Kleinserie liefern, hätte dies für den Auftraggeber nicht hinnehmbare wirtschaftliche und technische Folgen, würde zu erheblichen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung der weiteren Fahrzeuge und zu beträchtlichen Zusatzkosten für die KVB führen (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB). Die Erforderlichkeit zweier zusätzlicher Fahrzeuge ergibt sich aus den betrieblichen Bedürfnissen der KVB. Durch das Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 wurden zwei Hochflur-Stadtbahnen der KVB so schwer beschädigt, dass sie dauerhaft nicht mehr einsatzfähig sind. Eine Reparatur der Fahrzeuge wäre aufgrund des Ausmaßes der Schäden nicht wirtschaftlich.
Aus vergaberechtlicher Sicht ist es vertretbar, die Fahrzeugstückzahl im laufenden HF6-Projekt ohne Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung um eine Kleinserie von zwei Fahrzeugen zu erweitern.
Sollte ein anderer Auftragnehmer als der Auftragnehmer im laufenden HF6-Projekt die Kleinserie liefern, hätte dies für den Auftraggeber nicht hinnehmbare wirtschaftliche und technische Folgen, würde zu erheblichen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung der weiteren Fahrzeuge und zu beträchtlichen Zusatzkosten für die KVB führen (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB). Die Erforderlichkeit zweier zusätzlicher Fahrzeuge ergibt sich aus den betrieblichen Bedürfnissen der KVB. Durch das Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 wurden zwei Hochflur-Stadtbahnen der KVB so schwer beschädigt, dass sie dauerhaft nicht mehr einsatzfähig sind. Eine Reparatur der Fahrzeuge wäre aufgrund des Ausmaßes der Schäden nicht wirtschaftlich.
unter II 2.10 wird unter dem Zuschlagskriterium nicht die Auswahlmöglichkeit des wirtschaftlichsten Angebots dargelegt, die KVB hatte mit damaligen Zuschlag das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aus vergaberechtlicher Sicht ist es vertretbar, die Fahrzeugstückzahl im laufenden HF6-Projekt ohne Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung um eine Kleinserie von zwei Fahrzeugen zu erweitern.
Sollte ein anderer Auftragnehmer als der Auftragnehmer im laufenden HF6-Projekt die Kleinserie liefern, hätte dies für den Auftraggeber nicht hinnehmbare wirtschaftliche und technische Folgen, würde zu erheblichen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung der weiteren Fahrzeuge und zu beträchtlichen Zusatzkosten für die KVB führen (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB). Die Erforderlichkeit zweier zusätzlicher Fahrzeuge ergibt sich aus den betrieblichen Bedürfnissen der KVB. Durch das Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 wurden zwei Hochflur-Stadtbahnen der KVB so schwer beschädigt, dass sie dauerhaft nicht mehr einsatzfähig sind. Eine Reparatur der Fahrzeuge wäre aufgrund des Ausmaßes der Schäden nicht wirtschaftlich.
Sollte ein anderer Auftragnehmer als der Auftragnehmer im laufenden HF6-Projekt die Kleinserie liefern, hätte dies für den Auftraggeber nicht hinnehmbare wirtschaftliche und technische Folgen, würde zu erheblichen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung der weiteren Fahrzeuge und zu beträchtlichen Zusatzkosten für die KVB führen (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB). Die Erforderlichkeit zweier zusätzlicher Fahrzeuge ergibt sich aus den betrieblichen Bedürfnissen der KVB. Durch das Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 wurden zwei Hochflur-Stadtbahnen der KVB so schwer beschädigt, dass sie dauerhaft nicht mehr einsatzfähig sind. Eine Reparatur der Fahrzeuge wäre aufgrund des Ausmaßes der Schäden nicht wirtschaftlich.
Die zusätzlichen zwei Fahrzeuge werden ab Juni 2023 gemäß Fortschreibung des bisher abgestimmten Lieferplans an die Kölner Verkehrs-Betriebe ausgeliefert. Grundsätzlich gelten die Regelungen des Hauptvertrages vom 18.03.2015 fort. Im Zuge dieser betrieblichen Notwendigkeit erscheint eine nachträgliche Erweiterung des mit dem Auftragnehmer bereits bestehenden Auftrags über die Lieferung von 27 Hochflurfahrzeugen „HF6“ und den zusätzlichen zwei Fahrzeugen, baugleiche Fahrzeuge aus wirtschaftlicher und technischer Sicht als einzig sinnvolle Möglichkeit. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte aus diversen Gründen bei der hier zu beschaffenden Kleinserie von nur zwei Fahrzeugen erhebliche technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung der zusätzlichen Fahrzeuge zur Folge und würde beträchtliche Zusatzkosten für die KVB nach sich ziehen. Nach intensiver Prüfung, insbesondere vor dem Hintergrund des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB, ist die KVB daher zu dem Entschluss gekommen, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens eine nachträgliche Erweiterung des mit dem Auftragnehmer bestehenden Auftrags „HF6“ anzustreben. Die Beschaffung einer Kleinserie an Hochflur-Stadtbahnen von einem anderen Auftragnehmer als dem Auftragnehmer für die 27 Hochflurfahrzeuge wäre u.a. mit den folgenden unverhältnismäßig hohen Zusatzkosten und technischen Schwierigkeiten für die KVB verbunden:
Die zusätzlichen zwei Fahrzeuge werden ab Juni 2023 gemäß Fortschreibung des bisher abgestimmten Lieferplans an die Kölner Verkehrs-Betriebe ausgeliefert. Grundsätzlich gelten die Regelungen des Hauptvertrages vom 18.03.2015 fort. Im Zuge dieser betrieblichen Notwendigkeit erscheint eine nachträgliche Erweiterung des mit dem Auftragnehmer bereits bestehenden Auftrags über die Lieferung von 27 Hochflurfahrzeugen „HF6“ und den zusätzlichen zwei Fahrzeugen, baugleiche Fahrzeuge aus wirtschaftlicher und technischer Sicht als einzig sinnvolle Möglichkeit. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte aus diversen Gründen bei der hier zu beschaffenden Kleinserie von nur zwei Fahrzeugen erhebliche technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung der zusätzlichen Fahrzeuge zur Folge und würde beträchtliche Zusatzkosten für die KVB nach sich ziehen. Nach intensiver Prüfung, insbesondere vor dem Hintergrund des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB, ist die KVB daher zu dem Entschluss gekommen, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens eine nachträgliche Erweiterung des mit dem Auftragnehmer bestehenden Auftrags „HF6“ anzustreben. Die Beschaffung einer Kleinserie an Hochflur-Stadtbahnen von einem anderen Auftragnehmer als dem Auftragnehmer für die 27 Hochflurfahrzeuge wäre u.a. mit den folgenden unverhältnismäßig hohen Zusatzkosten und technischen Schwierigkeiten für die KVB verbunden:
- Einmalkosten für die Entwicklung der Stadtbahnen
- Planungskosten
- betrieblicher Mehraufwand
- Auswirkungen auf das Instandhaltungs- und Fahrpersonal
Bei einem Auftragnehmerwechsel würden die Fahrzeuge erheblich später geliefert werden, so dass u.a. den betrieblichen Anforderungen nicht nachgekommen werden kann.
Zusätzliche Informationen:
unter II 2.10 wird unter dem Zuschlagskriterium nicht die Auswahlmöglichkeit des wirtschaftlichsten Angebots dargelegt, die KVB hatte mit damaligen Zuschlag das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt.
Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 6 340 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 055-142310 (2022-03-14)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2023-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2014S033054363
Kurze Beschreibung:
Aus vergaberechtlicher Sicht zulässig, die Fahrzeugstückzahl im laufenden HF6-Projekt ohne Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung um ein weiteres, baugleiches Fahrzeug zu erhöhen.
Die Erhöhung der Fahrzeuganzahl ist zur Erhöhung der Werkstatt- und Dispositionsreserve erforderlich. Aufgrund der geringen Fahrzeugreserve ist ohne die zeitnahe Beschaffung des zusätzlichen Reservefahrzeugs vermehrt mit Störungen des Betriebsablaufs zu rechnen.Würde die Beschaffung des weiteren Fahrzeugs im Rahmen eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, wäre dies für die KVB mit erheblichen Zusatzkosten sowie technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung des Fahrzeug verbunden.
Bei einem Herstellerwechsel hätte die KVB ganz erhebliche Mehrkosten in Form von Einmalkosten für Entwicklung, Konstruktion und Zulassung des einzelnen Fahrzeugs zu tragen, die den Kaufpreis des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen.
Aus vergaberechtlicher Sicht zulässig, die Fahrzeugstückzahl im laufenden HF6-Projekt ohne Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung um ein weiteres, baugleiches Fahrzeug zu erhöhen.
Die Erhöhung der Fahrzeuganzahl ist zur Erhöhung der Werkstatt- und Dispositionsreserve erforderlich. Aufgrund der geringen Fahrzeugreserve ist ohne die zeitnahe Beschaffung des zusätzlichen Reservefahrzeugs vermehrt mit Störungen des Betriebsablaufs zu rechnen.Würde die Beschaffung des weiteren Fahrzeugs im Rahmen eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, wäre dies für die KVB mit erheblichen Zusatzkosten sowie technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung des Fahrzeug verbunden.
Bei einem Herstellerwechsel hätte die KVB ganz erhebliche Mehrkosten in Form von Einmalkosten für Entwicklung, Konstruktion und Zulassung des einzelnen Fahrzeugs zu tragen, die den Kaufpreis des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen.
Gesamtwert des Auftrags: 3 670 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
unter II 2.5 wird unter dem Zuschlagskriterium nicht die Auswahlmöglichkeit des wirtschaftlichsten Angebots dargelegt, die KVB hatte mit damaligen Zuschlag das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aus vergaberechtlicher Sicht zulässig, die Fahrzeugstückzahl im laufenden HF6-Projekt ohne Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung um ein weiteres, baugleiches Fahrzeug zu erhöhen.
Die Erhöhung der Fahrzeuganzahl ist zur Erhöhung der Werkstatt- und Dispositionsreserve erforderlich. Aufgrund der geringen Fahrzeugreserve ist ohne die zeitnahe Beschaffung des zusätzlichen Reservefahrzeugs vermehrt mit Störungen des Betriebsablaufs zu rechnen.Würde die Beschaffung des weiteren Fahrzeugs im Rahmen eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, wäre dies für die KVB mit erheblichen Zusatzkosten sowie technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung des Fahrzeug verbunden.
Die Erhöhung der Fahrzeuganzahl ist zur Erhöhung der Werkstatt- und Dispositionsreserve erforderlich. Aufgrund der geringen Fahrzeugreserve ist ohne die zeitnahe Beschaffung des zusätzlichen Reservefahrzeugs vermehrt mit Störungen des Betriebsablaufs zu rechnen.Würde die Beschaffung des weiteren Fahrzeugs im Rahmen eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, wäre dies für die KVB mit erheblichen Zusatzkosten sowie technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung des Fahrzeug verbunden.
Bei einem Herstellerwechsel hätte die KVB ganz erhebliche Mehrkosten in Form von Einmalkosten für Entwicklung, Konstruktion und Zulassung des einzelnen Fahrzeugs zu tragen, die den Kaufpreis des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen.
Das zusätzliche Fahrzeug wird gemäß Fortschreibung des bisher abgestimmten Lieferplans an die Kölner Verkehrs-Betriebe ausgeliefert. Grundsätzlich gelten die Regelungen des Hauptvertrages vom 18.03.2015 fort. Im Zuge dieser betrieblichen Notwendigkeit erscheint eine nachträgliche Erweiterung des mit dem Auftragnehmer bereits bestehenden Auftrags über die Lieferung von 29 Hochflurfahrzeugen HF6 baugleiche Fahrzeuge aus wirtschaftlicher und technischer Sicht als einzig sinnvolle Möglichkeit. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte aus diversen Gründen bei der hier zu beschaffenden Kleinserie von nur einem Fahrzeug erhebliche technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung des zusätzlichen Fahrzeuges zur Folge und würde beträchtliche Zusatzkosten für die KVB nach sich ziehen. Nach intensiver Prüfung, insbesondere vor dem Hintergrund des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB, ist die KVB daher zu dem Entschluss gekommen, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens eine nachträgliche Erweiterung des mit dem Auftragnehmer bestehenden Auftrags „HF6" anzustreben. Die Beschaffung einer Kleinserie an Hochflur-Stadtbahnen von einem anderen Auftragnehmer als dem Auftragnehmer für die 29 Hochflurfahrzeuge wäre u.a. mit den folgenden unverhältnismäßig hohen Zusatzkosten und technischen Schwierigkeiten für die KVB verbunden:
Das zusätzliche Fahrzeug wird gemäß Fortschreibung des bisher abgestimmten Lieferplans an die Kölner Verkehrs-Betriebe ausgeliefert. Grundsätzlich gelten die Regelungen des Hauptvertrages vom 18.03.2015 fort. Im Zuge dieser betrieblichen Notwendigkeit erscheint eine nachträgliche Erweiterung des mit dem Auftragnehmer bereits bestehenden Auftrags über die Lieferung von 29 Hochflurfahrzeugen HF6 baugleiche Fahrzeuge aus wirtschaftlicher und technischer Sicht als einzig sinnvolle Möglichkeit. Der Wechsel des Auftragnehmers hätte aus diversen Gründen bei der hier zu beschaffenden Kleinserie von nur einem Fahrzeug erhebliche technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung des zusätzlichen Fahrzeuges zur Folge und würde beträchtliche Zusatzkosten für die KVB nach sich ziehen. Nach intensiver Prüfung, insbesondere vor dem Hintergrund des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB, ist die KVB daher zu dem Entschluss gekommen, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens eine nachträgliche Erweiterung des mit dem Auftragnehmer bestehenden Auftrags „HF6" anzustreben. Die Beschaffung einer Kleinserie an Hochflur-Stadtbahnen von einem anderen Auftragnehmer als dem Auftragnehmer für die 29 Hochflurfahrzeuge wäre u.a. mit den folgenden unverhältnismäßig hohen Zusatzkosten und technischen Schwierigkeiten für die KVB verbunden:
• Einmalkosten für die Entwicklung der Stadtbahnen
• Planungskosten
• betrieblicher Mehraufwand
• Auswirkungen auf das Instandhaltungs- und Fahrpersonal
Zusätzliche Informationen:
unter II 2.5 wird unter dem Zuschlagskriterium nicht die Auswahlmöglichkeit des wirtschaftlichsten Angebots dargelegt, die KVB hatte mit damaligen Zuschlag das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln