Beschaffung von Hygienepapier für Kundencenter der AOK NordWest
Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3) genannten Auftraggeberinnen durch
Gegenstand der Rahmenvereinabrung ist die bestellbezogene Belieferung von Kundencentern der Auftraggeberin in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe mit Hygienepapier (Verbrauchsmaterial). Für das Anlegen von Bestellungen nutzt die Auftraggeberin das SRM_System von SAP. Bestellungen werden dem Auftraggeber aus dem SRM-System als pdf-Datei per E-Mail übermittelt.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-08.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-10-08 | Auftragsbekanntmachung |
| 2014-12-23 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2014-10-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hygienepapier
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hygienepapier 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3) genannten Auftraggeberinnen durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-08 📅
Einreichungsfrist: 2014-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 196-346055
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 123-218734
ABl. S-Ausgabe: 196
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 21
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-11-18 📅
Öffnungsort: AOK Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: AOK Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NordWest – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Kontakt
Kontaktperson: Viviane Sawyerr
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-02-01 📅
Datum des Endes: 2016-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-01 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 123-218734
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2014/S 196-346055 (2014-10-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hygienepapier
Menge oder Umfang:
Die Auftraggeberin hat ihren Mengenbedarf pro Jahr auf der Basis von Erfahrungswerten aus derVergangenheit geschätzt, wobei es sich hierbei um eine bloße Schätzung, und nicht um garantierte Abnahmemengen handelt. Die Werte sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hygienepapier 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3) genannten Auftraggeberinnen durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-08 📅
Einreichungsfrist: 2014-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 196-346055
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 123-218734
ABl. S-Ausgabe: 196
Zusätzliche Informationen
Auftraggeberin ist die AOK NordWest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund.
2) Der ausgeschriebene Rahmenvertrag wird im Wege des Offenen Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG vergeben. Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR,
Zentrale Vergabestelle,
Frau Viviane Sawyerr,
Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin,
zu richten.
Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können einen Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ heruntergeladen werden.
3) Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe vonTeilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung (technische Leistungsfähigkeit) grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise derZiffer III.2.3) der Bekanntmachung sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt.Die Verpflichtungserklärung kann bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag erteilt.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Unterauftragnehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Unterautragnehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
4) Bietergemeinschaften:
Die Abgabe eines Angebotes durch eine Bietergemeinschaft ist unter den nachstehenden Voraussetzungen zulässig. Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist und insbesondere nicht gegen § 1 Abs. 1 GWB verstößt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, von Bietergemeinschaften zu verlangen, dass diese die Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, angeben und darlegen, dass mit der gemeinsamen Bewerbung um den Auftrag keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne von § 19 Abs. 3 lit. f) VOL/A-EG getroffen wurde. Hierzu hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf Verlangen der Auftraggeberin zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernündftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst durch die Zusammenarbeit in die Lage versetzt wird, ein Erfolg versprechendes Angebot abzugeben. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist. Es ist zu erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden und sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt (§ 6 Abs. 2 Satz 1 VOL/A-EG).
4) Hinweis:
Das Angebot ist schriftlich im Original mit einer Sicherungskopie in Papierform einzureichen. Zusätzlich ist das vollständige Angebot auf CD im PDF-Format beizufügen.
Das Angebot (Original und CD) sowie die Sicherungskopie sind jeweils in einen Umschlag einzulegen, der verschlossen wird. Beide Umschläge sind gemeinsam in einen weiteren, verschlossenen Umschlag einzulegen.
Bei der Forderung nach der Sicherungskopie folgt die Auftraggeberin der in dem Runderlass des Innenministeriums von NRW vom 26.4.2005 zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung enthaltenen Empfehlungen, von allen Bietern eine Sicherungskopie ihres Angebots zu verlangen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Rahmenvereinabrung ist die bestellbezogene Belieferung von Kundencentern der Auftraggeberin in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe mit Hygienepapier (Verbrauchsmaterial). Für das Anlegen von Bestellungen nutzt die Auftraggeberin das SRM_System von SAP. Bestellungen werden dem Auftraggeber aus dem SRM-System als pdf-Datei per E-Mail übermittelt.
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Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach §§ 6 Abs. 4, 6 VOL/A-EG.
2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregeln in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption.
Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die Regelungen der Ziffer VI. zu beachten.
Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe durch Vorlage einer entsprechenden Versicherungsbestätigung in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall:
— 500 000 EUR für Sachschäden;
— 3 000 000 EUR für Personenschäden (pro Person).
Beinhaltet der Versicherungsvertrag eine Befristung, verlängert sich das Versicherungsverhältnis jedoch automatisch, sofern es nicht innerhalb der im Versicherungsvertrag angegebenen Kündigungsfrist gekündigt wurde, ist eine Eigenerklärung abzugeben, mit der zugesichert wird, dass das Versicherungsverhältnis nicht gekündigt wurde.
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Alternativ kann eine Erklärung abgegeben und vorgelegt werden, dass innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen und der entsprechende Nachweis vorgelegt wird.
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Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die Regelungen der Ziffer VI. zubeachten.
Angabe von mindestens zwei Referenzen über einen innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre geschlossenen Rahmenvertrag zur Beschaffung von Hygienepapier, der nach Art, Umfang undSchwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Dabei sind jeweils die folgenden Inhalte anzugeben:
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1. Auftraggeber (Angabe Ansprechpartner, Telefon).
2. Leistungszeitraum (mindestens 12 Monate).
3. Art der Abwicklung der Bestellung (z. B. online, SAP, E-Mail, Fax etc.)
4. Anzahl der Bestellungen.
5. Bestellrythmus.
Vergleichbar ist ein Rahmenvertrag mit folgenden Kriterien:
— Es müssen mindestens 5 verschiedene Artikel enthalten sein;
— Das Auftragsvolumen muss innerhalb von 12 Monaten mind. 60 Tsd. EUR betragen;
— Die Auslieferung der Artikel erfolgte an mindestens 25 Lieferstandorte.
Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die Regelungen der Ziffer VI. zu beachten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Anforderungen des TVgG-NRW:
1. Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
2. Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
3. Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 21
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-11-18 📅
Öffnungsort: AOK Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: AOK Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NordWest – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Kontakt
Kontaktperson: Viviane Sawyerr
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-02-01 📅
Datum des Endes: 2016-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-01 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 123-218734
Zusätzliche Informationen
Auftraggeberin ist die AOK NordWest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund.
2) Der ausgeschriebene Rahmenvertrag wird im Wege des Offenen Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG vergeben. Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR,
Zentrale Vergabestelle,
Frau Viviane Sawyerr,
Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin,
zu richten.
Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können einen Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ heruntergeladen werden.
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3) Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe vonTeilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung (technische Leistungsfähigkeit) grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise derZiffer III.2.3) der Bekanntmachung sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
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Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt.Die Verpflichtungserklärung kann bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag erteilt.
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Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Unterauftragnehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Unterautragnehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
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Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
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4) Bietergemeinschaften:
Die Abgabe eines Angebotes durch eine Bietergemeinschaft ist unter den nachstehenden Voraussetzungen zulässig. Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist und insbesondere nicht gegen § 1 Abs. 1 GWB verstößt.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, von Bietergemeinschaften zu verlangen, dass diese die Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, angeben und darlegen, dass mit der gemeinsamen Bewerbung um den Auftrag keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne von § 19 Abs. 3 lit. f) VOL/A-EG getroffen wurde. Hierzu hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf Verlangen der Auftraggeberin zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernündftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst durch die Zusammenarbeit in die Lage versetzt wird, ein Erfolg versprechendes Angebot abzugeben. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist. Es ist zu erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden und sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt (§ 6 Abs. 2 Satz 1 VOL/A-EG).
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4) Hinweis:
Das Angebot ist schriftlich im Original mit einer Sicherungskopie in Papierform einzureichen. Zusätzlich ist das vollständige Angebot auf CD im PDF-Format beizufügen.
Das Angebot (Original und CD) sowie die Sicherungskopie sind jeweils in einen Umschlag einzulegen, der verschlossen wird. Beide Umschläge sind gemeinsam in einen weiteren, verschlossenen Umschlag einzulegen.
Bei der Forderung nach der Sicherungskopie folgt die Auftraggeberin der in dem Runderlass des Innenministeriums von NRW vom 26.4.2005 zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung enthaltenen Empfehlungen, von allen Bietern eine Sicherungskopie ihres Angebots zu verlangen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101a Informations-und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeitdes Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postort: Berlin-Mitte
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 249-441522
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 196-346055
ABl. S-Ausgabe: 249
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-23 📅
Name: Hutny GmbH
Postanschrift: Untergath 256
Postort: Krefeld
Postleitzahl: 47805
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
Quelle: OJS 2014/S 249-441522 (2014-12-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postort: Berlin-Mitte
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 249-441522
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 196-346055
ABl. S-Ausgabe: 249
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-23 📅
Name: Hutny GmbH
Postanschrift: Untergath 256
Postort: Krefeld
Postleitzahl: 47805
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
Quelle: OJS 2014/S 249-441522 (2014-12-23)
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