Beschaffung von Los 1: Bewachungs- und Pförtner-/Empfangsdienste für die Liegenschaften der SGN und Los 2: Veranstaltungsservice

Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung

Die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung ist eine Forschungseinrichtung der Leibniz-Gemeinschaft mit fast 800 Mitarbeitern an 10 Standorten in Deutschland. Forschungsschwerpunkte liegen in den Biowissenschaften, insbesondere der Biodiversitätsforschung sowie den Geowissenschaften. Senckenberg beherbergt Forschungssammlungen mit insgesamt mehr als 38 Millionen Serien. Darüber hinaus betreibt Senckenberg 3 Naturmuseen in Frankfurt/Main, Görlitz und Dresden und betreut zudem das UNESCO-Weltnaturerbe „Grube Messel“.
Es wird eine bauliche Neustrukturierung des gesamten Stadtteilblockes verfolgt, mit dem Ziel, die Nutzungen der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschungen (SGN) auf dem Standort des bisherigen Museums zu vereinen. Dabei werden in mehreren Teilprojekten bis 2018 erhebliche Baumaßnahmen den Betrieb der Gebäude Jügelbau (NGJ), der „Alten Physik“ (NGP) und der Liegenschaft beeinträchtigen.
Die Baustellenzufahrten sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Die Baustellen NGP und NGJ werden über separate Zufahrten über die Gräfstraße erschlossen und als Einbahnstraßen durch den Baustellenbereich zur parallelen Hauptstraße der Senckenberganlage geführt.
Die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung sucht zum nächstmöglichen Termin für
Los 1: Bewachungs- und Pförtner-/Empfangsdienste für die Liegenschaften der SGN
und
Los 2: Veranstaltungsservice.
Ziel ist es, einen Rahmenvertrag über 2 Jahre abzuschließen, mit einer 2-maligen Verlängerungsoption von jeweils 1 Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-04 Auftragsbekanntmachung
2015-01-27 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2014-12-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Menge oder Umfang:
Dem Auftragnehmer wird der Bewachungs- und Pförtnerdienst (Dienstleistungskategorie 23 des Anhangs II Teil B der Richtlinie 2004/18/EG) für die Liegenschaften des Auftraggebers, an den Wochentagen, sowie an Wochenenden und Feiertagen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, übertragen.Bewachungsobjekte sind folgende Gebäude:— Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN),Senckenberganlage 25,60325 Frankfurt,— einschließlich der Baustelle, bestehend aus:— Neugestaltung Jügelbau (NGJ),— Neugestaltung Alte Physik (NGP),— Neugestaltung Hauptgebäude (NGH) einschließlich— Museum,— Biodiversität und Klima Forschungszentrum (BiK-F),Georg-Voigt-Straße 14-16,60325 Frankfurt am Main,— Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung,versch. Sektionen,Kuhwaldstraße 55,60486 Frankfurt am Main,und— Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung,versch. Verwaltungsbereiche,Voltastr. 1,60486 Frankfurt am Main,an den Wochentagen, sowie an Wochenenden und Feiertagen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.Einsatzzeiten Los 1.Die regelmäßigen Einsatzzeiten in Absprache mit SGN lauten wie folgt (Änderungen vorbehalten):Empfangsdienst/Pforte:Montag-Freitag: 15:30 bis 19:00 Uhr mit 2 Personen,Wachdienst,Montag-Freitag: 19:00 bis 6:00 Uhr mit 2 Personen,Samstag/Sonntag/Feiertag: 00:00 bis 24:00 Uhr mit 2 Personen.Einsatzzeiten Los 2.Die Einsatzzeiten gestalten sich nach Absprache mit dem Auftraggeber.Abendveranstaltungen (ca. 25-30 Events pro Jahr) mit 2 Personen.— Ab Beginn des Aufbaus: ca. 15:30 Uhr,— Ende des Abbaus und Schließdienst Museum: variabel zwischen 24:00 und 4:00 Uhr.Tagesveranstaltungen (ca. 25-30 Events pro Jahr) mit einer Person.— Bei Tagesveranstaltungen handelt es sich um kürzere Einsatzzeiten ca. 4 - 8 Stunden pro Veranstaltung.Dienstzeiten.(1) Während der Dienstzeiten ist die Pforte, zuständig für alle Gebäude der SGN, immer mit 2 Personen zu besetzen. Die Anforderung der beiden Funktionen unterteilt sich in Bewachungsdienst (Gebäude- und Liegenschaftssicherung) und in Empfangsdienst (Telefonvermittlung und Besucherempfang).(2) Über das jeweilige Ende der Dienstzeiten hinaus hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass der Empfang bis zur Ablösung durch eigenes Personal des Auftraggebers besetzt bleibt. Die dadurch verlängerte Dienstzeit ist gesondert nach dem im Preisblatt (je vollendete Stunde) angegebenen Stundenverrechnungssatz zu vergüten.(3) Kontrollgänge von jeweils etwa 60 Minuten sind mit ständig veränderter Rundenführung wie folgt durchzuführen:— allnächtlich 6 Kontrollgänge zwischen 19:00 und 6:00 Uhr,— samstags, sonn- und feiertags zusätzlich vier Kontrollgänge zwischen 8:00 und 16:30 Uhr.(4) Über die vereinbarten Dienstzeiten hinaus kann der Auftraggeber Empfangs- und Bewachungsdienstzeiten anfordern, z. B. bei Krankheit oder Urlaub eigenen Personals oder geänderten Sicherheitsanforderungen. Die Abrechnung dieser zusätzlichen Leistungen erfolgt gesondert nach dem im Preisblatt angegebenen Stundenverrechnungssatz.(5) Für zusätzliche Dienste wird der aufgeführte Stundensatz im Preisblatt (je vollendete Stunde) des jeweiligen Mitarbeiters wie im „Muster Rahmenvertrag“ unter § 5 Punkt 3 berechnet. Der Stundensatz gilt für Sonderdienste, Vertretung für Mitarbeiter des Auftragnehmers, Brückentage, für Abzug bei Minderleistung und Weiteres. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.Personal.(1) Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm eingesetzte Personal für Los 1:— über gute Deutschkenntnisse verfügt,— im Empfangsdienst über gute Deutsch-, Englisch- und Französischkenntnisse in Wort und Schrift,— bereits vergleichbare Tätigkeiten im Empfangsdienst ausgeführt hat,— dass das als Wachpersonen eingesetzte Personal IHK-geprüfte Servicekräfte für Schutz und Sicherheit sind,— Nachweis Erste Hilfe Lehrgang,— Führungszeugnis ohne Eintragung,— UVV-Unterweisung (Unfallverhütungsvorschrift),— Bereits vergleichbare Tätigkeiten im Bewachungsdienst ausgeführt,— mit dem Umgang von unterschiedlichen Kommunikations-, Gefahrmelde-, Störmelde- und sonstige für die Überwachung erforderlichen Anlagen vertraut ist,— vor seinem ersten Dienstantritt rechtzeitig, in ausreichendem Umfang mindestens drei volle Dienstschichten und in geeigneter Art und Weise in seinen Aufgabenbereich eingewiesen wird und— stets über die erforderlichen fachlichen und objektspezifischen Kenntnisse verfügt.(2) Dem Auftraggeber ist regelmäßig spätestens 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Dienstschicht in geeigneter Weise, z. B. durch Übermittlung des Dienstplanes, anzuzeigen, welche Personen zur Wahrnehmung des Dienstes eingesetzt werden sollen.(3) Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal hat eine einheitliche Dienstkleidung zu tragen, die die Firmenzugehörigkeit erkennen lässt.(4) Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm eingesetzte Personal für Los 2:— Verbindliches und freundliches Auftreten gegenüber Dienstleistern, Gästen und Senckenberg-Mitarbeitern,— Gute Deutschkenntnisse,— Fähigkeit zur konstruktiven Problemlösung, technisches Verständnis, präsentable Erscheinung, Vertraulichkeit, Durchsetzungsvermögen,— Erfahrung in ähnlicher Tätigkeit in Museen,— einwandfreier Leumund zur Vertretung des Hausrechts.4. Aufgaben des Empfangsdienstes und des Wachpersonals Los 1(1) Die Aufgaben des Empfangsdienstes umfassen insbesondere:— die allgemeine Zugangskontrolle,— die Entgegennahme und Weitervermittlung von Anrufen bei der Telefonzentrale außerhalb der Öffnungszeiten der Poststelle,— die Weiterleitung von Telefonanrufen,— Ansprechpartner für Besucher,— die Entgegennahme und Weiterleitung bzw. fachgerechte Einlagerung von Brief- und Paktsendungen außerhalb der Öffnungszeiten der Poststelle.(2) Die Aufgaben des Bewachungsdienstes umfassen insbesondere:— die allgemeine Außenüberwachung,— die allgemeine Zugangskontrolle,— die Weitergabe der Störungsmeldungen aus der Gebäudeleittechnik an die entsprechenden Stellen,— die Entgegennahme von Notrufen aus Aufzügen und Behindertentoilettenanlagen und deren Weitergabe an die entsprechenden Stellen,— bei Brandalarm Verständigung der beauftragten Personen,— die Überwachung der o. g. Anlagen.(2) Im Rahmen der Kontrollgänge sind die Außentüren und Fenster auf Verschlossenheit zu prüfen und ggf. zu verschließen. Insbesondere samstags sowie an Sonn- und Feiertagen müssen auch tagsüber alle Außentüren verschlossen sein.(3) Im Rahmen ihrer Aufgaben haben die Wachpersonen— auf die allgemeine Ordnung und Sauberkeit zu achten,— Aufgaben des vorbeugenden Brand- und Havarieschutzes wahrzunehmen,— die Verschlossenheit von Fenstern und Türen sicherzustellen,— das Betreten und der Aufenthalt des Geländes durch Unbefugte zu unterbinden,— Störungen und besondere Vorkommnisse an die dafür in der Dienstanweisung bestimmten Stellen und Personen zu melden.(4) Die Übernahme und Übergabe des Dienstes, die Durchführung der Wachaufgaben, insbesondere der Kontroll- und Schließgänge sowie für den Auftraggeber relevante Vorkommnisse sind für den Auftraggeber in einem Wachbuch bzw. in Schichtberichten und besonderen Meldeformularen zu dokumentieren bzw. zu melden.Aufgaben des Veranstaltungsservices Los 2— Schließdienst: Öffnen der Türen für Caterer und Eventtechnik,— Einlasskontrolle bezüglich externen Dienstleisterns während Auf- und Abbau sowie teilweise bezüglich Gästen während der Veranstaltung,— ggf. Einweisung der Dienstleister-Fahrzeuge (PKW, Sprinter, etc.) auf dem Senckenberg Gelände (Rangieren, Parken etc.),— Entfernen der mobilen Holzbänke/Aufsteller in den Lichthöfen/ggf. Stehtische, Tische und Stühle stellen, sowie deren Rückbau nach der Veranstaltung,— Ansprechpartner für den Veranstalter/Mieter der Veranstaltungsräume während der Veranstaltung hinsichtlich Logistik, Technik, Stromversorgung etc.,— Kenntnisse der Versammlungsstättenverordnung und der SGN Brandschutzordnung,— Sicherstellung, dass die Versammlungsstättenverordnung eingehalten und Fluchtwege bzw. Brandschutztüren, etc. freigehalten und nicht blockiert werden,— Beaufsichtigung von Auf- und Abbau dahingehend, dass nicht versehentlich Brand- oder Einbruchsalarm ausgelöst wird. Dabei sollten vor Aufbaubeginn Hinweise zum Funktionieren bzw. der Anordnung der Linearmelder im EG gegeben werden,— Beaufsichtigung, dass bei Abendveranstaltungen keine Exponate, Möbel oder die Gebäudestruktur beschädigt werden,— Schließdienst des Museums nach der jeweiligen Abendveranstaltung: Kontrollrundgang, um sicher zu stellen, dass das Gebäude leer, das Licht gelöscht, die Türen verschlossen sind. Dazu gehört die Endkontrolle aller Außentüren am Gebäude und evtl. der Gittertüren bzw. Bauzauntore.Beschränkungen:Eine Andienung der Baustelle von der Mertonstraße und Robert-Mayer Straße ist nicht vorgesehen. Ggf. kann durch den Unternehmer eigenverantwortlich eine Sondernutzungsgenehmigung erwirkt werden.Die Flächen innerhalb des Baufeldes sind grundsätzlich mit Fahrzeugen zugänglich. Im Zufahrtsbereich ist mit regem Fußgängerverkehr zu rechnen, so dass auf dem Gelände Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss. Stellplätze auf dem Baugrundstück stehen nach Rücksprache mit der SGN eingeschränkt nur für die Firmenfahrzeuge zur Verfügung. Ein Anspruch auf Stellplätze im Baufeld besteht nicht. Das Parken von Privat-PKWs auf dem Gelände Gelände ist untersagt.Die Zufahrt über die Senckenberganlage in den Innenhof ist grundsätzlich nicht gestattet, unter begründeten Umständen jedoch eingeschränkt möglich. Sie bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung der SGN.Die Baustraßen sind mit 3,5 m Breite auf eine Belastung von 30t ausgelegt. Schwerlastwagen (SLW) mit bis zu 60t und Hänger bedürfen der Zustimmung der Bauleitung.Bei den Durchfahrten der Baustraße zur Senckenberganlage befinden sich Arkadenbögen. Diese beschränken die Breite auf 3 m und die Höhe auf 4,8 m. Auf der Baustelle ist Schritt zu fahren und die Verkehrsregeln des Geländes einzuhalten. Die Baustraßen sind für den Baustellenverkehr und als Feuerwehrumfahrt ständig freizuhalten, eine Durchfahrt ist jedoch möglich.Es besteht eine Lastbeschränkung auf der Tiefgarage unterhalb der Mertonstraße von 12 Tonnen. Anlieferungen und Fahrverkehr in diesem Bereich sind mit der örtlichen Objektüberwachung, bzw. der Bauleitung abzustimmen.Bezugsberechtigte.Bezugsberechtige der angebotenen Leistung ist:Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung,Senckenberganlage 25,60325 Frankfurt am MainundBiodiversität und Klima Forschungszentrum (BiK-F),Georg-Voigt-Straße 14-16,60325 Frankfurt am Main.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung
Postanschrift: Senckenberganlage 25
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.senckenberg.de 🌏
E-Mail: alexandra.erler@senckenberg.de 📧
Telefon: +49 6975421463 📞
Fax: +49 6975421445 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-04 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 237-417518
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: http://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=94O87X3MKV7IS6RK Nachr. HAD-Ref.: 4983/23. Nachr. V-Nr/AKZ: 09/2014.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung ist eine Forschungseinrichtung der Leibniz-Gemeinschaft mit fast 800 Mitarbeitern an 10 Standorten in Deutschland. Forschungsschwerpunkte liegen in den Biowissenschaften, insbesondere der Biodiversitätsforschung sowie den Geowissenschaften. Senckenberg beherbergt Forschungssammlungen mit insgesamt mehr als 38 Millionen Serien. Darüber hinaus betreibt Senckenberg 3 Naturmuseen in Frankfurt/Main, Görlitz und Dresden und betreut zudem das UNESCO-Weltnaturerbe „Grube Messel“.
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Es wird eine bauliche Neustrukturierung des gesamten Stadtteilblockes verfolgt, mit dem Ziel, die Nutzungen der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschungen (SGN) auf dem Standort des bisherigen Museums zu vereinen. Dabei werden in mehreren Teilprojekten bis 2018 erhebliche Baumaßnahmen den Betrieb der Gebäude Jügelbau (NGJ), der „Alten Physik“ (NGP) und der Liegenschaft beeinträchtigen.
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Die Baustellenzufahrten sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Die Baustellen NGP und NGJ werden über separate Zufahrten über die Gräfstraße erschlossen und als Einbahnstraßen durch den Baustellenbereich zur parallelen Hauptstraße der Senckenberganlage geführt.
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Die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung sucht zum nächstmöglichen Termin für
Los 1: Bewachungs- und Pförtner-/Empfangsdienste für die Liegenschaften der SGN
und
Los 2: Veranstaltungsservice.
Ziel ist es, einen Rahmenvertrag über 2 Jahre abzuschließen, mit einer 2-maligen Verlängerungsoption von jeweils 1 Jahr.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Bewachungs- und Pförtner-/Empfangsdienste für die Liegenschaft der SGN
Kurze Beschreibung: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Veranstaltungsservice
Menge oder Umfang:
Dem Auftragnehmer wird der Bewachungs- und Pförtnerdienst (Dienstleistungskategorie 23 des Anhangs II Teil B der Richtlinie 2004/18/EG) für die Liegenschaften des Auftraggebers, an den Wochentagen, sowie an Wochenenden und Feiertagen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, übertragen.
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Bewachungsobjekte sind folgende Gebäude:
— Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN),
Senckenberganlage 25,
60325 Frankfurt,
— einschließlich der Baustelle, bestehend aus:
— Neugestaltung Jügelbau (NGJ),
— Neugestaltung Alte Physik (NGP),
— Neugestaltung Hauptgebäude (NGH) einschließlich
— Museum,
— Biodiversität und Klima Forschungszentrum (BiK-F),
Georg-Voigt-Straße 14-16,
60325 Frankfurt am Main,
— Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung,
versch. Sektionen,
Kuhwaldstraße 55,
60486 Frankfurt am Main,
und
versch. Verwaltungsbereiche,
Voltastr. 1,
an den Wochentagen, sowie an Wochenenden und Feiertagen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
Einsatzzeiten Los 1.
Die regelmäßigen Einsatzzeiten in Absprache mit SGN lauten wie folgt (Änderungen vorbehalten):
Empfangsdienst/Pforte:
Montag-Freitag: 15:30 bis 19:00 Uhr mit 2 Personen,
Wachdienst,
Montag-Freitag: 19:00 bis 6:00 Uhr mit 2 Personen,
Samstag/Sonntag/Feiertag: 00:00 bis 24:00 Uhr mit 2 Personen.
Einsatzzeiten Los 2.
Die Einsatzzeiten gestalten sich nach Absprache mit dem Auftraggeber.
Abendveranstaltungen (ca. 25-30 Events pro Jahr) mit 2 Personen.
— Ab Beginn des Aufbaus: ca. 15:30 Uhr,
— Ende des Abbaus und Schließdienst Museum: variabel zwischen 24:00 und 4:00 Uhr.
Tagesveranstaltungen (ca. 25-30 Events pro Jahr) mit einer Person.
— Bei Tagesveranstaltungen handelt es sich um kürzere Einsatzzeiten ca. 4 - 8 Stunden pro Veranstaltung.
Dienstzeiten.
(1) Während der Dienstzeiten ist die Pforte, zuständig für alle Gebäude der SGN, immer mit 2 Personen zu besetzen. Die Anforderung der beiden Funktionen unterteilt sich in Bewachungsdienst (Gebäude- und Liegenschaftssicherung) und in Empfangsdienst (Telefonvermittlung und Besucherempfang).
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(2) Über das jeweilige Ende der Dienstzeiten hinaus hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass der Empfang bis zur Ablösung durch eigenes Personal des Auftraggebers besetzt bleibt. Die dadurch verlängerte Dienstzeit ist gesondert nach dem im Preisblatt (je vollendete Stunde) angegebenen Stundenverrechnungssatz zu vergüten.
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(3) Kontrollgänge von jeweils etwa 60 Minuten sind mit ständig veränderter Rundenführung wie folgt durchzuführen:
— allnächtlich 6 Kontrollgänge zwischen 19:00 und 6:00 Uhr,
— samstags, sonn- und feiertags zusätzlich vier Kontrollgänge zwischen 8:00 und 16:30 Uhr.
(4) Über die vereinbarten Dienstzeiten hinaus kann der Auftraggeber Empfangs- und Bewachungsdienstzeiten anfordern, z. B. bei Krankheit oder Urlaub eigenen Personals oder geänderten Sicherheitsanforderungen. Die Abrechnung dieser zusätzlichen Leistungen erfolgt gesondert nach dem im Preisblatt angegebenen Stundenverrechnungssatz.
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(5) Für zusätzliche Dienste wird der aufgeführte Stundensatz im Preisblatt (je vollendete Stunde) des jeweiligen Mitarbeiters wie im „Muster Rahmenvertrag“ unter § 5 Punkt 3 berechnet. Der Stundensatz gilt für Sonderdienste, Vertretung für Mitarbeiter des Auftragnehmers, Brückentage, für Abzug bei Minderleistung und Weiteres. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
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Personal.
(1) Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm eingesetzte Personal für Los 1:
— über gute Deutschkenntnisse verfügt,
— im Empfangsdienst über gute Deutsch-, Englisch- und Französischkenntnisse in Wort und Schrift,
— bereits vergleichbare Tätigkeiten im Empfangsdienst ausgeführt hat,
— dass das als Wachpersonen eingesetzte Personal IHK-geprüfte Servicekräfte für Schutz und Sicherheit sind,
— Nachweis Erste Hilfe Lehrgang,
— Führungszeugnis ohne Eintragung,
— UVV-Unterweisung (Unfallverhütungsvorschrift),
— Bereits vergleichbare Tätigkeiten im Bewachungsdienst ausgeführt,
— mit dem Umgang von unterschiedlichen Kommunikations-, Gefahrmelde-, Störmelde- und sonstige für die Überwachung erforderlichen Anlagen vertraut ist,
— vor seinem ersten Dienstantritt rechtzeitig, in ausreichendem Umfang mindestens drei volle Dienstschichten und in geeigneter Art und Weise in seinen Aufgabenbereich eingewiesen wird und
— stets über die erforderlichen fachlichen und objektspezifischen Kenntnisse verfügt.
(2) Dem Auftraggeber ist regelmäßig spätestens 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Dienstschicht in geeigneter Weise, z. B. durch Übermittlung des Dienstplanes, anzuzeigen, welche Personen zur Wahrnehmung des Dienstes eingesetzt werden sollen.
(3) Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal hat eine einheitliche Dienstkleidung zu tragen, die die Firmenzugehörigkeit erkennen lässt.
(4) Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm eingesetzte Personal für Los 2:
— Verbindliches und freundliches Auftreten gegenüber Dienstleistern, Gästen und Senckenberg-Mitarbeitern,
— Gute Deutschkenntnisse,
— Fähigkeit zur konstruktiven Problemlösung, technisches Verständnis, präsentable Erscheinung, Vertraulichkeit, Durchsetzungsvermögen,
— Erfahrung in ähnlicher Tätigkeit in Museen,
— einwandfreier Leumund zur Vertretung des Hausrechts.
4. Aufgaben des Empfangsdienstes und des Wachpersonals Los 1
(1) Die Aufgaben des Empfangsdienstes umfassen insbesondere:
— die allgemeine Zugangskontrolle,
— die Entgegennahme und Weitervermittlung von Anrufen bei der Telefonzentrale außerhalb der Öffnungszeiten der Poststelle,
— die Weiterleitung von Telefonanrufen,
— Ansprechpartner für Besucher,
— die Entgegennahme und Weiterleitung bzw. fachgerechte Einlagerung von Brief- und Paktsendungen außerhalb der Öffnungszeiten der Poststelle.
(2) Die Aufgaben des Bewachungsdienstes umfassen insbesondere:
— die allgemeine Außenüberwachung,
— die Weitergabe der Störungsmeldungen aus der Gebäudeleittechnik an die entsprechenden Stellen,
— die Entgegennahme von Notrufen aus Aufzügen und Behindertentoilettenanlagen und deren Weitergabe an die entsprechenden Stellen,
— bei Brandalarm Verständigung der beauftragten Personen,
— die Überwachung der o. g. Anlagen.
(2) Im Rahmen der Kontrollgänge sind die Außentüren und Fenster auf Verschlossenheit zu prüfen und ggf. zu verschließen. Insbesondere samstags sowie an Sonn- und Feiertagen müssen auch tagsüber alle Außentüren verschlossen sein.
(3) Im Rahmen ihrer Aufgaben haben die Wachpersonen
— auf die allgemeine Ordnung und Sauberkeit zu achten,
— Aufgaben des vorbeugenden Brand- und Havarieschutzes wahrzunehmen,
— die Verschlossenheit von Fenstern und Türen sicherzustellen,
— das Betreten und der Aufenthalt des Geländes durch Unbefugte zu unterbinden,
— Störungen und besondere Vorkommnisse an die dafür in der Dienstanweisung bestimmten Stellen und Personen zu melden.
(4) Die Übernahme und Übergabe des Dienstes, die Durchführung der Wachaufgaben, insbesondere der Kontroll- und Schließgänge sowie für den Auftraggeber relevante Vorkommnisse sind für den Auftraggeber in einem Wachbuch bzw. in Schichtberichten und besonderen Meldeformularen zu dokumentieren bzw. zu melden.
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Aufgaben des Veranstaltungsservices Los 2
— Schließdienst: Öffnen der Türen für Caterer und Eventtechnik,
— Einlasskontrolle bezüglich externen Dienstleisterns während Auf- und Abbau sowie teilweise bezüglich Gästen während der Veranstaltung,
— ggf. Einweisung der Dienstleister-Fahrzeuge (PKW, Sprinter, etc.) auf dem Senckenberg Gelände (Rangieren, Parken etc.),
— Entfernen der mobilen Holzbänke/Aufsteller in den Lichthöfen/ggf. Stehtische, Tische und Stühle stellen, sowie deren Rückbau nach der Veranstaltung,
— Ansprechpartner für den Veranstalter/Mieter der Veranstaltungsräume während der Veranstaltung hinsichtlich Logistik, Technik, Stromversorgung etc.,
— Kenntnisse der Versammlungsstättenverordnung und der SGN Brandschutzordnung,
— Sicherstellung, dass die Versammlungsstättenverordnung eingehalten und Fluchtwege bzw. Brandschutztüren, etc. freigehalten und nicht blockiert werden,
— Beaufsichtigung von Auf- und Abbau dahingehend, dass nicht versehentlich Brand- oder Einbruchsalarm ausgelöst wird. Dabei sollten vor Aufbaubeginn Hinweise zum Funktionieren bzw. der Anordnung der Linearmelder im EG gegeben werden,
— Beaufsichtigung, dass bei Abendveranstaltungen keine Exponate, Möbel oder die Gebäudestruktur beschädigt werden,
— Schließdienst des Museums nach der jeweiligen Abendveranstaltung: Kontrollrundgang, um sicher zu stellen, dass das Gebäude leer, das Licht gelöscht, die Türen verschlossen sind. Dazu gehört die Endkontrolle aller Außentüren am Gebäude und evtl. der Gittertüren bzw. Bauzauntore.
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Beschränkungen:
Eine Andienung der Baustelle von der Mertonstraße und Robert-Mayer Straße ist nicht vorgesehen. Ggf. kann durch den Unternehmer eigenverantwortlich eine Sondernutzungsgenehmigung erwirkt werden.
Die Flächen innerhalb des Baufeldes sind grundsätzlich mit Fahrzeugen zugänglich. Im Zufahrtsbereich ist mit regem Fußgängerverkehr zu rechnen, so dass auf dem Gelände Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss. Stellplätze auf dem Baugrundstück stehen nach Rücksprache mit der SGN eingeschränkt nur für die Firmenfahrzeuge zur Verfügung. Ein Anspruch auf Stellplätze im Baufeld besteht nicht. Das Parken von Privat-PKWs auf dem Gelände Gelände ist untersagt.
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Die Zufahrt über die Senckenberganlage in den Innenhof ist grundsätzlich nicht gestattet, unter begründeten Umständen jedoch eingeschränkt möglich. Sie bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung der SGN.
Die Baustraßen sind mit 3,5 m Breite auf eine Belastung von 30t ausgelegt. Schwerlastwagen (SLW) mit bis zu 60t und Hänger bedürfen der Zustimmung der Bauleitung.
Bei den Durchfahrten der Baustraße zur Senckenberganlage befinden sich Arkadenbögen. Diese beschränken die Breite auf 3 m und die Höhe auf 4,8 m. Auf der Baustelle ist Schritt zu fahren und die Verkehrsregeln des Geländes einzuhalten. Die Baustraßen sind für den Baustellenverkehr und als Feuerwehrumfahrt ständig freizuhalten, eine Durchfahrt ist jedoch möglich.
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Es besteht eine Lastbeschränkung auf der Tiefgarage unterhalb der Mertonstraße von 12 Tonnen. Anlieferungen und Fahrverkehr in diesem Bereich sind mit der örtlichen Objektüberwachung, bzw. der Bauleitung abzustimmen.
Bezugsberechtigte.
Bezugsberechtige der angebotenen Leistung ist:
Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung,
60325 Frankfurt am Main
Biodiversität und Klima Forschungszentrum (BiK-F),
60325 Frankfurt am Main.
Referenznummer: 09/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Senckenberganlage 25, 60325 Frankfurt am Main.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
1. Erklärung gem. § 19 EG Abs. 4 i. V. m. § 6 EG Abs. 6 a), b), e) VOL/A je Los.
Der Bieter hat die Erklärung gem. § 19 EG Abs. 4 i.V.m. § 6 Abs. 6 a), b), e) VOL/A aus-gefüllt und mit Datum und Unterschrift versehen (Datei „Erklärung § 19“) vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine solche Erklärung in der geforderten Form abzugeben. Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Erklärung von jedem Unterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzule-gen.
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2. Erklärung betr. Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen je Los.
Der Bieter hat die Erklärung betr. „Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen“ ausgefüllt und mit Datum und Unterschrift versehen (Datei „Erklärung Ausschluss“) vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine solche Erklärung in der geforderten Form abzugeben. Bei geplantem Einsatz von Unterauftragneh-mern ist die Erklärung von jedem Unterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzulegen.
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3. Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug bzw. Erklärung, dass der Bieter gem. §§ 1, 29 HGB nicht eintragungspflichtig ist je Los.
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug) bzw. Erklärung, dass der Bieter gem. §§ 1, 29 HGB nicht eintragungspflichtig ist (Datei „Erklärung HGB“).
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Bieter aus anderen Staaten müssen einen gleichwertigen ebenso aktuellen Nachweis einreichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen solchen Nachweis bzw. eine solche Erklärung vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen solchen Nachweis bzw. eine solche Erklärung vorzulegen. Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist der Nachweis bzw. die Erklärung von jedem Unterauftragnehmer vorzulegen.
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4. Eigenerklärung über die Einhaltung der Vorgaben der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und der Arbeitnehmerschutzvorschriften für Los .
Der Bieter hat die o.g. Eigenerklärung ausgefüllt und mit Datum und Unterschrift versehen vorzulegen (Datei „Erklärung Tarif“).
Der Bieter hat dem Angebot eine Kopie des für ihn geltenden Tarifvertrages gem. § 5 Nr. 1 laut „Muster Rahmenvertrag“ als Grundlage für die Berechnung des Stundenlohns (Datei „Preisblatt“) als Anlage beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
1. Zusage bzw. Nachweis bzgl. Haftpflichtversicherung je Los.
Der Bieter legt eine schriftliche Zusage vor (Datei „Erklärung HPV“), dass er für den Fall des Zuschlags eine Haftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit abschließen wird bzw. – falls bereits vorhanden – eine solche besteht. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
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Los 1:
— 1 500 000 EUR bei Personenschäden,
— 1 000 000 EUR bei Sachschäden,
— 250 000 EUR bei Abhandenkommen bewachter Sachen,
— 250 000 EUR bei Vermögensschäden,
— 250 000 EUR bei Abhandenkommen überlassener Schlüssel/Schließanlage/GHS,
— 100 000 EUR bei Vermögensschäden durch Verletzung des Datenschutzgesetzes
je Kalenderjahr.
Los 2:
— 2 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden,
— 250 000 EUR Vermögensschäden,
— 500 000 EUR bei Abhandenkommen bewachter Sachen,
— 250 000 EUR bei Abhandenkommen überlassener Schlüssel/Schließanlage/GHS
Bei Bietergemeinschaften ist nur die schriftliche Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds zwingend erforderlich. Hinweis der Vergabestelle: Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft verpflichten sich in der Bietergemeinschaftserklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung.
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2. Eigenerklärung zur Bonität je Los.
Der Bieter hat die Eigenerklärung zur Bonität ausgefüllt und mit Datum und Unterschrift versehen (Datei „ Erklärung Bonität“) vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften ist nur die Eigenerklärung eines Bieters zwingend erforderlich.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
1. Mind. 2 Referenzen je Los.
Die Angabe und Darstellung von mindestens 2 Referenzprojekten der letzten 3Jahre in dem ausgeschriebenen Geschäftsbereich, auf die der Bieter ein Angebot abgeben will, mit der Nennung eines Ansprechpartners, der die Angaben bestätigen kann. Gefordert werden detaillierte Angaben:
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— vergleichbarer Art und Größenordnung wie die ausgeschriebene Leistung,
— seit 2011
angegeben werden (Datei „Referenzen“).
2. Erklärung zur Mitarbeiterentwicklung je Los.
Der Bieter hat eine Erklärung zur Mitarbeiterentwicklung in den letzten drei Jahren (2011, 2012 und 2013) vorzulegen (Datei „Mitarbeiterentwicklung“).
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine solche Erklärung vorzulegen.
3. Eignungskatalog je Los.
Der Bieter hat den Eignungskatalog (Datei „Eignungskatalog Los 1“ und „Eignungskatalog Los 2“) vollständig auszufüllen.
4. Mitarbeiterprofile/Eignungskatalog je Los.
Der Bieter hat die Angaben im Eignungskatalog (Datei „Eignungskatalog Los 1“ und „Eignungskatalog Los 2“) anhand von je einem Mitarbeiterprofil zu widerlegen.
5. Verpflichtungserklärung (Unterauftragsnehmereinsatz) je Los.
Bei einem geplanten Unterauftragsnehmereinsatz ist
vom Bieter ein Verzeichnis der Unterauftragsnehmerleistungen vorzulegen (Datei „235 Verzeichnis Unternehmerleistungen“).
von jedem Unterauftragnehmer eine Verpflichtungserklärung vorzulegen (Datei „236 Verpflichtungserklärung“).
6. Bietergemeinschaftserklärung (nur bei Bietergemeinschaften) je Los.
Bietergemeinschaften haben die sog. Bietergemeinschaftserklärung ausgefüllt und mit Datum und Unterschrift versehen vorzulegen (Datei „Erklärung Bietergemeinschaft“).
Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-03-13 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Alexandra Erler
Adresse des Käuferprofils: http://www.senckenberg.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-03-16 📅
Datum des Endes: 2019-03-15 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 09/2014
Zusätzliche Informationen
Nachr. HAD-Ref.: 4983/23.
Nachr. V-Nr/AKZ: 09/2014.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 237-417518 (2014-12-04)
Ergänzende Angaben (2015-01-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-27 📅
Einreichungsfrist: 2015-02-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 021-033991
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 237-417518
ABl. S-Ausgabe: 21
Quelle: OJS 2015/S 021-033991 (2015-01-27)