Menge oder Umfang
Dem Auftragnehmer wird der Bewachungs- und Pförtnerdienst (Dienstleistungskategorie 23 des Anhangs II Teil B der Richtlinie 2004/18/EG) für die Liegenschaften des Auftraggebers, an den Wochentagen, sowie an Wochenenden und Feiertagen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, übertragen.Bewachungsobjekte sind folgende Gebäude:— Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN),Senckenberganlage 25,60325 Frankfurt,— einschließlich der Baustelle, bestehend aus:— Neugestaltung Jügelbau (NGJ),— Neugestaltung Alte Physik (NGP),— Neugestaltung Hauptgebäude (NGH) einschließlich— Museum,— Biodiversität und Klima Forschungszentrum (BiK-F),Georg-Voigt-Straße 14-16,60325 Frankfurt am Main,— Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung,versch. Sektionen,Kuhwaldstraße 55,60486 Frankfurt am Main,und— Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung,versch. Verwaltungsbereiche,Voltastr. 1,60486 Frankfurt am Main,an den Wochentagen, sowie an Wochenenden und Feiertagen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.Einsatzzeiten Los 1.Die regelmäßigen Einsatzzeiten in Absprache mit SGN lauten wie folgt (Änderungen vorbehalten):Empfangsdienst/Pforte:Montag-Freitag: 15:30 bis 19:00 Uhr mit 2 Personen,Wachdienst,Montag-Freitag: 19:00 bis 6:00 Uhr mit 2 Personen,Samstag/Sonntag/Feiertag: 00:00 bis 24:00 Uhr mit 2 Personen.Einsatzzeiten Los 2.Die Einsatzzeiten gestalten sich nach Absprache mit dem Auftraggeber.Abendveranstaltungen (ca. 25-30 Events pro Jahr) mit 2 Personen.— Ab Beginn des Aufbaus: ca. 15:30 Uhr,— Ende des Abbaus und Schließdienst Museum: variabel zwischen 24:00 und 4:00 Uhr.Tagesveranstaltungen (ca. 25-30 Events pro Jahr) mit einer Person.— Bei Tagesveranstaltungen handelt es sich um kürzere Einsatzzeiten ca. 4 - 8 Stunden pro Veranstaltung.Dienstzeiten.(1) Während der Dienstzeiten ist die Pforte, zuständig für alle Gebäude der SGN, immer mit 2 Personen zu besetzen. Die Anforderung der beiden Funktionen unterteilt sich in Bewachungsdienst (Gebäude- und Liegenschaftssicherung) und in Empfangsdienst (Telefonvermittlung und Besucherempfang).(2) Über das jeweilige Ende der Dienstzeiten hinaus hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass der Empfang bis zur Ablösung durch eigenes Personal des Auftraggebers besetzt bleibt. Die dadurch verlängerte Dienstzeit ist gesondert nach dem im Preisblatt (je vollendete Stunde) angegebenen Stundenverrechnungssatz zu vergüten.(3) Kontrollgänge von jeweils etwa 60 Minuten sind mit ständig veränderter Rundenführung wie folgt durchzuführen:— allnächtlich 6 Kontrollgänge zwischen 19:00 und 6:00 Uhr,— samstags, sonn- und feiertags zusätzlich vier Kontrollgänge zwischen 8:00 und 16:30 Uhr.(4) Über die vereinbarten Dienstzeiten hinaus kann der Auftraggeber Empfangs- und Bewachungsdienstzeiten anfordern, z. B. bei Krankheit oder Urlaub eigenen Personals oder geänderten Sicherheitsanforderungen. Die Abrechnung dieser zusätzlichen Leistungen erfolgt gesondert nach dem im Preisblatt angegebenen Stundenverrechnungssatz.(5) Für zusätzliche Dienste wird der aufgeführte Stundensatz im Preisblatt (je vollendete Stunde) des jeweiligen Mitarbeiters wie im „Muster Rahmenvertrag“ unter § 5 Punkt 3 berechnet. Der Stundensatz gilt für Sonderdienste, Vertretung für Mitarbeiter des Auftragnehmers, Brückentage, für Abzug bei Minderleistung und Weiteres. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.Personal.(1) Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm eingesetzte Personal für Los 1:— über gute Deutschkenntnisse verfügt,— im Empfangsdienst über gute Deutsch-, Englisch- und Französischkenntnisse in Wort und Schrift,— bereits vergleichbare Tätigkeiten im Empfangsdienst ausgeführt hat,— dass das als Wachpersonen eingesetzte Personal IHK-geprüfte Servicekräfte für Schutz und Sicherheit sind,— Nachweis Erste Hilfe Lehrgang,— Führungszeugnis ohne Eintragung,— UVV-Unterweisung (Unfallverhütungsvorschrift),— Bereits vergleichbare Tätigkeiten im Bewachungsdienst ausgeführt,— mit dem Umgang von unterschiedlichen Kommunikations-, Gefahrmelde-, Störmelde- und sonstige für die Überwachung erforderlichen Anlagen vertraut ist,— vor seinem ersten Dienstantritt rechtzeitig, in ausreichendem Umfang mindestens drei volle Dienstschichten und in geeigneter Art und Weise in seinen Aufgabenbereich eingewiesen wird und— stets über die erforderlichen fachlichen und objektspezifischen Kenntnisse verfügt.(2) Dem Auftraggeber ist regelmäßig spätestens 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Dienstschicht in geeigneter Weise, z. B. durch Übermittlung des Dienstplanes, anzuzeigen, welche Personen zur Wahrnehmung des Dienstes eingesetzt werden sollen.(3) Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal hat eine einheitliche Dienstkleidung zu tragen, die die Firmenzugehörigkeit erkennen lässt.(4) Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm eingesetzte Personal für Los 2:— Verbindliches und freundliches Auftreten gegenüber Dienstleistern, Gästen und Senckenberg-Mitarbeitern,— Gute Deutschkenntnisse,— Fähigkeit zur konstruktiven Problemlösung, technisches Verständnis, präsentable Erscheinung, Vertraulichkeit, Durchsetzungsvermögen,— Erfahrung in ähnlicher Tätigkeit in Museen,— einwandfreier Leumund zur Vertretung des Hausrechts.4. Aufgaben des Empfangsdienstes und des Wachpersonals Los 1(1) Die Aufgaben des Empfangsdienstes umfassen insbesondere:— die allgemeine Zugangskontrolle,— die Entgegennahme und Weitervermittlung von Anrufen bei der Telefonzentrale außerhalb der Öffnungszeiten der Poststelle,— die Weiterleitung von Telefonanrufen,— Ansprechpartner für Besucher,— die Entgegennahme und Weiterleitung bzw. fachgerechte Einlagerung von Brief- und Paktsendungen außerhalb der Öffnungszeiten der Poststelle.(2) Die Aufgaben des Bewachungsdienstes umfassen insbesondere:— die allgemeine Außenüberwachung,— die allgemeine Zugangskontrolle,— die Weitergabe der Störungsmeldungen aus der Gebäudeleittechnik an die entsprechenden Stellen,— die Entgegennahme von Notrufen aus Aufzügen und Behindertentoilettenanlagen und deren Weitergabe an die entsprechenden Stellen,— bei Brandalarm Verständigung der beauftragten Personen,— die Überwachung der o. g. Anlagen.(2) Im Rahmen der Kontrollgänge sind die Außentüren und Fenster auf Verschlossenheit zu prüfen und ggf. zu verschließen. Insbesondere samstags sowie an Sonn- und Feiertagen müssen auch tagsüber alle Außentüren verschlossen sein.(3) Im Rahmen ihrer Aufgaben haben die Wachpersonen— auf die allgemeine Ordnung und Sauberkeit zu achten,— Aufgaben des vorbeugenden Brand- und Havarieschutzes wahrzunehmen,— die Verschlossenheit von Fenstern und Türen sicherzustellen,— das Betreten und der Aufenthalt des Geländes durch Unbefugte zu unterbinden,— Störungen und besondere Vorkommnisse an die dafür in der Dienstanweisung bestimmten Stellen und Personen zu melden.(4) Die Übernahme und Übergabe des Dienstes, die Durchführung der Wachaufgaben, insbesondere der Kontroll- und Schließgänge sowie für den Auftraggeber relevante Vorkommnisse sind für den Auftraggeber in einem Wachbuch bzw. in Schichtberichten und besonderen Meldeformularen zu dokumentieren bzw. zu melden.Aufgaben des Veranstaltungsservices Los 2— Schließdienst: Öffnen der Türen für Caterer und Eventtechnik,— Einlasskontrolle bezüglich externen Dienstleisterns während Auf- und Abbau sowie teilweise bezüglich Gästen während der Veranstaltung,— ggf. Einweisung der Dienstleister-Fahrzeuge (PKW, Sprinter, etc.) auf dem Senckenberg Gelände (Rangieren, Parken etc.),— Entfernen der mobilen Holzbänke/Aufsteller in den Lichthöfen/ggf. Stehtische, Tische und Stühle stellen, sowie deren Rückbau nach der Veranstaltung,— Ansprechpartner für den Veranstalter/Mieter der Veranstaltungsräume während der Veranstaltung hinsichtlich Logistik, Technik, Stromversorgung etc.,— Kenntnisse der Versammlungsstättenverordnung und der SGN Brandschutzordnung,— Sicherstellung, dass die Versammlungsstättenverordnung eingehalten und Fluchtwege bzw. Brandschutztüren, etc. freigehalten und nicht blockiert werden,— Beaufsichtigung von Auf- und Abbau dahingehend, dass nicht versehentlich Brand- oder Einbruchsalarm ausgelöst wird. Dabei sollten vor Aufbaubeginn Hinweise zum Funktionieren bzw. der Anordnung der Linearmelder im EG gegeben werden,— Beaufsichtigung, dass bei Abendveranstaltungen keine Exponate, Möbel oder die Gebäudestruktur beschädigt werden,— Schließdienst des Museums nach der jeweiligen Abendveranstaltung: Kontrollrundgang, um sicher zu stellen, dass das Gebäude leer, das Licht gelöscht, die Türen verschlossen sind. Dazu gehört die Endkontrolle aller Außentüren am Gebäude und evtl. der Gittertüren bzw. Bauzauntore.Beschränkungen:Eine Andienung der Baustelle von der Mertonstraße und Robert-Mayer Straße ist nicht vorgesehen. Ggf. kann durch den Unternehmer eigenverantwortlich eine Sondernutzungsgenehmigung erwirkt werden.Die Flächen innerhalb des Baufeldes sind grundsätzlich mit Fahrzeugen zugänglich. Im Zufahrtsbereich ist mit regem Fußgängerverkehr zu rechnen, so dass auf dem Gelände Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss. Stellplätze auf dem Baugrundstück stehen nach Rücksprache mit der SGN eingeschränkt nur für die Firmenfahrzeuge zur Verfügung. Ein Anspruch auf Stellplätze im Baufeld besteht nicht. Das Parken von Privat-PKWs auf dem Gelände Gelände ist untersagt.Die Zufahrt über die Senckenberganlage in den Innenhof ist grundsätzlich nicht gestattet, unter begründeten Umständen jedoch eingeschränkt möglich. Sie bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung der SGN.Die Baustraßen sind mit 3,5 m Breite auf eine Belastung von 30t ausgelegt. Schwerlastwagen (SLW) mit bis zu 60t und Hänger bedürfen der Zustimmung der Bauleitung.Bei den Durchfahrten der Baustraße zur Senckenberganlage befinden sich Arkadenbögen. Diese beschränken die Breite auf 3 m und die Höhe auf 4,8 m. Auf der Baustelle ist Schritt zu fahren und die Verkehrsregeln des Geländes einzuhalten. Die Baustraßen sind für den Baustellenverkehr und als Feuerwehrumfahrt ständig freizuhalten, eine Durchfahrt ist jedoch möglich.Es besteht eine Lastbeschränkung auf der Tiefgarage unterhalb der Mertonstraße von 12 Tonnen. Anlieferungen und Fahrverkehr in diesem Bereich sind mit der örtlichen Objektüberwachung, bzw. der Bauleitung abzustimmen.Bezugsberechtigte.Bezugsberechtige der angebotenen Leistung ist:Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung,Senckenberganlage 25,60325 Frankfurt am MainundBiodiversität und Klima Forschungszentrum (BiK-F),Georg-Voigt-Straße 14-16,60325 Frankfurt am Main.