Beschaffung von tragbaren PC-Systemen (Rugged-Tablet-Personal Computer) inklusive Zubehör und Instandhaltungsmaßnahmen sowie einer Garantie- bzw. Gewährleistungsverlängerung auf bis zu 60 Monate für den vermessungstechnischen Außendienst. Die Rugged-Tablet-PC sollen das Betriebssystem ab Windows 7 Professional 64 Bit (Variante I) oder gleichwertiger Art oder das Betriebssystem OpenSUSE ab 13.1 64 Bit (Variante II) oder gleichwertiger Art unterstützen. Die Varianten I und II sind als Nebenangebot für den Fall zulässig, dass beide Betriebssysteme (siehe Leistungsbeschreibung) unterstützt werden. Das Nebenangebot ist in diesem Fall entsprechend zu kennzeichnen. Siehe II.1.9).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tablettcomputer
Menge oder Umfang:
79 Rugged-Tablet-Personal Computer inklusive Zubehör (Ersatzakkus, Gerätehalter, KFZ-Ladeeinrichtungen), Instandhaltungsmaßnahmen, Garantie- bzw. Gewährleistungsverlängerung auf bis zu 60 Monate.377 000
Gesamtwert des Auftrags: 377 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tablettcomputer📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 15
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.lvermgeo.rlp.de🌏
E-Mail: poststelle@lvermgeo.rlp.de📧
Telefon: +49 261492413📞
Fax: +49 261492492 📠
Beschaffung von tragbaren PC-Systemen (Rugged-Tablet-Personal Computer) inklusive Zubehör und Instandhaltungsmaßnahmen sowie einer Garantie- bzw. Gewährleistungsverlängerung auf bis zu 60 Monate für den vermessungstechnischen Außendienst.
Die Rugged-Tablet-PC sollen das Betriebssystem ab Windows 7 Professional 64 Bit (Variante I) oder gleichwertiger Art oder das Betriebssystem OpenSUSE ab 13.1 64 Bit (Variante II) oder gleichwertiger Art unterstützen.
Die Varianten I und II sind als Nebenangebot für den Fall zulässig, dass beide Betriebssysteme (siehe Leistungsbeschreibung) unterstützt werden.
Das Nebenangebot ist in diesem Fall entsprechend zu kennzeichnen.
Siehe II.1.9).
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
79 Rugged-Tablet-Personal Computer inklusive Zubehör (Ersatzakkus, Gerätehalter, KFZ-Ladeeinrichtungen), Instandhaltungsmaßnahmen, Garantie- bzw. Gewährleistungsverlängerung auf bis zu 60 Monate.
Beschreibung der Optionen:
Leichtstative mit KFZ-Halterung, Ersatzakkus, RAM-Erweiterung, SSD-Drive-Erweiterung, Dockingstations, Digitizer-Stifte, Tragegurt-Systeme.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 14 Tage
Referenznummer: 2014/S/1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
56073 Koblenz.
Lieferung für die Vermessungs- und Katasterämter in Rheinland-Pfalz sowie das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Unternehmensdarstellung.
2. Unternehmensdarstellung: Qualitäts-, Umwelt- und soziale Aspekte.
3. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung wie unter III.1.1) und in der Bekanntmachung beschrieben (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate).
4. Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate – Kopie genügt).
4. Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate – Kopie genügt).
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit legt der Bieter die unterschriebene Anlage Eigenerklärungen vor, im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft. Weitere diesbezügliche Nachweise sind nicht vorzulegen, können aber von der ausschreibenden Stelle nachgefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit legt der Bieter die unterschriebene Anlage Eigenerklärungen vor, im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft. Weitere diesbezügliche Nachweise sind nicht vorzulegen, können aber von der ausschreibenden Stelle nachgefordert werden.
Die Fachkunde des Bieters wird anhand der genannten Referenzen geprüft, die der Bieter nach Maßgabe der Anlage Referenzen vorlegt.
Mindeststandards: Siehe Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Auftraggeber wird die nach Prüfung und Bewertung der Angebote 5 punktbesten Bieter zu einer Angebotspräsentation und einer Teststellung in den Räumen des Auftraggebers (Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz in Koblenz) einladen.
Der Auftraggeber wird die nach Prüfung und Bewertung der Angebote 5 punktbesten Bieter zu einer Angebotspräsentation und einer Teststellung in den Räumen des Auftraggebers (Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz in Koblenz) einladen.
Die diesbezüglichen Einladungen werden voraussichtlich zwischen dem 2.6.2014 und dem 6.6.2014 per E-Mail versendet.
Die Lieferung der Testsysteme (3 Testgeräte inkl. eventuell notwendigem Zubehör) soll in Verbindung mit der Angebotspräsentation (Erörterung des Angebotes und kurze Präsentation des Testgerätes) zwischen dem 23.6.2014 und dem 7.7.2014 erfolgen.
Drei Testgeräte werden dem Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz zu weiteren internen Tests übergeben. Dabei werden einzelne Geräte ebenso an die Vermessungs- und Katasterämter in Rheinland-Pfalz verteilt und getestet.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 500 000 EUR für Sachschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall, siehe Bekanntmachung) oder alternativ eine verbindliche Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 500 000 EUR für Sachschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall, siehe Bekanntmachung) oder alternativ eine verbindliche Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bieterkonstellationen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Angebote von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern, deren sämtliche Mitglieder mit Namen und Anschrift zu benennen sind, finden jedoch nur Berücksichtigung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Angebote von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern, deren sämtliche Mitglieder mit Namen und Anschrift zu benennen sind, finden jedoch nur Berücksichtigung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder angeben. Ein Mitglied ist von allen übrigen Mitgliedern als Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bevollmächtigen. Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die geplante Rechtsform der Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist anzugeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder angeben. Ein Mitglied ist von allen übrigen Mitgliedern als Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bevollmächtigen. Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die geplante Rechtsform der Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist anzugeben.
Sofern nach den Vergabeunterlagen im Rahmen der Angebotserstellung rechtsverbindliche Unterschriften gefordert sind, müssen diese von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter geleistet werden.
Dies gilt insbesondere für die Unterzeichnung des Angebotes.
Fallen ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines weiteren Mitglieds der Bietergemeinschaft ist zulässig, vorausgesetzt, der Auftraggeber hat das neu benannte Mitglied als geeignet anerkannt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Fallen ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines weiteren Mitglieds der Bietergemeinschaft ist zulässig, vorausgesetzt, der Auftraggeber hat das neu benannte Mitglied als geeignet anerkannt.
Unzulässig ist, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als Einzelbieter anzubieten. Ein solches Verhalten wird als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede gewertet und führt gemäß § 19 Abs. 3 lit. f) EG VOL/A jedenfalls zum Ausschluss beider Angebote. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Unzulässig ist, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als Einzelbieter anzubieten. Ein solches Verhalten wird als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede gewertet und führt gemäß § 19 Abs. 3 lit. f) EG VOL/A jedenfalls zum Ausschluss beider Angebote. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.
Sofern es sich bei einem Bieter um einen Konzern oder eine Unternehmensgruppe handelt, muss deutlich werden, welcher rechtlich selbstständige Unternehmensteil anbietet. Bieten mehrere selbstständige Unternehmensteile einer Unternehmensgruppe müssen sie entweder gemeinsam als Bietergemeinschaft oder als Generalunternehmer mit Unteranbietern anbieten, wobei Mischkonstellationen möglich sind, solange diese Konstellation deutlich wird und die nachfolgenden Bestimmungen eingehalten werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern es sich bei einem Bieter um einen Konzern oder eine Unternehmensgruppe handelt, muss deutlich werden, welcher rechtlich selbstständige Unternehmensteil anbietet. Bieten mehrere selbstständige Unternehmensteile einer Unternehmensgruppe müssen sie entweder gemeinsam als Bietergemeinschaft oder als Generalunternehmer mit Unteranbietern anbieten, wobei Mischkonstellationen möglich sind, solange diese Konstellation deutlich wird und die nachfolgenden Bestimmungen eingehalten werden.
Nachunternehmer.
Die Einschaltung von Nachunternehmen ist zulässig.
Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Nachunternehmen einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags. Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Nachunternehmer, so sind diese im Angebot namentlich mit den zu leistenden Aufgaben nach Art und Umfang aufzuführen (Vorlage eines abschließenden Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen und der hierfür vorgesehenen Nachunternehmer).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Nachunternehmen einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags. Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Nachunternehmer, so sind diese im Angebot namentlich mit den zu leistenden Aufgaben nach Art und Umfang aufzuführen (Vorlage eines abschließenden Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen und der hierfür vorgesehenen Nachunternehmer).
Die Eignung der Nachunternehmer ist mit sämtlichen geforderten Nachweisen und Erklärungen zu belegen.
Sofern Bieter Nachunternehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall auch die tatsächlich erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Erklärung jedes Nachunternehmers (Verfügbarkeitserklärung) ist vorzulegen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Tochterunternehmen, sofern diese rechtlich selbstständig sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern Bieter Nachunternehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall auch die tatsächlich erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Erklärung jedes Nachunternehmers (Verfügbarkeitserklärung) ist vorzulegen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Tochterunternehmen, sofern diese rechtlich selbstständig sind.
Das Fehlen des Nachunternehmerverzeichnisses sowie der Verfügbarkeitserklärungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Nachunternehmer abzulehnen, sofern an dessen Eignung begründete Zweifel bestehen.
Der Bieter hat bei der Übertragung von Teilen der Leistung nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, dem Nachunternehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen, ihn davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, sowie dem Nachunternehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Der Bieter hat bei Einholung von Angeboten für Nachunternehmer regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Bieter hat bei der Übertragung von Teilen der Leistung nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, dem Nachunternehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen, ihn davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, sowie dem Nachunternehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Der Bieter hat bei Einholung von Angeboten für Nachunternehmer regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen.
Fallen ein oder mehrere Nachunternehmer nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines anderen Nachunternehmers ist unter der Voraussetzung zulässig, dass der Auftraggeber den neu benannten Nachunternehmer als geeignet anerkennt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Fallen ein oder mehrere Nachunternehmer nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines anderen Nachunternehmers ist unter der Voraussetzung zulässig, dass der Auftraggeber den neu benannten Nachunternehmer als geeignet anerkennt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Eine Angebotspräsentation, eine kostenfreie Teststellung und Funktionsprüfung für eine Dauer von 2 Monaten mit einer evtl. Verlängerung um 1 Monat ist erforderlich (siehe III.2.3).
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-05-20 📅
Öffnungsort (Organisation): Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz -Vergabestelle-
Öffnungsort (Stadt): Koblenz
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 15
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-09-16 📅
Datum des Endes: 2014-12-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014/S/1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz – Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 6131160📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §§ 107 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Zunächst wird ausdrücklich auf die Rechtsfolge des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zunächst wird ausdrücklich auf die Rechtsfolge des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird.
Ferner weist der Auftraggeber darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften zu erheben sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Willi-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 072-123832 (2014-04-08)
Ergänzende Angaben (2014-04-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 325 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge