Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von ca. 70 bis ca. 90 stationären Fahrausweisautomaten im Eisenbahnverkehr mit: — Touchscreen; — einem Zahlungsverkehrsterminal für kontaktgeführte bargeldlose Zahlverfahren einschließlich aller notwendigen Schnittstellen zur Kreditwirtschaft; — einer Banknotenverarbeitung mit Banknotenrecycler; — Münzverarbeitung; — Thermodrucker mit Barcodeleser für eine Papierverfolgung; — Echtzeitfähige Fahrplaninformation; — einem Hintergrundsystem, insbesondere bestehend aus einem Betriebsführungssystem und einem Überwachungssystem; — der entsprechenden Datenkommunikation über LAN, WLAN und Mobilfunk; — Schnittstellen zum zentralen Vertriebsabrechnungssystem für Tarifdaten, Verkaufsdaten, Stammdaten, Auskunft zu Störungen, etc.; — Vorbereitung für eTicketing gemäß VDV-KA (kontaktloses Chipkartenmanagement) am Automaten und dem dazugehörigen HIntergrundsystem; — weitere Komponenten optional (siehe Vergabeunterlagen). Vollständige Fertigstellung bis Ende drittes Quartal 2015. Lieferung, Montage und Inbetriebnahme in Absprache mit dem Auftraggeber.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-17.
Auftragsbekanntmachung (2014-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkaufsautomaten
Menge oder Umfang:
Ca. 70 bis ca. 90 stationäre Fahrausweisautomaten inklusive Hintergrundsystem, zusätzlich optional ca. 10 bis ca. 90 Stück.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkaufsautomaten📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: WestfalenBahn GmbH
Postanschrift: Zimmerstr. 8
Postleitzahl: 33602
Postort: Bielefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.westfalenbahn.de🌏
E-Mail: ausschreibung-automaten@westfalenbahn.de📧
Telefon: +49 52155777750📞
Fax: +49 52155777799 📠
Bei einer hinreichenden Anzahl geeigneter Bewerber werden höchstens 5 Bewerber am weiteren Vergabeverfahren beteiligt und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Die Bewerberauswahl erfolgt je Los im Rahmen einer Bewertung anhand der nach Ziffer III.2) vorzulegenden Angaben und Unterlagen. Für alle in den Teilnahmebedingungen unter III.2. (persönliche Lage, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) genannten Kriterien werden Punkte vergeben. Aus den sich ergebenden Punktzahlen wird eine Gesamtpunktzahl ermittelt. Die Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden für eine weitere Beteiligung am Ausschreibungsverfahren ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Erfüllung der Teilnahmebedingungen wird wie folgt bewertet:
— 5 Punkte = sehr gut/aus Sicht des Auftraggebers optimal
— 4 Punkte = gut/durchweg überzeugend
— 2 Punkte = befriedigend/den durchschnittlichen Erwartungen entsprechend
— 1 Punkt = ausreichend/lückenhaft und den Erwartungen nicht mehr entsprechend
— 0 Punkte = mangelhaft/im Ganzen unzureichend, an erheblichen Lücken leidend oder
ungenügend/keine Angaben des Bewerbers oder aus Sicht des Auftraggebers inakzeptabel.
Wenn eines der einzelnen Kriterien mit 1 oder 0 Punkten bewertet werden muss, behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerber bei der weiteren Bewerberauswahl, bei der Bewertung und im weiteren Vergabeverfahren nicht mehr zu berücksichtigen.
Nach Vorliegen der Angebote erfolgt die Auswahl der Bieter für das Verhandlungsverfahren aufgrund einer Bewertung anhand der mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilten Zuschlags- bzw. Bewertungskriterien. Es bleibt vorbehalten, das Verhandlungsverfahren in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen durchzuführen und dabei die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagkriterien zu verringern (weitere, ggf. sukzessive Abschichtung).
Bei einer hinreichenden Anzahl geeigneter Bewerber werden höchstens 5 Bewerber am weiteren Vergabeverfahren beteiligt und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Die Bewerberauswahl erfolgt je Los im Rahmen einer Bewertung anhand der nach Ziffer III.2) vorzulegenden Angaben und Unterlagen. Für alle in den Teilnahmebedingungen unter III.2. (persönliche Lage, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) genannten Kriterien werden Punkte vergeben. Aus den sich ergebenden Punktzahlen wird eine Gesamtpunktzahl ermittelt. Die Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden für eine weitere Beteiligung am Ausschreibungsverfahren ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Erfüllung der Teilnahmebedingungen wird wie folgt bewertet:
— 5 Punkte = sehr gut/aus Sicht des Auftraggebers optimal
— 4 Punkte = gut/durchweg überzeugend
— 2 Punkte = befriedigend/den durchschnittlichen Erwartungen entsprechend
— 1 Punkt = ausreichend/lückenhaft und den Erwartungen nicht mehr entsprechend
— 0 Punkte = mangelhaft/im Ganzen unzureichend, an erheblichen Lücken leidend oder
ungenügend/keine Angaben des Bewerbers oder aus Sicht des Auftraggebers inakzeptabel.
Wenn eines der einzelnen Kriterien mit 1 oder 0 Punkten bewertet werden muss, behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerber bei der weiteren Bewerberauswahl, bei der Bewertung und im weiteren Vergabeverfahren nicht mehr zu berücksichtigen.
Nach Vorliegen der Angebote erfolgt die Auswahl der Bieter für das Verhandlungsverfahren aufgrund einer Bewertung anhand der mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilten Zuschlags- bzw. Bewertungskriterien. Es bleibt vorbehalten, das Verhandlungsverfahren in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen durchzuführen und dabei die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagkriterien zu verringern (weitere, ggf. sukzessive Abschichtung).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von ca. 70 bis ca. 90 stationären Fahrausweisautomaten im Eisenbahnverkehr mit:
— Touchscreen;
— einem Zahlungsverkehrsterminal für kontaktgeführte bargeldlose Zahlverfahren einschließlich aller notwendigen Schnittstellen zur Kreditwirtschaft;
— einer Banknotenverarbeitung mit Banknotenrecycler;
— Münzverarbeitung;
— Thermodrucker mit Barcodeleser für eine Papierverfolgung;
— Echtzeitfähige Fahrplaninformation;
— einem Hintergrundsystem, insbesondere bestehend aus einem Betriebsführungssystem und einem Überwachungssystem;
— der entsprechenden Datenkommunikation über LAN, WLAN und Mobilfunk;
— Schnittstellen zum zentralen Vertriebsabrechnungssystem für Tarifdaten, Verkaufsdaten, Stammdaten, Auskunft zu Störungen, etc.;
— Vorbereitung für eTicketing gemäß VDV-KA (kontaktloses Chipkartenmanagement) am Automaten und dem dazugehörigen HIntergrundsystem;
— weitere Komponenten optional (siehe Vergabeunterlagen).
Vollständige Fertigstellung bis Ende drittes Quartal 2015. Lieferung, Montage und Inbetriebnahme in Absprache mit dem Auftraggeber.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen:
Ca. 10 bis ca. 90 zusätzliche Automaten an weiteren Bahnhöfen. (Lieferung 2016 und 2017).
Technische Optionen siehe Vergabeunterlagen.
Referenznummer: Beschaffung FAA 2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stationäre Fahrausweisautomaten an verschiedenen Bahnhöfen, insbesondere:
Nordrhein-Westfalen: Münster Hbf, Münster Zentrum Nord, Greven, Reckenfeld, Emsdetten, Rheine-Mesum, Rheine, Minden, Porta Westfalica, Bad Oeynhausen, Löhne, Herford, Bielefeld, Kirchlengern, Bünde, Ibbenbüren-Laggenbeck, Ibbenbüren, Ibbenbüren-Esch, Hörstel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgend sowie unter Ziff. III.2.1)-III.2.3) geforderten Angaben/Unterlagen vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden;
a) Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgend sowie unter Ziff. III.2.1)-III.2.3) geforderten Angaben/Unterlagen vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden;
b) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen, ein Mitglied schriftlich als Vertreter zu bevollmächtigen und zu erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber zu vertreten und im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln;
b) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen, ein Mitglied schriftlich als Vertreter zu bevollmächtigen und zu erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber zu vertreten und im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln;
c) Soweit der Bewerber beabsichtigt einzelne Leistungen nicht selbst zu erbringen, ist in der Bewerbung anzugeben und durch eine verbindliche Erklärung des vorgesehenen Nachunternehmers nachzuweisen, wer für die Erbringung der Leistung zur Verfügung steht und es sind auch für diesen alle unter III.2) für den Bewerber geforderten Angaben/Unterlagen vorzulegen.
c) Soweit der Bewerber beabsichtigt einzelne Leistungen nicht selbst zu erbringen, ist in der Bewerbung anzugeben und durch eine verbindliche Erklärung des vorgesehenen Nachunternehmers nachzuweisen, wer für die Erbringung der Leistung zur Verfügung steht und es sind auch für diesen alle unter III.2) für den Bewerber geforderten Angaben/Unterlagen vorzulegen.
Zur Beurteilung der persönlichen Lage sind vorzulegen:
— Unternehmensdarstellung/Firmenprofil,
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister (bei ausländischen Bewerbern: gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Heimatlandes mit amtlich anerkannterÜbersetzung).
Mit dem Antrag ist einzureichen:
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SektVO vorliegen.
Gewichtung für die Bewertung bei der Auswahl der Bewerber zu III.2.1): 10 %.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ; bei Neugründung entsprechende Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der Gesellschafter, falls deren Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ; bei Neugründung entsprechende Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der Gesellschafter, falls deren Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist.
— Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: Jahresabschlüsse seit Unternehmensgründung. Der Gesamtumsatz ist durch einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer zu bestätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: Jahresabschlüsse seit Unternehmensgründung. Der Gesamtumsatz ist durch einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer zu bestätigen.
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in der Leistungsart stationäre Fahrausweisautomaten; sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: Jahresabschlüsse seit Unternehmensgründung. Der Umsatz ist durch Unterschrift eines Geschäftsführers/Vorstandes zu bestätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in der Leistungsart stationäre Fahrausweisautomaten; sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: Jahresabschlüsse seit Unternehmensgründung. Der Umsatz ist durch Unterschrift eines Geschäftsführers/Vorstandes zu bestätigen.
Gewichtung für die Bewertung bei der Auswahl der Bewerber zu III.2.2): 30 %.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bewerber werden aufgefordert, folgende Eigenerklärungen und Unterlagen vorzulegen, um ihre technische Leistungsfähigkeit einzuschätzen:
1) Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter (beschäftigte Arbeitnehmer) und Beschreibung der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung.
2) Benennung und Darstellung (Eigenerklärung) unter Angabe der Qualifikation des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals; die Projektleiter oder Know-how-Träger sind, inkl. ihrer Qualifikation zu benennen.
3) Nachweis eines Qualitätsmanagements nach ISO 9001, Zertifizierung in Kopie oder Gleichwertigkeitsnachweis.
4) Kurzbeschreibung (Eigenerklärung) von mindestens 2 Referenzprojekten zur erfolgreichen Einführung bereits in Betrieb genommener und befindlicher Vertriebssysteme für stationäre Fahrausweisautomaten (selbstbedient) aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Nennung eines Ansprechpartners bei den Auftraggebern inkl. Telefonnummer, der Leistungszeit einschließlich der Angabe ob das Projekt fristgemäß umgesetzt wurde sowie des Rechnungswertes.
4) Kurzbeschreibung (Eigenerklärung) von mindestens 2 Referenzprojekten zur erfolgreichen Einführung bereits in Betrieb genommener und befindlicher Vertriebssysteme für stationäre Fahrausweisautomaten (selbstbedient) aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Nennung eines Ansprechpartners bei den Auftraggebern inkl. Telefonnummer, der Leistungszeit einschließlich der Angabe ob das Projekt fristgemäß umgesetzt wurde sowie des Rechnungswertes.
5) Kurzbeschreibung (Eigenerklärung) von Referenzprojekten für Kunden in vergleichbarer Größenordnung mit stationären Fahrausweisautomaten aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
6) Kurzbeschreibung von Referenzprojekten aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, in denen eTicketing gemäß VDV-KA (kontaktloses Chipkartenmanagement) am Automaten und dem dazugehörigen Hintergrundsystem umgesetzt wurde.
7) Kurzbeschreibung von mindestens einem Referenzprojekt aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, in denen der Bewerber auch das Entstörungsmanagement von Fahrausweisautomaten für den Kunden erbracht hat.
Bei den Referenzen 4) bis 5) ist jeweils anzugeben, welche der folgenden Kriterien umgesetzt worden sind:Realisierung von Zielwahlmasken zur Fahrpreisermittlung, Möglichkeit zur Wahl der Sprache (mehrsprachige Bedienoberfläche), Realisierung einer Papierverfolgung (z.B. Barcodeverfolgung), Umsetzung der Zahlverfahren ec-cash/Girocard bzw. gleichwertiger Zahlverfahren für Debitkarten der Kreditwirtschaft, Kreditkartenzahlung, etc.
Bei den Referenzen 4) bis 5) ist jeweils anzugeben, welche der folgenden Kriterien umgesetzt worden sind:Realisierung von Zielwahlmasken zur Fahrpreisermittlung, Möglichkeit zur Wahl der Sprache (mehrsprachige Bedienoberfläche), Realisierung einer Papierverfolgung (z.B. Barcodeverfolgung), Umsetzung der Zahlverfahren ec-cash/Girocard bzw. gleichwertiger Zahlverfahren für Debitkarten der Kreditwirtschaft, Kreditkartenzahlung, etc.
Bei den Referenzen 4) bis 6) ist jeweils anzugeben, welche der folgenden Kriterien umgesetzt worden sind: Anbindung des Hintergrundsystems der Automaten an ein Vertriebshintergrundsystem (an welches), Vertrieb der Tarifsortimente mehrerer Verkehrsverbünde, Umsetzung einer Online-Anbindung mittels UMTS/GPRS/LTE,LAN, WLAN
Bei den Referenzen 4) bis 6) ist jeweils anzugeben, welche der folgenden Kriterien umgesetzt worden sind: Anbindung des Hintergrundsystems der Automaten an ein Vertriebshintergrundsystem (an welches), Vertrieb der Tarifsortimente mehrerer Verkehrsverbünde, Umsetzung einer Online-Anbindung mittels UMTS/GPRS/LTE,LAN, WLAN
Gewichtung für die Bewertung bei der Auswahl der Bewerber zu III.2.3): 60 %.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Vermögens-, Sach- und sonstige Schäden in Höhe von mindestens 2 000 000 EUR sowie für Personenschäden in Höhe von mindestens 1 000 000 EUR; Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaften gemäß Verdingungsunterlagen.
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Vermögens-, Sach- und sonstige Schäden in Höhe von mindestens 2 000 000 EUR sowie für Personenschäden in Höhe von mindestens 1 000 000 EUR; Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaften gemäß Verdingungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die sonstigen besonderen Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Mit der Abgabe eines Angebotes sind vom Bieter die entsprechenden Erklärungen und Nachweise gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz NRW vorzulegen, gleiches gilt für etwaige Subunternehmer.
Alle Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: WestfalenBahn GmbH
Stefan Berger
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Detmold
Postanschrift: Leopoldstr. 15
Postort: Detmold
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5231711710📞
Fax: +49 5231711715 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahrenleitet die Vergabekammer nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahrenleitet die Vergabekammer nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Ein Nachprüfungsantrag kann nur bis zur wirksamen Erteilung des Zuschlages bzw. in der Frist des § 101b Abs.2 GWB gestellt werden. Die Zuschlagserteilung kann gem. § 101a Abs. 1 GWB erfolgen wenn beginnend mit dem Tag der Absendung der Information über die vorgesehene Nichtberücksichtigung des betr. Angebotes 15 Tage, bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Tage vergangen sind und zu diesem Zeitpunkt dem Auftraggeber eine Information der Vergabekammer über den Antrag auf Nachprüfung nicht vorliegt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag kann nur bis zur wirksamen Erteilung des Zuschlages bzw. in der Frist des § 101b Abs.2 GWB gestellt werden. Die Zuschlagserteilung kann gem. § 101a Abs. 1 GWB erfolgen wenn beginnend mit dem Tag der Absendung der Information über die vorgesehene Nichtberücksichtigung des betr. Angebotes 15 Tage, bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Tage vergangen sind und zu diesem Zeitpunkt dem Auftraggeber eine Information der Vergabekammer über den Antrag auf Nachprüfung nicht vorliegt.
Voraussetzung eines Nachprüfungsantrages ist eine rechtzeitige Vergaberüge gem. § 107 Abs 3 GWB.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden.
Unter Bezugnahme auf § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB weist der Auftraggeber darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig wird, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unter Bezugnahme auf § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB weist der Auftraggeber darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig wird, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.