Bestellbezogene Beschaffung von Reinigungs- und Hygienematerial von Kundencentern der Auftraggeberin
Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3) genannten Auftraggeberin durch
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die bestellbezogene Belieferung von Kundencentern der Auftraggeberin in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe mit Reinigungs- und Hygieneartikeln (Verbrauchsmaterial). Für das Anlegen von Bestellungen nutzt die Auftraggeberin das SRM-System von SAP. Bestellungen werden dem Auftragnehmer aus dem SRM-System als pdf-Datei per E-Mail übermittelt.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-26.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel › Reinigungs- und Poliermittel
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-06-26 | Auftragsbekanntmachung |
| 2014-09-01 | Ergänzende Angaben |
| 2014-10-09 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2014-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungs- und Poliermittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungs- und Poliermittel 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3) genannten Auftraggeberin durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-26 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 123-218734
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Reinigungs- und Pflegemittel
Menge oder Umfang: Die Auftraggeberin hat ihren Mengenbedarf pro Jahr auf der Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit geschätzt, wobei es sich hierbei um eine bloße Schätzung, und nicht um garantierte Abnahmemengen handelt. Die Werte sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Reinigungszubehör, Küchen- und Sanitärverbrauchsmaterial
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Hygienepapier
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-09-08 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Viviane Sawyerr
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-10-01 📅
Datum des Endes: 2016-09-30 📅
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2014/S 123-218734 (2014-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungs- und Poliermittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungs- und Poliermittel 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3) genannten Auftraggeberin durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-26 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 123-218734
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK NordWest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str.1, 44269 Dortmund.
2) Der ausgeschriebene Rahmenvertrag wird im Wege des Offenen Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG vergeben. Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR,
Zentrale Vergabestelle,
Frau Viviane Sawyerr,
Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin,
zu richten.
Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können einen Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/heruntergeladen werden.
3) Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung (technische Leistungsfähigkeit) grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise der Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Die Verpflichtungserklärung kann bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlags erteilt. Darüber hinaus
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Unterauftragnehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Unterautragnehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vorZuschlagserteilung vorgelegt werden.
4) Bietergemeinschaften:
Die Abgabe eines Angebotes durch eine Bietergemeinschaft ist unter den nachstehenden Voraussetzungen zulässig. Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist und insbesondere nicht gegen § 1 Abs. 1 GWB verstößt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, von Bietergemeinschaften zu verlangen, dass diese die Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, angeben und darlegen, dass mit der gemeinsamen Bewerbung um den Auftrag keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne von § 19 Abs. 3 lit. f) VOL/A-EG getroffen wurde. Hierzu hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf Verlangen der Auftraggeberin zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernündftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst durch die Zusammenarbeit in die Lage versetzt wird, ein Erfolg versprechendes Angebot abzugeben. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist. Es ist zu erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden und sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt (§ 6 Abs. 2 Satz 1 VOL/A).
4) Hinweis:
Das Angebot ist schriftlich im Original mit einer Sicherungskopie in Papierform einzureichen.Zusätzlich ist das vollständige Angebot auf CD im PDF-Format beizufügen.
Das Angebot (Original und CD) sowie die Sicherungskopie sind jeweils in einen Umschlag einzulegen, der verschlossen wird. Beide Umschläge sind gemeinsam in einen weiteren, verschlossenen Umschlag einzulegen.
Bei der Forderung nach der Sicherungskopie folgt die Auftraggeberin der in dem Runderlass des Innenministeriums von NRW vom 26.4.2005 zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung enthaltenen Empfehlungen, von allen Bietern eine Sicherungskopie ihres Angebots zu verlangen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die bestellbezogene Belieferung von Kundencentern der Auftraggeberin in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe mit Reinigungs- und Hygieneartikeln (Verbrauchsmaterial). Für das Anlegen von Bestellungen nutzt die Auftraggeberin das SRM-System von SAP. Bestellungen werden dem Auftragnehmer aus dem SRM-System als pdf-Datei per E-Mail übermittelt.
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Bezeichnung des Loses: Reinigungs- und Pflegemittel
Menge oder Umfang: Die Auftraggeberin hat ihren Mengenbedarf pro Jahr auf der Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit geschätzt, wobei es sich hierbei um eine bloße Schätzung, und nicht um garantierte Abnahmemengen handelt. Die Werte sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Reinigungszubehör, Küchen- und Sanitärverbrauchsmaterial
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin hat ihren Mengenbedarf pro Jahr auf der Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit geschätzt, wobei es sich hierbei um eine bloße Schätzung, und nicht um garantierte Abnahmemengen handelt. Die Werte sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
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Bezeichnung des Loses: Hygienepapier
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach §§ 6 Abs. 4, 6 VOL/A-EG.
2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregeln in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption.
Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die Regelungen der Ziffer VI. zu beachten.
Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe durch Vorlage einer einer entsprechenden Versicherungsbestätigung in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall:
— 500 000 EUR für Sachschäden;
— 3 000 000 EUR für Personenschäden (pro Person).
Beinhaltet der Versicherungsvertrag eine Befristung, verlängert sich das Versicherungsverhältnis jedoch automatisch, sofern es nicht innerhalb der im Versicherungsvertrag angegebenen Kündigungsfrist gekündigt wurde, ist eine Eigenerklärung abzugeben, mit der zugesichert wird, dass das Versicherungsverhältnis nicht gekündigt wurde.
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Alternativ kann eine Erklärung abgegeben und vorgelegt werden, dass innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen und der entsprechende Nachweis vorgelegt wird.
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Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die Regelungen der Ziffer VI. zu beachten.
Angabe einer Referenz je betreffendem Los, über einen innerhalb der letzten drei Kalenderjahre geschlossenen Rahmenvertrag zur Beschaffung von Reinigungs- und Hygienematerial, der nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Dabei sind jeweils die folgenden Inhalte anzugeben:
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Referenz zu Los 1:
1. Auftraggeber (Angabe Ansprechpartner, Telefon)
2. Leistungszeitraum (mindestens 12 Monate).
3. Art der Abwicklung der Bestellung (z. B. online, SAP, Mail, Fax etc.).
4. Anzahl der Bestellungen.
5. Bestellrythmus.
Vergleichbar mit Los 1 ist ein Rahmenvertrag mit folgenden Kriterien:
— Es müssen mindestens 10 verschiedene Artikel enthalten sein;
— Das Auftragsvolumen muss innerhalb von 12 Monaten mind. 20 Tsd. EUR betragen;
— Die Auslieferung der Artikel erfolgte an mindestens 25 Lieferstandorte.
Referenz zu Los 2:
1. Auftraggeber (Angabe Ansprechpartner, Telefon).
3. Art der Abwicklung der Bestellung (z. B. online, SAP, Mail, Fax etc.)
Vergleichbar mit Los 2 ist ein Rahmenvertrag mit folgenden Kriterien:
— Es müssen mindestens 50 verschiedene Artikel enthalten sein;
— Das Auftragsvolumen muss innerhalb von 12 Monaten mind. 20 Tsd. EUR betragen;
— Die Auslieferung der Artikel erfolgte an mindestens 25 Lieferstandorte.
Referenz zu Los 3:
Vergleichbar mit Los 3 ist ein Rahmenvertrag mit folgenden Kriterien:
— Es müssen mindestens 5 verschiedene Artikel enthalten sein;
— Das Auftragsvolumen muss innerhalb von 12 Monaten mind. 60 Tsd. EUR betragen;
Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die Regelungen der Ziffer VI. zu beachten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Anforderungen des TVgG-NRW:
1. Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
2. Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
3. Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-09-08 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Viviane Sawyerr
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-10-01 📅
Datum des Endes: 2016-09-30 📅
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK NordWest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str.1, 44269 Dortmund.
2) Der ausgeschriebene Rahmenvertrag wird im Wege des Offenen Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG vergeben. Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR,
Zentrale Vergabestelle,
Frau Viviane Sawyerr,
Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin,
zu richten.
Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können einen Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/heruntergeladen werden.
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3) Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung (technische Leistungsfähigkeit) grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise der Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
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Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Die Verpflichtungserklärung kann bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlags erteilt. Darüber hinaus
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Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Unterauftragnehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Unterautragnehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
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Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vorZuschlagserteilung vorgelegt werden.
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4) Bietergemeinschaften:
Die Abgabe eines Angebotes durch eine Bietergemeinschaft ist unter den nachstehenden Voraussetzungen zulässig. Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist und insbesondere nicht gegen § 1 Abs. 1 GWB verstößt.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, von Bietergemeinschaften zu verlangen, dass diese die Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, angeben und darlegen, dass mit der gemeinsamen Bewerbung um den Auftrag keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne von § 19 Abs. 3 lit. f) VOL/A-EG getroffen wurde. Hierzu hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf Verlangen der Auftraggeberin zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernündftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst durch die Zusammenarbeit in die Lage versetzt wird, ein Erfolg versprechendes Angebot abzugeben. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist. Es ist zu erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden und sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt (§ 6 Abs. 2 Satz 1 VOL/A).
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4) Hinweis:
Das Angebot ist schriftlich im Original mit einer Sicherungskopie in Papierform einzureichen.Zusätzlich ist das vollständige Angebot auf CD im PDF-Format beizufügen.
Das Angebot (Original und CD) sowie die Sicherungskopie sind jeweils in einen Umschlag einzulegen, der verschlossen wird. Beide Umschläge sind gemeinsam in einen weiteren, verschlossenen Umschlag einzulegen.
Bei der Forderung nach der Sicherungskopie folgt die Auftraggeberin der in dem Runderlass des Innenministeriums von NRW vom 26.4.2005 zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung enthaltenen Empfehlungen, von allen Bietern eine Sicherungskopie ihres Angebots zu verlangen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101a Informations-undWartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Ergänzende Angaben (2014-09-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 170-301345
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 123-218734
ABl. S-Ausgabe: 170
Quelle: OJS 2014/S 170-301345 (2014-09-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 170-301345
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 123-218734
ABl. S-Ausgabe: 170
Quelle: OJS 2014/S 170-301345 (2014-09-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-10-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsmittel
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsmittel 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK – Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3) genannten Auftraggeberin durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 196-346346
ABl. S-Ausgabe: 196
Zusätzliche Informationen
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-10-01 📅
Name: Hutny GmbH
Postanschrift: Untergath 256
Postort: Krefeld
Postleitzahl: 47805
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NordWest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstands Herrn Martin Litsch
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Telefon: +49 2931822197 📞
Fax: +49 29318240159 📠
Quelle: OJS 2014/S 196-346346 (2014-10-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsmittel
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsmittel 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK – Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3) genannten Auftraggeberin durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 196-346346
ABl. S-Ausgabe: 196
Zusätzliche Informationen
Auftraggeberin ist die AOK NordWest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str.1, 44269 Dortmund.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-10-01 📅
Name: Hutny GmbH
Postanschrift: Untergath 256
Postort: Krefeld
Postleitzahl: 47805
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NordWest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstands Herrn Martin Litsch
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Telefon: +49 2931822197 📞
Fax: +49 29318240159 📠
Quelle: OJS 2014/S 196-346346 (2014-10-09)
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