Betreuung einer Kampagnenwebseite für die Informationskampagne „Den Geschmack der Region erleben: Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch g.g.A."“
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen der "Medienarbeit" im Kontext der Informationskampagne „Den Geschmack der Region erleben: Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch g.g.A.“ für das Jahr 2015/16. Inhalt der Kampagne sind Maßnahmen im Geschäftskunden- und Endverbraucherbereich um die Zusammenhänge zwischen Schweinefleisch-Konsum, Gesundheit, Tiergerechtheit sowie die Auswirkungen auf Umwelt- und Sozialaspekte in den Zielregionen bekannt zu machen. Über die Kampagne soll das Wissen und die Information über die geschützte geographische Angabe Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch gesteigert werden. Die Kampagne wird deutschlandweit durchgeführt. Für den Geschäftskundenbereich werden zusätzlich in Italien und Österreich Programm-Maßnahmen realisiert. Die Vermarktung des Schwäbisch-Hällischen Qualitätsschweinefleischs erfolgt schwerpunktmäßig bei Fachmetzgereien, Delikatessgeschäften und in der gehobenen Gastronomie. Die Leistungen der Medienarbeit werden in zwei getrennten Losen ausgeschrieben. Gegenstand des vorliegenden Loses 2 ist Betreuung einer Kampagnenwebseite insb. Webhosting, Domainverwaltung & Wartung sowie Programmierung, Umsetzung und Weiterentwicklung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Verbindung mit der Agrarproduktion
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in Verbindung mit der Agrarproduktion📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: MBW Marketinggesellschaft für Agrar- und Forstprodukte aus Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Leuschnerstraße 45
Postleitzahl: 70176
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.gemeinschaftsmarketing-bw.de/🌏
E-Mail: mbw-medienarbeit@menoldbezler.de📧
Telefon: +49 7118604000📞
Fax: +49 71186040550 📠
Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs. 1-3 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs. 1-3 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen der "Medienarbeit" im Kontext der Informationskampagne „Den Geschmack der Region erleben: Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch g.g.A.“ für das Jahr 2015/16.
Inhalt der Kampagne sind Maßnahmen im Geschäftskunden- und Endverbraucherbereich um die Zusammenhänge zwischen Schweinefleisch-Konsum, Gesundheit, Tiergerechtheit sowie die Auswirkungen auf Umwelt- und Sozialaspekte in den Zielregionen bekannt zu machen. Über die Kampagne soll das Wissen und die Information über die geschützte geographische Angabe Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch gesteigert werden. Die Kampagne wird deutschlandweit durchgeführt. Für den Geschäftskundenbereich werden zusätzlich in Italien und Österreich Programm-Maßnahmen realisiert.
Inhalt der Kampagne sind Maßnahmen im Geschäftskunden- und Endverbraucherbereich um die Zusammenhänge zwischen Schweinefleisch-Konsum, Gesundheit, Tiergerechtheit sowie die Auswirkungen auf Umwelt- und Sozialaspekte in den Zielregionen bekannt zu machen. Über die Kampagne soll das Wissen und die Information über die geschützte geographische Angabe Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch gesteigert werden. Die Kampagne wird deutschlandweit durchgeführt. Für den Geschäftskundenbereich werden zusätzlich in Italien und Österreich Programm-Maßnahmen realisiert.
Die Vermarktung des Schwäbisch-Hällischen Qualitätsschweinefleischs erfolgt schwerpunktmäßig bei
Fachmetzgereien, Delikatessgeschäften und in der gehobenen Gastronomie.
Die Leistungen der Medienarbeit werden in zwei getrennten Losen ausgeschrieben.
Gegenstand des vorliegenden Loses 2 ist Betreuung einer Kampagnenwebseite insb. Webhosting, Domainverwaltung & Wartung sowie Programmierung, Umsetzung und Weiterentwicklung.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll.
Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer vom Auftraggeber für geeignete angesehener Belege erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach - als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer vom Auftraggeber für geeignete angesehener Belege erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach - als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen, insbesondere kann er diese als Nachunternehmer einsetzen. Insoweit muss er das betroffene Unternehmen bei Angebotsabgabe benennen und die geforderten Eignungsnachweise für dieses vorlegen. Darüber hinaus ist dem Auftraggeber nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens vorlegt.
Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen, insbesondere kann er diese als Nachunternehmer einsetzen. Insoweit muss er das betroffene Unternehmen bei Angebotsabgabe benennen und die geforderten Eignungsnachweise für dieses vorlegen. Darüber hinaus ist dem Auftraggeber nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens vorlegt.
Die zur Verfügung gestellten Formulare sind zur Abgabe eines Angebots zwingend zu verwenden. Diese können bei der unter Anhang A Ziffer II.) angegebenen Stelle angefordert werden. Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Ziff. III.2.2)
Die zur Verfügung gestellten Formulare sind zur Abgabe eines Angebots zwingend zu verwenden. Diese können bei der unter Anhang A Ziffer II.) angegebenen Stelle angefordert werden. Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Ziff. III.2.2)
(Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sowie III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) Anwendung.
Geforderte Angaben:
2.1.1 Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist.
2.1.2 Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe gem. § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis e) VOL/A nicht vorliegen.
2.1.3. Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe gem. § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht vorliegen.
2.1.4. Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
2.3.1: Vorlage von Referenz(en) über eigenerbrachte Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zum Nachweis von einschlägigen Erfahrungen und Kenntnissen.
Es gelten die Mindestanforderungen gemäß III.2.3.1.1.
Mindeststandards:
2.3.1.1
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
Mindestens eine Referenz über eigenerbrachte Leistungen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über Dienstleistungen im Rahmen der Betreuung einer Kampagnenwebseite, durch die folgende Erfahrungen nachgewiesen werden:
1) Erfahrungen bei der Programmierung, Umsetzung und Weiterentwicklung gestalterischer Vorgaben im Rahmen von marktspezifischen Informationskampagnen
2) Erfahrungen im Bereich der technischen Gestaltung und Realisierung einer mobilen Webseite, Blogs oder Social Media.
Sämtliche der vorstehend genannten Erfahrungen und Kenntnisse sind nachzuweisen. Sie können durch eine einzige oder mehrere gesonderte Referenzen nachgewiesen werden.
Anzugeben sind je Referenz insbesondere der Auftraggeber, einschließlich Ansprechpartner mit Anschrift und Telefonnummer, der Umfang der jeweils erbrachten Leistungen, der Ausführungszeitraum sowie das Auftragsvolumen.
Eine aussagekräftige Beschreibung der Referenz/en in Wort und ggf. Bild ist im Umfang von jeweils maximal einer DIN A4 Seite (12 pt Schrift, 1,5-zeilen) dem Angebot beizulegen.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen je nachzuweisender Erfahrung ist nicht gewünscht.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Regelungen finden sich im Vertragsentwurf, der den Bietern übersandt werden wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, eine bestimmte Rechtsform ist insoweit nicht vorgeschrieben. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufzuführen sind und der zu Zwecken des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigte Vertreter rechtsverbindlich zu benennen ist. Darüber hinaus ist die Aufgabenteilung anzugeben sowie zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, eine bestimmte Rechtsform ist insoweit nicht vorgeschrieben. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufzuführen sind und der zu Zwecken des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigte Vertreter rechtsverbindlich zu benennen ist. Darüber hinaus ist die Aufgabenteilung anzugeben sowie zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-03-13 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Frau Dr. Valeska Pfarr
Name: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Rheinstahlstraße 3
Postleitzahl: 70469
Kontaktperson: Dr. Valeska Pfarr
URL für weitere Informationen: http://www.menoldbezler.de🌏
URL der Dokumente: http://www.menoldbezler.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.menoldbezler.de🌏
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-03-03 📅
Datum des Endes: 2016-03-03 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219264049📞
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1159131/🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 26.06.2013 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende gesetzlichen Bestimmungen wird im Zusammenhang mit der Einleitung von Nachprüfungsverfahren hingewiesen:
— § 101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
— § 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 249-442482 (2014-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-03 📅
Name: Dörschner – Mediendesign & Konzeption
Postanschrift: Bahnhofstraße 11
Postort: Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postort: 76133
Postleitzahl: Karsruhe
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 24.4.2009 in Kraftgetretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 101a GWB Informations- und Wartepflicht:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind.