Betrieb eines Wertstoffhofs (Deponiegelände) incl. Waage mit Überlassung der Einrichtungen (Betriebsgebäude, Werkstatt, Tankstelle usw.) gegen Entgelt (Los 1), Restmüllentsorgung (Los 2), Sperrmüllentsorgung (Los 3)

Werra-Meißner-Kreis – Der Kreisausschuss

Los 1:
Betrieb der kreiseigenen Einrichtungen (Wertstoffhof, früher als Kreisabfalldeponie genutzt) auf dem Standort Am Breitenberg 1, 37290 Meißner-Weidenhausen/Werra-Meißner-Kreis (WMK). Annahme von Abfällen von Selbstanlieferern im Auftrag des WMK: Restabfälle, Sonderabfallkleinmengen, E-Altgeräte, Altreifen, Künstl. Mineralfasern, Asbest.
Verwiegung von Anlieferungen sowie von Ausgangsverwiegungen Ggf. Betrieb der vorhandenen Umschlageinrichtung: Umschlag von Restmüll (Mengen siehe Los 2) bzw. unberaubten Sperrmüll (Mengen siehe Los 3), wenn diese Abfallströme nicht vom künftigen AN zu Los 2 bzw. 3 auf eigenem Standort übernommen werden.
Der Standort eignet sich als Betriebshof für ein Logistikunternehmen (Betriebsgebäude mit Sozialräumen, Werkstatt, Dieseltankstelle). Lagermöglichkeiten für Container in großen Mengen sind gegeben.
Die Einrichtungen werden dem künftigen AN gegen Entgelt überlassen. Eine Unterverpachtung ist möglich.
Die Annahme und Verwertung von Abfällen, die z. Z. der Kreis nicht selbst entsorgt oder verwertet, ist ausdrücklich gewünscht (z. Z. betrifft dies mineral. Bauschutt, Altholz, Grünabfall).
Falls der Kreis die Umschlaganlage ganz oder teilweise nicht nutzt (dies wird im Fall der direkten Übernahme der Abfälle auf einer Anlage des AN zu Los 2 bzw. 3 der Fall sein), kann der AN zu Los 1 die Einrichtung für eigene Zwecke nutzen.
Zur Zeit wird auf der kreiseigenen Umschlaganlage Altpapier und Gelbe Säcke umgeschlagen.
Weitere Angaben zu den Leistungen in Los 1 siehe Nr. II.1.8 "Aufteilung in Lose"
Los 2:
Entsorgung von Restmüll incl. Abholung vom Standort zu Los 1 innerhalb betriebsüblicher Zeiten oder Übernahme der Abfälle auf einem eigenen Standort, der im Werra-Meißner-Kreis liegen muss.
Los 3:
Entsorgung von Sperrmüll (unberaubt) incl. Abholung des vom Standort zu Los 1 innerhalb betriebsüblicher Zeiten oder Übernahme der Abfälle auf einem eigenen Standort, der im Werra-Meißner-Kreis liegen muss.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-05-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Los 1: Gestellung von 4 Containern, 1 Container mit 36 m³, ansonsten Volumen nach Wahl des AN. Verwertung von ca. 620 Stück/a Altreifen, ca. 10 Mg/a Asbest, ca. 10 Mg/a Künstliche Mineralfasern (KMF)ggf. Umschlag der Restmüll- und Sperrmüllmengen (Mengen siehe Los 2 und 3).Los 2: Menge ca. 9 500 Mg/a RestmüllLos 3: Menge ca. 3 700 Mg/a Sperrmüll (unberaubt)
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Werra-Meißner-Kreis – Der Kreisausschuss
Postanschrift: Schlossplatz 1
Postleitzahl: 37269
Postort: Eschwege
Kontakt
Internetadresse: http://www.werra-meissner-kreis.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@werra-meissner-kreis.de 📧
Telefon: +49 56513022250 📞
Fax: +49 56513022259 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 091-160029
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 bis 3 abgefordert werden und der Bieter Angebote für mehrere Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser Nachweise, d.h. Nachweise, die in einem Angebot enthalten sind, gelten auch für das Angebot des Bieters für das andere Los bzw. die jeweils anderen Lose. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für das andere Los als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 19 EG Abs. 3 lit a) VOL/A Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, ausgeschlossen werden. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und Nachweise vom Auftraggeber nach § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachgefordert werden. Fordert jedoch der Auftraggeber fehlende Erklärungen und Nachweise nach und liefert der Bieter diese nicht binnen der von dem Auftraggeber gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig ab, wird das Angebot ausgeschlossen. Kostenfreier Download der Unterlagen auf : http://www.had.de/start.php?showpub=FJ1FPV1ES0GDDS44 nachr. HAD-Ref. : 3877/140 nachr. V-Nr/AKZ : WMK 06/2014 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags ja Vorinformation Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 038-062828 vom 11.2.2014
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1:
Betrieb der kreiseigenen Einrichtungen (Wertstoffhof, früher als Kreisabfalldeponie genutzt) auf dem Standort Am Breitenberg 1, 37290 Meißner-Weidenhausen/Werra-Meißner-Kreis (WMK). Annahme von Abfällen von Selbstanlieferern im Auftrag des WMK: Restabfälle, Sonderabfallkleinmengen, E-Altgeräte, Altreifen, Künstl. Mineralfasern, Asbest.
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Verwiegung von Anlieferungen sowie von Ausgangsverwiegungen Ggf. Betrieb der vorhandenen Umschlageinrichtung: Umschlag von Restmüll (Mengen siehe Los 2) bzw. unberaubten Sperrmüll (Mengen siehe Los 3), wenn diese Abfallströme nicht vom künftigen AN zu Los 2 bzw. 3 auf eigenem Standort übernommen werden.
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Der Standort eignet sich als Betriebshof für ein Logistikunternehmen (Betriebsgebäude mit Sozialräumen, Werkstatt, Dieseltankstelle). Lagermöglichkeiten für Container in großen Mengen sind gegeben.
Die Einrichtungen werden dem künftigen AN gegen Entgelt überlassen. Eine Unterverpachtung ist möglich.
Die Annahme und Verwertung von Abfällen, die z. Z. der Kreis nicht selbst entsorgt oder verwertet, ist ausdrücklich gewünscht (z. Z. betrifft dies mineral. Bauschutt, Altholz, Grünabfall).
Falls der Kreis die Umschlaganlage ganz oder teilweise nicht nutzt (dies wird im Fall der direkten Übernahme der Abfälle auf einer Anlage des AN zu Los 2 bzw. 3 der Fall sein), kann der AN zu Los 1 die Einrichtung für eigene Zwecke nutzen.
Zur Zeit wird auf der kreiseigenen Umschlaganlage Altpapier und Gelbe Säcke umgeschlagen.
Weitere Angaben zu den Leistungen in Los 1 siehe Nr. II.1.8 "Aufteilung in Lose"
Los 2:
Entsorgung von Restmüll incl. Abholung vom Standort zu Los 1 innerhalb betriebsüblicher Zeiten oder Übernahme der Abfälle auf einem eigenen Standort, der im Werra-Meißner-Kreis liegen muss.
Los 3:
Entsorgung von Sperrmüll (unberaubt) incl. Abholung des vom Standort zu Los 1 innerhalb betriebsüblicher Zeiten oder Übernahme der Abfälle auf einem eigenen Standort, der im Werra-Meißner-Kreis liegen muss.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Betrieb der kreiseigenen Einrichtungen (Wertstoffhof) auf dem Standort Am Breitenberg 1,37290 Meißner-Weidenhausen
Kurze Beschreibung:
Betrieb der kreiseigenen Einrichtungen (Wertstoffhof, früher als Kreisabfalldeponie genutzt) auf dem Standort Am Breitenberg 1, 37290 Meißner-Weidenhausen/Werra-Meißner-Kreis
(WMK).Annahme von Abfällen von Selbstanlieferern im Auftrag des WMK: Restabfälle (Selbstanlieferer), Sonderabfallkleinmengen, Altreifen, E-Altgeräte, Künstl. Mineralfasern, Asbest E-Altgeräte: Betrieb einer Übergabestelle nach ElektroG Verwiegung von Anlieferungen sowie von Ausgangsverwiegungen Säuberung der Fahrflächen in regelmäßigen Abständen und nach Erfordernis (Verschmutzung) sowie Sicherstellung der Befahrbarkeit bei Eis/Schnee (Winterdienst).Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 7:00 bis 16.00 Uhr, Sa. 8:00-11:00 Uhr.Transport des Restmülls, der auf dem Wertstoffhof von Selbstanlieferern angedient wurde, an die Anlage des AN zu Los 2 oder zur auf dem Standort befindlichen Umschlagstelle.Ggf. Betrieb der vorhandenen Umschlageinrichtung: Umschlag von Restmüll (Mengen sieheLos 2) bzw. unberaubten Sperrmüll (Mengen siehe Los 3), wenn diese Abfallströme nicht vom künftigen AN zu Los 2 bzw. 3 auf eigenem Standort übernommen werden.Der Standort eignet sich als Betriebshof für ein Logistikunternehmen (Betriebsgebäude mit Sozialräumen, Werkstatt, Dieseltankstelle). Lagermöglichkeiten für Container in großen Mengen sind gegeben.Die Einrichtungen werden dem künftigen AN gegen Entgelt überlassen. Eine Unterverpachtung bzw. -vermietung ist möglich.Die Annahme und Verwertung von Abfällen, die z. Z. der Kreis nicht selbst entsorgt oder verwertet, ist ausdrücklich gewünscht (z. Z. betrifft dies mineral. Bauschutt, Altholz, Grünabfall).Falls der Kreis die Umschlaganlage ganz oder teilweise nicht nutzt (dies ist der Fall, wenn der AN zu Los 2 bzw. 3 die Abfälle auf eigener Anlage übernimmt), kann der AN die Einrichtung für eigene Zwecke nutzen. Der AN ist Betreiber der Anlage nach BImSchG.Der AN führt das Inkasso für die auf der Anlage vereinnahmten Gebühren vor und leitet diese an den WMK weiter.
(WMK).
Annahme von Abfällen von Selbstanlieferern im Auftrag des WMK: Restabfälle (Selbstanlieferer), Sonderabfallkleinmengen, Altreifen, E-Altgeräte, Künstl. Mineralfasern, Asbest E-Altgeräte: Betrieb einer Übergabestelle nach ElektroG Verwiegung von Anlieferungen sowie von Ausgangsverwiegungen Säuberung der Fahrflächen in regelmäßigen Abständen und nach Erfordernis (Verschmutzung) sowie Sicherstellung der Befahrbarkeit bei Eis/Schnee (Winterdienst).
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Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 7:00 bis 16.00 Uhr, Sa. 8:00-11:00 Uhr.
Transport des Restmülls, der auf dem Wertstoffhof von Selbstanlieferern angedient wurde, an die Anlage des AN zu Los 2 oder zur auf dem Standort befindlichen Umschlagstelle.
Ggf. Betrieb der vorhandenen Umschlageinrichtung: Umschlag von Restmüll (Mengen siehe
Los 2) bzw. unberaubten Sperrmüll (Mengen siehe Los 3), wenn diese Abfallströme nicht vom künftigen AN zu Los 2 bzw. 3 auf eigenem Standort übernommen werden.
Die Einrichtungen werden dem künftigen AN gegen Entgelt überlassen. Eine Unterverpachtung bzw. -vermietung ist möglich.
Falls der Kreis die Umschlaganlage ganz oder teilweise nicht nutzt (dies ist der Fall, wenn der AN zu Los 2 bzw. 3 die Abfälle auf eigener Anlage übernimmt), kann der AN die Einrichtung für eigene Zwecke nutzen. Der AN ist Betreiber der Anlage nach BImSchG.
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Der AN führt das Inkasso für die auf der Anlage vereinnahmten Gebühren vor und leitet diese an den WMK weiter.
Menge oder Umfang: Gestellung von 4 Containern, 1 Container mit 36 m³, ansonsten Volumen nach Wahl des AN. Verwertung von ca. 620 Stück/a Altreifen, ca. 10 Mg/a Asbest, ca. 10 Mg/a KMF
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Restmüllentsorgung, ggf. incl. Transportleistungen
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von Restmüll incl. Abholung vom Standort zu Los 1 innerhalb betriebsüblicher Zeiten oder Übernahme der Abfälle auf einem eigenen Standort, der im Kreisgebiet des WMK gelegen sein muss
Menge oder Umfang: ca. 9 500 Mg/a Restmüll
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Sperrmüllentsorgung, ggf. incl. Transportleistungen
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von Sperrmüll (unberaubt) incl. Abholung vom Standort zu Los 1 innerhalb betriebsüblicher Zeiten oder Übernahme der Abfälle auf einem eigenen Standort, der im Kreisgebiet des WMK gelegen sein muss.
Menge oder Umfang: ca. 3 700 Mg/a
Los 1: Gestellung von 4 Containern, 1 Container mit 36 m³, ansonsten Volumen nach Wahl des AN. Verwertung von ca. 620 Stück/a Altreifen, ca. 10 Mg/a Asbest, ca. 10 Mg/a Künstliche Mineralfasern (KMF)
ggf. Umschlag der Restmüll- und Sperrmüllmengen (Mengen siehe Los 2 und 3).
Los 2: Menge ca. 9 500 Mg/a Restmüll
Los 3: Menge ca. 3 700 Mg/a Sperrmüll (unberaubt)
Referenznummer: WMK 06/2014

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Fachkundenachweis:
Zertifizierung nach EfBV (§ 56 KrWG), für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis, wenn das nicht möglich ist, eine verbindliche Erklärung, dass eine solche Zertifizierung bis spätestens zum 1.9.2015 abgeschlossen und nachgewiesen sein wird.
Weitere Einzelheiten zur Vorlage von Eignungsnachweisen im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern und bei Bietergemeinschaften sowie zur Eignungsleihe: siehe Verdingungsunterlagen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der ausgeschriebenen Leistung des jeweiligen Loses bezogen auf die jeweils letzten drei Geschäftsjahre. Dazu sind die beigefügten Formulare Umsatzangaben der betreffenden Lose (steht per Download zur Verfügung) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
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Mindestens eine Erklärung eines in der europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers, das dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigt. Der Auftraggeber behält sich bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor, vom Bieter zusätzliche Nachweise zu verlangen (z.B. eine Auskunft der Creditreform). Auf Anforderung des Auftraggebers ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall die nach den jeweiligen BVB geforderte Bürgschaft gestellt wird.
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Weitere Einzelheiten zur Vorlage von Eignungsnachweisen im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern und bei Bietergemeinschaften sowie zur Eignungsleihe: siehe Verdingungsunterlagen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Los 1:
Vorlage von mindestens einem Referenzprojekt gemäß beiliegendem Formular (steht per Download zur Verfügung) bezogen auf die letzten 2 Jahre, welches nachweist, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren abfallwirtschaftliche Tätigkeiten im Auftrag von Dritten ausgeführt hat (z.B. Containerdienstleistungen, Wertstoffhofbetrieb, Abfallumschlag, Abfalleinsammlung, Entsorgungstätigkeiten usw.). Die bzw. der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer ist /sind zu benennen. Dazu steht ein entsprechendes Formular per Download zur Verfügung, welches zu verwenden ist.
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Los 2+3:
Vorlage von mindestens einem Referenzprojekt gemäß beiliegendem Formular (steht per Download zur Verfügung) bezogen auf die letzten 2 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) für die Entsorgung von Siedlungsabfällen mit Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Dazu ist das (steht per Download zur Verfügung) beiliegende "Formular Referenzen Siedlungsabfälle Los 2+3" zu verwenden.
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Benennung der Anlage, in der der Restmüll (Los 1) bzw. Sperrabfall (Los 2) im Auftragsfall entsorgt wird, mit Benennung der genauen Adresse der Anlage (Straße, Ort). Hierzu ist das "Formular Adresse der Entsorgungsanlage - Los 2+3.doc" zu verwenden. Im Sinne der vorangegangenen Definition sind Entsorgungsanlagen auch Anlagen, in denen eine Vorbehandlung (Stoffstromtrennung, Konditionierung usw.) erfolgt.
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Erklärung des Bieters, dass er über ausreichend Verarbeitungs- bzw. Entsorgungskapazität bezogen auf die ausgeschriebenen Mengen verfügt und diese nicht anderweitig vertraglich über die Vertragslaufzeit gebunden sind sowie eine Erklärung, dass auch im Fall eines Anlagenausfalls die Abnahme und Entsorgung sichergestellt ist. Dazu ist das Formular "Erklärung zur Entsorgungskapazität" zu verwenden. Diese Erklärung muss allein von dem Unternehmen abgegeben werden, welches die Restmüll- und/oder Sperrabfallentsorgung in der eigenen Anlage im Auftragsfall tatsächlich vornehmen wird.
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Für den Fall, dass die Abfälle in noch nicht in Betrieb genommenen Anlage(n) entsorgt werden sollen, muss der Bieter nachweisen, dass die benannte Anlage zum 01.06.15 für die Annahme und bestimmungsgemäße Verarbeitung / Entsorgung der Abfälle zur Verfügung stehen wird oder die Abnahme durch eine andere Anlage sichergestellt ist. In den Formularen zur Erklärung zur Entsorgungskapazität sind die entsprechenden Erklärungspassagen enthalten. Diese Erklärung muss allein von dem Unternehmen abgegeben werden, welches die Restabfall- bzw. Sperrmüllentsorgung in der eigenen Anlage im Auftragsfall tatsächlich vornehmen wird.
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Falls der Bieter beabsichtigt, die Abfälle auf eigener Anlage zu übernehmen, muss er die "Erklärung zur Übernahme der Abfälle auf eigenem Standort" nach dem per Download zur Verfügung gestellten "Formular Erklärung bezüglich Verfügbarkeit Übernahmestelle Los 2 und 3.doc" vollständig ausgefüllt seinem Angebot beilegen. Der AG behält sich vor, wenn eine solche Anlage noch nicht im Kreisgebiet errichtet ist, vom Bieter zusätzliche Nachweise zu fordern, wie er die fristgerechte Übernahme der Abfälle bis zum Leistungsbeginn sicherstellt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter nicht beide Abfallfraktionen übernehmen muss, sondern auch nur jeweils Restmüll oder Sperrmüll auf eigener Anlage übernehmen kann.
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Weitere Einzelheiten zur Vorlage von Eignungsnachweisen im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern und bei Bietergemeinschaften sowie zur Eignungsleihe: siehe Verdingungsunterlagen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Los 1-3: 5 % der Gesamt-Bruttoauftragssumme nach Angebot
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Monatliche Zahlungen nach erbrachter Leistung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mit dem Angebot hat die Bietergemeinschaft die Gründe und Motive für die Zusammenarbeit darzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit des Zusammenschlusses nach §1 GWB belegen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-09-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Brenk

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-06-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: WMK 06/2014
Zusätzliche Informationen
Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 bis 3 abgefordert werden und der Bieter Angebote für mehrere Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser Nachweise, d.h. Nachweise, die in einem Angebot enthalten sind, gelten auch für das Angebot des Bieters für das andere Los bzw. die jeweils anderen Lose.
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Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für das andere Los als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
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Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 19 EG Abs. 3 lit a) VOL/A Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, ausgeschlossen werden. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und Nachweise vom Auftraggeber nach § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachgefordert werden. Fordert jedoch der Auftraggeber fehlende Erklärungen und Nachweise nach und liefert der Bieter diese nicht binnen der von dem Auftraggeber gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig ab, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Kostenfreier Download der Unterlagen auf : http://www.had.de/start.php?showpub=FJ1FPV1ES0GDDS44
nachr. HAD-Ref. : 3877/140
nachr. V-Nr/AKZ : WMK 06/2014
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
ja Vorinformation
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 038-062828 vom 11.2.2014

Ergänzende Informationen
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Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 107 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 091-160029 (2014-05-08)