Betriebsführung und die Instandhaltung der Gewerke Lüftung, Kälte, Druckluft und Heizung im Helmholtz-Zentrum Geesthacht

Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH

Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten und nachfolgend beschriebenen Leistungen handelt es sich um die Betriebsführung und die Instandhaltung der Gewerke Lüftung, Klima, Druckluft und Heizung im HZG.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden in 2 Teillose aufgeteilt:
Das Los 1 umfasst die Instandhaltung der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik, Betriebsführung der Lüftungs-, Klima-, Kälte-, Druckluft- und Heizungstechnik sowie Bereitschaftsdienst (für den Zeitraum vom 1.11. des jeweiligen Jahres bis zum 31.3. des darauf folgenden Jahres) in den Gebäuden im Reaktorbereich. Die ausgeschriebenen Leistungen sind im Rahmen des Loses 1 in 8 Gebäude, 80 Anlagen mit insgesamt 513 Bauteilen zu erbringen.
Das Los 2 umfasst die Instandhaltung der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik, Betriebsführung der Lüftungs-, Klima-, Kälte-, Druckluft- und Heizungstechnik sowie Bereitschaftsdienst Heizungstechnik (für den Zeitraum vom 1.11. des jeweiligen Jahres bis zum 31.3. des darauf folgenden Jahres) in den Gebäuden außerhalb des Reaktorbereichs. Die ausgeschriebenen Leistungen sind im Rahmen des Loses 2 in 32 Gebäude, 605 Anlagen mit insgesamt 2609 Bauteilen zu erbringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-15 Auftragsbekanntmachung
2015-07-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebsbereitmachung von Heizanlagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebsbereitmachung von Heizanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Postleitzahl: 21502
Postort: Geesthacht
Kontakt
Internetadresse: http://www.hzg.de 🌏
E-Mail: einkauf@hzg.de 📧
Telefon: +49 4152871786 📞
Fax: +49 4152871750 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-15 📅
Einreichungsfrist: 2014-11-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 180-317772
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme an einer Objektbesichtigung ist für die Bieter verpflichtend. Die Objektbesichtigung muss somit zur Vorbereitung auf die Angebotsabgabe zwingend von jedem Bieter wahrgenommen werden. Zum Nachweis der Objektbesichtigung ist das Formblatt A6 Nachweis der Objektbesichtigung durch den Bieter auszufüllen und am Ende der Objektbesichtigung dem Vertreter des AG zur Bestätigung der Objektbesichtigung vorzulegen. Die Bestätigung der Objektbesichtigung ist zwingend als Nachweis dem Angebot beizufügen. Eine Nichtteilnahme an der Besichtigung berechtigt die Vergabestelle zum Ausschluss des Bieters vom Verhandlungsverfahren. Während der Objektbesichtigung soll sich der Bieter einen umfassenden Eindruck von den verschiedenen Objekten, der Standortssituation und den zu erbringenden Leistungen machen. Im Rahmen der Objektbesichtigung zum Los 1 werden die Gebäude des Reaktorbereichs nur von außen (außerhalb des Sicherheitsbereichs) besichtigt, da für das Betreten des Sicherheitsbereichs eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der Kategorie 1 nach § 12b AtG notwendig ist. Die Bieter haben sich hierzu zwecks Terminabsprache ausschließlich mit dem u.g. Ansprechpartner frühzeitig in Verbindung zu setzen. Folgende Termine zu einer Objektbesichtigung werden angeboten: Los 1: Dienstag, 30.9.2014 und Donnerstag, 23.10.2014. Los 2: Dienstag, 30.9.2014 und Donnerstag, 23.10.2014. Helmholtz-Zentrum Geesthacht – Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH, Herr Masaru Urayama, E-Mail: einkauf@hzg.de, Fax: +49 4152871750, 2) Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 23.10.2014, 12:00 Uhr (bei der Vergabestelle eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten und nachfolgend beschriebenen Leistungen handelt es sich um die Betriebsführung und die Instandhaltung der Gewerke Lüftung, Klima, Druckluft und Heizung im HZG.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden in 2 Teillose aufgeteilt:
Das Los 1 umfasst die Instandhaltung der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik, Betriebsführung der Lüftungs-, Klima-, Kälte-, Druckluft- und Heizungstechnik sowie Bereitschaftsdienst (für den Zeitraum vom 1.11. des jeweiligen Jahres bis zum 31.3. des darauf folgenden Jahres) in den Gebäuden im Reaktorbereich. Die ausgeschriebenen Leistungen sind im Rahmen des Loses 1 in 8 Gebäude, 80 Anlagen mit insgesamt 513 Bauteilen zu erbringen.
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Das Los 2 umfasst die Instandhaltung der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik, Betriebsführung der Lüftungs-, Klima-, Kälte-, Druckluft- und Heizungstechnik sowie Bereitschaftsdienst Heizungstechnik (für den Zeitraum vom 1.11. des jeweiligen Jahres bis zum 31.3. des darauf folgenden Jahres) in den Gebäuden außerhalb des Reaktorbereichs. Die ausgeschriebenen Leistungen sind im Rahmen des Loses 2 in 32 Gebäude, 605 Anlagen mit insgesamt 2609 Bauteilen zu erbringen.
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Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten und nachfolgend beschriebenen Leistungen handelt es sich um die Betriebsführung und die Instandhaltung der Gewerke Lüftung, Klima, Druckluft und Heizung im HZG.Das Los 1 umfasst die Instandhaltung der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik, Betriebsführung der Lüftungs-, Klima-, Kälte-, Druckluft- und Heizungstechnik sowie Bereitschaftsdienst (für den Zeitraum vom 1.11. des jeweiligen Jahres bis zum 31.3. des darauf folgenden Jahres) in den Gebäuden im Reaktorbereich. Die ausgeschriebenen Leistungen sind im Rahmen des Loses 1 in 8 Gebäude, 80 Anlagen mit insgesamt 513 Bauteilen zu erbringen.
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Losnummer: 2
Beschreibung der Optionen:
Nach Ablauf des 31.3.2019 besteht seitens des AG die Möglichkeit, den Vertrag optional um einmal ein Jahr zu verlängern. Sofern der AG von seinem Optionsrecht Gebrauch macht, muss er dem AN mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende den Verlängerungswunsch bekannt geben. In dem Fall verlängert sich der Vertrag nach Ablauf des 31.3.2019 um ein weiteres Jahr bis längstens 31.3.2020.
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Referenznummer: 10078340
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 21502 Geesthacht.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung, dass der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (mit Angebotsabgabe durch Unterschrift auf dem Angebotsformular zu bestätigen).
Handelsregisterauszug (nach separater Aufforderung).
Die Vergabestelle behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, einen aktuellen amtlichen Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein und kann als Kopie vorgelegt werden.
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2) Spezifische Eigenerklärungen:
Erklärung, dass gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein ver-gleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
Erklärung,dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet (gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A Buchst. b).
Erklärung, dass er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, Angaben gemäß § 6 EG Abs. 6 Buchst. c).
Erklärung, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur ge-setzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt, Angaben gem. § 6 EG Abs. 6 Buchst. d).
Erklärung, dass er keine im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat, Angaben gemäß § 6 EG Abs. 6 Buchst. e).
Erklärung, dass er keine Verfehlungen
— nach § 129 a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen),
— nach § 129 b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— nach § 6 EG Abs. 4 Buchst. b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— nach § 6 EG Abs. 4 Buchst. c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— nach § 6 EG Abs. 4 Buchst. d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden
— nach § 6 EG Abs. 4 Buchst. e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des internationalen Strafgerichtshofes, VOL/A 2009, begangen hat/wird.
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Erklärung, dass er die deutschen Gesetze einhält.
Erklärung, dass er als Bieter die Arbeitsbedingungen nach § 5 AEntG bzw. bei ausländischen Bietern der in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden vergleichbaren gesetzlichen Regelung erfüllen.
Erklärung, dass er bislang nicht nach § 23 AentG in Verbindung mit § 21 AentG bzw. der in seinem Mitgliedstaat geltenden vergleichbaren gesetzlichen Regelung mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind und dass kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das AEntG bzw. die in seinem Mitgliedstaat geltenden vergleichbaren gesetzlichen Regelungen anhängig ist und uns kein derartiges Bußgeldverfahren droht.
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Erklärung, dass er die Arbeitsbedingungen nach § 8 Abs. 1 S. 1 oder Abs. 3 AEntG eingehalten werden und dies auch von eventuellen Nachunternehmern verlangt wird.
Erklärung, dass er im Auftragsfall seinen Arbeitnehmern gem. § 4 Abs. 1 TTG bei der Ausführung der Leistung, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewähren wird, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die aufgrund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2009 (BLBl. I S. 818), für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind.
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Erklärung, dass er bei der Ausführung von Leistungen, die nicht den Vorgaben gem. § 4 Abs. 1 und 2 TTG unterliegen, den Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) gemäß § 4 Abs. 3 TTG bei der Ausführung der Leistung wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,18 EUR (brutto) zahlt.
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Erklärung, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung gemäß § 4 Abs. 5 TTG bei der Ausführung der Leistung für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie ihre regulär Beschäftigten.
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Erklärung, dass er sich gem. § 9 TTG von seinen Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung im Sinne des § 4 TTG ebenso abgeben lassen wird, wie für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
Erklärung, dass ihm bewusst ist, dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen seine Verpflichtungen aus den vorgenannten Erklärungen im Sinne von §§ 4 und 9 TTG gem. § 12 TTG
— den Ausschluss seines Unternehmens von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat,
— den Ausschluss seines Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann und ein solcher Ausschluss in das Vergabe- und Korruptionsregister eingestellt wird,
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— nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Erklärung, dass im Sinne des § 16 Abs. 5, Satz 1 TTG die Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Wettbewerb gem. § 13 Abs. 1 TTG nicht vorliegen.
3) Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung (Los 1)
Der AN muss vor der Aufnahme der Arbeiten in den Gebäuden im Reaktorbereich (Los 1) die beteiligten Mitarbeiter und deren Vorgesetzte nach § 12b Atomgesetz (AtG) überprüfen lassen.
Für den vom HZG zu vergebenden Auftrag ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der Kategorie 1 nach § 12b AtG notwendig. Für alle an dem Reaktor eingesetzten Mitarbeiter, sowie die für dieses Objekt Verantwortlichen hat bis spätestens zum Dienstantritt die abgeschlossenen Zuverlässigkeitsüberprüfungen der Kategorie 1 nach dem deutschen Atomgesetz ohne Beanstandungen beim HZG vorzuliegen. Ohne vorliegende atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung ist das Betreten nicht möglich.
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Für Personen, die länger als 10 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland leben, dauert eine Überprüfung üblicherweise 8-12 Wochen. Längere Überprüfungszeiten können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Vor dem Hintergrund der Dauer der Überprüfung ist zwingend mit Angebotsabgabe ein Antrag zur Überprüfung der Zuverlässigkeit je Mitarbeiter zu stellen. Hierfür ist das Formblatt A9 „Erklärungsbogen zur Überprüfung der Zuverlässigkeit (Los 1)“ vollständig je Mitarbeiter* auszufüllen und mit einer Kopie des jeweiligen Personalausweises dem Angebot beizufügen.
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*Die atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung muss für all'die Mitarbeiter, die zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in den Gebäuden im Reaktorbereich (Los 1) eingesetzt werden sollen, sowie für deren Vorgesetzte beantragt werden.
Die atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungen werden über das HZG beantragt.
Art und Umfang der Zuverlässigkeitsüberprüfung sind der Verordnung für die Überprüfung der Zuver-ässigkeit zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe nach dem Atomgesetz (Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung – AtZüV) zu entnehmen. Gemäß § 8 Abs. 1 AtZüV gilt die Zuverlässigkeitsüberprüfung 5 Jahre.
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Die Überprüfung der Zuverlässigkeit des Personals nach Kategorie 1 nach § 12b AtG ist kostenfrei.
4) Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften (ARGEn).
Die Teilnahme am Vergabeverfahren als Bietergemeinschaft oder in anderer gemeinschaftlicher Form (im Weiteren einheitlich als Bietergemeinschaft bezeichnet) ist zulässig. Der Koordinierungsaufwand darf allerdings nicht beim Auftraggeber liegen. Die Mitglieder haften gesamtschuldnerisch. Die Bildung oder Änderung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist nicht zulässig.
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Ist eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bietergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der das Angebot unterschreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bietergemeinschaft für den Auftraggeber ist.
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Die Mitglieder der Bietergemeinschaft füllen das Formblatt A3 gemeinsam aus, in dem auch der bevoll-mächtigte Vertreter benannt wird. Wenn dem Angebotsformular das Formblatt A3 nicht beigefügt ist, wird davon ausgegangen, dass keine Bieter- und Arbeitsgemeinschaft gebildet wird.
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Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft nach Maßgabe von Ziffer 10.1 der Bewerbungsbedingungen und der dort geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer 10.2 und technische Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer 10.3 der Bewerbungsbedingungen) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an.
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5) Nachunternehmer.
Nachgeschaltete Unternehmen sind zulässig.
Sofern der Bieter den Zuschlag erhält, ist dieser verpflichtet, vor einer beabsichtigten Übertragung von Leistungen an Nach-/Subunternehmer, Art und Umfang der Übertragung der Leistungen sowie Name und Anschrift der vorgesehenen Nach-/Subunternehmer und dessen Berufsgenossenschaft einschließlich der Berufsgenossenschaftsnummer der Vergabestelle/dem AG unaufgefordert mitzuteilen.
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Werden Nachunternehmer eingesetzt, so ist das Formblatt A4 Nachunternehmerleistungen auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Eignung des Nachunternehmers, bezogen auf die durch den Nachunternehmer zu erbringende Leistung, nachzuweisen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Zahlung von Steuern und Abgaben.
— Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung der Abgaben und Steuern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat.
Der Bieter muss diese Eigenerklärungen durch seine Unterschrift im Angebotsformular bestätigen.
— Unbedenklichkeitsbescheinigung (nach separater Aufforderung).
Die Vergabestelle behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde vorzulegen. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein. Die Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf den Bescheinigungen vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit haben sollen.
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2) Zahlung der Sozialbeiträge.
— Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge regelmäßig nachkommt.
Die Vergabestelle behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des größten Sozialversicherers (gesetzliche Krankenversicherung) vorzulegen. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein. Die Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf den Bescheinigungen vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit haben sollen.
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3) Umsatz des Bieters
— Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe).
Im Angebotsformular sind vom Bieter der Gesamtumsatz des Unternehmens sowie der Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2011, 2012, 2013 bzw., sofern die Umsätze für das Jahr 2013 noch nicht bilanziert wurden, für die Geschäftsjahre 2010, 2011, 2012) abzugeben.
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— Jahresabschlüsse (nach separater Aufforderung).
Die Vergabestelle behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, Jahresabschlüsse bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen und Bilanzen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
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4) Betriebshaftpflichtversicherung
Erklärung, dass der Bieter eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird:
— Personenschäden 5 000 000 EUR,
— Sachschäden 5 000 000 EUR,
— Vermögensschäden 100 000 EUR,
— Bearbeitungsschäden 200 000 EUR,
— Schlüsselverlustschäden 100 000 EUR,
— Umweltschäden 3 000 000 EUR.
Weiter ist zu erklären, dass die Haftungssumme für Umweltschäden mit einer einfachen Maximierung pro Versicherungsjahr und die übrigen Haftungssummen je Schadensfall mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen werden.
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— Versicherungsnachweis (nach separater Aufforderung).
Die Vergabestelle behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, einen Versicherungsnachweis in der Form einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens mit mindestens den zuvor genannten Deckungssummen vorzulegen. Soweit die in diesen Vergabeunterlagen angeforderte Versicherung zu diesem Zeitpunkt nicht besteht, genügt die bereits eingereichte Eigenerklärung zum beabsichtigten Versicherungsabschluss.
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5) Zahlung der Berufsgenossenschaftsbeiträge
— Eigenerklärung, dass die Beiträge zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß entrichtet werden.
Der Bieter muss diese Eigenerklärungen durch seine Unterschrift im Angebotsschreiben bestätigen.
Die Vergabestelle behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein. Die Bescheinigung kann als Kopie vorlegt werden.
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6) Keine Eintragung im Gewerbezentralregister.
Der Bieter muss durch Unterschrift auf dem Angebotsformular erklären, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen den Bieter vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Unternehmenspräsentation.
Die Präsentation des Unternehmens soll mindestens die folgenden Punkte beinhalten:
— Anschrift,
— Beschreibung der Organisationsstruktur,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung,
— Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossene Geschäftsjahren (Hinweis: Diese Anforderung ist nicht als Mindestanforderung an die technische Leistungsfähigkeit zu verstehen. Das Unternehmen des Bieters muss nicht seit mindestens 3 Jahren existent und/oder geschäftstätig gewesen sein).
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Die Präsentation ist auf einem gesonderten Beiblatt als Anlage zum Angebotsformular beizufügen. Das Beiblatt ist entsprechend zu kennzeichnen.
2) Erläuterung zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung.
Sofern die zuständige Betriebsstätte nicht in einem 70 km-Radius des Ausführungsorts liegt, so ist die Sicherstellung der Dienstleistungserbringung zu erläutern (dies umfasst mindestens die Sicherstellung der Reaktionszeiten und Betreuung durch die Niederlassung).
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Seitens des Bieters ist darzustellen, wie im Falle eines größeren Radius die definierten Reaktionszeiten sichergestellt werden können und wie die Betreuung durch die Niederlassung erfolgt. Dies können exemplarisch die Darstellung weiterer angebundener Projekte in der Umgebung, der geplante Aufbau einer Niederlassung oder besonders effizient gestaltete Organisationsstrukturen sein. Die Erläuterung ist auf einem gesonderten Beiblatt als Anlage dem Angebot beizufügen.
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3) Aktuelle Referenzliste vergleichbarer Leistungen.
Der Bieter hat losspezifische Referenzen (siehe unten Los 1, Los 2) aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Angabe der ausgeführten Leistungen, Ausführungsdauer, Umsatz, jeweiliger Ansprechpartner des Kunden mit Name, Funktion und Telefonnummer zum Nachweis, dass der Bieter über die folgenden Erfahrungen verfügt, im Formblatt Referenzen (A5) zu nennen.
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Es sind mindestens drei Referenzen, je geforderter Erfahrung und Los, im Formblatt Referenzen (A5) anzugeben.
Los 1.
(Leistungen gem. Ziffer 2 der Bewerbungsbedingungen in den Gebäuden im Reaktorbereich).
(1) Referenzen zu praktischen Erfahrungen im Bereich der Instandhaltung der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik von kerntechnischen Einrichtungen bzw. Reaktorgebäuden oder vergleichbaren Einrichtungen.
(2) Referenzen zu praktischen Erfahrungen im Bereich der Betriebsführung der Lüftungs-, Klima-, Kälte-, Druckluft- und Heizungstechnik von kerntechnischen Einrichtungen bzw. Reaktorgebäuden oder oder vergleichbaren Einrichtungen.
Los 2.
(Leistungen gem. Ziffer 2 der Bewerbungsbedingungen in den Gebäuden außerhalb des Reaktorbereichs).
(1) Referenzen zu praktischen Erfahrungen im Bereich der Instandhaltung der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik von Forschungs- und Entwicklungszentren oder vergleichbaren Einrichtungen.
(2) Referenzen zu praktischen Erfahrungen im Bereich der Betriebsführung der Lüftungs-, Klima-, Kälte-, Druckluft- und Heizungstechnik von Forschungs- und Entwicklungszentren oder vergleichbaren Einrichtungen.
Zum Nachweis der Referenzen hat der Bieter sich je Referenz eine Bescheinigung des Auftraggebers ausstellen zu lassen (vgl. §7 EG Abs. 3 VOL/A). Die Bescheinigung ist auf einem gesonderten Beiblatt als Anlage dem Angebot beizufügen.
Die Bescheinigungen sollen mindestens die folgenden Punkte enthalten:
— den Namen und die Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der Referenzleistung,
— den Ausführungsort und die Nutzungsart des Objektes,
— eine Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang und Wert, den Leistungszeitraum,
— eine kurze Bewertung der erbrachten Leistung,
— die Angabe einer Ansprechperson für Rückfragen beim Referenzauftraggeber sowie
— die Unterschrift des jeweiligen Auftraggebers der Referenzleistung.
Die Vergabestelle behält sich in jedem Falle vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben innerhalb der Referenzliste zu achten. Sofern die hier aufgeführten Vorgaben vom Bieter nicht erfüllt werden, kann die Vergabestelle das Angebot des Bieters vom weiteren Verfahren ausschließen.
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(Hinweis: Diese Anforderung ist ebenfalls nicht als Mindestanforderung an die technische Leistungsfähigkeit in dem Sinne zu verstehen, dass das Unternehmen des Bieters seit mindestens 3 Jahren existent und/oder geschäftstätig gewesen sein muss. Zu beachten ist aber, dass unabhängig von dem Jahr der Leistungserbringung mindestens 3 Referenzaufträge über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen sind. Sofern ein Unternehmen weniger Aufträge über vergleichbare Leistungen erbracht hat, gilt es als nicht geeignet.)
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Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
ILO – Kernarbeitsnormen.
Der Arbeitnehmer hat sich dazu verpflichtet, nach § 18 TTG, die Dienstleistung ausschließlich mit Waren auszuführen, die unter Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.
Auch Nachunternehmer sind dazu verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrages die Vorschriften einzuhalten, mit denen die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in nationales Recht umgesetzt worden sind.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-03-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (80)
2. Qualitätssicherung (13)
3. Organisationskonzept (5)
4. Implementierung (2)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Masaru Urayama
Internetadresse: www.hzg.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-04-01 📅
Datum des Endes: 2019-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10078340
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme an einer Objektbesichtigung ist für die Bieter verpflichtend. Die Objektbesichtigung muss somit zur Vorbereitung auf die Angebotsabgabe zwingend von jedem Bieter wahrgenommen werden.
Zum Nachweis der Objektbesichtigung ist das Formblatt A6 Nachweis der Objektbesichtigung durch den Bieter auszufüllen und am Ende der Objektbesichtigung dem Vertreter des AG zur Bestätigung der Objektbesichtigung vorzulegen. Die Bestätigung der Objektbesichtigung ist zwingend als Nachweis dem Angebot beizufügen.
Mehr anzeigen
Eine Nichtteilnahme an der Besichtigung berechtigt die Vergabestelle zum Ausschluss des Bieters vom Verhandlungsverfahren.
Während der Objektbesichtigung soll sich der Bieter einen umfassenden Eindruck von den verschiedenen Objekten, der Standortssituation und den zu erbringenden Leistungen machen.
Im Rahmen der Objektbesichtigung zum Los 1 werden die Gebäude des Reaktorbereichs nur von außen (außerhalb des Sicherheitsbereichs) besichtigt, da für das Betreten des Sicherheitsbereichs eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der Kategorie 1 nach § 12b AtG notwendig ist.
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Die Bieter haben sich hierzu zwecks Terminabsprache ausschließlich mit dem u.g. Ansprechpartner frühzeitig in Verbindung zu setzen.
Folgende Termine zu einer Objektbesichtigung werden angeboten:
Los 1: Dienstag, 30.9.2014 und Donnerstag, 23.10.2014.
Los 2: Dienstag, 30.9.2014 und Donnerstag, 23.10.2014.
Helmholtz-Zentrum Geesthacht – Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH,
Herr Masaru Urayama,
E-Mail: einkauf@hzg.de,
Fax: +49 4152871750,
2) Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 23.10.2014, 12:00 Uhr (bei der Vergabestelle eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
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„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Der Auftraggeber wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Quelle: OJS 2014/S 180-317772 (2014-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 127-233612
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 180-317772
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme an einer Objektbesichtigung ist für die Bieter verpflichtend. Die Objektbesichtigung muss somit zur Vorbereitung auf die Angebotsabgabe zwingend von jedem Bieter wahrgenommen werden. Zum Nachweis der Objektbesichtigung ist das Formblatt A6 Nachweis der Objektbesichtigung durch den Bieter auszufüllen und am Ende der Objektbesichtigung dem Vertreter des AG zur Bestätigung der Objektbesichtigung vorzulegen. Die Bestätigung der Objektbesichtigung ist zwingend als Nachweis dem Angebot beizufügen. Eine Nichtteilnahme an der Besichtigung berechtigt die Vergabestelle zum Ausschluss des Bieters vom Verhandlungsverfahren. Während der Objektbesichtigung soll sich der Bieter einen umfassenden Eindruck von den verschiedenen Objekten, der Standortsituation und den zu erbringenden Leistungen machen. Im Rahmen der Objektbesichtigung zum Los 1 werden die Gebäude des Reaktorbereichs nur von außen (außerhalb des Sicherheitsbereichs) besichtigt, da für das Betreten des Sicherheitsbereichs eine Zuverläs-sigkeitsüberprüfung der Kategorie 1 nach § 12b AtG notwendig ist. Die Bieter haben sich hierzu zwecks Terminabsprache ausschließlich mit dem u. g. Ansprechpartner frühzeitig in Verbindung zu setzen. Folgende Termine zu einer Objektbesichtigung werden angeboten: Los 1: Dienstag, 30.9.2014 und Donnerstag, 23.10.2014. Los 2: Dienstag, 30.9.2014 und Donnerstag, 23.10.2014. Helmholtz-Zentrum Geesthacht – Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH, Herr Masaru Urayama, E-Mail: einkauf@hzg.de Fax: +49 4152871750 2) Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 23.10.2014, 12:00 Uhr (bei der Vergabestelle eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-06 📅
Name: WISAG Gebäude- und Industrieservice Nord GmbH & Co. KG
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
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Quelle: OJS 2015/S 127-233612 (2015-07-01)