Betriebshof Lierenfeld: Neubau Verwaltung "Rheinbahnhaus"

Rheinbahn AG

Die Rheinbahn AG plant die Verlagerung ihrer Zentrale mit rund 380 Arbeitsplätzen von der Hansaallee zum Betriebsgelände Lierenfelder Straße. Das Baufeld befindet sich im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 5775-32 (B-Plan) vom August 1989 und ist als Sondergebiet ausgewiesen. Bei dem Neubau handelt es sich um ein 5-geschossiges Gebäude mit Unterkellerung. Das Gebäude besteht aus einem H-förmigen Baukörper mit sich nach Süden und Norden öffnenden Höfen. Der gesamte Gebäudekomplex umfasst nach derzeitigem Planungsstand eine Bruttogeschossfläche (BGF) von rund 13.533 m². Die Baugenehmigung wurde erteilt.
Gebäudestruktur:
Der Baukörper ist in vier Flügel und einem verbindenden Mittelsteg gegliedert. Die Flügel bilden 400 m² Einheiten mit Büroraumtiefen von 4,50 m bzw. 6,0 m. Die Magistrale nimmt den größten der drei vorgesehenen Aufzüge auf. Zwei weitere Personenaufzüge werden in das Treppenauge der beiden notwendigen Fluchttreppenhäuser integriert. Die Fassade der Treppenhäuser wird großflächig verglast.
Gebäudekonstruktion:
Die tragenden Bauteile des Gebäudes werden im Wesentlichen aus Stahlbeton erstellt, wobei das Tragsystem aus Flachdecken besteht. Die Gründung erfolgt als Flachgründung mit Einzel- und Streifenfundamenten. Das KG wird als WU-Beton-Konstruktion mit zusätzlicher Dickbeschichtung ausgeführt (Nutzung als Archiv und Papierlagerfläche). Die Außenfassade wird in Klinker ausgeführt. Die Dachkonstruktion besteht aus Flachdächern mit Decken aus Stahlbeton.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-03-31 Auftragsbekanntmachung
2015-04-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-03-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rheinbahn AG
Postanschrift: Hansaallee 1
Postleitzahl: 40549
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.rheinbahn.de 🌏
E-Mail: vergabe-rheinbahnhaus@rheinbahn.de 📧
Telefon: +49 2115821439 📞
Fax: +49 2115821761 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-31 📅
Einreichungsfrist: 2014-04-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 066-113793
ABl. S-Ausgabe: 66
Zusätzliche Informationen
(1) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 erfüllen, werden nicht mehr als 5 bis maximal 8 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 20 Abs. 2 SektVO). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand des folgenden Kriteriums (Auswahlkriterium): Darstellung abgeschlossener Projekte über den fristgerechten (vereinbarter Fertigstellungstermin) Neubau von Büro-/Verwaltungsgebäuden mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von mindestens 13.000 qm und einer Betonkernaktivierung seit dem Jahr 2008 (Abnahmedatum) als Generalunternehmer. Bereits unter Abschnitt III.2.3 lit. (b) oder (c) als Referenz angegebene Projekte können hier erneut benannt werden. Die Projekte sind unter Nutzung des von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucks darzustellen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Angaben sowie eigene Ermittlungen vor. Für jedes gemäß dem Auswahlkriterium dargestellte Projekt erhält der Bewerber 10 Punkte. Insgesamt sind maximal 50 Punkte zu erreichen. Anhand der von den Bewerbern jeweils erreichten Punktzahlen (max. 50 Punkte) wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 5 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichstand behält sich die Vergabestelle vor, mehr als 5 Bewerber, maximal 8 Bewerber, zur Angebotsabgabe aufzufordern. (2) Die Rheinbahn AG ist Sektorenauftraggeberin gemäß § 98 Nr. 4 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebende Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs (Sektorentätigkeit nach § 1 Abs. 1 SektVO) nach Nr. 4 der Anlage zu § 98 Nr. 4 GWB. Die Rheinbahn AG führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Sektorenverordnung (SektVO), den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue-und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.01.2012 sowie der Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 08.04.2013 durch. (3) Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB). (4) Die Rheinbahn AG weist gem. § 4 Abs. 1 RVO TVgG-NRW darauf hin, dass die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmer, soweit diese bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebots bekannt sind, gemäß der Vorgaben des § 4 i.V.m. § 8 TVgG-NRW sowie der §§ 17, 18 und 19 TVgG-NRW folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben haben: (i) Anlage 1 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen) mit Einreichung des Teilnahmeantrags; (ii) Anlage 4 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen) mit Einreichung des Angebots; (iii) Anlage 6 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie) mit Einreichung des Angebots. (5) Die Rheinbahn AG weist gem. § 9 Abs. 3 TVgG-NRW darauf hin, dass die Bieter verpflichtet werden, (i) die von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG-NRW der Rheinbahn AG vorzulegen; (ii) bei Vertragslaufzeiten von länger als drei Jahren von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an die Rheinbahn AG eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG-NRW nach wie vor eingehalten werden; (iii) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt; (iv) bei der Weitergabe von Bauleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) zum Vertragsbestandteil zu machen; (v) Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und der Rheinbahn AG vereinbart werden. (6) Die Rheinbahn AG weist ferner darauf hin, dass mindestens die Inhalte der Anlage 3 zur RVO TVgG-NRW (Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG-NRW/VOB) für die Vergabe von Bauleistungen) und Anlage 5 zur RVO TVgG-NRW (Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW) als besondere Vertragsbedingungen Verwendung finden werden. (7) Soll die Ausführung eines Auftrages vom Bieter einem Nachunternehmer übertragen oder sollen bei der Auftragsausführung Leiharbeitnehmer beschäftigt werden, so hat der Bieter den Nachweis gemäß § 7 Abs.1 TVgG-NRW auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ebenfalls für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen (§ 7 Abs. 2 Satz 1 TVgG-NRW). Dies gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers. (8) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!") und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Kontaktstelle in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist- und formgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags. (9) Der Antrag ist schriftlich im Original sowie nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen. (10) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrages sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt. (11) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1 (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen oder die nicht sachdienlich sind, nicht zu beantworten. (12) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Rheinbahn AG plant die Verlagerung ihrer Zentrale mit rund 380 Arbeitsplätzen von der Hansaallee zum Betriebsgelände Lierenfelder Straße. Das Baufeld befindet sich im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 5775-32 (B-Plan) vom August 1989 und ist als Sondergebiet ausgewiesen. Bei dem Neubau handelt es sich um ein 5-geschossiges Gebäude mit Unterkellerung. Das Gebäude besteht aus einem H-förmigen Baukörper mit sich nach Süden und Norden öffnenden Höfen. Der gesamte Gebäudekomplex umfasst nach derzeitigem Planungsstand eine Bruttogeschossfläche (BGF) von rund 13.533 m². Die Baugenehmigung wurde erteilt.
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Gebäudestruktur:
Der Baukörper ist in vier Flügel und einem verbindenden Mittelsteg gegliedert. Die Flügel bilden 400 m² Einheiten mit Büroraumtiefen von 4,50 m bzw. 6,0 m. Die Magistrale nimmt den größten der drei vorgesehenen Aufzüge auf. Zwei weitere Personenaufzüge werden in das Treppenauge der beiden notwendigen Fluchttreppenhäuser integriert. Die Fassade der Treppenhäuser wird großflächig verglast.
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Gebäudekonstruktion:
Die tragenden Bauteile des Gebäudes werden im Wesentlichen aus Stahlbeton erstellt, wobei das Tragsystem aus Flachdecken besteht. Die Gründung erfolgt als Flachgründung mit Einzel- und Streifenfundamenten. Das KG wird als WU-Beton-Konstruktion mit zusätzlicher Dickbeschichtung ausgeführt (Nutzung als Archiv und Papierlagerfläche). Die Außenfassade wird in Klinker ausgeführt. Die Dachkonstruktion besteht aus Flachdächern mit Decken aus Stahlbeton.
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Referenznummer: 2014/54
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 im Einzelnen aufgeführten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) gemäß den nachfolgend genannten Teilnahmebedingungen beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Die Vordrucke müssen an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig unterschrieben werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen.
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Die nachfolgend unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 jeweils mit „(Mindestanforderung, M)“ gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung der Unternehmen dar, die zwingend zu erfüllen sind. In jedem Fall werden Unternehmen, die nicht über diese als Mindestanforderungen gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestanforderungen erfüllen, nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, sondern von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 21 Abs. 5 SektVO). Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung (§ 20 Abs. 1 SektVO) im Übrigen bleibt unberührt.
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Die Vergabestelle behält sich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (vgl. Abschnitt IV.3.4) vorgelegte Unterlagen sowie formal fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern und/oder aufzuklären (§ 19 Abs. 3 SektVO). Werden die nachgeforderten Unterlagen oder die erbetenen Auskünfte nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt oder erteilt, wird der betroffene Bewerber in jedem Fall zwingend von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
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Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen, (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen, (iii) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, in der alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, zu erklären sowie (iv) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (7) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
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Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis zwischen ihm und diesen Unternehmen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag gemäß Vordruck zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und/oder III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten der Dritten zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (7) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen sein kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Kapazitäten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit gem. § 20 Abs. 3 SektVO stützt, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen - ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle oder technische Leistungsfähigkeit nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue der Unterauftragnehmer die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (7) aufgeführten Unterlagen für diese auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
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Ferner sind - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, zugreifen kann (Verpflichtungserklärung nach § 20 Abs. 3 Satz 2, 3 SektVO). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung im Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich.
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Die Vergabestelle behält sich vor, auf gesonderte Anforderung von einzelnen oder allen Bewerbern nach Einreichung der Teilnahmeanträge bei Bedarf die Vorlage von Nachweisen (Belege dritter Stellen), zu verlangen, soweit in den Teilnahmebedingungen lediglich Eigenerklärungen verlangt sind.
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Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter - auf gesondertes Verlangen - Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
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Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.2.1 im Einzelnen:
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
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(2) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie - falls zutreffend - Darstellung der Konzernverbundenheit mit anderen Unternehmen.
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(3) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, dass gemäß § 21 Abs. 1 SektVO keine Ausschlussgründe vom Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs. 2 SektVO zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:
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1. §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches,
2. §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21.Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
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3. § 299 des Strafgesetzbuches,
4. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
5. § 108e des Strafgesetzbuches,
6. § 264 des Strafgesetzbuches,
7. § 261 des Strafgesetzbuches.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich.
(4) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens gemäß § 21 Abs. 4 SektVO, dass
1. über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
2. es sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet,
3. es die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oderverletzt hat,
4. es keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt und
5. nachweislich keine schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird.
(5) Unterschriebene schriftliche Verpflichtungserklärung des Unternehmens zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) (Vordruck).
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(6) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das UWG und GWB, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen.
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(7) Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 TVgG-NRW müssen die Bewerber nachweisen, dass sie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien i.S.d. § 5 Nr. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vollständig entrichten.
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Der Nachweis hat entweder durch (i) einen Verweis im Teilnahmeantrag auf eine entsprechend bestehende, gültige Bescheinigung des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V., falls diese existiert, zu erfolgen oder durch (ii) Vorlage von Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag, die nicht älter als ein Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten. Die unter (ii) genannten Unterlagen müssen von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger – im Inland der Einzugsstelle – oder der zuständigen in- oder ausländischen Sozialkasse ausgestellt sein, soweit der Betrieb des Bieters von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird. Als Nachweis der unter (ii) genannten Unterlagen lässt die Vergabestelle insoweit den Nachweis eines ausgewählten Sozialversicherungsträgers bzw. Sozialkasse (z.B. der Sozialversicherungsträger/die Sozialkasse mit den meisten versicherten Mitarbeitern) genügen; die Bewerber müssen insoweit nicht von allen Sozialversicherungsträgern/-kassen ihrer Beschäftigten jeweils Unterlagen einreichen. Die Vorlage der unter (ii) genannten Unterlagen genügt in Form einer (nicht beglaubigten) Kopie, auch wenn die Unterlage ausweislich des Nachweises nur im Original Gültigkeit hat bzw. haben soll.
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Der Nachweis nach § 7 Abs. 1 Satz 2 TVgG-NRW kann dadurch auch durch eine Bescheinigung des ausländischen Staates erbracht werden. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Vergabestelle behält sich in allen oben aufgeführten Fällen die Vorlage von Original-Nachweisen auf gesondertes Verlagen vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Vordruck). Der Gesamtumsatz muss dabei in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jeweils 30 Mio. Euro/Jahr betragen haben (Mindestanforderung, M).
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(2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe für Personen- und Sachschäden von mindestens zusammen 1 Million EUR je Schadensereignis oder zusammen 5 Millionen EUR je Versicherungsjahr. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, und (ii) die Erklärung eines Versicherers (in unbeglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darstellung von mindestens 3 Referenzenprojekten (Mindestanforderung, M), welche den folgenden Anforderungen genügen müssen (M):
(a) Es müssen mindestens 3 abgeschlossene Referenzprojekte über den fristgerechten (vereinbarter Fertigstellungstermin) Neubau eines Büro-/Verwaltungsgebäudes seit dem Jahr 2008 (Abnahmedatum) als Generalunternehmer realisiert worden sein (M);
(b) Jedes der 3 Referenzprojekte unter (a) muss eine Bruttogeschossfläche (BGF) von mindestens 13.000 qm aufweisen (M);
(c) 1 Referenzprojekt unter (a) muss zusätzlich zu (b) mindestens 6 Geschosse (KG, EG, 4 OG) aufweisen (M).
Die Referenzprojekte müssen von dem jeweiligen Auftraggeber abgenommen sein (M). Entsprechende Nachweise (Abnahmebescheinigungen o.ä.) sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Die Referenzprojekte und Kriterien (a) bis (c) sind unter Nutzung des von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucks darzustellen. Die Darstellung hat neben den oben aufgeführten Kriterien auch insbesondere die folgenden Angaben zu enthalten: Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer/E-Mail-Adresse, Bezeichnung des Referenzprojektes, Leistungszeitraum, Auftragswert, Anzahl der im Mittel eingesetzten Gesamtarbeiter untergliedert nach Eigen- und Fremdleistungen, Benennung der eingesetzten Subunternehmer je Gewerk, Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens.
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In jedem Fall muss aus der Referenzprojektbeschreibung die Vergleichbarkeit des angegebenen Referenzprojekts mit den Kriterien (a) bis (c) hervorgehen. Weiterhin muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber hierbei selbst durchgeführt hat. Die bloße Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts ist hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen demnach eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Generalunternehmer zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft.
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Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers mit dem Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Arbeitsgemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend).
Sonstige besondere Bedingungen: Gemäß Vergabeunterlagen.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Rheinbahn AG; Abteilung K 204 Einkauf
Herrn Guido Sander
E-Mail: angelika.nauels@brd.nrw.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-12-22 📅
Datum des Endes: 2016-07-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angelika.nauels@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
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"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 066-113793 (2014-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: guido.sander@rheinbahn.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 072-128077
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 66-113793
ABl. S-Ausgabe: 72

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Sander
Quelle: OJS 2015/S 072-128077 (2015-04-10)