Betriebswirtschaftliche Beratung und Begleitung von sächsischen Integrationsprojekten nach dem SGB IX

Kommunaler Sozialverband Sachsen

Gegenstand der Vergabe ist die öffentlich-rechtliche Beauftragung eines Dritten zur betriebswirtschaftliche Beratung und Begleitung von gegenwärtig insgesamt 50 sächsischen Integrationsprojekten im Sinne des §§ 132 ff. Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX). Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen (Integrationsunternehmen) oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 71 Abs. 3 SGB IX geführte Betriebe (Integrationsbetriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Im Rahmen dessen unterstützt der Auftragnehmer durch Beratung, Monitoring und Vernetzung das Integrationsamt bei der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben. Die vertragliche Laufzeit für die Auftragsausführung beträgt 3 Jahre (1.1.2015-31.12.2017) und soll gegebenenfalls optional um maximal ein weiteres Jahr (31.12.2018) verlängert werden. Es handelt sich um eine einheitliche Ausschreibung, deren Leistungsbestandteile in einem Gesamtauftrag vergeben werden. Eine Losaufteilung erfolgt nicht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-06-10 Auftragsbekanntmachung
2014-10-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-06-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens
Menge oder Umfang:
Vertragslaufzeit: 3 Jahre zzgl. einmalige optionale Verlängerung um 1 Jahr; Auftragswert: 500 000 EUR netto.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Sozialwesens 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunaler Sozialverband Sachsen
Postanschrift: Thomasiusstraße 1
Postleitzahl: 04109
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.ksv-sachsen.de 🌏
E-Mail: vergabe@ksv-sachsen.de 📧
Fax: +49 34112669251 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-10 📅
Einreichungsfrist: 2014-07-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 117-207584
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
II.1.2) Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: NUTS-Code: DED41 II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Laufzeit: 36 Monate ab Auftragsvergabe; Beginn: 1.1.2015. IV.2.1) Zuschlagskriterien: das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien (die Zuschlagskriterien sollten nach ihrer Gewichtung oder in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben werden, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist). Kostenfreier Download der Unterlagen ist nicht möglich – Die Bieter können Vergabe- und Vertragsunterlagen bei Nennung von Firma, Ansprechpartner, Adresse, Tel.- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse abrufen unter vergabe@ksv-sachsen.de Die Angebote dürfen nur in schriftlicher Form per Post bei der in I.1) genannten Stelle eingereicht werden. Eignungsprüfung: Die Prüfung der Eignung erfolgt entsprechend § 19 EG Abs. 5 VOL/A, wonach die Vorlage der vom Bieter vorzulegenden Unterlagen geprüft und teilweise gewertet wird. Geeignet ist diesbezüglich ein Bieter, wenn er die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit anhand der Eigenerklärungen und Nachweise vorweisen kann. Darüber hinaus hat der Auftraggeber Eignungskriterien festgelegt, innerhalb dessen die Bieter die Mindestpunktzahl 500 von 1 000 möglichen Punkten erreichen muss, um nicht aufgrund mangelnder Fachkunde ausgeschlossen zu werden. Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Preis ist nicht allein ausschlaggebend. Der Zuschlag wird gemäß § 21 EG VOL/A auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Weiterführende Informationen sind in den Vergabeunterlagen, insbesondere im Leitfaden zum Vergabeverfahren enthalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die öffentlich-rechtliche Beauftragung eines Dritten zur betriebswirtschaftliche Beratung und Begleitung von gegenwärtig insgesamt 50 sächsischen Integrationsprojekten im Sinne des §§ 132 ff. Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX). Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen (Integrationsunternehmen) oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 71 Abs. 3 SGB IX geführte Betriebe (Integrationsbetriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Im Rahmen dessen unterstützt der Auftragnehmer durch Beratung, Monitoring und Vernetzung das Integrationsamt bei der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben. Die vertragliche Laufzeit für die Auftragsausführung beträgt 3 Jahre (1.1.2015-31.12.2017) und soll gegebenenfalls optional um maximal ein weiteres Jahr (31.12.2018) verlängert werden. Es handelt sich um eine einheitliche Ausschreibung, deren Leistungsbestandteile in einem Gesamtauftrag vergeben werden. Eine Losaufteilung erfolgt nicht.
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Beschreibung der Optionen:
Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahr zzgl. einmalige optionale Verlängerung der Laufzeit um 1 Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 120-045.010/FB3-07
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09112 Chemnitz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter können entsprechende Formblätter zum Nachweis der Eignung, die ihnen die Abgabe eines vollständigen Angebotes erleichtert, bei Nennung von Firma, Ansprechpartner, Adresse, Tel.- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse abrufen unter vergabe@ksv-sachsen.de. - Eigenerklärung gem. § 6 EG Abs. 4 VOL/A (Formblatt Anlage 2); - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften (Formblatt Anlage 3); - Eigenerklärung zu Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (Formblatt Anlage 4); - Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation (Formblatt Anlage 5); Vereinzelte Nachweise/Erklärungen zur Eignung können gem. § 7 EG Abs. 4 VOL/A auch durch Präqualifizierungsnachweis (PQ) anerkannt werden. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die Zuverlässigkeit ist nach Maßgabe der Entscheidung des OLG Naumburg vom 30.4.2007, Az.: 1 Verg 1/07 für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die entsprechende Erklärung ist zu fotokopieren und unterzeichnet von jedem Mitglied mit Angebotsabgabe einzureichen. Zum Bewertungsvorgehen bei der Eignungsprüfung wird auf Punkt VI.3) verwiesen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Bieter können entsprechende Formblätter zum Nachweis der Eignung, die ihnen die Abgabe eines vollständigen Angebotes erleichtern, bei Nennung von Firma, Ansprechpartner, Adresse, Tel.- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse abrufen unter vergabe@ksv-sachsen.de. - Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen gem. § 7 EG Abs. 9 VOL/A (Formblatt Anlage 6); - Verzeichnis der Unterauftragnehmer (Formblatt Anlage 7); - Erklärung der Bietergemeinschaft (Formblatt Anlage 8); - Nachweis zur finanziellen/wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und der Nachunternehmer (z. B. Bankerklärung); - Darstellung des Unternehmens (maximal 10 Seiten) mit Angabe - zur gesellschaftlichen Struktur, - den bisherigen Tätigkeitsfeldern, - der Personalstruktur (Anzahl Beschäftigten und Verteilung auf verschiedene Fachrichtungen sowie die Anzahl der Führungskräfte) sowie - Erklärung zur Mitarbeiteranzahl, aus der hervorgeht, dass mindestens 2 Mitarbeiter vorhanden sind und somit die Vertretung gesichert ist; Vereinzelte Nachweise/Erklärungen zur Eignung können gem. § 7 EG Abs. 4 VOL/A auch durch Präqualifizierungsnachweis (PQ) anerkannt werden. Zum Bewertungsvorgehen bei der Eignungsprüfung wird auf Punkt VI.3) verwiesen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bieter können entsprechende Formblätter zum Nachweis der Eignung, die ihnen die Abgabe eines vollständigen Angebotes erleichtern, bei Nennung von Firma, Ansprechpartner, Adresse, Tel.- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse abrufen unter vergabe@ksv-sachsen.de. Der Auftraggeber legt entsprechend der Bedeutung der ausgeschriebenen Leistung sehr viel Wert auf fachkundiges Personal. Die Erbringung der Leistungen hat daher unter Anleitung und in Verantwortung von betriebswirtschaftlich ausgebildetem Fachpersonal des Auftragnehmers zu erfolgen. Für den Wissenstransfer muss das eingesetzte Personal des Auftragnehmers über pädagogisch-methodische Erfahrungen verfügen. Die entsprechenden Erfahrungen und Qualifikation sind nachzuweisen. Die Fachkunde ist des Weiteren durch eine ausführliche Darstellung der Referenzprojekte, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, nachzuweisen. Darüber hinaus werden u. a. Ausführungen zu der Qualifikation, den Erfahrungen und den Kenntnissen des einzusetzenden Personals zur Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen gefordert. Diesbezüglich hat der Bieter über Erfahrungen mit sozial orientierten Unternehmen/Sozialträgern, insbesondere über Kenntnisse und Erfahrungen mit der Beratung sozialer Arbeitsprojekte, zu verfügen. Abschließend wird zur Gewährleistung der Fachkunde erwartet, dass der Bieter Kenntnisse von einschlägigen Förderprogrammen des Landes/Bundes besitzt. In Anbetracht dessen wird vom Bieter erwartet, dass folgende Unterlagen mit Abgabe des Angebotes vorliegen: - Aktueller Nachweis über die Qualifikation der für die Auftragsausführung zuständigen Beschäftigten (z. B. abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaftslehre oder vergleichbare Qualifikation); - Hinweis: Dabei muss mindestens 1 Person über die geforderte Qualifikation verfügen. - Aufzeigen der Kenntnisse zur Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen (sbM) und der rechtlichen Grundlagen (maximal 2 Seiten) mit Erläuterungen zu beispielsweise - Beschäftigungs- und Arbeitslosenzahlen schwerbehinderter Menschen und nicht schwerbehinderten Menschen im Freistaat Sachsen, - Welche Beschäftigungsmöglichkeiten von sbM (Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, Integrationsprojekten (IP), Hinzuverdienstfirmen etc.) gibt es? - Was sind die Aufgaben einer WfbM und eines IP und welche rechtlichen Grundlagen sind dabei bedeutend? - Welche Funktion hat die Ausgleichsabgabe? - Welche Fördermöglichkeiten für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen im Arbeitsleben gibt es? - Welche Fördermöglichkeiten gibt es außerhalb dem Sozialgesetzbuch (SGB)? detaillierte Referenzliste und Beschreibung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer zum Nachweis von Erfahrungen mit Monitoring und sozialen Arbeitsprojekten (insbesondere Integrationsprojekte); Es werden nur Referenzen gewertet, mit denen eine mehrjährige Erfahrung in der nachgefragten Leistung nachgewiesen wird. Vereinzelte Nachweise/Erklärungen zur Eignung können gem. § 7 EG Abs. 4 VOL/A auch durch Präqualifizierungsnachweis (PQ) anerkannt werden. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die Abgabe der o. g. Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sind nach Maßgabe der Entscheidung des OLG Naumburg vom 30.4.2007, Az.: 1 Verg 1/07 für ein Mitglied der Bietergemeinschaft ausreichend. Zum Bewertungsvorgehen bei der Eignungsprüfung wird auf Punkt VI.3) verwiesen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß VOL/A.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-10-15 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (30)
2. Konzeption (70)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachdienst 120 – Organisation/EDV
Fr. Dochow

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 120-045.010/FB3-07
Zusätzliche Informationen
II.1.2) Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
NUTS-Code: DED41
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Laufzeit: 36 Monate ab Auftragsvergabe; Beginn: 1.1.2015.
IV.2.1) Zuschlagskriterien:
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien (die Zuschlagskriterien sollten nach ihrer Gewichtung oder in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben werden, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist).
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Kostenfreier Download der Unterlagen ist nicht möglich – Die Bieter können Vergabe- und Vertragsunterlagen bei Nennung von Firma, Ansprechpartner, Adresse, Tel.- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse abrufen unter vergabe@ksv-sachsen.de
Die Angebote dürfen nur in schriftlicher Form per Post bei der in I.1) genannten Stelle eingereicht werden. Eignungsprüfung: Die Prüfung der Eignung erfolgt entsprechend § 19 EG Abs. 5 VOL/A, wonach die Vorlage der vom Bieter vorzulegenden Unterlagen geprüft und teilweise gewertet wird. Geeignet ist diesbezüglich ein Bieter, wenn er die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit anhand der Eigenerklärungen und Nachweise vorweisen kann. Darüber hinaus hat der Auftraggeber Eignungskriterien festgelegt, innerhalb dessen die Bieter die Mindestpunktzahl 500 von 1 000 möglichen Punkten erreichen muss, um nicht aufgrund mangelnder Fachkunde ausgeschlossen zu werden. Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Preis ist nicht allein ausschlaggebend. Der Zuschlag wird gemäß § 21 EG VOL/A auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Weiterführende Informationen sind in den Vergabeunterlagen, insbesondere im Leitfaden zum Vergabeverfahren enthalten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419771040 📞
Internetadresse: http://www.ldl.sachsen.de 🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegen über dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Kommunaler Sozialverband Sachsen. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Kommunalen Sozialverband Sachsen zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Kommunalen Sozialverband Sachsen geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Kommunalverband Sachsen dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig (Telefax: +49 3419771049, Tel.: +49 3419771040) zustellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gem. § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Quelle: OJS 2014/S 117-207584 (2014-06-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-10-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 211-374180
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 117-207584
ABl. S-Ausgabe: 211

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-10-07 📅
Name: FAF gGmbH
Postanschrift: Kommandantenstraße 80, 10117 Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Dochow

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2, 04107 Leipzig
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegen über dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Kommunaler Sozialverband Sachsen. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Kommunalen Sozialverband Sachsen zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Kommunalen Sozialverband Sachsen geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
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Teilt der Kommunalverband Sachsen dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig (Telefax: +49 3419771049, Tel.: +49 3419771040) zustellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen.
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Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gem. § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Kommunaler Sozialverband Sachsen (Auftraggeber); 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Quelle: OJS 2014/S 211-374180 (2014-10-30)