Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Ausführung von Bewachungsdienstleistungen für den Standort Erfurt der AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, untergliedert in: — Rezeptionsdienstleistungen im Objekt 99084 Erfurt, Augustinerstraße 38 sowie — Separatbewachung des Objektes 99084 Erfurt, Augustinerstraße 38, mit den Gebäudeteilen: —— Hauptgebäude Augustinerstraße 38, —— Nebengebäude Kornspeicher, —— Gebäude Waldenstraße 11 und o dem umliegenden Betriebsgelände. Ein Objektplan ist als Anlage 14 der Vergabeunterlagen beigefügt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de📧
Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Es gibt die Möglichkeit, nach Anmeldung an einer Besichtigung teilzunehmen.Diese Besichtigung ist für die 33. und 34. Kalenderwoche geplant. Die Teilnahme an einer Besichtigung ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Nachteile infolge einer versäumten Besichtigung liegen im Risiko des Bieters. Die weiteren Einzelheiten, insbesondere Anschrift, Uhrzeit und Vorgaben zur Anmeldung, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstellen:
A.II) Die Vergabeunterlagen sind in Papierform bestellbar bei: SDV Vergabe GmbH, Tharandter Str. 35, 01159 Dresden, Tel.: +49 35142031477, Fax: +49 35142031460, vergabeunterlagen@sdv.de und auf www.vergabe24.de. Die Vergabeunterlagen in elektronischer Form werden auf www.vergabe24.de bereitgestellt.
Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Es gibt die Möglichkeit, nach Anmeldung an einer Besichtigung teilzunehmen.Diese Besichtigung ist für die 33. und 34. Kalenderwoche geplant. Die Teilnahme an einer Besichtigung ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Nachteile infolge einer versäumten Besichtigung liegen im Risiko des Bieters. Die weiteren Einzelheiten, insbesondere Anschrift, Uhrzeit und Vorgaben zur Anmeldung, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstellen:
A.II) Die Vergabeunterlagen sind in Papierform bestellbar bei: SDV Vergabe GmbH, Tharandter Str. 35, 01159 Dresden, Tel.: +49 35142031477, Fax: +49 35142031460, vergabeunterlagen@sdv.de und auf www.vergabe24.de. Die Vergabeunterlagen in elektronischer Form werden auf www.vergabe24.de bereitgestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Ausführung von Bewachungsdienstleistungen für den Standort Erfurt der AOK PLUS
— Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, untergliedert in:
— Rezeptionsdienstleistungen im Objekt 99084 Erfurt, Augustinerstraße 38 sowie
— Separatbewachung des Objektes 99084 Erfurt, Augustinerstraße 38, mit den Gebäudeteilen:
—— Hauptgebäude Augustinerstraße 38,
—— Nebengebäude Kornspeicher,
—— Gebäude Waldenstraße 11 und o dem umliegenden Betriebsgelände.
Ein Objektplan ist als Anlage 14 der Vergabeunterlagen beigefügt.
Referenznummer: 31/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Thüringen, Erfurt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit (Anlage 3 der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung über eine Mitgliedschaft in der für den Bieter zuständigen Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Stelle des EU-Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist (Anlage 15 der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung über Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) vom 20. April 2009 (Anlage 16 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 6 der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung des Bieters, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung je Schadensereignis von 2 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden und 2 000 000 EUR für Vermögensschäden, die auch die Verletzung von Vorschriften des Datenschutzes (einschließlich Sozialdaten) umfasst, 150 000 EUR für Bearbeitungsschäden und 250 000 EUR für Abhandenkommen von Schlüsseln für die gesamte Vertragslaufzeit abgeschlossen, unterhalten und dies bei Verlangen der Auftraggeberin nach Zuschlagserteilung nachgewiesen wird (Anlage 13 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung des Bieters, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung je Schadensereignis von 2 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden und 2 000 000 EUR für Vermögensschäden, die auch die Verletzung von Vorschriften des Datenschutzes (einschließlich Sozialdaten) umfasst, 150 000 EUR für Bearbeitungsschäden und 250 000 EUR für Abhandenkommen von Schlüsseln für die gesamte Vertragslaufzeit abgeschlossen, unterhalten und dies bei Verlangen der Auftraggeberin nach Zuschlagserteilung nachgewiesen wird (Anlage 13 der Vergabeunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe der Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren, gesplittet nach Geschäftsjahr und festangestellten sowie freien Mitarbeitern (Anlage 12 der Vergabeunterlagen)
—— im Bereich Rezeptionsdienst,
—— im Bereich Bewachungsdienst.
— detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe der letzten 3 Jahre (Anlage 7 der Vergabeunterlagen), insbesondere Erfahrungen in der Betreuung gleichartiger Objekte (speziell Rezeptions- und Bewachungsdienste), unter Angabe:
— detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe der letzten 3 Jahre (Anlage 7 der Vergabeunterlagen), insbesondere Erfahrungen in der Betreuung gleichartiger Objekte (speziell Rezeptions- und Bewachungsdienste), unter Angabe:
—— des Kunden bzw. abstrakte Beschreibung des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners,
—— Dauer der Leistungserbringung o der Beschreibung der Leistung,
—— des Brutto-Rechnungswertes.
— Eigenerklärung des Bieters, dass er über eine eigene, vom Verband der Schadenversicherer (VdS) anerkannte, durchgängig besetzte, Notruf-Service-Leitstelle (NSL) verfügt (Anlage 17 der Vergabeunterlagen).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerische Haftung.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Papierform der Vergabeunterlagen: Vergabe-Nr. 31/2014 unter Angabe derBestellnummer 000497A00 zu 18,86 EUR; Bestellung per Post, Fax oder E-Mail an die unter A.II) angegebene Adresse. Die Bezahlung kann durch Lastschrifteinzugsermächtigung, Verrechnungsscheck, Überweisung auf das Konto der SDV Vergabe GmbH, Ostsächsische Sparkasse Dresden, IBAN DE84 8505 0300 3200 0662 28, BIC OSDDDE81XXX erfolgen. Die Auslieferung erfolgt nach Eingang eines Zahlungsbeleges. Sind Leistungsverzeichnisse elektronisch verfügbar (z. B. GAEB, XLS), werden diese auf CD-ROM mitgeliefert. Die Bestellung der Papierform ist mit kostenpflichtigem Zugang ebenfalls unter www.vergabe24.de und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung möglich. Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 11,90 EUR, ist mit kostenpflichtigem Zugang unter www.vergabe24.de und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung abrufbar. Das Entgelt wird nicht erstattet.
Papierform der Vergabeunterlagen: Vergabe-Nr. 31/2014 unter Angabe derBestellnummer 000497A00 zu 18,86 EUR; Bestellung per Post, Fax oder E-Mail an die unter A.II) angegebene Adresse. Die Bezahlung kann durch Lastschrifteinzugsermächtigung, Verrechnungsscheck, Überweisung auf das Konto der SDV Vergabe GmbH, Ostsächsische Sparkasse Dresden, IBAN DE84 8505 0300 3200 0662 28, BIC OSDDDE81XXX erfolgen. Die Auslieferung erfolgt nach Eingang eines Zahlungsbeleges. Sind Leistungsverzeichnisse elektronisch verfügbar (z. B. GAEB, XLS), werden diese auf CD-ROM mitgeliefert. Die Bestellung der Papierform ist mit kostenpflichtigem Zugang ebenfalls unter www.vergabe24.de und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung möglich. Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 11,90 EUR, ist mit kostenpflichtigem Zugang unter www.vergabe24.de und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung abrufbar. Das Entgelt wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-09-08 📅
Öffnungsort: Erfurt
Ort des Eröffnungstermins: Erfurt
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat Zentrale Vergabestelle
Herrn Torsten Schröer
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-11-01 📅
Datum des Endes: 2018-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 31/2014
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Es gibt die Möglichkeit, nach Anmeldung an einer Besichtigung teilzunehmen.Diese Besichtigung ist für die 33. und 34. Kalenderwoche geplant. Die Teilnahme an einer Besichtigung ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Nachteile infolge einer versäumten Besichtigung liegen im Risiko des Bieters. Die weiteren Einzelheiten, insbesondere Anschrift, Uhrzeit und Vorgaben zur Anmeldung, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Es gibt die Möglichkeit, nach Anmeldung an einer Besichtigung teilzunehmen.Diese Besichtigung ist für die 33. und 34. Kalenderwoche geplant. Die Teilnahme an einer Besichtigung ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Nachteile infolge einer versäumten Besichtigung liegen im Risiko des Bieters. Die weiteren Einzelheiten, insbesondere Anschrift, Uhrzeit und Vorgaben zur Anmeldung, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstellen:
A.II) Die Vergabeunterlagen sind in Papierform bestellbar bei: SDV Vergabe GmbH, Tharandter Str. 35, 01159 Dresden, Tel.: +49 35142031477, Fax: +49 35142031460, vergabeunterlagen@sdv.de und auf www.vergabe24.de. Die Vergabeunterlagen in elektronischer Form werden auf www.vergabe24.de bereitgestellt.
A.II) Die Vergabeunterlagen sind in Papierform bestellbar bei: SDV Vergabe GmbH, Tharandter Str. 35, 01159 Dresden, Tel.: +49 35142031477, Fax: +49 35142031460, vergabeunterlagen@sdv.de und auf www.vergabe24.de. Die Vergabeunterlagen in elektronischer Form werden auf www.vergabe24.de bereitgestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419771402📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in derBekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
IV.2.1) Zuschlagskriterien: das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
Quelle: OJS 2014/S 139-249868 (2014-07-11)
Ergänzende Angaben (2014-08-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Kontakt
Internetadresse: http://www.aokplus-online.de🌏
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-10-06 📅
Name: KÖTTER GmbH & Co. KG
Postanschrift: Blumenstraße 70
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99092
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 17
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 155-278617
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.