Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens schreibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) für staatliche Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst einen Handelspartner (Auftragnehmer) für den Bezug von Microsoft-Softwarelizenzen basierend auf den Rahmenverträgen zwischen ihm und der Fa. Microsoft (hier: „Microsoft Campus and School Subscriptions-Rahmenvertrag“) aus. Mit dem in der Ausschreibung ermittelten Handelspartner soll ein Handelspartnerrahmenvertrag über den Bezugszeitraum geschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Softwarepaket
Menge oder Umfang: 3 800 0005 500 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Softwarepaket📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch die Universität Würzburg
Postanschrift: Sanderring 2
Postleitzahl: 97070
Postort: Würzburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.zv.uni-wuerzburg.de/vergabeverfahren🌏
E-Mail: einkauf@uni-wuerzburg.de📧
Telefon: +49 9313182016📞
Fax: +49 9313182015 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 800 000 💰
5 500 000 💰
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens schreibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) für staatliche Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst einen Handelspartner (Auftragnehmer) für den Bezug von Microsoft-Softwarelizenzen basierend auf den Rahmenverträgen zwischen ihm und der Fa. Microsoft (hier: „Microsoft Campus and School Subscriptions-Rahmenvertrag“) aus. Mit dem in der Ausschreibung ermittelten Handelspartner soll ein Handelspartnerrahmenvertrag über den Bezugszeitraum geschlossen werden.
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens schreibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) für staatliche Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst einen Handelspartner (Auftragnehmer) für den Bezug von Microsoft-Softwarelizenzen basierend auf den Rahmenverträgen zwischen ihm und der Fa. Microsoft (hier: „Microsoft Campus and School Subscriptions-Rahmenvertrag“) aus. Mit dem in der Ausschreibung ermittelten Handelspartner soll ein Handelspartnerrahmenvertrag über den Bezugszeitraum geschlossen werden.
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 522.510
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens schreibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) für staatliche Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst einen Handelspartner (Auftragnehmer) für den Bezug von Microsoft-Softwarelizenzen basierend auf den Rahmenverträgen zwischen ihm und der Fa. Microsoft (hier: „Microsoft Campus and School Subscriptions-Rahmenvertrag“) aus.
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens schreibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) für staatliche Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst einen Handelspartner (Auftragnehmer) für den Bezug von Microsoft-Softwarelizenzen basierend auf den Rahmenverträgen zwischen ihm und der Fa. Microsoft (hier: „Microsoft Campus and School Subscriptions-Rahmenvertrag“) aus.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerbeanmeldung.
— Erklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben, zu strafrechtlichen Ermittlungen, zum Gewerbezentralregister, zu Insolvenzverfahren, Ausbildungsplätzen sowie zur Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften und weitere – siehe Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Informationen zur Firma und zum Umsatz in den letzten 3 Jahren (siehe Vordruck in den Vergabeunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Referenzen sollten mindestens 1 und maximal 3 Projekte gleicher Größenordnung ausserhalb von Bayern abgegeben werden (siehe Vordruck in den Vergabeunterlagen).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
30 Tage rein netto. Ein Skonto findet bei der Bewertung der Angebote keine Berücksichtigung.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 36
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-04-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Norbert Paul-Fischer
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 522.510
Verfahren vor der Vergabekammer: Nachprüfungsverfahren (§ 107 GWB);
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 107 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 107 Abs. 3 Nrn 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 107 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 107 Abs. 3 Nrn 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Universität Würzburg, Referat 3.3, Sanderring 2, 97070 Würzburg.
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird. Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird. Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer (s. Nr. VI.4.1) einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 116 GWB).
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 116 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 113 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 116 Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 116 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 116 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 113 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 116 Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 116 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universität Würzburg
Postanschrift: Sanderring 2
Postort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Telefon: +49 9313182016📞
Internetadresse: http://www.uni-wuerzburg.de🌏
Fax: +49 9313182015 📠
Quelle: OJS 2014/S 023-035636 (2014-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-05-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren vor der Vergabekammer: Nachprüfungsverfahren (§ 107 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 107 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 107 Abs. 3 Nrn. 1-3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 107 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 107 Abs. 3 Nrn. 1-3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Universität Würzburg,
Referat 3.3,
Sanderring 2,
97070 Würzburg.
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer (s. Nr. VI.3.1) einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 116 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht DE Standardformular 03 – Bekanntmachung vergebener Aufträge 9/15 innerhalb der Frist des § 113 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 116 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 116 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht DE Standardformular 03 – Bekanntmachung vergebener Aufträge 9/15 innerhalb der Frist des § 113 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 116 Abs. 2 GWB).
Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 116 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 116 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen.
Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.