BOL/BÜ Ingenieurbauwerke Lph. 8 und 9, A44 Kassel - Herleshausen, AS Waldkappel - AS Hoheneiche - AS Sontra Nord
A44 Kassel - Herleshausen
AS Waldkappel - Hoheneiche [VKE C011]
Hoheneiche - AS Sontra Nord [VKE C021]
Die geplante Trasse der ersten Verkehrseinheit (VKE C011, AS Waldkappel bis AS Hoheneiche), mit einer Gesamtbaulänge von 7,24 km, beginnt nordwestlich der Gemeinde Waldkappel - Bischhausen und verläuft in östlicher Richtung nördlich der Bundesstraße (B) 7 und südlich der stillgelegten Bahnlinie Kassel-Eschwege dem Wehretal folgend. Im Verlauf Richtung Osten quert die Trasse den ehemaligen Bahndamm, um nördlich die Ortslagen Bischhausen (Stadt Waldkappel) und Oetmannshausen (Gemeinde Wehretal) zu umfahren. Im weiteren quert die Trasse das Wehretal und schwenkt in südlicher Richtung ab.
Im Zuge der neuen A44 wird künftig das Wehretal mit der B 452, der B 27, der elektrifizierten DB-Strecke Frankfurt – Göttingen, der Wehre und verschiedener Wirtschaftswege durch die Wehretalbrücke (BW C01/17A) einschließlich eines hier mit integrierten Rampenbauwerks im Bereich der AS Eschwege (BW C01/16 A) unterführt.
Im Bereich der Wehre sind beidseits auf dem Bauwerk Kollisionsschutzwände (Höhe 4,0 m; Länge je Bauwerksseite ca. 100m) vorgesehen. Über die gesamte Wehretalbrücke einschließlich dem mit integrierten Rampenbauwerk sind beidseitig Spritzschutzwände in einer Höhe von 2,0 m vorgesehen.
Im weiteren Verlauf des vierstreifigen Neubaus der A 44 schließt sich die zweite Verkehrseinheit (VKE C021, AS Hoheneiche bis AS Sontra Nord) mit einer Länge von 5,40 km an. Innerhalb dieser zweiten VKE sind zwei weitere Talbrücken herzustellen.
Die Netratalbrücke (BW C02/01) unterführt die Netra und die B7, bevor sich in südlicher Fahrtrichtung der Tunnel Boyneburg anschließt.
Die Ulfetalbrücke (BW C02/03) im Zuge der neuen A 44 schließt sich südwestlich an den Tunnel Boyneburg an und unterführt im weiteren Verlauf die Ulfe sowie die B 400.
Der Auftrag beinhaltet gemäß HOAI 2013 im Wesentlichen folgende Leis-tungen:
Objektplanung (Bauoberleitung) Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI, Lph. 8 und 9, Anlage 12.1)
(Brücken, Spritzschutz-, Kollisionsschutz- und Lüftungstrennwände, Verkehrszeichenbrücke / Verkehrszeichenkragarm, Verkehrsbeeinflussungsanlagen)
Objektplanung (Bauoberleitung) Betriebsgebäude (Bereich Netratal und Ufetal) (§ 34 HOAI, Lph 8 und 9, Anlage 10.1)
Örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerke als Besondere Leistung der Lph. 8, HOAI, Anlage 12.1
[Brücken, Brücken, Spritzschutz-, Kollisionsschutz- und Lüftungstrennwände, Betriebsgebäude, Verkehrszeichenbrücken / Verkehrszeichenkragarme / Verkehrsbeeinflussungsanlagen]
Besondere Leistungen
Die o. g. Ingenieurleistungen sind für nachfolgende Objekte zu erbringen:
BW C01/17A Wehretalbrücke mit integriertem Rampenbauwerk u. Ausstattung,
BW C02/01A Netratalbrücke mit Ausstattungsleistungen und Betriebsgebäude
BW C02/03A Ulfetalbrücke mit Ausstattungsleistungen und Betriebsgebäude
Verkehrszeichenbrücken / Verkehrszeichenkragarme und
Verkehrsbeeinflussungsanlagen,
Spritzschutz-, Blendschutz-, Irritationsschutz- und Lüftungstrennwände im Bereich der Wehretalbrücke mit Rampenbauwerk, Netratal- und Ulfetalbrücke
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-09-09
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Auftragsbekanntmachung
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2015-07-31
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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