Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund ist eine bundesunmittelbare Gesetzliche Krankenkasse mit Rechtssitz in Berlin und Hauptverwaltung in Dortmund. Es handelt sich um die erste Direktkrankenversicherung Deutschlands mit etwa 390 000 Versicherten. Stand Januar 2014 beschäftigt die BIG direkt gesund an beiden Standorten insgesamt 580 Mitarbeiter/Innen. Der Auftraggeber ist als gesetzliche Krankenversicherung zum Einzug unterschiedlicher Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet. Gegenstand des Auftrags ist die Vorbereitung der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen im Rahmen des Beitragseinzugs und die Vorbereitung der Durchführung des Beitragseinzugs im Insolvenzverfahren. Im Rahmen der Vorbereitung ist der Einzug bei Beitragsforderungen (Krankenversicherungs-, Rentenversicherungs-, Arbeitslosengeld- und Pflegeversicherungs-Beitrag sowie Insolvenzgeld-Umlage und AAG-Umlagen) gegenüber Arbeitgebern durchzuführen. Ziel des Auftrags ist es, durch entsprechende Maßnahmen den Anteil der zu realisierenden Forderungen zu erhöhen, und die Zeitspanne zwischen Feststellung des Beitragsverzugs und der Betreibung zu verkürzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-02.
Auftragsbekanntmachung (2014-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Inkassoagenturen
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber geht von folgenden geschätzten Fallzahlen aus:— ca. 28 800 Fälle der Vollstreckungssachbearbeitung jährlich, wobei die monatlichen Beitragsrückstände eines Arbeitgebers einen Fall darstellen;— ca. 2 776 vom Auftragnehmer zu übernehmende bereits in Bearbeitung befindliche Bestandsfälle der Vollstreckungssachbearbeitung;— ca. 1 200 Fälle der Insolvenzsachbearbeitung jährlich;— ca. 3 000 vom Auftragnehmer zu übernehmende bereits in Bearbeitung befindliche Bestandsfälle der Insolvenzsachbearbeitung.Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber geht von folgenden geschätzten Fallzahlen aus:— ca. 28 800 Fälle der Vollstreckungssachbearbeitung jährlich, wobei die monatlichen Beitragsrückstände eines Arbeitgebers einen Fall darstellen;— ca. 2 776 vom Auftragnehmer zu übernehmende bereits in Bearbeitung befindliche Bestandsfälle der Vollstreckungssachbearbeitung;— ca. 1 200 Fälle der Insolvenzsachbearbeitung jährlich;— ca. 3 000 vom Auftragnehmer zu übernehmende bereits in Bearbeitung befindliche Bestandsfälle der Insolvenzsachbearbeitung.Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Inkassoagenturen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Postanschrift: Markgrafenstraße 62, Berlin (Rechtssitz)
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.big-direkt.de🌏
Für die Angebotserstellung sind zwingend die vom dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden ausschließlich im Online-Portal von Subreport kostenfrei über den Auftraggeber bereitgestellt (http://www.subreport.de/E49125978 sowie Angabe der ELViS-ID: E49125978). Hierzu hat sich der Bieter im Online Portal von Subreport zu registrieren und kann nach erfolgter Registrierung über das Portal den Zugriff auf die Vergabeunterlagen beantragen. Hilfe bei der Registrierung erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 2219857857 oder unter www.subreport.de. Die Freischaltung erfolgt durch den Auftraggeber. Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in das Vergabeportal wie folgt zu erreichen: Nach dem Einloggen als Bewerber wählen Sie „Dokumente bestellen“, um die o. g. ELViS-ID eingeben zu können. Anschließend klicken Sie auf „Ausschreibung anzeigen“. Jetzt können Sie die Unterlagen zum Vergabeverfahren über die Funktion „Vergabeunterlagen bestellen“ bestellen sowie anschließend herunterladen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Hilfe beim Download erhalten Sie unter der Tel. Nr.: +49 2219857857 oder unter www.subreport.de. Sofern während des laufenden Verfahrens Aktualisierungen von Unterlagen erfolgen, werden diese im Online Portal veröffentlicht. Der Bieter erhält hierbei eine kurze Mitteilung unmittelbar über Online Portal. Die Bieter sind gleichwohl gehalten, das Online-Portal täglich im Hinblick auf Informationen zum Verfahren (Bieterinformationen) bzw. geänderte Unterlagen, die über das Portal zur Verfügung gestellt werden, einzusehen. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in das Vergabeportal wie oben dargestellt zu erreichen und können dann ausgedruckt werden. Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Funktion „Nachrichten“ des Online Portals an die Kontaktstelle zu richten, die diese zeitnah beantworten wird. Fragen, die nicht über das Online Portal sondern auf anderem Wege, etwa über die o. g. Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse, gestellt werden, werden nicht beantwortet. Die Beantwortung von Fragen erfolgt gegenüber allen Bietern zeitgleich ebenfalls ausschließlich über das Online-Portal mittels Bieterinformationen. Verstoßen die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so ist die Kontaktstelle hierauf ebenfalls über die Funktion „Nachrichten“ des Online-Portals hinzuweisen.
Für die Angebotserstellung sind zwingend die vom dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden ausschließlich im Online-Portal von Subreport kostenfrei über den Auftraggeber bereitgestellt (http://www.subreport.de/E49125978 sowie Angabe der ELViS-ID: E49125978). Hierzu hat sich der Bieter im Online Portal von Subreport zu registrieren und kann nach erfolgter Registrierung über das Portal den Zugriff auf die Vergabeunterlagen beantragen. Hilfe bei der Registrierung erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 2219857857 oder unter www.subreport.de. Die Freischaltung erfolgt durch den Auftraggeber. Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in das Vergabeportal wie folgt zu erreichen: Nach dem Einloggen als Bewerber wählen Sie „Dokumente bestellen“, um die o. g. ELViS-ID eingeben zu können. Anschließend klicken Sie auf „Ausschreibung anzeigen“. Jetzt können Sie die Unterlagen zum Vergabeverfahren über die Funktion „Vergabeunterlagen bestellen“ bestellen sowie anschließend herunterladen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Hilfe beim Download erhalten Sie unter der Tel. Nr.: +49 2219857857 oder unter www.subreport.de. Sofern während des laufenden Verfahrens Aktualisierungen von Unterlagen erfolgen, werden diese im Online Portal veröffentlicht. Der Bieter erhält hierbei eine kurze Mitteilung unmittelbar über Online Portal. Die Bieter sind gleichwohl gehalten, das Online-Portal täglich im Hinblick auf Informationen zum Verfahren (Bieterinformationen) bzw. geänderte Unterlagen, die über das Portal zur Verfügung gestellt werden, einzusehen. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in das Vergabeportal wie oben dargestellt zu erreichen und können dann ausgedruckt werden. Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Funktion „Nachrichten“ des Online Portals an die Kontaktstelle zu richten, die diese zeitnah beantworten wird. Fragen, die nicht über das Online Portal sondern auf anderem Wege, etwa über die o. g. Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse, gestellt werden, werden nicht beantwortet. Die Beantwortung von Fragen erfolgt gegenüber allen Bietern zeitgleich ebenfalls ausschließlich über das Online-Portal mittels Bieterinformationen. Verstoßen die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so ist die Kontaktstelle hierauf ebenfalls über die Funktion „Nachrichten“ des Online-Portals hinzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund ist eine bundesunmittelbare Gesetzliche Krankenkasse mit Rechtssitz in Berlin und Hauptverwaltung in Dortmund. Es handelt sich um die erste Direktkrankenversicherung Deutschlands mit etwa 390 000 Versicherten.
Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund ist eine bundesunmittelbare Gesetzliche Krankenkasse mit Rechtssitz in Berlin und Hauptverwaltung in Dortmund. Es handelt sich um die erste Direktkrankenversicherung Deutschlands mit etwa 390 000 Versicherten.
Stand Januar 2014 beschäftigt die BIG direkt gesund an beiden Standorten insgesamt 580 Mitarbeiter/Innen.
Der Auftraggeber ist als gesetzliche Krankenversicherung zum Einzug unterschiedlicher Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet.
Gegenstand des Auftrags ist die Vorbereitung der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen im Rahmen des Beitragseinzugs und die Vorbereitung der Durchführung des Beitragseinzugs im Insolvenzverfahren.
Im Rahmen der Vorbereitung ist der Einzug bei Beitragsforderungen (Krankenversicherungs-, Rentenversicherungs-, Arbeitslosengeld- und Pflegeversicherungs-Beitrag sowie Insolvenzgeld-Umlage und AAG-Umlagen) gegenüber Arbeitgebern durchzuführen.
Ziel des Auftrags ist es, durch entsprechende Maßnahmen den Anteil der zu realisierenden Forderungen zu erhöhen, und die Zeitspanne zwischen Feststellung des Beitragsverzugs und der Betreibung zu verkürzen.
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber geht von folgenden geschätzten Fallzahlen aus:
— ca. 28 800 Fälle der Vollstreckungssachbearbeitung jährlich, wobei die monatlichen Beitragsrückstände eines Arbeitgebers einen Fall darstellen;
— ca. 2 776 vom Auftragnehmer zu übernehmende bereits in Bearbeitung befindliche Bestandsfälle der Vollstreckungssachbearbeitung;
— ca. 1 200 Fälle der Insolvenzsachbearbeitung jährlich;
— ca. 3 000 vom Auftragnehmer zu übernehmende bereits in Bearbeitung befindliche Bestandsfälle der Insolvenzsachbearbeitung.
Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag durch einseitige Erklärung einmal um weitere 24 Monate zu verlängern. Das Recht ist spätestens 6 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums schriftlich auszuüben. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag durch einseitige Erklärung einmal um weitere 24 Monate zu verlängern. Das Recht ist spätestens 6 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums schriftlich auszuüben. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Referenznummer: BO-14-0112
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemäß Vergabeunterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
1) Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate),
2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Anlage "Eigenerklärung gem. § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A – im Original.
*** Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe der Anlage Bewerbungsbedingungen für eine gemeinschaftliche Beteiligung einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 19 EG Abs. 2 VOL/A verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gemäß Vergabeunterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
1) Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung Umsatz“ – im Original
2) Nachweis einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 1 500 000 EUR jeweils gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Kopie. Hinweis: Die drei Schadensarten müssen ausdrücklich benannt sein, und die Mindestdeckungssumme je Schadensart muss aus dem Nachweis hervorgehen. Nachzuweisen ist das Bestehen des Versicherungsschutzes zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Nachweis einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 1 500 000 EUR jeweils gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Kopie. Hinweis: Die drei Schadensarten müssen ausdrücklich benannt sein, und die Mindestdeckungssumme je Schadensart muss aus dem Nachweis hervorgehen. Nachzuweisen ist das Bestehen des Versicherungsschutzes zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.
*** Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe der Anlage Bewerbungsbedingungen für eine gemeinschaftliche Beteiligung einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 19 EG Abs. 2 VOL/A verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gemäß Vergabeunterlagen sind dem Angebot vorzulegen:
1) Anlage "Referenzliste" entsprechend den Anforderungen, die sich aus der Anlage „Referenzliste“ ergeben – im Original.
2) Nachweis der Inkassoberechtigung durch Registrierung nach §§ 10 ff. Rechtsdienstleistungsgesetz in Kopie.
*** Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe der Anlage Bewerbungsbedingungen für eine gemeinschaftliche Beteiligung einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/ Nachweisen, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 19 EG Abs. 2 VOL/A verwiesen.
Mindeststandards:
Der Bieter hat mit seinem Angebot drei Referenzen bzgl. bereits durchgeführter Aufträge, die mit dem ausgeschriebenen Auftrag in Art und Umfang vergleichbar sind, anzugeben. Es gelten folgende Mindestanforderungen: Der Auftraggeber eines jeden Referenzauftrags muss eine gesetzliche Krankenversicherung sein.
Der Bieter hat mit seinem Angebot drei Referenzen bzgl. bereits durchgeführter Aufträge, die mit dem ausgeschriebenen Auftrag in Art und Umfang vergleichbar sind, anzugeben. Es gelten folgende Mindestanforderungen: Der Auftraggeber eines jeden Referenzauftrags muss eine gesetzliche Krankenversicherung sein.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Anlage Dienstleistungsvertrag.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-06-17 📅
Öffnungsort: Dortmund.
Ort des Eröffnungstermins: Dortmund.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle (Verwaltungssitz Dortmund) über die Vergabeplattform Subreport (siehe Ziff. VI.3)
Frau Claudia Riemenschneider
Name: BIG direkt gesund
Postanschrift: Rheinische Straße 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44137
Kontaktperson: Vergabestelle, Raum 1.0401
URL der Teilnahme: http://www.big-direkt.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-08-01 📅
Datum des Endes: 2016-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: BO-14-0112
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (...).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (...).
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a GWB verstoßen hat (...)
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (...).
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
*** Ergänzender Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 S. 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
*** Ergänzender Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 S. 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Angaben unter Ziff. IV. 4.1)
Quelle: OJS 2014/S 087-152589 (2014-05-02)